
GEH
MOD A-Saiteninstrumente
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Bevor wir uns jetzt wieder streiten, ob das zutrifft oder nicht:doch genau dafür.

1. Das Rückgaberecht ermöglich so einen Vorgang, ob nun dafür gedacht oder nicht ist fast egal.
2. Der Händler ist aber nicht gezwungen, einen solchen Auftrag an zu nehmen, er könnte ihn theoretisch auch ablehnen -> negative Auftragsbestätigung.
3. Der Käufer muss immerhin finanziell den Preis für alle bestellten Geräte erstmal vorschießen, das verhindert doch eine Bestellung mehrerer sehr teurer Waren in den meisten Fällen.
4. Der Händler muss das Geld auch nicht sofort nach Rückgabe zurückbuchen (hatte ich oben schon erläutert warum).
5. Fragen vorab schadet nicht.