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PelzigesOhr
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Hi,
folgender Fall:
Auf der Wohnungssuche wird man vom Vermieter gebeten eine Selbstauskunft auszufüllen. Meiner Meinung nach müssen Angaben über z.B. den ausgeübten Beruf, den Namen des Arbeitgebers, das Durchschnittseinkommen oder die Anzahl der wohnungssuchenden Personen dem Vermieter wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Diese Informationen werden meiner Meinung nach benötigt um einschätzen zu können ob der Interessent die Miete bezahlen kann oder ob die Wohnung für die angegebene Anzahl von Personen ausreichend ist.
Weiterhin gibt es aber unter anderem auch Fragen zum privaten Lebensbereich, wie z.B. die Frage danach welche Musikinstrumente gespielt werden. Da die Selbstauskunft freiwillig ist, muss man die Frage nicht beantworten. Allerdings bin ich auf der Suche nach Informationen zu diesem Thema auf Meinungen gestoßen, die zu einer komplett ausgefüllten Selbstauskunft raten. Dem schließe ich mich an, da ich auch der Meinung bin, dass bei mehreren Bewerbern die Interessenten bevorzugt werden, die ihre Selbstauskunft komplett und gemäß den Wünschen der Vermieter ausgefüllt haben.
Allerdings müssen meiner Meinung nach nicht alle Fragen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden, da Fragen, die nicht wesentlich für das Mietverhältnis sind und z.B. eher den Privatbereich betreffen, meiner Meinung nicht zulässig sind. Zu dieser Kategorie gehört auch meiner Meinung nach die Frage nach den gespielten Musikinstrumenten. Siehe auch folgende Quellen, die der gleichen Meinung sind:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-welche-auskuenfte-mieter-geben-muessen/4567992-2.html
http://www.immo-magazin.de/mietrecht-indiskrete-vermieterfragebogen/
http://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/wenn-der-vermieter-zu-viel-fragt
Angenommen man besäße an Instrumenten ein paar Blockflöten, ein Keyboard und eine E-Gitarre, spiele aber hauptsächlich A-Schlagzeug (in anderen Räumlichkeiten), dann könnte man bei wahrheitsgemäßer beantwortung der Frage als Instrumente E-Gitarre und Keyboard angeben, da das Schlagzeugspielen aktuell nicht in der eigenen Wohnung stattfände. Laut den oben genannten Quellen gäbe es auch die Option die Frage unwahrheitsgemäß zu beantworten und z.B. anzugeben, dass man gar kein Instrument spiele. Im Moment tendiere ich dazu, dass die Angabe, dass man kein Instrument spiele, die Chancen bei der Wohnungssuche erhöhe. Natürlich kann es auch Vermieter geben, die bei Angabe von Musikinstrumenten extra ein Musikerfreundliches Haus aussuchen, von dieser Theorie bin ich aber noch nicht überzeugt.
Wie könnte man in dieser Situation reagieren? Gibt es Probleme bei der Suche von Wohnungen als Musiker? Im Forum habe ich schon jede Menge Ratschläge für Musiker gefunden, die bereits eine Wohnung gefunden haben, aber speziell für die Wohnungssuche und -bewerbung habe ich keine Infos auftreiben können.
Stille, weihnachtliche Grüße,
Das pelzige Ohr
folgender Fall:
Auf der Wohnungssuche wird man vom Vermieter gebeten eine Selbstauskunft auszufüllen. Meiner Meinung nach müssen Angaben über z.B. den ausgeübten Beruf, den Namen des Arbeitgebers, das Durchschnittseinkommen oder die Anzahl der wohnungssuchenden Personen dem Vermieter wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Diese Informationen werden meiner Meinung nach benötigt um einschätzen zu können ob der Interessent die Miete bezahlen kann oder ob die Wohnung für die angegebene Anzahl von Personen ausreichend ist.
Weiterhin gibt es aber unter anderem auch Fragen zum privaten Lebensbereich, wie z.B. die Frage danach welche Musikinstrumente gespielt werden. Da die Selbstauskunft freiwillig ist, muss man die Frage nicht beantworten. Allerdings bin ich auf der Suche nach Informationen zu diesem Thema auf Meinungen gestoßen, die zu einer komplett ausgefüllten Selbstauskunft raten. Dem schließe ich mich an, da ich auch der Meinung bin, dass bei mehreren Bewerbern die Interessenten bevorzugt werden, die ihre Selbstauskunft komplett und gemäß den Wünschen der Vermieter ausgefüllt haben.
Allerdings müssen meiner Meinung nach nicht alle Fragen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden, da Fragen, die nicht wesentlich für das Mietverhältnis sind und z.B. eher den Privatbereich betreffen, meiner Meinung nicht zulässig sind. Zu dieser Kategorie gehört auch meiner Meinung nach die Frage nach den gespielten Musikinstrumenten. Siehe auch folgende Quellen, die der gleichen Meinung sind:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-welche-auskuenfte-mieter-geben-muessen/4567992-2.html
http://www.immo-magazin.de/mietrecht-indiskrete-vermieterfragebogen/
http://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/wenn-der-vermieter-zu-viel-fragt
Angenommen man besäße an Instrumenten ein paar Blockflöten, ein Keyboard und eine E-Gitarre, spiele aber hauptsächlich A-Schlagzeug (in anderen Räumlichkeiten), dann könnte man bei wahrheitsgemäßer beantwortung der Frage als Instrumente E-Gitarre und Keyboard angeben, da das Schlagzeugspielen aktuell nicht in der eigenen Wohnung stattfände. Laut den oben genannten Quellen gäbe es auch die Option die Frage unwahrheitsgemäß zu beantworten und z.B. anzugeben, dass man gar kein Instrument spiele. Im Moment tendiere ich dazu, dass die Angabe, dass man kein Instrument spiele, die Chancen bei der Wohnungssuche erhöhe. Natürlich kann es auch Vermieter geben, die bei Angabe von Musikinstrumenten extra ein Musikerfreundliches Haus aussuchen, von dieser Theorie bin ich aber noch nicht überzeugt.
Wie könnte man in dieser Situation reagieren? Gibt es Probleme bei der Suche von Wohnungen als Musiker? Im Forum habe ich schon jede Menge Ratschläge für Musiker gefunden, die bereits eine Wohnung gefunden haben, aber speziell für die Wohnungssuche und -bewerbung habe ich keine Infos auftreiben können.
Stille, weihnachtliche Grüße,
Das pelzige Ohr
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