Moderation, Zensur, NetzDG, 2020

  • Ersteller Johannes Hofmann
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Wenn die Identität einer Person nicht offen gelegt wird hat dies Vor- und Nachteile. Ich benutze selbst mittlerweile zT einen Namen, den ich mir mal für einen Avatar in einem Spiel überlegt hatte, Aber ich benutze kein Cloaking sondern ich halte mich an die Gesetze, die ich ganz gut kenne. und deshalb ist mir auch seit 1997 nichts geschehen. Klar Polizisten und Staatsanwälte haben durchaus immer mal wieder angerufen. Mancher Polizist hat dabei versucht, mich zu einer Aussage zu überreden, und ich musste ihn dann aufklären, dass ich generell der Polizei gegenüber das Recht zur Aussageverweigerung habe, nicht jedoch gegenüber einem Staatsanwalt ist das nicht so klug und ein Richter hat Mittel wie Zwangshaft etc.

Einem Polizisten gegenüber nenne ich Dinge wie Emailadresse oder IP-Nummern nur dann, wenn ich nach einer Überprüfung des Falles zur Ansicht gerate, dass der User meinen "Schutz" nicht verdient. Wer sich im MB daneben benimmt und dann auch noch obendrein gegen Gesetze verstößt, da mache ich besser nicht vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was dann zu einer Vorladung zu einem Gerichtstermin in Hamburg oder Berlin führen kann, wo ich dann ohnehin aussagen muss. da habe ich doch viel lieber ein Telefongespräch. mit einer IP- oder Email-Adresse können die idR schnell die wahre Identität eines Bösewichts herausfinden. Und das ist mMn auch ok so. Allerdings hat sich die Rechtspraxis in den letzten Jahren stark verändert, so dass ich nicht bereit bin, heute die Verantwortung zu tragen wie vor 10 Jahren.
 
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Ja! Das kann ja auch gerne so bleiben. Es würde völlig ausreichen, wenn Name etc. verifiziert und hinterlegt wären. Dann kann man ja immer noch mit Alias und Avatar kommunizieren. Wenn man aber auf dem Weg so auffällt, dass die Strafverfolgung bemüht werden muss, sollte ein direkter Zugriff leicht möglich sein. Und wenn das jedem bewusst wäre, würde der eine oder andere Wutgestörte sich seinen Beitrag vor dem Absenden noch einmal durchlesen. Und das wäre doch schon was.

Eine Plattform wie XING und LINKEDIN sind hierfür ein optimales Beispiel wie es gehen kann .... ABER, da geht es auch gesittet zu ;)

Beispiel: Aktuelles Thema STUTTGART / FRANKFURT - Partycommunity / Eventmanager - Und jetzt diskutiere mal mit RL Namen ..... da musst Du Du ja Angst haben, egal von links oder rechts, dass Die jemand vor dem Haus mal auflauert ......

Sehr, schwieriges Thema ..... mit RL Namen ......
 
es ist soooo schwer, noch einen ehrlichen Testbericht zu irgendwas zu finden

Das stimmt. Mittlerweile hat fast jeder Testbericht und fast jedes Youtube-Tutorial Amazon-Affiliate-Links. Habe ich die letzten zwei Jahre mitzbekommen, als ich mich zum Thema Fotografie fortgebildet habe. Zum Kotzen.
 
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..... wie heißt der alte Satz: Die Qual der Wahl ......

Hilft nur eins, verschiedene Quellen nutzen ..... Wir wissen ja alle, das heute Produktplatzierungen bei jedem Youtuber, facebook, instagramer usw. ist, wenn da mal ein paar tausend Besucher drauf sind ....

Bei Amazon wird auch viel an "Sternen" eingekauft - Betrug so weit das Auge reicht ;)

Hilft nur eins: Infos aus den verschiedenen Kanälen sammeln und wie so oft, liegt dann die Wahrheit irgendwo in der Mitte
 
Da kann ich mitgehen. Ist aber leider nicht das, was viele Fans der "Klarnamenpflicht" so meinen...

Also hier wäre es so. Das von Johannes beschriebene Risiko für das Forum stammt aus dem Aspekt, dass ein Staatsanwalt gegen das Forum gehen wird, anstatt sich die Mühe der Ermittlung des Users via IP und Co. zu machen. Wenn die miCom die verifizierten Personalien hätte und der Staatsanwaltschaft übergeben könnte, wäre der Sache geholfen.

Explizit auch im Sinne der freien Meinungsäusserung, die immer dann "beschnitten" werden muss, wenn die miCom Aussagen präventiv löschen muss, weil von ihnen die Gefahr einer Anzeige gegen das Forum ausgeht. Besonders Beleidigungen und politische Extreme sind da ganz vorne mit dabei. Wenn also eine "Fraktion" in der Diskussion einen Hebel hat um die andere Seite "mundtot" zu machen, dann verfälscht das die Bandbreite der möglichen Meinungen. Eine Diskussion mit "offenen" Ausgang ist da nicht mehr möglich - also brauchen wir sie hier auch nicht (siehe Politik).

Gruß
Martin
 
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Könnt ihr bitte das Thema zu machen. Die Diskussion um "hätte hätte - Fahrandkette" führt doch zu nichts.

Topo :cool:
 
Bei Amazon wird auch viel an "Sternen" eingekauft

Ich kauf da gar nicht. Seit meinem ersten Versuch Anfang bis Mitte der 2000er.

Hilft nur eins, verschiedene Quellen nutzen .....

Das tu ich sowieso. Aber ganz ehrlich: Zu Themen wie Fotografie findest du kaum noch Quellen ohne Affiliate. Die wenigen waren neutrale Bilderseiten, bei denen zu jeder Aufnahme die Hardware und die Einstellungen notiert wurden. Also keine formulierte Bewertung, sondern nur Bild, Kamera, Blende, Objektiv, usw...

Könnt ihr bitte das Thema zu machen. Die Diskussion um "hätte hätte - Fahrandkette" führt doch zu nichts.

Dieser Thread mit der Überschrift "Eine philosophische Betrachtung des Alterspräsidenten" wurde ganz, ganz sicher nicht unter dem Gesichtspunkt erstellt, zu einem Ziel zu führen. Er hat ja nicht mal ein eindeutiges Topic.

Eine "philosophische" Diskussion führt bestenfalls zu Kommunikation und zu verschiedenen Perspektiven. Oder vielleicht auch nur zu etwas Kurzweil. Und da das hier kein Fachbereich ist, darf die Diskussion so lange laufen, wie jemand Bock drauf hat, daran teilzunehmen. Wer kein' Bock drauf hat, findet hier sicher noch andere Spielwiesen.
 
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Ich finde diesen Thread ja auch ganz lesenswert. Ich schau auch öfters rein. Allein was an "Geschichte" zum Board zu erfahren ist, macht doch Spaß. ich bin ja schon ne Weile hier und kann mich an vieles noch gut erinnern, viele Diskussionen über Änderungen und am Ende war dann doch alles in Ordnung und hat sich bewährt. Ich kann gar nicht genug Lob an die verantwortlichen und MODs aussprechen, deswegen darf man sich in diesem Thread auch mal selber etwas feiern, ich schau da gern zu.
:prost:
 
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Also hier wäre es so. Das von Johannes beschriebene Risiko für das Forum stammt aus dem Aspekt, dass ein Staatsanwalt gegen das Forum gehen wird, anstatt sich die Mühe der Ermittlung des Users via IP und Co. zu machen. Wenn die miCom die verifizierten Personalien hätte und der Staatsanwaltschaft übergeben könnte, wäre der Sache geholfen

Sie klagen die miCOM oder mich an, weil: das weniger Arbeit ist, und sie recht sicher wissen "da ist was zu holen, und das recht einfach". Aber man folgt eben mehr und mehr einer politischen Agenda, als sich strikt an das Gesetz, zu halten.

... Ist aber leider nicht das, was viele Fans der "Klarnamenpflicht" so meinen...

mMn sollte Klarnamenpflicht bedeuten. dass ein Staatsanwalt oder Richter und niemand sonst Möglichkeiten haben sollte, die wahre Idendität eines mutmaßlichen Verbrechers herauszufinden, dh: Ein Verbrechen ist definiert, dass die Strafandrohung > 1 Jahr Haft ist. Aber wie ich Polizei und Staatsanwälte kenne, nutzen sie das auch, für Lappalien.

ein Beispiel:

Irgendwann erhielt ich ein EMail eines Polizeihauptmeisters (PHM, Besoldungsgruppe A7 mittlerer Dienst), der mich ziemlich barsch anfuhr, ich möge ihm die Daten (Klarname, Adresse, IP...) eines Users herausgeben, dazu sei ich verpflichtet. Nun, leider wusste ich, dass ich damals allenfalls den Status eines Zeugen hatte, und nur ein Richter letztlich das Recht hat, dies zu verlangen und der hat ggf entsprechende Sanktionsmittel. Einem Staatsanwalt gegenüber war ich allerdings immer kooperationsbereit, den sonst hat man eben uU sofort einen Prozess am Hals.

Nun nehme ich an, dass auch ein PHM das weiß und er einfach bluffte um sich die Arbeit leichter zu machen. da war er an den Falschen geraten, wel ich liebend gerne Leuten, die mir Arbeit machen in der Zeit die sie mich ohnehin kosten, eine Lektion erteile, statt ihnen ihre Arbeit abzunehmen. :mad::evil:
zumindest dann wenn sie obendrein arrogant und unhöflich sind.

Damit ihr wisst worum es ging: Irgendwo schwirrte eine Zeichnung durchs Web, auf der ein Bleistift zu sehen war, und den hatte unser User afair in einem 80-80px-Bild im MB kopiert hatte, weil er seinen Beitrag aufhübschen wollte. Und für eben diese Zeichnung hielt er die Urheberschaft inne. Sorry, für mich war das eben keine "geistige Schöpfungshöhe" denn ein Mensch der zB Inkscape oder AI beherrscht, bastelt so was in 5-10 Minuten. Wie sich später herausstellte, kursierten von dem Vogel viele solcher Zeichnungen im Web, der Bleistift war wohl eine seiner Cash-Cows. Er durchstöberte also einmal im Monat das Web und suche mit Google-Images nach seinen eigenen "Kunstwerken". nur damit ihr euch das bildlich vorstellen könnt: Hier einen Haufen solder Kunstwerke, vielleicht ist auch das Original dabei, um das es hier gerade geht (
Link). Wenn er eines seiner Bilder fand, ging ins nächste Polizeikomisariat zu dem PHM seines Vertrauens und erstattete Anzeige (wegen Verstoß gegen das UrhG) und in diesem Monat war eben Unser User ein geplantes Opfer. nur der Vollständigkeit halber: so ein banaler Verstoß konnte je nach Richter damals ~800€ kosten... wenn der "Verbrecher" allerdings die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die im Anschluss ins Haus flattert unterzeichnet, auch locker viel viel mehr. Das Geld kassiert der Urheber afaik steuerfrei. Ein lukrativer legaler Nebenjob zu HartzIV einziger Haken des Jobs: man braucht die RL-Adresse des Opfers. Und dazubraucht man einen Privatermittler, und der kostet leicht mehr als 800€, was die Sache resht unlikrativ macht... oder man kennt eben einen PHM, der in seiner Dienstzeit gerne Privatermittler spielt, was eigentlich nicht sein Job ist., obwohl das klar nicht sein Job ist... aber ich kann mir gut vorstellen, dass 95% aller Forenbetreiber das Fracksausen bekommen, wenn so einen Brief von der Polizei ins Haus flattert. Diese Hintergründe erfuhr ich allerdings erst später...

Ich eröffnete, dem gar nicht so netten PHM
höflich und respektvoll am Telefon, dass er mich mal kreuzweise.... weil ich im Gegensatz zu ihm weiß, was meine Rechte sind. Und das hat er dann auch murrend akzeptiert, murrend, weil das Telefonat ihn ~ eine 3/4 Stunde gekostet hatte. Das ich ebenfalls eine 3/4 Stunde Arbeitszeit verloren hatte war für ihn kein Argument. Er stand auf dem Standpunkt, das er ja schließlich von allen (ich weiß nicht mehr, ob er die Vokabel Solidargemeinschaft benutzte) bezahlt wurde aber so etwas meine Pflicht als Unternehmer und Forenbetreiber sei, ein Sozi also. Ich nahm mir also noch mal ~10 Minuten und klärte ihm auf, dass das exakt eben nicht meine Pflicht sei... Vielleicht habe ich ja künftigen Opfern etwas Stress gespart, den mMn war das eine Masche eines verarmten Künstlers, auf den er reingefallen war...

Ich habe dann noch das Bild entfernt und den User informiert, dass ich dies tun musste.
Sorry für die Langatmigkeit, aber ich habe viele solcher Stories erlebt. Aber das gibt vielleicht einen Einblick in das, was jahrelang hier zu meinem Job gehörte, Raufereien mit Behörden waren fast mein täglich Brot. Und wenn man gewinnt macht das zuweilen sogar Spaß... und nun die Quintessenz: Das NetzDG verändert die Situation deutlich: Statt mühselig die Adresse des Verbrechers zu ermitteln, verklagt man eben den Betreiber, und dessen Daten müssen im Impressum stehen, sonst ist es noch viel lukrativer, den Betreiber, wegen des Impressums zu Abzumahnen... und da ist dann auch der Gang zur Polizei völlig legitim. Heute müsste ich mich mit dem User streiten, ob wir (miCOM) den schaden bezahlen oder stattdessen ihn verpfeife, womit ich das Problem los wäre... Danke Heiko Maas für dieses über alle Maßen "soziale" Gesetz.
 
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Es wäre für mich zumindest mal eine interessante Fragestellung ... Wie viele User hätte das MB, wenn man Daten zur Person beim Betreiber hinterlegen müsste?
ICh kann dir sagen das es dann ziemlich sicher DEUTLICH weniger User wären. Aber eher weniger weil dann alles Angst haben das ihre kriminellen Machenschaften auffliegen sondern weil man ja seine Daten auch an einen Unbekannten herausgibt.

Wir hatten das vor einigen Jahren in einem anderen sehr sehr viel kleinerem Forum. Um die Funktion (Archiv,Teilemarkt) nutzen zu können musste man seine Daten inkl. Ausweiskopie an den Admin schicken damit dieser weiß das es mich wirklich gibt und im Ernstfall die Daten an die Polizei auf Aufforderung herausgibt.
Es haben einige User das Forum verlassen. Und das obwohl die meisten den Admin persönlich kennen. Und auch nur deshalb habe ich es gemacht, da ich den Admin und einige andere halt persönlich kenne und das Forum so klein ist. Und alles lief auf dem Postweg ab.

Jetzt stelle man sich sowas mal hier vor, nur damit man mitlesen und schreiben kann. Wen gibt man denn seine Daten? Ich kenne den Johannes nur hier vom Schreiben.
Den Herr Thomann kenne ich auch nicht persönlich, ich kaufe da zwar mal ab und an ein aber mehr auch nicht. Ich weiß auch nicht was er damit macht.#
Erschwerend käme dann die größe des Forums hinzu. Das weckt natürlich Interesse auch bei Zeitgenossen die es nicht so ehrlich meinen.
Es wäre nur eine Frage der Zeit bis der erste auf die Idee kommt hier mal durch die Bilderthemen zu schauen was bei den Usern so herumsteht und wo sich mal ein Besuch lohnt.
Die Daten bekommt er ja mit etwas "arbeitsaufwand" vom Server. Selbst große UNternehmen mit eigenen IT-Abteilung werden gehackt und Daten gestohlen...wie soll sich da ein Forum schützen?

Die Anonymität des Internet ist eben auch eine Möglichkeit mit anderen etwas zu Teilen ohne Angst haben zu müssen das jeder gleich weiß wo es das zu holen gibt.
 
So, jetzt habe ich erst mal das V.i.S.d.P. unter meinem namen ersetzt. denn das trifft eher die Wahrheit und ist zudem weit ungefährlicher. :cool:

Bei solchen Gesetzen mag man keine Haftung für andere mehr tragen.:bad:
 
Also hier wäre es so. Das von Johannes beschriebene Risiko für das Forum stammt aus dem Aspekt, dass ein Staatsanwalt gegen das Forum gehen wird, anstatt sich die Mühe der Ermittlung des Users via IP und Co. zu machen. Wenn die miCom die verifizierten Personalien hätte und der Staatsanwaltschaft übergeben könnte, wäre der Sache geholfen.

Ich habe dem Beitrag ein Like gegeben, allerdings muss ich sagen, wenn ich ~2003 das NetzDG beachten hätte müssen, ob ich das MB lieber in der Art haben möchte, in der das damals in Deutschland oder USA, GB der Fall war (ich habe damals viele angloamerikanische Foren beobachtet), oder über jeden User eine art Dossier führe, dann hätte ich lieber was anderes gemacht und das mit dem Ausbau einer Community lieber bleiben lassen. :nix:

Natürlich freue ich mich, dass das gut gelaufen ist. Und am ende existiert das MB immer noch :)

Wir hatten damals andere Probleme. Da gab es zB den Günter Freiherr von Gravenreuth. ein im damaligen WWW in Deutschland höchst umstrittener Abmahn-Anwalt, der afair ein ziemlich unrühmliches Ende nahm, und wegen dem auch ich jede Menge Mehrarbeit hatte. Hier ein Stern-Artikel von damals (Link) den ich damals noch zuweilen gelesen habe.
 
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Ich habe eine bescheidene Frage: Wie wirkt sich die Implementierung von NetzDG auf MB-Benutzer aus, die Bewohner von anderen Staaten sind? Zum Beispiel ich. Ich bin Slowake. Ich denke nicht, dass dies bei uns Slowaken, ein Problem wäre, da wir immer noch zur vereinten EU gehören. Im Zusammenhang mit den erwähnten Benutzererfahrungen muss ich Sie jedoch daran erinnern, dass es hier registrierte Usern aus der ganzen Welt gibt, von Brasilien bis Schweden. Klar, die gemeinsame Bindung ist eindeutig Musik und Sprache (Deutsch). Aber dennoch. Wie könnte die Durchsetzung des NetzDG in einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden? Eine globale Harmonisierung der Rechtsnormen besteht noch nicht. Natürlich ist die Zahl von uns, Ausländern, hier im MB vernachlässigbar. Es kommen jedoch immer mehr neue Menschen zu. Dies ist eine Folge des einzigartigen Umfangs von MB, bei dem im Grunde alles aus der Welt der Musik an einem E-Ort ist.

Gruß, Vladimir
 
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NetzDG auf MB-Benutzer aus,

.. der Kern der NetzDG sieht so aus ...

dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Rechtswidrige Inhalte können Hassreden, aber auch Copyright Themen sein. Nach Kenntnis bedeutet, wir müssen Kenntnis erlangen und nach Prüfung entfernen. Neu ist die Frage nach "kann dies bereits beim Upload festgestellt werden".

Wenn der Gesetzgeber davon überzeugt wäre, dass dies gehen würde, dann hätte er nicht "entfernen" geschrieben (was ja suggeriert, dass die Daten vorher hochgeladen werden konnten).

Entfernen würden wir wahrscheinlich ohne große Prüfung, denn so viele Fälle sind es nicht. Die Inhalte des MB würden dadurch nicht zerstört werden.

Würde, trotz Entfernung, ein Staatsanwalt gerne ermitteln wollen, so wird er die nötigen Daten bekommen und kann entscheiden, ob er auch gegen User im Ausland vorgeht.

my2ct
Martin
 
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Wie macht ihr das eigentlich bezüglich Copyright, ich meine verbale Entgleisungen sollte man ja recht gut erkennen und ich denke mal das bei sowas auch die User den Meldebutton betätigen. Aber wie sieht es bei Urheberrecht aus? Gerade bei Aufnahmen woher will man wissen was durch irgendwen geschützt ist und was nicht?
Gab da ja auch schon die skurilsten Urteile selbst bei Welthits wo irgendein Teil "geklaut wurde", oder halt einfach sehr ähnlich klang.
Auch da es ja doch einige User gibt die komplette Songs erschaffen, andere Singen "nur" und arbeiten dann evtl. mit Backingtracks die ihnen gefallen.

Stelle ich mir naheu unmöglich das so umzusetzen.
 
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Es kommt darauf an, wo die Sachen liegen ...

Wenn du bei YouTube oder Soundcloud was hoch lädst, dann sind nicht wir in der Pflicht zu prüfen. Im Zweifel ist der hier hinterlegt Link nicht mehr zu erreichen.

Das schont unsere Nerven und unsere Serverfarm, denn das ist der Teil der mit Abstand am meisten "Space" benötigen würde.

Aber lasst uns gar nicht zu tief einsteigen. Eigentlich will der Thread vom Alterspräsidenten ja nur mal ein paar Themengebiete anreißen, die im Hintergrund zum Betrieb eines Forums dazu gehören. Aber ausdiskutieren müssen wir es nicht ;).

Also auf zur nächsten Geschichte von @Johannes Hofmann ... vielleicht was zum Thema Werbung :D

Gruß
Martin
 
Es kommt darauf an, wo die Sachen liegen ...

Wenn du bei YouTube oder Soundcloud was hoch lädst, dann sind nicht wir in der Pflicht zu prüfen. Im Zweifel ist der hier hinterlegt Link nicht mehr zu erreichen.
Ok, das erschließt sich mir. Aber ich persönlich bin immer ein Freund davon wenn die Sachen eben NICHT auf einem externen Server liegen sondern hier im MB hochgeladen werden. Eben damit sie auch erhalten bleiben, gerade bei Reviews finde ich es ja scheiße wenn nach 2 Jahren alles da ist aber Bilder und Audioaufnahmen verschwunden sind weil sie nur verlinkt wurden.
Aber ausdiskutieren müssen wir es nicht ;).
Ist klar, mich hatte es aber irgendwie interessiert. Denn wenn du User wissen worauf sie achten müssen können sie auch vor dem Upload selber evtl. noch reagieren.
 
Für Bilder haben wir genug Platz ... und der sicherste Weg sie dauerhaft im MB zu hinterlegen ist via Album.

Sound geht auch in sehr kleinen Mengen. Das Copyright würde ja z.B. die Besprechung von kleinen Zitatstellen eines Musikstückes erlauben. Diese "Schnipsel" sind auch hier möglich.

Einige Beispiele findest du hier: https://www.musiker-board.de/threads/gemeinsam-ueben-lauscher-auf-empfang.705704/

Gruß
Martin
 
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Wie wirkt sich die Implementierung von NetzDG auf MB-Benutzer aus

Solange sie nicht bei Facebook, Twitter oder YouTube etc. sind, gar nicht! Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt nämlich nur "für Betreiber sozialer Netzwerke, die im Inland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben". Aber, warum sich von nachprüfbaren Dingen abhalten lassen, wenn sich so schön schimpfen lässt?

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.
(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.

Gelöscht wurde schon vor diesem Gesetz und manche halten dieses Gesetz sogar für überflüssig, weil Verfehlungen, die damit geahndet werden sollen, schon vorher verboten waren. In den Anfängen des Internets hatten wohl viele Nutzer das Gefühl, dass dort keine Gesetze gelten. Nachdem es inzwischen aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken ist, fallen auch immer mehr die Schattenseiten auf. Auch die gab es im "früheren" Leben. An den realen Stammtischen der Welt wurden vielleicht noch mehr strafbewehrte Sprüche und Drohungen ausgesprochen als auf Facebook, solange es aber niemand gestört hat, ist nichts passiert. Wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn sich aber in entsprechenden Internetkreisen Leute treffen, die das z.B. dazu ermutigt, Mordrohungen in die Tat umzusetzen, sollte der Staat eingreifen.
Auch der Wirt eines Lokals hat das Recht, Leute, die sich daneben benehmen, aus dem Haus zu werfen. Portalbetreiber haben ein virtuelles Hausrecht, Nutzer, die sich nicht an die Nutzungsbedingungen halten, dürfen sanktioniert werden. Nicht nur Wirte sollten sich also ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen ihres Gewerbes befassen.
Ich habe gestern in einem völlig anderen Forum nach der Lösung für ein kleines Problem gesucht. Der größte Teil der Antworten kam von einem User, bzw. war eine Reaktion auf dessen "Beiträge", die zur eigentlichen Sache wenig beitrugen. Einfach nur lästig, dass man das auch anders regeln kann, sieht man an diesem Forum.


Etwa 2003 wurde die Arbeit so viel, dass ich das nicht mehr alleine konnte, aber ich habe gute Moderatoren gefunden und mit denen zusammen hatten wir nicht einen einzigen Rechtsstreit. (bei bald 9 Mio Beiträgen)
 
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.. der Kern der NetzDG sieht so aus ...

Rechtswidrige Inhalte können Hassreden, aber auch Copyright Themen sein. Nach Kenntnis bedeutet, wir müssen Kenntnis erlangen und nach Prüfung entfernen. Neu ist die Frage nach "kann dies bereits beim Upload festgestellt werden".

Sehr gut zusammengestellt!
:great:

Da gibt es zwar noch ein paar Hintertüren, aber Anwälte, die diese kennen oder finden sind teuer. :confused:

Aber zum Glück bin ich alt und trage keine Verantwortung mehr :D
 

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