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...Musikrechte, eigene Platte, Label und wieder die GEMA

  • Ersteller Musician_14
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Musician_14
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Nehmen wir an, es gäbe einen fiktiven Musiker, wir nennen ihn mal Heinz.

Heinz macht eigene Musik als Singer/Songwriter, spielt um die 12 Auftritte pro Jahr und möchte sein erstes Album aufnehmen. Natürlich ist er auch auf allen gängigen Plattformen im Internet vertreten und postet da seine Musik (Youtube, Soundcloud).
Nun steht er vor der Frage, ob es Sinn macht, sich bei der GEMA anzumelden.

Will er nämlich CDs pressen lassen, so muss er ja entweder einen Freistellungsantrag stellen, oder aber -sofern er seine Musik bei der Gema anmeldet- eine Gebühr für die Pressung bezahlen.
Er weiß nicht genau, wie hoch diese Gebühr ist, möchte aber eine Auflage von 1.000 Stück pressen lassen.

Eigentlich macht für Heinz eine GEMA-Anmeldung gar keinen Sinn, da er ja recht unbekannt ist. Er möchte ja schließlich auch nicht selbst bezahlen müssen, wenn er mit seinen eigenen Songs auftritt.
Würden aber plötzlich doch Leute auf ihn aufmerksam und seine Songs würden im Radio gespielt etc, dann würde sich Heinz ja in den Hintern beißen, weil er sich nicht bei der Gema angemeldet hat und ihm jetzt Geld durch die Lappen geht...

Als Lösung sieht Heinz, sich bei der Gema anzumelden, um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, allerdings die Klausel zur Online-Verwertung sowie für die Live-Auftritte aus dem Berechtigungsvertrag zu streichen.
Doch wäre das für ihn die sinnvollste Lösung?
Und könnte er gegebenenfalls die Klausel für den Vertrieb auch streichen, um also keine Gebühr für die Pressung seiner CD zu zahlen? Welche negativen Folgen würde das haben, wenn Heinz doch irgendwann mal erfolgreich wäre mit seiner Musik?

Würde es für ihn etwas ändern oder mehr Sinn machen, zu versuchen, bei einem kleinen Label unterzukommen?


Nun kommt allerdings noch hinzu, dass Heinz neben seinem Soloprojekt auch Songtexte für einen anderen Künstler schreibt. Die Chancen stehen gut, dass dieser Künstler mit Liedern, deren Text Heinz verfasst hat, im Radio laufen und viele Live-Auftritte spielen wird.
Schießt sich Heinz dann ins eigene Knie, wenn er die Live-Klausel aus dem Berechtigungsvertrag gestrichen hat, da er dann auch nichts bekommt, wenn der Künstler die Lieder mit Heinz' Text jeden Abend auf seiner Deutschlandtour spielt ? Und wäre er dann benachteiligt wegen der gestrichenen Vertriebsklausel, da der Künstler ja auch die CDs verkauft, auf denen auch die Songs mit Heinz' Texten sind? Oder hat das eine mit dem anderen (sprich: Heinz' eigene Musik und die Texte, die er für den anderen Künstler schreibt), gar nichts zu tun?


Wie könnte sich Heinz in seiner Situation verhalten?
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ambee
  • Gelöscht von ambee
Hi,

sehr interessante Fragestellungen. Das von Dir beschrieben Modell würde ich mir sehr genau anschauen.
Als Lösung sieht Heinz, sich bei der Gema anzumelden, um im Fall der Fälle gerüstet zu sein, allerdings die Klausel zur Online-Verwertung sowie für die Live-Auftritte aus dem Berechtigungsvertrag zu streichen.
Doch wäre das für ihn die sinnvollste Lösung?
Und könnte er gegebenenfalls die Klausel für den Vertrieb auch streichen, um also keine Gebühr für die Pressung seiner CD zu zahlen? Welche negativen Folgen würde das haben, wenn Heinz doch irgendwann mal erfolgreich wäre mit seiner Musik?

M.E. hat es den Vorteil, dass die Rechte für seine Texte gewahrt sind. Bezgl. der Liveauftritte hatte ich verstanden, dass das nur für die eigenen Auftritte gilt ?
Was jetzt die Gebühr für die CD-Pressung anbelangt, die ist meines Wissens relativ gering. Es kommt auch etwas darauf an wieviel CD's tatsächlich verkauft werden, u.U. werden viele CD's aus Werbezwecken verschenkt. Ich war vor 2 Jahren bei einem CD-Projekt mitbeteiligt und meine mich an das geschriebene zu erinnern, allerdings hatte ich nicht selber mit der GEMA gesprochen. aber in allen Fällen kann man bei GEMA sich schlau machen.

Gruss Helmut
 
Schießt sich Heinz dann ins eigene Knie, wenn er die Live-Klausel aus dem Berechtigungsvertrag gestrichen hat, da er dann auch nichts bekommt, wenn der Künstler die Lieder mit Heinz' Text jeden Abend auf seiner Deutschlandtour spielt ? Und wäre er dann benachteiligt wegen der gestrichenen Vertriebsklausel, da der Künstler ja auch die CDs verkauft, auf denen auch die Songs mit Heinz' Texten sind? Oder hat das eine mit dem anderen (sprich: Heinz' eigene Musik und die Texte, die er für den anderen Künstler schreibt), gar nichts zu tun?
Ja, Heinz würde sich damit ins eigene Knie schießen. Heinz bleibt für die GEMA immer Heinz, egal ob es um seine eigenen Songs geht oder um Songs von anderen Interpreten, bei denen Heinz als Textdichter mitgewirkt hat. Man kann zwar einzelne Rechtearten aus dem Berechtigungsvertrag ausklammern, nicht jedoch einzelne Songs.
Er möchte ja schließlich auch nicht selbst bezahlen müssen, wenn er mit seinen eigenen Songs auftritt.
In der Regel bezahlt nicht der auftretende Künstler die GEMA-Gebühr bei Konzerten, sondern der Veranstalter (z.B. der Clubbetreiber).
 
Aber prinzipiell würde es für Heinz grundsätzlich schon Sinn machen, sich bei der GEMA anzumelden, vor allem, wenn auch andere Künstler von ihm getextete Songs spielen, richtig?

Und da Heinz ja auch selbst aktiv musiziert und sich da bestmöglich vermarkten will, wäre die einzige Klausel, von der es Sinn für ihn macht, sie aus dem Berechtigungsvertrag zu streichen, ebenjene mit der Online-Verwertung, oder?

Sollte er sonst noch etwas dabei beachten?
 
Es sind ja nicht nur die eigenen CDs. Samplerbeiträge werden ja auch teurer.

Und es ist zwar richtig, dass der Veranstalter die GEMA Gebühren zahlt, aber wir wurden schon öfter verpflichtet keine GEMA Songs zu spielen. Sonst wäre unsere Gage wohl geringer ausgefallen - oder der Auftritt für uns gleich komplett.

Was das Radio angeht wird Heinz da vermutlich keinen Cent sehen solange er nicht von großen Sendern gespielt wirst weil die Daten der ganzen kleinen Stationen gar nicht ausgewertet werden. Das sind aber die Stationen die auch eher die unbekannteren Sachen spielen.

Die Rechte werden in Deutschland auch so durch das Urheberrecht geschützt. Die würdest Du aber an die GEMA abgeben damit die diese in Heinzens Namen wahrnehmen kann, was die Verbreitung recht schwierig macht vor allem über Youtube.

Damit sich die GEMA Gebühren und Beiträge lohnen muss Heinz schon eine ganze Menge absetzen.

Heinz sollte sich als Alternative vielleicht mal über C3S schlau machen, das ist eine Verwertungsgesellschaft die sich gerade im Aufbau befindet und den Musikern mehr Kontrolle über ihre Rechte einräumen und Gelder über einen faireren Verteilungsschlüssel verteilen möchte.
 
Der GEMA-Mitgliedsbeitrag beträgt knapp 26,- Euro pro Jahr - das hat man sehr schnell wieder drin, wenn man sein eigenes Repertoire auf Live-Konzerten spielt (oder es von anderen Künstlern gespielt wird). Dass Veranstalter auf GEMA-freies Repertoire bestehen, ist nach meiner Erfahrung nur bei sehr kleinen Clubs der Fall - und selbst unter den kleinen Clubs gibt es viele, die ihre Veranstaltungen ordnungsgemäß lizenzieren.

Die Einschränkungen in der Online-Verbreitung kann Heinz vermeiden, wenn er die Online-Rechte aus dem Berechtigungsvertrag rausnehmen lässt.

Der oben als "Vertriebsklausel" bezeichnete Rechte-Bereich heißt in der GEMA-Sprache übrigens Sparte "Phono VR". (VR = Vervielfältigungsrechte)
 
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Dass Veranstalter auf GEMA-freies Repertoire bestehen, ist nach meiner Erfahrung nur bei sehr kleinen Clubs der Fall - und selbst unter den kleinen Clubs gibt es viele, die ihre Veranstaltungen ordnungsgemäß lizenzieren.
Das hatten wir zuletzt auf einer Veranstaltung mit etwa 200+ Gästen. Das ist natürlich keine Riesenveranstaltung aber sehr klein finde ich das jetzt nicht gerade und das war auch vollkommen "ordnungsgemäß". Nicht ordnungsgemäß wäre es wohl nur, wenn GEMA-Werke gespielt aber nicht lizensiert wurden.
Und zu den GEMA Beiträgen muss man außerdem auch weitere Kosten hinzurechnen als nur die reinen Beiträge.
 
Also Heinz sollte sich bei der Gema anmelden.

- den Jahresbeitrag hat er nach dem zweiten Sologig wieder drin.

- Veranstalter, die Gema-freie Musik fordern, sind aus meiner Sicht nicht vertrauenswürdig. Kaum jemand spielt 100% eigenes Repertoire. Und Material, das nicht zur Gema gehört musst du beim Urheber lizensieren. Dass wird meistens vergessen.

Mein Senf
landmesser
 
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Die Rechte werden in Deutschland auch so durch das Urheberrecht geschützt. Die würdest Du aber an die GEMA abgeben damit die diese in Heinzens Namen wahrnehmen kann, was die Verbreitung recht schwierig macht vor allem über Youtube.

Also soweit ich informiert bin, tritt man an die GEMA nur die Verwaltungsrechte für seine Songs ab, nicht das Urheberrecht. Denn das liegt immer bei dem, der das Lied geschaffen hat und daran ändert sich auch durch einen Beitritt bei der GEMA nichts...
 
Ja, klar. GothicLars meinte sicherlich die Ausübung der Rechte, die sich aus dem Urheberrecht ableiten; und Du meintest sicherlich die Verwertungsrechte, richtig? ;)
 
Mal noch was ganz anderes, sollte man da eigentlich auf einen Stichtag achten? Soweit ich informiert bin, gelten wohl Gema-Anmeldungen bis 31.10. noch für das Laufende Jahr und ab dem 01.11. dann logischerweise für das darauf folgende Jahr... Da man Gema-Gebühren ja aber nicht rückwirkend "einfordern" kann, würde es auch keinen Sinn machen, sich für das laufende Jahr noch anzumelden, wenn keine größeren Auftritte mehr anstehen, würde ich vermuten...?
 
Aber bringt Heinz sich dann nicht auch um eventuelle Verdienste aus Downloads und Streaming, (auch durch die anderen Künstler, für die er schreibt) wenn er die Online-Rechte aus dem Berechtigungsvertrag streicht? :weird:
 

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