orig. PRS Custom für 1000€?

Vieleicht bin ich etwas naiv und die gesammelte PRS Fangemeinde geht mir jetzt an den Hals, aber mir scheint es ja, als habe der Tread-Steller das Ding angespielt.
Ist die entscheidende Frage dann nicht, ist ihm der Sound und die Bespielbarkeit der Gitarre 1000€ wert?
Und wenn dem so ist, ist es dann nicht egal, ob es eine echte PRS ist oder eine Replika?

mfg Flobotron
Ich meine, eine Gitarre sollte nach ihrem Gesamtbild
bewertet werden. Eine 85er PRS muss nicht besser klingen al ne 95er. Trotzdem wird eine 85er um die 15000 USD gehandelt.

Meine 89 kostete damals 1600USD und wird heute zwischen 4500-5000USD gehandelt. Ich schätze, damals war der Dollar ca.€1.25. Heute kosten die Dinger wesentlich mehr und der Wert sackt dagegen ab. Schlechter klingen tun die neuen aber keineswegs.
 
ich habe bisher in meinem Leben 2 E-Gitarren besessen, vielleicht 5 verschiedene länger als 2 Stunden gespielt.

Mir gefällt die Gitarre sehr gut, ich komme damit super zurecht bisher, aber trotzdem will ich das kaufen was mit angeboten wird und nichts anderes.

Was ich beurteilen kann ist, wie mir die Gitarre optisch und haptisch gefällt, wie ich darauf spielen kann, wie sie sich anhört (wobei ich einfach wenig Vergleichsmöglichkeiten habe, und es fällt mir immer schwer herauszufiltern, was nun der Amp, schlechte/gute Einstellungen, Effektgeräte, deren Einstellung oder die Gitarre ausmacht. Ich bin halt dabei es zu lernen und nun werden sicher einige die Hände über den Köpfen zusammenschlagen, dass ein Laie wie ich sich so eine Profigitarre holen möchte.

Aber ich gebe halt lieber 1000€ für eine 2000€-Gitarre aus, also 1000€ für eine 1000€ Gitarre. Zudem möchte ich vermeiden, dass ich nach ein zwei Jahren plötzlich merke, dass es bessere Gitarren in dem Bereich gibt und ich die dann haben will. Wenn ich jetzt schon eine PRS für die Ewigkeit kaufen kann, umso besser ...:cool:

Ich bin übrigens überrascht und dankbar, wie sich die Leute hier mit dem Thema beschäftigen, in welcher Hinsicht auch immer :great:

Übrigens gibt es einen GANZ EINFACHEN Grund, warum man eine Original-PRS lieber haben will als eine Kopie, selbst wenn beide gleichgut sind. Der Wiederverkaufswert ist einfach unterschiedlich. Denn nicht jedem ist es egal, vor allem kann man nie wirklich garantieren, dass es die gleiche Qualität ist. Vielleicht merkt man es nur erst nach 10 Jahren ...

Natürlich ist es deine Entschiedung was du kaufst, aber auch bei einer PRS kann es dir passieren, dass sie dir nach zwei Jahren nicht mehr gefällt.
In diesem Fall dann auf einen höheren Wiederverkaufswert zu hoffen ist natürlich legitim.
Dennoch würde ich immer vorsichtig sein Gitarren als Wertanlagen zu kaufen oder auch nur beim Kauf auf den hohen Wiederverkaufswert zu spekulieren.
Denn nur Gitarren sind Gebrauchsgegenstände und die haben immer einen recht hohen Wertverlust. Sie immer im Topzustand zu halten, dürfte fast unmöglich sein, wenn man sie regelmäßig spielt.
Selbst wenn das gelingen sollte und deine PRS in 10 Jahren dann genausoviel wert ist wie heute(oder sogar mehr) bleibt die Frage, ob du jemanden findest der dann mindestens 1000€ für ein 10+x Jahre altes Instrument ausgibt.
Deine Gitarre wird immer nur genausoviel wert sein, wie auch jemand bereit ist dafür zu bezahlen.

Worauf ich eigentlich hinaus will ist, dass man Gitarren nach ihrem eigentlichen Zweck kaufen sollte, nämlich als Musikinstrument und nicht als Wertanlagen.
Und wenn du danach schaust, ist das worauf es ankommt, der Klang und die Bespielbarkeit und nicht das, was auf dem Headstock steht.

Ansonsten drück ich dir die Daumen, dass es eine echte PRS ist und du in 10 Jahren immer noch glücklich mit ihr bist.

mfg flobotron
 
...
Ansonsten drück ich dir die Daumen, dass es eine echte PRS ist und du in 10 Jahren immer noch glücklich mit ihr bist.
...

ich habe meine erste prs 1991 gekauft, also vor 16 jahren und bin immer noch glücklich. das "problem" ist, dass in diesen 16 jahren noch mehr/andere prs dazugekommen sind...

also vorsicht! :D:D:D
 
das ganze hat sich erledigt, die Verkäuferin (also Erbin) hat wohl zurückgezogen und will die Gitarre doch nicht mehr verkaufen, ich wollte die Gitarre heute abholen aber ich bekomme sie wohl nicht mehr.

Ich bin stinksauer und überlege momentan ob sich da was machen lässt, schließlich gab es eine Vereinbarung, ich habe das Geld besorgt, hab es jetzt bar hier liegen.

Auf jeden Fall finde ich es ziemlich schwach, sie hätten der Frau eigentlich sagen müssen, dass die Gitarre schon verkauft ist.
 
Hattest du einen mündlichen/Handschlagvertrag? Dann kannst du imho eine Abfindung fordern.
 
Mit einem Vertrag kann er nicht nur eine Abfindung verlangen sondern zunächst mal die Gitarre, was der Händler der Dame seinerseits auch klarmachen sollte. Erst dann kommt Schadensersatz wegen Nichterfüllung ins Spiel. Wobei ich mir das bei einem vertrauten Händler um die Ecke natürlich überlegen würde.
Ärgerlich ist es aber.

Christian
 
ja das hatte ich. Ich sollte heute die Gitarre abholen, er sagte er macht Rechnung usw. fertig, das Geld liegt hier bar und war schon auf dem Weg.

Zuerst wurde mir gesagt, dass die Frau sich querstelle, für die sie die Gitarre verkaufen und sie in 2 Tagen abholen will.

Anschließend habe ich nochmal mit dem Herren vom "Musikhaus Sprenger" in Oldenburg telefoniert, der meinte, mündliche Verträge zählen nichts, wir haben keinen schriftlichen Vertrag, also wird mir die Gitarre nicht verkauft. Anschließend meinte er jedoch, die Frau möchte mehr haben und ob ich mehr bezahlen würde für die Gitarre....

Sprüche wie "ich hab auch gar keine Lust darüber zu diskutieren" oder "was sie mündlich ausgemacht haben interessiert mich nicht" zeigen ihr Übriges ...
 
Anschließend habe ich nochmal mit dem Herren vom "Musikhaus Sprenger" in Oldenburg telefoniert, der meinte, mündliche Verträge zählen nichts, wir haben keinen schriftlichen Vertrag, also wird mir die Gitarre nicht verkauft. Anschließend meinte er jedoch, die Frau möchte mehr haben und ob ich mehr bezahlen würde für die Gitarre....

Sprüche wie "ich hab auch gar keine Lust darüber zu diskutieren" oder "was sie mündlich ausgemacht haben interessiert mich nicht" zeigen ihr Übriges ...

Da bewegt sich der gute Herr auf juristisch dünnstem Eis, es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß mündliche Verträge nicht zählen. Dein Problem ist, daß Du in einem Zivilprozeß die Beweislast für den Vertragsschluß trägst.
Hattest Du jemand dabei, der die Abmachung bestätigen kann? Was hast Du genau mit wem ausgemacht?

C.
 
also, der ganze Verkauf ging über einen Mitarbeiter, ich habe die angespielt wir haben uns unterhalten, ich habe Fragen zur Gitarre gestellt, Fotos gemacht, er hat den Koffer geholt, mir alles gezeigt. Das war Samstag vormittag. Ich habe dann gesagt, dass ich die Gitarre nehme und sie gerne Montag abholen würde. Er meinte, er macht dann den Vertrag bis Montag fertig und stellt sie ein auf Bundreinheit etc..
Ich war zwar alleine da, allerdings glaube ich nicht, dass der Angestellte dann vor Gericht lügen würde.
Ich habe dann Samstag noch das Geld besorgt (bin extra 150km von Oldenburg nach Stade gefahren weil mein Sparbuch noch bei meinen Eltern lag), habe heute morgen das Geld abgeholt und vormittags kam dann der Anruf, ich bräuchte nicht mehr zu kommen, die Gitarre werde doch nicht verkauft.

Sie lief es ...
 
Dann kannst du zumindest das KM-Geld für die Fahrt einfordern. Gab es also ein Abkommen mit dem Mitarbeiter? Soweit ich das verstehe, war schon alles fix. Damit wäre der Kauf bindent.


Sprüche wie "ich hab auch gar keine Lust darüber zu diskutieren" oder "was sie mündlich ausgemacht haben interessiert mich nicht" zeigen ihr Übriges ...


Wenn er sowas nochmal sagt, weise ihn freundlich darauf hin, dass du eigentlich für eine außergerichtliche Einigung wärst, aber bei seinem derzeitigen Verhalten gezwungen bist, rechtliche Schritte gegen ihn vorzunehmen.
 
Also bei der Sachlage dürfte das ein bindender VErtrag sein. Ihr habt konkret über die wesentlichen Vertragsbestandteile verhandelt (Preis, einstellen, wann abholen) und dann hast Du das damit konkludent abgegebene Angebot "PRS für X €, inkl. Einstellen" angenommen (die Verhandlungen waren auch konkret genug und nicht nur eine sog. invitation ad offerendum).

Der Verkäufer (also der Ladeninhaber) wird sich auf den Standpunkt stellen, der Vertragsschluß sei noch nicht erfolgt, sondern erst für Montag "geplant" gewesen, weil bis dahin der Vertrag fertig gemacht werden sollte. Das ist aber m.E. egal, weil das "Vertrag fertig machen" nur die schriftliche Ausführung des bereits mündlich geschlossenen Vertrag ist. Dagegen würde sprechen, wenn die Gitarre nur "reserviert" gewesen wäre.

Wie gesagt, der Verkäuferhiwi müßte das - wahrheitsgemäß - bestätigen, ob er das tut, ist eine andere Frage. Wenn Du den anhaust und er Dir das jetzt schonmal schriftlich bestätigt, dann wird er in einem gerichtlichen Verfahren schlecht etwas anderes erzählen können. Er wird aber eine solche Erklärung nicht unterschreiben, fürchte ich.

C.
 
Das Ganze ist zwar ärgerlich, aber meiner Meinung nach ist hier überhaupt nichts zu machen.

1. bei einer mündlichen Vereinbarung ist es schwer diese zu belegen, wenn keine Zeugen vorhanden sind.

2. Der Händler nie wirklich der Eigentümer des Instrumentes war und somit rein rechtlich gesehen auch nicht frei darüber verfügen kann. Schlussendlich müsste der Kaufvertrag zwischen der "Erbin" und dem Käufer geschlossen werden, es sei denn der Händler hatte eine entsprechende Vollmacht.

Mit rechtlichen Schritten zu drohen bringt hier meiner Meinung nach nix - Anwälte sind bekanntlich teuer.
Ich würde lediglich die Möglichkeiten durch einen Anwalt prüfen lassen, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast. Ansonsten gehen die Anwaltskosten schnell über den Wert der Gitarre, die Du kaufen wolltest.
 
moin

Klar ist das ärgerlich da es ein guter Deal wäre aber findet ihr es nicht etwas extrem gleich von Klage und Gericht zu sprehcen. Schließlich geht es hier um eine Gitarre und nicht um Leben und Tod.
 
Das Ganze ist zwar ärgerlich, aber meiner Meinung nach ist hier überhaupt nichts zu machen.

1. bei einer mündlichen Vereinbarung ist es schwer diese zu belegen, wenn keine Zeugen vorhanden sind.

2. Der Händler nie wirklich der Eigentümer des Instrumentes war und somit rein rechtlich gesehen auch nicht frei darüber verfügen kann. Schlussendlich müsste der Kaufvertrag zwischen der "Erbin" und dem Käufer geschlossen werden, es sei denn der Händler hatte eine entsprechende Vollmacht.

Mit rechtlichen Schritten zu drohen bringt hier meiner Meinung nach nix - Anwälte sind bekanntlich teuer.
Ich würde lediglich die Möglichkeiten durch einen Anwalt prüfen lassen, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast. Ansonsten gehen die Anwaltskosten schnell über den Wert der Gitarre, die Du kaufen wolltest.

1. Er hat einen Zeugen, den Hiwi aus dem Laden. Der steht allerdings im "Lager" des LAdeninhabers und ist daher kein "guter" Zeuge.

2. Wenn die Erbin die Gitarre dem Ladeninhaber zum Verkaufen übergibt, dann muß sie sich seine Erklärungen als Vertreter zurechnen lassen (und müßte erfüllen). Wenn der Verkäufer/Hiwi nicht klargestellt hat, daß die Erbin das letzte Wort hat, sondern den Deal "unberechtigt" abgeschlossen hat und jetzt nicht erfüllen kann, dann bestehen grundsätzlich Ansprüche aus sog. Haftung des vollmachtlosen Vertreters (denn er kann nicht liefern).

Und ich kann beruhigen, ein Streitwert von 1.000€ ergibt kein Kostenrisiko von 1.000€.

Ich bin auch kein großer Verfechter von "da klagen wir sofort", aber man muß sich auch nicht alles bieten lassen. Ich kann nicht einschätzen, was für ein Schnäppchen die Gitarre wirklich war.

C.
 
Liebe Leute - ich denke man sollte die Kirche mal im Dorf lassen!

Mittlerweile verkommt dieses Forum mehr und mehr zum "Ich-verbreite-Halbwissen-in juristischen-Fragen-Board"

Der Eine oder Andere sollte sich einfach mal Gedanken um die Verhältnismäßigkeit mancher Maßnahmen machen und sich fragen, wie wahrscheinlich es denn ist, noch an die Gitarre ranzukommen.
Der gesunde Menschenverstand sollte hier schon einiges weiterhelfen.

Mein Tip:
Sich zwar ärgern (mit Recht) aber das Ganze dann unter Erfahrung verbuchen und fertig!
 
Der gesunde Menschenverstand sollte hier schon einiges weiterhelfen.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir auch, was Leute von mir denken, wenn sie mit "ich hab auch gar keine Lust darüber zu diskutieren" oder "was sie mündlich ausgemacht haben interessiert mich nicht" kommen. Egal ob man nun juristische Maßnahmen unternimmt oder nicht: Für diese Meldungen sollte der Mann eine Retourkutsche bekommen. Ich rede hier nicht von verbalen Beleidigungen, sondern einfach von einem Hinweis auf das Käuferrecht.
 
@ Lightmanager
Falls Du mich meinst:
Ob es sich lohnt, hatte ich ja schon selbst in Frage gestellt. Es ging erstmal darum, die Sach- und Rechtslage zu klären, damit sich der Threadersteller die Frage selbst beantworten kann.
Wo ist das juristische Halbwissen in meinem Posting?

C.
 
Der gesunde Menschenverstand sagt mir auch, was Leute von mir denken, wenn sie mit "ich hab auch gar keine Lust darüber zu diskutieren" oder "was sie mündlich ausgemacht haben interessiert mich nicht" kommen. Egal ob man nun juristische Maßnahmen unternimmt oder nicht: Für diese Meldungen sollte der Mann eine Retourkutsche bekommen. Ich rede hier nicht von verbalen Beleidigungen, sondern einfach von einem Hinweis auf das Käuferrecht.

Und was bringt Dir das? Genau...gar nix!
 
Und was bringt Dir das? Genau...gar nix!
Also ich persönlich würde mich in meiner Würde verletzt fühlen, wenn ich am Telefon solche Aussagen hören muss. Ich kann nicht sagen, was du dabei fühlen würdest; für mich wäre es schlichtweg eine Beleidigung. Wie jemand auf soetwas reagiert, bleibt jedem selbst überlassen. Was es bringt? Alles und nichts.
 
@ Lightmanager
Falls Du mich meinst:
Ob es sich lohnt, hatte ich ja schon selbst in Frage gestellt. Es ging erstmal darum, die Sach- und Rechtslage zu klären, damit sich der Threadersteller die Frage selbst beantworten kann.
Wo ist das juristische Halbwissen in meinem Posting?

C.

Ich hatte zwar nicht Dich direkt angesprochen, aber wenn wir schon dabei sind:

Beleg mir doch Deine Aussagen, diesen Fall betreffend mit den entsprechenden Gesetzestexten.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du schon einige Vorlesungen im Bereich Handelsrecht gehört hast, also brauche ich Dir auch nicht zu erklären, dass das deutsche Recht verschiedene Auslegungen zulässt. Welche hier schlussendlich zum Tragen käme, hätte ein Richter zu entscheiden und auch dieser hat einen Ermessensspielraum.
Die 100 %-ige Wahrheit gibt es nunmal auch in der deutschen Rechtssprechung nicht.
 

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