Nun ja, ich glaube zu wissen, was
@Moin95 meint:
Er fragt sich, ob das Verbot auch gilt, wenn eine der beteiligten Stimmen oktaviert ist, d. h. Statt Oktavparallele Quindezimparallele/Doppeloktavparallele und statt Quintparallele Duodezimparallele.
Im Prinzip kann man wohl sagen: ja, sollte auch vermieden werden.
Der Grund für diese Verbote liegt ja vor allem in der geforderten Unabhängigkeit und Unterscheidbarkeit der Stimmen.
Powerchords sind zwar Quintparallenen par excellence, aber sogar in der traditionellen Auslegung vom Verbot befreit, weil sie ja absichtilch "wie eine Einheit" klingen
sollen, eine Stimme ist quasi nur "Klangverstärkung" der anderen.
Im alten Riemann-Musiklexikon (5. Auflage, 1900) wird im Artikel "Parallele, fehlerhafte" auch auch Doppeloktaven und Duodezimen eingegangen.
Die Rede ist von "
realen Stimmen" und gemeint sind unterscheidbare Einzelstimmen im mehrstimmigen Satz.
Da heißt es:
Riemann-Musiklexikon schrieb:
[...] d. h. es ist verboten, daß zwei reale Stimmen (von denen nicht die eine bloße Klangverstärkung der andern ist) in zwei einander folgenden Akkorden im Verhältnis der reinen Oktave oder reinen Quinte stehen;
[...]
in der That haftet auch [...] parallelen [...] Quinten (Duodezimen) usw.
[...]
reale Stimmen dürfen nicht in parallelen Oktaven (Einklängen, Doppeloktaven) oder Duodezimen (Quinten) fortschreiten, weil sonst ihre Unterscheidbarkeit, ihre Selbständigkeit gefährdet wird.
Im Grunde sind ja die Duodezimen (das, was Moin95 vermutlich mit "doppelte Quinten" meint) fast noch schlimmer als Quinten, weil sie tatsächlich als Obertöne (Oktave: 1. Oberton, Duodezime: 2. Oberton, Doppeloktave: 3. Oberton) wahrgenommen werden könnten und somit die beiden beteiligten Stimmen besonders stark miteinander "verschmelzen".
Also kann man wohl sagen: Ja, auch Doppeloktaven und Duodezimen sind vom "Verbot" betroffen.
Viele Grüße
Torsten