Power Adapter Sennheiser MKH816T

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Hallo,

aus einem Nachlass habe ich hier ein Sennheiser* MKH916T rumliegen, von dem bislang dachte, es wäre kaputt. Nachdem ich ein wenig recherchiert habe, kommt Hoffnung auf, dass es vielleicht doch noch funktioniert.

Offenbar lässt es sich nicht mit normaler 48V-Versorgung betreiben, sondern benötigt einen 48V auf 12V-Adapter.


Ich frage mich aber, ob statt eines Wandlers nicht auch einfach von vornherein eine 12V-Versorgung möglich wäre.

zB sowas:
 

  • Ersteller
  • #2
Ich glaube, das Thema hat sich erledigt.

Auf dem Dachboden lag auch noch eine alte Kiste mit allerlei Kabeln und anderem Zeigs. Darunter auch ein kleine Blechkiste mit der Aufschrift "Sennheiser* MZA 16 T".

Das ist möglicherweise genau das fehlende Teil.

---
 
Wenn du da mal 48V drauf gegeben hast, könnte es dadurch kaputt gegangen sein.
 

  • Ersteller
  • #4
Also mit dem MZA 16 T funktioniert es zumindest.

Natürlich weiß ich nicht, wie es klingen sollte da ich von solchen Mikrotypen weder einen Plan noch Vergleichsmögliochkeiten haben.

Aber es tut.
...
 
  • Ersteller
  • #5
Leider funktioniert EDIT gerade nicht, also noch ein weiter Beitrag.

kaputt gegangen sein.

Was hieße denn "kaputt"? Würde es dann stumm bleiben oder könnte es auch einen Schaden abbekommen haben, also nicht mehr die erwartete Leistung bringen? Wie ließe das überprüfen?

---
 
Natürlich weiß ich nicht, wie es klingen sollte
Typbedingt nicht so neutral, wie ein kurzes Kondensator, da die Richtmikrofone schon zum Verbiegen des Frequenzgangs neigen. Gehören trotzdem in einen gut sortierten Haushalt.
 
Wenn ein Vorverstärker auf 12V dimensioniert ist und 48V abbekommt, dann kann er ganz schnell irreparabel geschädigt sein (Transistor durch).
Halbleiter sind sehr empfindlich auf Überspannungen.
 
Das battierbetriebene Speisegrät Sennheiser* MZA 16T Power Supply 12V hat 12 V Tonaderspeisung. Da geht nicht kaputt. Das ist die richtige Spannungsversorgung.
 
  • Ersteller
  • #9
Wenn ein Vorverstärker auf 12V dimensioniert ist und 48V abbekommt, dann kann er ganz schnell irreparabel geschädigt sein (Transistor durch).

Okay nochmal: Wie stelle ich solch einen Schaden fest, wenn das Mikro funktioniert. Ist dann richtig im Eimer? NIchts geht mehr? Hat es Störgeräusche? Ist es deutlich leiser als es sein sollte?

Das battierbetriebene Speisegrät Sennheiser MZA 16T Power Supply 12V hat 12 V Tonaderspeisung. Da geht nicht kaputt. Das ist die richtige Spannungsversorgung.

Ich hatte es zunächst an meinem Audio-Interface mit aktiver 48V-Spannung getestet. Da blieb es einfach stumm.

Mit dem MZA 16T scheint alles zu funktionieren. Aus einem Meter Entfernung noch ein klares Signal. Ich habe nicht den Eindruck, dass etwas kaputte sein könnte.
 
  • #10
Wenn Du kannst, vielleicht eine Aufnahme mit einem oder mehreren Sinustönen (z.B. vorm Lautsprecher) machen? Wenn die Wellenform auch mehr oder weniger ein Sinus ist, müsste alles soweit noch (alters- und lagerungs-entsprechend) nutzbar sein.

Ich habe kurz recherchiert und gefunden, dass es möglicherweise eine sehr deutliche Richtwirkung haben und für heutige Verhältnisse etwas harsch klingen könnte.

Wenn das Mikrofon für mich funktionieren würde, für das was ich machen möchte, würde ich mir ersteinmal keine weiteren Sorgen bereiten.
 
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  • #11
Ich würde sagen, einfach mal am Mischer testen... Wenn Gain im üblichen Bereich und guter Klang ohne grobe EQ-Verbiegungen aus der PA oder in eine Aufnahme kommt, und nix klirrt oder so, dann sollte es passen... Ein Mikro klingt zwar nicht wie das Andere, aber mit nur wenig EQ sollte man ein halbwegs gutes Mikro zu einem vernünftigen Klang bekommen. Wenn das geht, dann ist es auch nicht kaputt, denke ich... Liebe Grüße Frank
 
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  • Ersteller
  • #12
Wenn das Mikrofon für mich funktionieren würde, für das was ich machen möchte, würde ich mir ersteinmal keine weiteren Sorgen bereiten.

Ich möchte das Mikro verkaufen. Daher ist es mir wichtig, zu wissen, ob es in einem akzeptablen Zustand ist. Also technisch.
 
  • #13
möglicherweise eine sehr deutliche Richtwirkung haben
Streiche das "möglicherweise". sen
möchte das Mikro verkaufen
Die MKH *16 waren seinerzeit (also vor 40-50 Jahren) ein Standardtyp in Studios, Rundfunk und beim TV. Ist ruhiger um die geworden, und Richtmikrofone sind schon speziell. Da hat sich mit den Videokameras viel getan. Es sind aber auf jeden Fall ordentliche Mikrofone, nur eben nicht die marktgängigsten.
 
  • Ersteller
  • #14
Ist ruhiger um die geworden, und Richtmikrofone sind schon speziell. Da hat sich mit den Videokameras viel getan. Es sind aber auf jeden Fall ordentliche Mikrofone, nur eben nicht die marktgängigsten.

Keine Sorge, ich will es mir nicht vergolden lassen. Ich denke, 250 Euro ist nicht allzu realistätsfern.

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  • #15
ob es in einem akzeptablen Zustand ist. Also technisch.
Einen Messschrieb selbermachen wirst Du wahrscheinlich nicht können? Ich jedenfalls nicht. Vielleicht kann man irgendwo so ein Modell mieten, dann könntest Du den Zustand Deines Mikros anhand von Vergleichsaufnahmen beurteilen.

Andererseits kenne ich privaten Gebrauchtkauf als "gekauft wie gesehen". Ich denke da z.B. an (Musiker-)Flohmärkte. Falls Du dann noch die Möglichkeit zum Vorab-Test einräumst (also Käufer bei Dir oder Du bei Käufer) oder ein Rückgaberecht von z.B. 1 bis 3 Tagen einräumst (bei dem der Käufer die Kosten für versicherten Rückversand - weil Sendungsverfolgung - tragen müsste), dann dürfte sich eigentlich niemand mehr beschweren. Ich würde sowas jedenfalls für fair halten.
 
  • Ersteller
  • #16
Vielleicht kann man irgendwo so ein Modell mieten, dann könntest Du den Zustand Deines Mikros anhand von Vergleichsaufnahmen beurteilen.

Die DInger in der T-Version findet man leider nicht wie Sand am Meer. Neu sowieso nicht. In den Kleinanzeigen gibt es genau ein weiteres Exemplar.

Einen Messschrieb selbermachen wirst Du wahrscheinlich nicht können?

Also wenn Mess- und Prüfverfahren wie die hier bisher vorgeschlagenen notwendig sind, um herauszufinden, ob ein Mikro kaputt ist, dann sehe ich der Sache gelassen entgegen.

Vorab-Test einräumst (also Käufer bei Dir oder Du bei Käufer) oder ein Rückgaberecht von z.B. 1 bis 3

Ich mache das bei KA mit Versand immer so, dass ich mir vom Käufer nach Lieferungen schriftlich bestätigen lasse, dass der Artikel heile angekommen ist und funktioniert. Bei positver Rückmeldung ist die Sache dann abgehakt.

Einmal - bei einem 30 Jahre alten Roland GP 100 Gitarreneffekt - hatte sich der Käufer zwei Wochen nach dem Kauf nochmal gemeldet und wollte es zurückgeben, weil ein Push/Pull-Potiknopf nicht funktionierte, was er aber jetzt erst gemerkt hat. Da hatte er Pech, zumal es sich um ein Verschleißteil handelte. Aber ich habe ihm netterweise noch eine Anleitung geschickt, wie er das Teil mit einer Investition von ca. 5 Euro plus Lötkolben selbst austauschen kann.

...
 
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