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Pressrechte automatisch für 5 Jahre fest?

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heiligerbimbam
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Angenommen ein Label lässt ein Album pressen, hält sich aber nicht an die vorherige Absprache (um die Kohle beschissen, leider ohne Vertrag, nur mündlich und per mail) und die Band möchte das Album dann woanders veröffentlichen, muss man dann wirklich 5 Jahre warten?
 
Eigenschaft
 
Hi,

unangenahme Sache :cool:

Meines Wissens nach, gilt diese 5 Jahre Abtretung der Künstler-Exclusivrechte, die du sicher meinst, erst wenn ein entsprechender Vertrag über diesen Zeitraum vorliegt, da diese Rechte auch mündlicht oder schriftlich abgetreten werden müssen.

Wenn ihr euch darüber mündlich oder per Mail geeinigt habt, ob du das in dem entsprechenden Moment erkannt hattest oder nicht, ist das entsprechend geregelt. Wenn nicht, dann eben nicht.

Es hört sich so an, als ob euch das passiert ist, daher würde ich einen Fachanwalt empfehlen um die Sache zu klären.

Frage mal bei Musikbüro Süd hier im Board nach. Der kennt sich in solchen Belangen aus und hat sicher auch hilfreiche Adressen.

lg silent
 
Haste Recht, das Ganze ist aber jetzt nicht sooo ein Beinbruch (war ne Splitgeschichte) und aus Fehlern lernt man halt!
Schade ist nur, dass solche Vorkommnisse nicht gerade gut für den Ruf der Hardcore - bzw. Grindcoreszene sind. Im Grunde besteht die Szene ja (fast) ausschliesslich aus Enthusiasten, weil man nur sehr schwer (oder gar nicht) mit derartiger Musik Geld machen kann (auch die Angesagtesten nicht) und der Spass im Vordergrund steht!

@Silent: Das witzige ist, dass sich dieses Label "Silent" Stagnation nennt und du mir mit diesem artverwandten Nicknamen tipps gibst :D

Vielleicht sollte ich einen seperaten Thread eröffnen (ich weiss nur nicht, wo ich den hinposten soll), um so viele Leute wie möglich vor denen zu warnen (falls das keine rechtlichen Konsequenzen mit sich führt, wäre aber auch kein Beinbruch, mein Kumpel ist Anwalt und hilft mir - obwohl das nicht gerade sein Spezialgebiet ist - sicher gerne weiter!

Schöne Grüsse

Bajo
 
Dann sollte der dir auf jeden Fall nochmal den Tipp geben, dass man bei solchen Sachen immer schriftliche Verträge macht. Das mit dem "warnen" hatten wir hier gerade erst, und davon würde ich mal Abstand nehmen. Da ist etwas schief gelaufen zwischen dir und dem Label, bei einem nicht vorhandenen Vertrag kaum verwunderlich. Das heißt aber eben auch, dass keiner nachvollziehen kann, wer da wem was versprochen hat und woran sich (vermeintlich?) nicht gehalten wurde.

Auf der anderen Seite: Wenn das Label von euch auch nichts schriftlich hat (und in den Mails keine Zusage über ein 5-jähriges Exklusivrecht drinsteht), dann haben die natürlich auch schlechte Karten, euch daran zu hindern, die Songs woanders nochmal zu presssen.
Das soll jetzt keine Aufforderung sein, aber da könnte dein Kollege mal anfangen, einzuhaken und die Sachlage prüfen.

Damit hätte sich dann ja dein Hauotproblem wahrscheinlich geklärt, denke ich...
 
Hmmmm - gruebel - wenn die sich nicht an den muendlichen vertrag gehalten haben, ist er dann nicht nichtig? Warum sollte eine Seite den Vertrag erfuellen muessen, wenn die andere ihn bricht? Hab aber von sowas kaum schimmer... Poste mal bescheid, was sich da so tut und viel glueck!!
 
Nur weil eine Seite sich nicht an den Vertrag hält, wird er dadurch nicht nichtig. Sooo einfach ist das leider nicht. man könnte aber auf Erfüllung klagen - nur ist das bei mündlichen Verträgen wegen der Beweislage immer schwierig...

Es wird zwar immer wieder gerne darauf hingewiesen, dass auch mündliche Verträge volle rechtliche Gültigkeit besitzen. Das stimmt zwar, aber in der Praxis ist so ein Vertrag eben oft nicht viel wert, wenn Aussage gegen Aussage steht. Außerdem ist bei mündlichen Verträgen eigentlich immer Ärger vorprogrammiert, weil es eben doch schnell zu Missverständnissen kommt - da muss noch nichtmal böse Absicht dahinterstecken. Bei einem schriftlichen Vertrag kann man eben nochmal schnell nachsehen, was GENAU denn jetzt vereinbart wurde. Das Leben zurückspulen bis zu der mündlich getroffenen Verabredung kann man dagegen nicht...
 
Bin gerade auf'm letzten drücker!
Wir haben ja mitlerweile das Glück, und die Labels aussuchen zu können (auch wenn wir tiefer Stapeln, als es unser Name erlauben würde) und trotzdem haben wir für diese Splitgeschichte bei diesem Kleinstlabel gesignt (auch wenn nur mündlich), da sie einfach das beste Angebot gemacht haben (ihr habt einen Namen, der unser Label bekannter macht, deshalb sehen wir über die Verdienstspanne hinweg), die Nichteinhaltung des Deals ist nichts anderes als deren Selbstvernichtung, da man in unserer Musiksparte, mit solchen Vögeln nichts zu tun haben möchte!
Deren Existenz ist somit begrenzt, da sich so etwas natürlich schnell herumspricht, es geht halt schon sehr familiär zu, in dieser Szene (aufgrund des mangelnden Kommerzes)!
Wir werden wahrscheinlich keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen, da sich für uns der Kosten/ Nutzenfaktor einfach nicht lohnt.
Uns reicht es schon, wenn die Splitinteressenten, oder auch andere Bands wissen, mit wem sie es hier zu tun haben, damit sie (die anderen Bands) nicht auch auf diese Szenebeschmutzungsagentur hineinfallen!

EDIT: *** Aufrufe zum Boykott und unbewiesene, geschäftsschädigende Aussagen haben hier nichts verloren! .Jens ***
 
silent schrieb:
Frage mal bei Musikbüro Süd hier im Board nach. Der kennt sich in solchen Belangen aus und hat sicher auch hilfreiche Adressen.

Sorry, war in Urlaub!
Aber Jens hat eigentlich alles gesagt.

Was aber mal wieder die Empfehlung bewahrheitet, dass man selbst für einen Gig im Jugendzentrum um die Ecke eine schriftliche Vereinbarung machen sollte. Ob man das Vertrag nennt ist nachrangig.

Auf jeden Fall sollten die mündlich besprochenen Dinge (egal ob Label oder Gig) nochmals in einer quasi "schriftliichen Auftragsbestätigung" zusammengefasst sein. Und sei es auch nur für den Fall, dass der mündliche Gegenpart erkrankt, in Urlaub ist oder ausscheidet. Was dann?

Also immer schön die mündlichen Vereinbarungen dokumentieren und protokollieren.

Vermeidet Stress und lässt zeitlichen Freiraum für effiziente Dinge.

Dass die Typen sich durch solche Aktionen den Ruf in der Szene vermasseln spricht für sich. Da sollte man sich mit öffentlichen Boykottaufrufen keine juristische Blöße geben! Aber das wurde ja redigiert.

lg.
 

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