Proberaum noch nicht fertig - Dennoch Miete zahlen ?

Klotzi
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Einen wunderschönen,

ich habe mal eine Frage :

Wir haben vor kurzem in einem Industriegebiet einen Proberaum angemietet, dieser ist noch im Bau (einzelne Parzellen als Proberäume). Der Raum soll bis zum 1.11. fertig sein, ab diesem Datum läuft der (noch nicht unterschriebene) Mietvertrag.

Ist es rechtlich gesehen vertretbar das ich dem Vermieter den unterschriebenen Vertrag erst dann zukommen lasse wenn der Proberaum fertig ist ?

~ HopeDiesLast
 
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HopeDiesLast schrieb:
Einen wunderschönen,

ich habe mal eine Frage :

Wir haben vor kurzem in einem Industriegebiet einen Proberaum angemietet, dieser ist noch im Bau (einzelne Parzellen als Proberäume). Der Raum soll bis zum 1.11. fertig sein, ab diesem Datum läuft der (noch nicht unterschriebene) Mietvertrag.

Ist es rechtlich gesehen vertretbar das ich dem Vermieter den unterschriebenen Vertrag erst dann zukommen lasse wenn der Proberaum fertig ist ?

~ HopeDiesLast

Hallo,

hmmmm, also ich denke, daß Du nicht wirklich für'n Raum zahlen willst, der noch garnicht existiert. - Ist schon 'ne klare Sache das.
Aber bevor Du Deinen Vermieter böse anpisst, frag doch einfach mal nach, wie's mit dem Bau aussieht. Wenn der Vermieter bestätigt, daß der Raum fertig wird, dann lass Dir das evtl. nochmal schriftlich geben. Den Vertrag habt ihr dann über einen "bezugsfertigen" Proberaum gemacht. Wenn der Raum nicht fertig ist, ist der Vermieter ja quasi "vertragsbrüchig" geworden.... Nix Raum - Nix Miete zahlen - Nix Vertrag....

Aber, wie gesagt, bevor Du da böses Blut stiftest, frag einfach mal nach, wie's aussieht.... Im Allgemeinen wird Dir Dein Vermieter dann eine anständige Auskunft geben können.

Greeetz,

S.
 
Ganz klar auf den Punkt : Kein Vertrag , keine Verpflichtung !!!

Im Vertrag sollte klar definiert sein, in welchem Zustand der Raum übernommen wird !!!
Das ist genauso wie bei normalen Mietverträgen ! Weiterhin muss auch klar aufgelistet werden, wie der Raum bei eventueller Kündigung an den Vermieter zuruck zu übergeben ist ( Renoviert, gestrichen, besenrein etc. ) !!!
Solltet Ihr Strom und Heizung extra zahlen müssen, ist es ganz wichtig, Zählerstände bei "Einzug" aufzuschrieben. Ansonsten kann es nämlich sein, dass euch der Vermieter über den Nuckel zieht.

Wenn Ihr den Vertrag zum 01.11. unterschreibt, müsst Ihr auch zahlen. Sollte der Raum jedoch noch nicht in dem wie im Mietvertrag angegebenen Zustand sein, könnt ihr evtl. Mietminderung geltend machen.

Aber es ist immer ratsam, sich mit dem Vermieter so einig zu werden !
Wichtig : Mündliche Absprachen nur unter Zeugen eingehen oder am Besten gleich schriftlich festhalten.

Das hört sich Alles vielleicht etwas übertrieben an aber ist echt nötig : Traue diesbezüglich Niemandem. Wenns ums Geld geht, sind sie Alle gleich .....
In Punkto Mietrecht gibts viele Streitereien die vor Gericht enden und dann teuer werden.

Also : Immer auf Nummer sicher gehen !
 
LPGoldTop schrieb:
...Das hört sich Alles vielleicht etwas übertrieben an aber ist echt nötig : Traue diesbezüglich Niemandem. Wenns ums Geld geht, sind sie Alle gleich .....
In Punkto Mietrecht gibts viele Streitereien die vor Gericht enden und dann teuer werden.
Also : Immer auf Nummer sicher gehen ! ...
Kleiner Vertrag ist immer richtig, auch innerhalb der Band und unter Freunden - wer nix böses plant, braucht davor keine Angst zu haben!!
 

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