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Quittung ausstellen

Whych
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Helft mir mal.
Wir hatten demletzt einen Auftritt. Nun will der Veranstalter von uns eine Rechnung ueber die 250,- Euro die er bezahlt hat. Bekommt er natuerlich nicht da wir ja keine Rechnungen ausstellen duerfen. Wie siehts nun aus mit einer einfachen Quittung das wir eben das Geld bekommen haben und kann ich fuer so eine Quittung einfach einen Zettel nehmen, draufschrieben Betrag dankend erhalten uns damit ist das erledigt ?

Danke schon mal fuer eure Hilfe.
 
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hallo Whych, wir hatten das Thema vor kurzem, schaust du mal da:
https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=117810 -> Post 11

Aber!! meine Frau und ich, wir dürfen das mit der Quittung nicht mehr praktizieren - kann jetzt natürlich sein, daß es tatsächlich damit zusammen hängt, daß ich schon lange Jahre selbständig bin. Aber wenn ich das FA und den Steuerberater richtig verstanden habe, ist die normale Quittung out, wenn sie mehr ist als nur der Beweiß, daß irgendwas von Privat A nach Privat B geflossen ist... - sprich, wenn der Veranstalter einen Beleg für das Finanzamt braucht, dann ist Rechnung mit Rechnungs-Nr., Steuernummer, etc. notwendig. Siehe den oben genannten Thread.

Nach Möglichkeit mal einen Steuerberater nach euerer konkreten Sitution befragen...
 
Ich denke schon das er das fuers FA braucht. Ich habe ihm ja angeboten das er eine Rechnung von unserm Totechniker bekommt ( der ja eigentlich die Knete dann auch eingeschoben hat ) aber dann muss er eben noch die Mwst. rueberschieben und da hat er wohl keien Lust drauf.
 
Aus meiner Erfahrung als Stadführer ist es auch für Firmen okay, wenn man ihnen formlos auf ihrer Anmeldebestätigung quittiert, dass man die Kohle erhalten hat.
In meiner Firma ist es auch so, dass ich für bestimmte Beträge (okay, bei uns intern unter 100 noch ein edit: das ist laut meiner Buchhaltung eine gesetzliche Grenze) keine formelle Rechnung mit dem ganzen Kladderadatsch brauche.

Edit: Was'n Glück, dass der Buchhalter noch da war. Habe hier ein Merkblatt zum aktuellen Umsatzsteuerrecht. Wenn's jemand braucht, bitte melden.
 
Whych schrieb:
Ich denke schon das er das fuers FA braucht. Ich habe ihm ja angeboten das er eine Rechnung von unserm Totechniker bekommt ( der ja eigentlich die Knete dann auch eingeschoben hat ) aber dann muss er eben noch die Mwst. rueberschieben und da hat er wohl keien Lust drauf.

Das ist nicht unbedingt gesagt.
Erstens kann es sein, dass der Tontechniker nicht MWST-pflichtig ist. Das kann man unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze frei entscheiden (allerdings entscheidet man sich grundsätzlich und nicht von einer Rechnung zur anderen neu).
Zweitens wird es Eurem Auftraggeber egal sein, weil er sich seinerseits diese MWST vom Finanzamt zurückholt bzw. geltend macht. Er hat dadurch also keinen Verlust (es sei denn, er ist entweder kein Unternehmer - aber was soll er dann beim Finanzamt einreichen wollen - oder er ist selbst von der MWST befreit).

In jedem Fall muß jemand, der eine Rechnung verlangt, damit rechnen, dass das MWST drauf ist. Angebote werden üblicherweise in Nettopreisen verhandelt. Das sollte also nicht von der Gage abgehen, sondern wird da draufgeschlagen.

Es ist in keinem Fall Euer Schade. Für Euch ist es neutral und für den Auftraggeber in der Regel auch.

Grüße,

x-Riff
 
x-Riff schrieb:
In jedem Fall muß jemand, der eine Rechnung verlangt, damit rechnen, dass das MWST drauf ist. Angebote werden üblicherweise in Nettopreisen verhandelt. Das sollte also nicht von der Gage abgehen, sondern wird da draufgeschlagen.


Jup und das hat dem Veranstalter wohl nicht gefallen weshalb er dann meinte wir sollen halt ne Quittung schreiben. Wenn unser Tontechniker eben die Rechnung geschrieben haette waren noch die Mwst. draufgekommen.
 
Whych schrieb:
Jup und das hat dem Veranstalter wohl nicht gefallen weshalb er dann meinte wir sollen halt ne Quittung schreiben. Wenn unser Tontechniker eben die Rechnung geschrieben haette waren noch die Mwst. draufgekommen.

Ihr dürft ihm eine Quittung geben. Diese Quittung ist eine reine Empfangsbestätigung (das heißt, Ihr quittiert/bestätigt, dass Ihr das Geld bekommen habt). Auf einer Quittung muß nur stehen: Ich/wir bestätigen ... € am ... (Datum) erhalten zu haben plus Unterschrift. Damit kann der beim Finanzamt aber nichts anfangen, da auf der Quittung nicht drauf steht, für was Ihr dieses Geld bekommen habt bzw. für was er das Geld bezahlt hat.

Ihr solltet Euch aber mit dem Tontechniker abstimmen. Denn der hat das Geld letztlich bekommen und wenn er Rechnungen ausstellen muß, dann hat Euer Auftraggeber eben Pech gehabt. Wenn er das nicht muß, deklariert er diese Einnahme gegenüber dem Finanzamt und dürfte keine Schwierigkeiten bekommen. Er hat ja keine Einkünfte verschwiegen. Es könnte höchstens auf ihn zukommen, dass das FA ihm sagt, er soll in Zukunft Rechnungen schreiben, weil seine Einkünfte so erheblich sind, dass er ein Gewerbe anmelden muss (Wenn er schon eins angemeldet hat und umsatzsteuerpflichtig ist, dann muß er ne Rechnung mit MWST ausstellen. Da hilft alles nix.
 
Unser Tontechniker hat ein Gewerbe angemeldet deshalb ja auch die Idee das er eine Rechnung schreibt.
 
Ist Euer Tontechniker MWST-pflichtig?
 
IcePrincess schrieb:
... Aus meiner Erfahrung als Stadführer ...
Wie alt sind deine Erfahrungen?
Meine Frau gibt Lehrer-Fortbildungen, im letzten Jahr bei der Steuererklärung (Belege für 2004) hat das Finanzamt schon gegrummelt, hat aber für das Jahr 2005 jetzt nochmals die Quittungen akzeptiert (weil nix anderes vorhanden), aber ab 1.1.2006 muß sie detailierte Rechnungen ausstellen, wann, für was, und wieviel sie jeweils berechnet - das ganze mit fortlaufender Rechnungsnummer, Steuernummer,...
 
x-Riff schrieb:
Ist Euer Tontechniker MWST-pflichtig?

Du fragst mich Sachen ;)

Er hat mir auf alle Faelle gesagt als ich ihn drauf angesprchen habe das er dann Mwst. draufhauen muss weil er die wieder abfuehren muss also denke ich das er es ist.
 
Hi,

man kann dem Veranstalter einfach eine Empfangsbestätigung schreiben. Also irgendwas "Hiermit bestätige ich xyz als Vertreter der Band xyz für einen Auftrit am.. Betrag ... von xyz erhalten zu haben".

Dass der Veranstalter eine "Quittung" oder "Rechnung" haben will, ist ganz logisch. Für ihn sind die Kosten der Band Betriebsausgaben, die er beim FA absetzen kann. Das hat nicht unbedingt mit der Umsatzsteuer zu tun.

Wenn die Band umsatzsteuerpflichtig ist, kommen halt 16 oder 7 % USt auf den Preis drauf. Die bezahlt der Veranstalter brav und macht die gezahlte USt wieder beim FA als Vorsteuer geltend, d.h. er bekommt sie wieder zurück. Für den Veranstalter ist die USt also eigentlich nur ein "durchlaufender Posten" (<- juristisch nicht ganz korrekt, daher die Anführungszeichen!!).
Für diese Geltendmachung der Vorsteuer (also Rückzahlung der vom Veranstalter gezahlten USt durchs FA) braucht er natürlich eine Rechnung der Band mit Steuernummer. Denn das FA will ja prüfen, ob die Band die USt auch ans FA abgeführt hat.

Also: einfach Empfangsbestätigung schreiben. Dann kann der Veranstalter die Kosten absetzen und hat einen Beweis in der Hand falls ne Band auf die Idee kommt, 3 Wochen später zu behaupten sie hätte die Knete nicht bekommen.

Gruß Chris

PS: es gibt keine "Mehrwertsteuer". Die hat das Bundesverfassungsgericht schon vor zig Jahren für verfassungswidrig erklärt. Das nennt sich jetzt Umsatzsteuer.
 
Lite-MB schrieb:
Wie alt sind deine Erfahrungen?

Current. Ich mach' das immer noch gelegentlich. Die letzte Quittung habe ich vor fünf Wochen geschrieben. Wenn die mehr wollen, müssen sie sich an die Stadtmarketing wenden.

Liebe Grüße

Ice
 
Alexa schrieb:

Wir sind ja kein Firma also wie soll ich eine Rechnung stellen ? Ich fang bestimmt nicht an wegen laeppischen 250,- Euro nun eine Firma zu Gruenden und eine Steuererklaerung zu Schreiben. ;)

Also gibts ne Empfangsbestaetigung das wir die Knete bekommen haben und gut ist. Danke fuer eure Hilfe :)
 
Whych schrieb:
Wir sind ja kein Firma..........
FALSCH !

Eure Band ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine GbR ( http://de.wikipedia.org/wiki/GbR ) und Ihr bekommt Geld für Eure Tätigkeit, die eine Geschäftstätigkeit darstellt.

Folglich hat derjenige, der Euch Geld für Eure Tätigkeit bezahlt, Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung.
Ein Beleg "ich habe 250,-€ von Dir für xxx bekommen reicht i.d.R. nicht"

  • Leistungsart (WAS)
  • Leistungsort (WO)
  • Leistungsdatum (WANN)
  • Menge (WIEVIEL GELIEFERT)
  • BETRAG (HÖHE/WÄHRUNG)
  • ZAHLBAR BIS WANN (DATUM)
  • ZAHLART (BAR/ÜBERWEISUNG)
  • genauer Empfänger (AN WEN) und
  • Absender (VON WEM)
müssen/sollten ersichtlich sein.

Andernfalls könnte das Finanzamt diese Aufwendungen nicht als Kosten des Veranstalters anerkennen. Daraus resultieren Rechte des Veranstalters.


Man könnte zwar andere "Formen" und "Abläufe" und Gesellschaftsformen "konstruieren" - aber um die Rechnungspflicht kommt man nicht herum.

Und noch etwas - macht nicht soviel Wind mit dem Veranstalter - Thema "Black List".

Topo :cool:
 
so wie topo das formuliert, genauso kenn ich das auch und nix anderes mehr!

...nur daß mir wikipedia schnuppe ist, mein Text steht im BGB, bzw. ich richte mich nach den Wünschen des Finanzamtes, soweit das mein Steuerberater "abnickt"...
 
Sorry aber ich fange bestimmt nicht an wegen wenns hoch kommt im Jahr 500,- Euro ( geteilt durch 5 Leute ) mit dem Finanzamt rumzumachen und Rechnungen mit Steuernummer etc. auszustellen. Irgendwo sollte man doch einigermassen realistisch bleiben. Zudem diese 500,- Euro nichtmal Gewinn sind sondern sofort wieder fuer P.A. etc. rausgehen. Soll ich dann jedes Jahr 6000,- Euro Miese die wir durch Fahrtkosten, Fahrzeug mieten, Studio, Instrumente etc. gemacht haben beim FA anmelden ?

Ich wuesste nicht wieso man als Band auf eine Blacklist kommt nur weil man fragt wie man eine Quittung ausstellt und was man ueberhaupt machen darf. Zudme wurde der Veranstalter nicht namentlich erwaehnt.
 
Whych schrieb:
Sorry aber ich fange bestimmt nicht an wegen wenns hoch kommt im Jahr 500,- Euro ( geteilt durch 5 Leute ) mit dem Finanzamt rumzumachen und Rechnungen mit Steuernummer etc. auszustellen. Irgendwo sollte man doch einigermassen realistisch bleiben. Zudem diese 500,- Euro nichtmal Gewinn sind sondern sofort wieder fuer P.A. etc. rausgehen. Soll ich dann jedes Jahr 6000,- Euro Miese die wir durch Fahrtkosten, Fahrzeug mieten, Studio, Instrumente etc. gemacht haben beim FA anmelden ?

Ich wuesste nicht wieso man als Band auf eine Blacklist kommt nur weil man fragt wie man eine Quittung ausstellt und was man ueberhaupt machen darf. Zudme wurde der Veranstalter nicht namentlich erwaehnt.


1) Die anteiligen 100,- € musst Du in Deiner Einkommenssteuererklärung als zusätzliche Einnahme versteuern.
(siehe mal dazu, was passieren kann - auch wenn der Hintergund ein etwas anderer ist https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=110484 Story Nr. 2)

2) Die Band als Firma zu fahren (mit Fahrtkosten usw. wie von Dir beschrieben) - kannst Du - Du musst das nicht. Langfristig wäre das wohl auch sinnlos - Stichwort : Liebhaberei. Auch brauchst Du keine Ust.-ID-Nummer, da man sich bis zu einem Umstaz von 17500,- € pro Jahr von Umsatsteuer befreien lassen kann (Wahlrecht). Aber trotz allem - um eine ordnungsgemäße Rechnung, kommst Du, wenn es der Veranstalter will/braucht nicht herum.

3) Die Veranstalter, die ich kenne, hätten Deine Band und/oder Dich sofort auf die Black List gesetzt, wenn Ihr der Aufforderung einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht asap nachgekommen wäret.

4) Weiterhin habe ich mir gerade mal Eure homepage angeschaut - sehr gut und professionell gemacht. Ihr habt sogar einen Shop mit AGB's, wo Ihr CD's und T-Shirts verkauft. Ihr habt eine Menge Auftritte, wie ich Eurer hompage entnehmen kann.

Jedes Finanzamt würde hier ganz klar eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Mach Dir/Euch nichts vor.......Du bist eine Firma.....;)


Topo :cool:
 
Du bist hier ein selbstständiger Unternehmer und dein Vertragspartner hat das Recht auf eine ordentliche Rechnung, die du ihm bei Verlangen aushändigen mußt. Recht heißt hier, dass er dies auch einklagen kann.
Könnte teuer werden.
 

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