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Quittung ausstellen

x-Riff schrieb:
Es ist einfacher als Du denkst und wenn Du´s einmal mit Hilfe Deiner Schwägerin gemacht hast, hast Du´s drin.
T-Shirt-Verkauf: Bestand T-Shirts vor Verkauf - Bestand T-Shirts nach Verkauf = verkaufte T-Shirts. Bestand Kasse vor Verkauf - Bestand Kasse nach Verkauf = Einnahmen. Wenn die Anzahl der nicht mehr vorhandenen T-Shirts mit der Summe des eingenommenen Geldes übereinstimmt, weißt Du, dass nix anderweitig abhanden gekommen ist.
Dann: Kosten für T-Shirts - Einnahmen durch T-Shirts = Gewinn/Ausgleich/Verlust.

Fertig ist der Lack.

Joo das ist schon klar ( also vom rechnen her ) aber fuers FA muss ich da ja auch einen Nachweiss haben. Ich kann ja da reinschreiben was mir gefaellt.

Also wenn ich das jetzt wenigstens ein wenig geblickt habe muss ich was Rechnungen angeht auf alle Faelle erstmal keine Mwst. draufschreiben also kann das weglassen. Dann such ich mir nunmal irgendeinen Rechnungsvordruck und mach dem Kerl das fertig das das wenigstens mal weg ist.
 
Whych schrieb:
Also wenn ich das jetzt wenigstens ein wenig geblickt habe muss ich was Rechnungen angeht auf alle Faelle erstmal keine Mwst. draufschreiben also kann das weglassen. Dann such ich mir nunmal irgendeinen Rechnungsvordruck und mach dem Kerl das fertig das das wenigstens mal weg ist.
Jo Whych, so kannst Du´s machen.
Aus ein paar Gründen, die ich gleich kurz erläutere, halte ich es aber für sinnvoller, der Mensch, der das Geld bekommen hat - also der Tontechniker/PA-Mensch stellt die Rechnung aus. Erstens hat der das Geld bekommen und zweitens ist das für ihn der geringste Aufwand.

Die Gründe, weshalb Du/Ihr mit der Entscheidung noch warten solltet:
> Ihr könnt Euch grundsätzlich unterhalb eines gewissen Umsatzes (der bei Euch zutreffen dürfte, entscheiden, ob Ihr UMST (Umsatzsteuer) erhebt oder nicht. Wenn Du/Ihr Euch entscheidet, Eurerseits UMST (der eine Poster hatte Recht: es heißt korrekt Umsatzsteuer = UMST. MWST gibt´s schon seit Jahren nicht mehr, hat sich nur so eingebürgert.) auf Eure Rechnungen zu schreiben, könnt Ihr für Eure Kosten (T-Shirts, Musik-Instrumente, gemietete PKW etc.) auch die UMST geltend machen. Die werden dann gegeneinander aufgerechnet. In Eurem Fall schätze ich, dass Ihr bei dieser Variante besser fahrt.
> Sobald Ihr auch nur eine Rechnung ausgestellt habt, habt Ihr Euch für die nächsten Jahre bindend festgelegt.
> Deswegen würde ich an Eurer Stelle ein Gespräch mit Deiner Schwägerin abwarten.
> Und deshalb würde ich den Tontechniker bitten, die Rechnung auszustellen.

Aber Du/Ihr könnt es auch so machen, wie Du es angesprochen hast.
 
Ich denk es wird auf keine Umsatzsteuer rauslaufen. Wir moechten das wirklich mit so wenig Aufwand wie moeglich verbinden da wir einfach keinen haben der die Zeit aufbringen kann sich da reinzuknien aber das Gespraech warten wir auf alle Faelle noch ab.
Ich brauche ja sowieso erstmal diese Nummer vom FA.

Wessen Adresse ( von usn ) kommt da dann eigentlich auf die Rechnung ?
 
Alexa schrieb:
§ 2 UStg: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.

Aufpassen!!

Die Definition gilt NUR (!) für die Umsatzsteuer. Dh. der Begriff des Unternehmers wie er in §2 UStG steht, besagt nur, wer im Sinne dieses Gesetzes (also des Umsatzsteuergesetzes) als Unternehmer betrachtet wird.

Die Pflicht Umsatzsteuer an das FA abzuführen beginnt erst irgendwo über 17500 Euro (und in diesem Rahmen besteht sogar noch ein Wahlrecht, d.h. zu Pflicht wirds erst bei noch höheren Beträgen) Jahresumsatz.

Das heißt jetzt für Whych:
Du kannst und darfst keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. Solange ihr unter 17500 Euro Umsatz im Jahr bleibt, habt ihr mit der USt nix am Hut!
Also darum brauchst du dir keine Gedanken zu machen.

Jetzt noch etwas "Aufklärung" bzgl den Steuern, weil hier doch einiges immer wieder durcheinandergebracht wird:

1) Als Band seid ihr soweit es keine besondere Vereinbarungen gibt, und noch kein Geschäftsumfang einer OHG gegeben ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Warum ist das wichtig?
-> die GbR als solche "wird nicht besteuert". Das FA nimmt die GbR nur als "Bemessungsgrundlage" für die Einkommensteuer jedes Mitglieds der GbR.

Was bedeutet das?
-> die "Band" als solche schuldet keine Einkommensteuer. Aber jedes Mitglied der Band muss Einkommenstuer zahlen. Ganz normal wie bei allen Einnahmen die du hast.
Um jetzt feststellen zu können, welche Einnahmen der Einzelne aus der Band hatte, benutz das FA die sogen. "Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung". Das bedeutet nix anderes, als dass geschaut wird, was die Band eingenommen hat und das dann auf die Mitglieder verteilt wird.

Bsp: Ihr habt 1000 Euro Einnahmen an Gage. 500 Euro Kosten für Benzin, Saiten was weiß ich. Ihr seid zu fünft in der Band.
Das FA geht jetzt hin und betrachtet sich die GbR. Die Rechnung sieht dann so aus: 1000 Euro Einnahmen - 500 Euro Ausgaben. Die Band (GbR) hat dann 500 Euro Einkünfte. Diese 500 Euro werden auf die Gesellschafter verteilt.
Ergebnis: jedes Bandmitglied muss 100 Euro bei der Einkommensteuer versteuern.

2) Dass die "Lohnsteuer" nur eine besonder Erhebungsform der Einkommensteuer ist, ist bekannt oder? Das ist also keine besondere Steuer, sonder die normale Einkommensteuer, die lediglich direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird.

3) Was bedeutet die von Topo angesprochene Liebhaberei?
Das Einkommensteuergesetz ist vom Grundsatz her ganz einfach: besteuert wird nach der individuellen Leistungsfähigkeit. D.h. "alles" was jemand eingenommen hat wird besteuert. Genauer müsste es heißen: alles was einer der in §2 EStG genannten Einkunftsarten unterfällt wird besteuert.
Da die Einnahmen alleine aber nichts über die individuelle Leistungsfähigkeit aussagen, müssen aber auch die notwendigen Ausgaben betrachtet werden. Das sind de ominösen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Diese werden von den Einnahmen abgezogen, weil sie dem Steuerpflichtigen ja nicht zur Verwendung verbleiben, sondern weil er sie bereits zur Einkünfteerzielung ausgegeben hat. Wer Geld mit dem verkauf von CDs verdienen will, muss sich halt zwangsläufig Rohlinge kaufen.
Und wer höhere Werbungskosten als Einnahmen hat, erwirtschaftete Verluste.
Das führt uns zur "Liebhaberei". Hier wird versucht, Verluste aus einer Tätigkeit dazu zu benutzen, den betrag an Einnahmen der versteuert wird zu senken.
Bsp: Jemand erzielt 100.000 Euro Gewinn aus Betrieb A. Gleichzeitig erzielt er 100.000 Euro Verlust aus Betrieb B. Nach dem Einkommenstuerrecht hat er dann Einkünfte in Höhe von 0 Euro.
Wenn jetzt jemand ständig nur Verluste erzielt, wird unterstellt, dass ihm die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. D.h. er will gar keinen Gewinn machen, sondern betreibt lediglich ein "Hobby".
Wenn er keine Gewinne einfahren kann, darf er aber auch die Verluste nicht geltend machen.
Erzielt derjenige in dem Beispiel also über Jahre nur verluste mit Betrieb B, stuft das FA das als Liebhaberei ein. Dann darf er die Verluste nicht verrechen, es bleibt bei den Einnahmen aus Betrieb A, die er iHv 100.000 Euro versteuern muss!

Bei bands die kaum Einnahmen haben, wird es auf diese Liebhaberei hinauslaufen. Denn die entstehenden Kosten (Benzinkosten für Gig, Probe, Miete, Instrumente) sind meist weitaus höher, so dass ständig nur Verluste erwirtschaftet werden.

Gruß Chris
 
RfC schrieb:
Die Definition gilt NUR (!) für die Umsatzsteuer. Dh. der Begriff des Unternehmers wie er in §2 UStG steht, besagt nur, wer im Sinne dieses Gesetzes (also des Umsatzsteuergesetzes) als Unternehmer betrachtet wird.
Falls dies an mich gerichtet war, ich wollte damit nur Wich verdeutlichen, das er mit Aussagen, wie er sei ja keine Firma und nur Hobbymusiker, unerheblich für seinen Unternehmerstatus ist.
 
Alexa schrieb:
Falls dies an mich gerichtet war, ich wollte damit nur Wich verdeutlichen, das er mit Aussagen, wie er sei ja keine Firma und nur Hobbymusiker, unerheblich für seinen Unternehmerstatus ist.

Ja, im Sinne des UStG! Für den Unternehmerbegriff des BGB z.B. ist das nicht ausreichend.
Das kann sehr verwirrend sein, weil ähnliche und z.T. sogar gleiche Begriffe mehrere Bedeutungen haben können.

Die Unternehmerdefinition des BGB findet sich in §14 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html

Ich wollte damit nur Missverständnissen vorbeugen.
 
Also 17500 Euro schaffen wir never ever. Das Hoechste was mal fuer einen Gig rausspringt sind 500,- Euro und davon gehen erstmal 350,- fuer P.A. und 50 ,- Euro fuer Flyer weg also 100,- Euro uebrig. Wenn ich nun gut rechne mit 20 Gigs im Jahr bin ich bei 2000,- Euro und das durch 5 Leute die damit die Autos volltanken sollen.
Also ich denk das ist Liebhaberei ;)

Aber es ging ja eiegntlich nur darum da sich eben einem Veranstalter dewr eine Rechnung will auch etwas geben kann mit dem er was anfangen kann. Was das fuer Kreise zieht ist wirklich erschreckend ;)
 
topo schrieb:
.......dann erst recht - Du kannst das Minus, welches Du oder andere in der Band mit der Band machst, mit den Einkünften/Lohn aus dem regulären Job zumindest eine zeitlang verrechnen. Dadurch kann man Geld vom FA zurück bekommen...
davon möchte ich aber dringend abraten - ich war einige Zeit bei einer Big Band, die als "richtige" Firma aufgezogen war (keine GbR), da ging es auch um richtige Einnahmen - aber der Manager war auch so ein Finanzkünstler, d.h. es wurden steuerfreie Spesen für Proben und Auftritte bezahlt, es wurde massig Ausrüstung gegengerechnet, etc.
Jährlich hat die Firma an jeden Gesellschafter (Musiker) eine Verlustzuweisung ausgegeben - irgendwann ist das Ganze auseinander gelaufen, wurde beendet. Leider dabei irgendwelche Fristen nicht eingehalten - für mich hat das geheißen, daß die mir im FA über drei Jahre zurück die Verlustzuweisungen wieder gestrichen haben, und dadurch kam eine satte Steuernachzahlung, weit mehr als ich vor Nutzen hatte von der Band!


...bei stabilen Firmen, auf die man am besten auch noch selber Einfluß hat, da ist die Verlustzuweisung was brauchbares...
 
@Lite-MB:

Dann ist genau das passiert was ich oben beim Stichwort "Liebhaberei" geschildert habe. Eure Band ist dann als "Hobby" eingestuft worden, mit der Folge, dass die Einnahmen nicht zu versteuern waren. Negativer Effekt ist dann aber, dass die Verluste nicht abzugsfähig sind.
Das FA hat dann entweder rückwirkend die Steuerbescheide geändert oder sogar nur vorläufige Steuerfestsetzungen erlassen, die jederzeit änderbar sind.
 
@RfC nein, nein, das wäre nicht passiert... - da hatte der Finanzmanager schon ein Auge drauf.
Die Big Band ist auseinander gebrochen, weil sich einige derart in Haare bekommen haben, daß ein gedeihliches Weitermachen nicht möglich war - aber irgendwie gibt es mit den Verlustzuweisungen eine Frist/Fristen einzuhalten und die haben wir wegen ein paar Wochen verpaßt.
Das war uns zu dem Zeitpunkt der Auflösung aber nicht bewußt, sonst hätten wir die "Leiche" noch ein paar Wochen weitergeschleppt...
 
Das Finanzamt kann das rückwirkend nur im noch "offenen Verfahren" machen.
Stichwort : vorläufige Steuerfestsetzungen

Was abgeschlossen ist und frei von Einsprüchen - ist zu ! Da kommt man/FA ohne erheblichen juristischen Aufwand nicht ran.


Jetzt wird es aber richtig OT und wir verwirren den Thread Ersteller.

Daher würde ich das jetzt hier closen. Alles wichtige ist mehr als einmal gesagt.

Topo :cool:
 
topo schrieb:
Jetzt wird es aber richtig OT und wir verwirren den Thread Ersteller.

Keien Angst der ist schon verwirrt :D
 
topo schrieb:
Das Finanzamt kann das rückwirkend nur im noch "offenen Verfahren" machen.
Stichwort : vorläufige Steuerfestsetzungen

Was abgeschlossen ist und frei von Einsprüchen - ist zu ! Da kommt man/FA ohne erheblichen juristischen Aufwand nicht ran.


Es gibt die Möglichkeit die Steuerfestsetzung nach §§172ff. AO zu ändern. Auch rückwirkend und nach Eintritt der Bestandskraft (!).

Insbesondere kann das FA nach den Vorschriften die Steuerfestsetzung aufgrund "nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen" ändern. Und dazu gehört afaik auch die fehlende Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei).
Sollte das FA also nach mehreren Jahren verlusten die Gewinnerzielungsabsicht verneinen, kann es rückwirkend die Steuerfestsetzung der vergangen Jahre ändern.

Grenze ist erst die Festsetzungsfrist (i.A. 4-5 Jahre!).

Aber ich sehe ein, dass das zum eigentlichen Thema nix mehr beiträgt...

Sorry Whych, dass du jetzt wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr siehst. :D

Aber vielleicht hat dir ja das eine oder andere geholfen.

Gruß Chris
 
Aber vielleicht könnte mal jemand die aussagekräftigsten und eindeutig zutreffenden Posts zusammenfassen und unter einem neuen Fred: "Musiker und Steuer" oder so zur Verfügung stellen. Ich habe einiges entdeckt, dass ich so nicht wußte und kann mir durchaus Bedarf vorstellen.

x-Riff
 
x-Riff schrieb:
Aber vielleicht könnte mal jemand die aussagekräftigsten und eindeutig zutreffenden Posts zusammenfassen und unter einem neuen Fred: "Musiker und Steuer" oder so zur Verfügung stellen. Ich habe einiges entdeckt, dass ich so nicht wußte und kann mir durchaus Bedarf vorstellen.

x-Riff
das ist vielleicht eine gute Idee...?
Aber momentan sind wir uns ja nicht mal wirklich einig zum Thema Quittung/Rechnung - d.h. da müßte zuerst mit einem Fachmann (Steuerberater oder Finanzbeamter, der auch Musiker ist, quasi eine Privatmeinung dazu äußern darf) geklärt werden, wo die Grenzen sind - was wann zulässig ist.
Und zweiter Punkt, leider haben solche Infos in den letzten Jahren eine relativ kurze Verfallszeit...
 
So mal als Update.
Das ist was nun unserm Drummer erzaehlt wurde:

1) einen gesellschafter vertrag aufsetzen (schriftlich)
- alle bandmitglieder sind gleichwertige gesellschafter
- es gibt einen "firmenname" und eine "firmenanschrift"
- wir haben eine ust-nr.

2) wir müssen uns entscheiden welchen steuer-weg wir einschlagen wollen. wir haben 2 möglichkeiten:

a) bequem, jedoch nachteilig für uns
wir lassen alles als eine kleinunternehmung laufen, müssen rechnungen mit lfd. nr. OHNE MwSt-ausweisung schreiben, bekommen allerdigns auch keine MwST vom FA zurück. Einaml im Jahr gibts ne Steuererklärung.

b) aufändiger, jedoch äussert vorteilig für uns (diesen weg hat sie uns empfohlen)
wir lassen es als normale gesellschaft laufen, müssen rechnungen mit lfd. nr. schreiben MIT MwSt-ausweisung, bekommen dafür allerdings auch die MwSt vom FA zurück. das bedeutet, dass wir zukünftig ALLE Ausgaben auf die Firma laufen lassen, und somit die 16% je rechnugn zurückbekommen! das macht z.b. bei der näcshten cd produktion mächtig viel aus. oder z.b. wenn andi sihc neue seiten und ich mir neue sticks kaufe: rechnugn auf die firma schreiben lassen und wir bekommen 16% wieder zurück!
es muss regelmässig eine einkommensteuererklärung gemacht werden und jeder "gesellschafter" muss es auch irgendwie in seiner steuererklärung ausweisen.

So ich werf das nun einfach mal in den Raum. Das hat wie gesagt unser Drummer ( der genausoviel von der Sache versteht wie ich also nichts ) bei uns im Board geposted. Die entgueltige 'grosse' Besprechung steht noch aus also war das erstmal so ein kurzes Gespraech udn er hat eben so gut es ging das Gesagte weitergegeben.
 
Also das hört sich ganz gut an.
Beide Varianten sind möglich.
Deckt sich mit dem, was Dir hier auf dem Board meistenteils gepostet wurde.
So weit in Kürze.
Bin gespannt, was bei Eurer großen Besprechung herauskommt.

Berichte dann mal,

Grüße,

x-Riff
 
@Which
Vorsicht mit Variante b) !!!
wenn ihr in einer bestimmten Frist nicht genung Gewinn erzielt und versteuert habt, dann wird das ganze auf Liebhaberei zurückgestuft (trotz Gesellschaft und allem drum + dran) und dann müßt ihr auf einen Schlag die komplette Umsatzsteuerdifferenz ans Finanzamt zurückzahlen!!!
 
Lite-MB schrieb:
@Which
Vorsicht mit Variante b) !!!
wenn ihr in einer bestimmten Frist nicht genung Gewinn erzielt und versteuert habt, dann wird das ganze auf Liebhaberei zurückgestuft (trotz Gesellschaft und allem drum + dran) und dann müßt ihr auf einen Schlag die komplette Umsatzsteuerdifferenz ans Finanzamt zurückzahlen!!!

Nein. Die Umsatzsteuer ist von der Einkommensteuer unabhängig! Liebhaberei gibt es nur bei der Einkommensteuer. Lies dazu bitte nochmal meinen Post von oben, da hab ich versucht das zu erklären.

Die Unternehmereigenschaft ist für die Umsatzsteuer in §2UStG definiert. Wie ich oben schon geschrieben habe gilt diese Definition nur (!!) für die Umsatzsteuer. Das BGB und das Einkommenstuergesetz definieren "Unternehmer" anders. Beim EStG muss immer eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Diese wird bei der Liebhaberei verneint.

Eine Gewinnerzielungsabsicht würde bei der Umsatzsteuer keinen Sinn machen: dort kann man keine Verluste verrechnen um die Steuerlast zu drücken wie bei der ESt. man erhält bei der USt nur das zurück was man als Unternehmer selbst als Umsatzsteuer bei anderen Unternehmern gezahlt hat.

@whych: ja das ist so korrekt. Ihr müsst nur eins bei Weg b) bedenken: ihr werdet de facto 16% (oder wohl eher 7%) teuerer! Wenn ihr oft bei Veranstaltern spielt die selbst eine USt-Nr. haben ist das egal, da diese die gezahlte Umsatzsteuer selbst wieder erstattet bekommen. Aber private veranstalter werden halt die 7% mehr bezahlen müssen, die ihr dann ans Finanzamt abführen müsst. Das müsst ihr selbst entscheiden und für euch durchrechnen ob sich das lohnt.
Vorsicht bei dem Vorsteuerabzug: alles was ihr als Band kauft und euch die Umsatzsteuer erstatten lässt wandert ins Bandvermögen. Wenn ihr dann Sachen wieder verkauft müsst ihr auch da wieder Umsatzsteur draufschlagen, also die Sachen 16% teurer verkaufen! Das gilt auch für CD und Equipment!!

Gruß Chris

PS: falls Interesse besteht, mache ich mal ein Umsatzsteuer-Tutorial. Evtl hab ich Ende der Woche etwas Zeit.
 
stimmt so nicht!!
wenn die Gesellschaft aus mangelender Gewinnerzielung zur Liebhaberei zurückgestuft wird, werden auch alle die Vorsteuervorteile wieder "privat" und müssen zurückgezahlt werden.

Wenn dem nämlich nicht so wäre, würde ich morgen tausende Firmen eröffnen, überall durch div. Einkäufe die Umsatzsteuer abzocken und die Firmen dann auf Liebhaberei abstürzen lassen und hätte einen erheblichen Gewinn durch die Vorsteuer!!

So blöd ist nicht mal das deutsche Steuerrecht!
 

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