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Rechte ausgestiegener Musiker

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Mr. Walton
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Hallo!

Ich habe eine kurze Frage:
Eine Band bringt ein Album heraus (selbst finanziert / 500Stk). Danach steigt einer der daran beteiligten Musiker (freiwillig) aus. Die Band legt das Album später neu auf (wieder selbst finanziert / nochmal 500Stk). Nach Jahren kommt der ausgestiegene Musiker und erhebt Ansprüche (Geld, Freiexemplare oder "er wolle keine zweite Veröffentlichung" - man hätte ihn fragen müssen, obwohl er nicht mehr in der Band war / immerhin Musik mitkomponiert...).

Kann er diese Rechte geltend machen, bzw. hat er überhaupt noch Ansprüche/Rechte/Mitspracherecht an der Veröffentlichung bzw. Wiederveröffentlichung nach seinem Ausstieg?
 
Eigenschaft
 
Ein Miturheber eines gemeinsamen Werks kann eine Veröffentlichung nicht einfach so verbieten - dazu braucht er einen triftigen Grund. Urheber müssen aber in jedem Fall laut Gesetz "angemessen vergütet" werden. Als angemessen gilt der GEMA-Satz. Bei einer Nachpressung berechnet die glaub ich 35 Cent je CD (für alle Urheber).
 
Wir haben damals für beide Pressungen einen "Gema-Freistellungsantrag" gemacht, spielt das da dann irgendwie eine Rolle?
 
Wir haben damals für beide Pressungen einen "Gema-Freistellungsantrag" gemacht, spielt das da dann irgendwie eine Rolle?
Nein. Der GEMA- Satz wird hier nur zum Vergleich herangezogen, was genau man unter "angemessener Vergütung" verstehen könnte.

Bietet ihm 'nen Hunni an, vielleicht geht er drauf ein und gut ist. :)

Alex
 
Könnte schwer werden... ist eher so ne Ego-Aktion von ihm, da man langsam Erfolg hat und er nun nicht mehr dabei ist.
Problem ist eben, dass man im nachhinein nicht feststellen kann wer wieviel Musik geschrieben hat. Das haben eben alle zusammen getan. Dann steigt einer aus und meint nach Jahren man hätte ihn fragen/bezahlen usw. müssen...
Ist doch ne glatte unverschämtheit :bad:
 
Problem ist eben, dass man im nachhinein nicht feststellen kann wer wieviel Musik geschrieben hat. Das haben eben alle zusammen getan. Dann steigt einer aus und meint nach Jahren man hätte ihn fragen/bezahlen usw. müssen...
Ist doch ne glatte unverschämtheit :bad:

Gut, ich kann mir vorstellen, dass das auf kindischer Ebene abläuft, wir reden hier ja von Kleinstauflagen. Trotzdem, er ist und bleibt Miturheber und vermutlich hat er auch Leistungsschutzrechte, völlig egal ob nun noch Bandmitglied oder nicht. Es ist keine "Unverschämtheit", wenn er an der Verwertung der Werke partizipieren möchte, sondern sein gutes Recht (juristisch und moralisch). Ich finde das auch nicht beanstandenswert, im Gegenteil, es sollte es für die "Rest-Band" eine Selbstverständlichkeit sein, sich ungefragt darum zu kümmern. Ich finde es eher problematisch, diesen Anspruch in Frage zu stellen...
 
Hmmm...das kanns aber auch nicht sein. Bei uns haben schon zig Leute in der Band mitgespielt u. somit auch mit komponiert. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da jeder einen Anspruch geltend machen kann. Vor allem ist das Ganze ja auch nun schon 4-5 Jahre her. Die CD sind längst verkauft und die Freiexemplare sind verkauft + verschenkt.
- Es liegt auch nicht daran, dass ich ihn nicht in irgendeiner Form ausbezahlt hätte. Ich bin eben davon ausgegangen, dass wenn jemand die Band verlässt, weil er keine Lust mehr hat u. von der Sache nix mehr wissen will, sich auch nicht dafür interssiert was wir weiterhin machen/veröffentlichen. Weitehin denke ich auch das es ihn nicht zu interessieren hat.
 
Es ist doch ganz einfach: Spielt nichts mehr von dem Zeug, an dem er mitkomponiert hat, und verkümmelt die CDs aus der Zeit nicht mehr. So lange ihr das nicht tut, schleppt ihr ihn aus eigener Entscheidung dauerhaft mit euch rum, da kann euch keiner helfen.

Alex
 
Die CDs aus der Zeit sind schon lange weg und spielen tun wir das Zeug auch nicht mehr. :confused:
 
Die CDs aus der Zeit sind schon lange weg und spielen tun wir das Zeug auch nicht mehr. :confused:
Ihr habt 500 CDs nachgepresst und verkloppt, an denen er mitgewirkt hat. Gebt ihm 'nen fairen Anteil, okay? :rolleyes:

Alex
 
und bedenke bitte, dass konkrete Rechtsberatung hier nicht zulässig ist.....
 
Ein Miturheber eines gemeinsamen Werks kann eine Veröffentlichung nicht einfach so verbieten - dazu braucht er einen triftigen Grund....

Soweit ich weiss gilt das aber nur wenn ein Song vorher bereits aufgeführt oder auf einem anderen Wege der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (also eine CD).
Ein Eurem Falle wird ein Miturheber also eine CD kaum stoppen können, aber mal so als generelle Info;)
 
Soweit ich weiss gilt das aber nur wenn ein Song vorher bereits aufgeführt oder auf einem anderen Wege der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (also eine CD).
Ein Eurem Falle wird ein Miturheber also eine CD kaum stoppen können, aber mal so als generelle Info;)

Hab's jetzt extra nochmal im UrhG nachgeschaut, das scheint auch für vorher unveröffentlichtes Material zu gelten...

§ 9 Urheber verbundener Werke

Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.
 
K
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: Offtopic
Ganz einfach:

1. Wenn er damals mitgewirkt hat und ihr diese songs wieder veröffentlicht hat er genauso Rechte daran wie ihr - egal ob er mittlerweile die Band verlassen hat oder nicht.

2. Wenn Ihr jetzt neue songs schreibt und veröffentlicht, hat er damit nichts zu tun und ihr habt mit ihm nichts zu tun.

3. Daraus folgt für Eure Gegenwart und Eure Zukunft: notiert, wer in welcher Weise an den Kompositionen beteiligt ist.

Es geht in keinster Weise um den für Dich/Euch so wichtigen Punkt, dass er die Band verlassen hat und (anscheinend) kein Interesse mehr daran hat. Es geht um die songs, an denen er damals mitgewirkt hat. Wenn Ihr die heute noch spielt, hat er weiter einen Anteil daran. Daran ist nicht zu rütteln - egal ob Euch das nun schmeckt oder nicht. Denn es geht nicht um seine Rechte als ausgestiegener Musiker sondern es geht um seine Rechte als Mitkomponist. Und wenn er Mitkomponist ist, ist er es halt und dieses Recht verwirkt nicht, wenn er aus der Band austritt.

Eher persönlich gesprochen halte ich es für klug, sich mit ihm zu einigen, sprich ihm einen Anteil anzubieten. Wenn der Anteil der Erlöse gering ist, ist sein Anteil auch gering. Wenn es wenige songs sind, die ihr noch spielt, reduziert das auch seinen Anteil. Wenn Ihr ganz auf die alten songs verzichtet, ist sein Anteil gleich null.


x-Riff
 
Hi Leute ich hätte auch eine Frage zu dem Thema.

Ein ehemaliges Bandmitglied von uns ist aus freien Stücken aus der Band ausgestiegen. Der Zeitraum den er mit uns verbracht hat war höchstens ein jahr, wobei wir uns in dieser Zeit fast nur im Proberaum aufgehalten haben und nur 5 Konzerte gespielt haben.

Nachdem er ausgestiegen ist haben wir aber trotzdem nicht aufgehört und Unmengen an Zeit und Geld in eine Produktion gesteckt. Von den ganzen Konzerten nach seiner Ära ganz zu schweigen. Sich einen halbwegs klingenden Namen zu erspielen ist ja mit einem enormen Kosten und Zeitaufwand verbunden.
Diese Kosten haben aber nur die restlichen Bandmitglieder getragen. Sein Anteil am Gesamtergebnis ist der Kreative Beitrag an 4 Songs. (musikalisch nicht textlich)

Jetzt würd ich gerne von euch wissen ob er von uns Geld einfordern kann obwohl er ja in die Produktion, etc. nichts investiert hat.
Bzw. welche Rechte er an der Musik geltend machen kann.

Danke im Voraus
 
er hat rechte an songs die er (mit-)geschrieben hat und an aufnahmen, auf denen er zu hören ist.
verwertet ihr seine werke, indem ihr die songs live spielt oder cds damit verkauft, steht ihm angemessene vergütung zu.
 
In Ergänzung zu ambee: Meines Wissens nach unterteilt die GEMA (die ja üblicherweise als Vergleich herangezogen wird) zwischen musikalischer Komposition, Text, Arrangement und Aufführung. Die genauen Prozentsätze könnt Ihr auf der GEMA-Seite googeln bzw. einsehen - so genau habe ich die nicht im Kopf.

So wie ich Euch verstanden habe, war er an der Komposition beteiligt. Nehmen wir mal an, es wären 4 Leute an der Komposition beteiligt gewesen, wäre also sein Anteil 25% vom Kompositionsanteil, was wiederum - mal ganz grob gesprochen - auch ein Viertel vom gesamten Kuchen wäre und insgesamt einem Viertel (Komposition am Gesamtanteil) eines Viertels (sein Anteil an der Komposition) entspräche.

Das würde ich mir an Eurer Stelle mal durchrechnen und auf dieser Grundlage ein Gespräch mit ihm führen. Wie in vielen anderen Dingen bei Bands habe ich eher das Gefühl, dass es dabei mehr um Fairness, Anerkennung und goodwill geht als um beinharte marktökonomische Verhandlungen - bei den zur Sprache kommenden Geldmengen handelt es sich imho eh mehr um symbolische denn um real ausschlaggebende Summen.

Ihr begebt Euch meines Erachtens eher in eine ungünstige Situation, so eine Art Damoklesschwert, wenn Ihr das einfach so macht, ohne mit ihm zu sprechen und ohne eine Einigung zu erzielen und Euch auf eine Verfahrensweise zu einigen.
 
jf.alex
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: Spam - bitte die Board-Regeln, insbesondere Regel Nr. 8, beachten!
Danke für die schnellen Antworten.
Werd mich jetzt wohl ein wenig in die GEMA Grundsätze einlesen müssen.
Bzw. in meinem Fall die AMA
 
lt. gema: 50% musik und 50% text bei "u-musik".
das arrangement wird - im gegensatz zu z.b. skandinavischen urheberrechtsgesellschaften - nicht gesondert behandelt. das was bei der gema als "bearbeiter" bekannt ist ist eine aussensetehende 3. person die ein song umeditiert und diesem einen anderen charakter gibt, das werk wird dabei massgeblich verändert und deswegen bekommt er "punkte", manchmal ist das z.b. ein Produzent der sich dadurch seien produzenten-tätigkeit vergüten lässt etc.. wichtig ist dass ein "bearbeiter" im nomalfall mit einem fast fertigen song (oder einem ganz fertigen) arbeitet und das werk umgestaltet. das ganze ist übrigens genehmigungspflichtig - man kann also nicht hergehen und einen mteallica song bearbeiten und veröffentlichen ohne dass lars, james und krik dazu "ja" gesagt haben. und wenn sie "ja" sagen werden sie sicher darauf bestehen 100% am copyright zu haben - also nix mit "bearbeiter-punkten".

ich würde in Eurem falle so vorgehen und den ehemaligen fragen was er sich genau vorstellt.
Ihr müsst mal hochrechnen wieviel ihm in etwa lt. gema regularien zustehen würde - longplayer geben 0,62€ mindestlizenz, wenn er vom ganzen longplayer 1/4 geschrieben hat (also musik und text), dann hat er 500 * 25% = 125 *0,62€ Anpruch. Macht 77,50€ für seinen Urheberanteil. Für seien Leistungsschutzrechte gibt es meines Wissens keine festgeschriebenen Vergleichswerte - im sync-berecih arbeiten verlage etc. aber immer mit den selben beträgen wie für die Urheber. Wenn er also 25% der Masteraufnahmen sein eigen nennen kann stehen ihm hier nochmals 77,50 zu - macht gesamt 155€

vielleicht aber möchte er auch nur anerkannt bekommen dass Ihr seine Stücke und Aufnahmen weiterverwendet udn ist mit 75€ o.ä. einverstanden. In den meisten mir bekannten Fällen geht es hauptsächlich darum.

ich bin mir sicher Ihr findet eine faire lösung mit der alle leben können;)

achja - auch wenn er nicht mehr in der band ist - er hat weiterhin das recht dazu a) als urheber und b) als musiker auf der cd genannt zu werden wenn er das möchte (natürlich nur für die Stücke die er geschrieben bzw. mitrecorded hat)

btw:
auch wenns von der AKM und nicht der GEMA ist:
http://musicaustria.at/mica/services/praxiswissen/copyright-urheberrecht-für-junge-musikerinnen

Hier gibts eine hilfreiche Broschüre zum runterladen.
 
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