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		Mr. Walton
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Hallo!
 
Ich habe eine kurze Frage:
Eine Band bringt ein Album heraus (selbst finanziert / 500Stk). Danach steigt einer der daran beteiligten Musiker (freiwillig) aus. Die Band legt das Album später neu auf (wieder selbst finanziert / nochmal 500Stk). Nach Jahren kommt der ausgestiegene Musiker und erhebt Ansprüche (Geld, Freiexemplare oder "er wolle keine zweite Veröffentlichung" - man hätte ihn fragen müssen, obwohl er nicht mehr in der Band war / immerhin Musik mitkomponiert...).
 
Kann er diese Rechte geltend machen, bzw. hat er überhaupt noch Ansprüche/Rechte/Mitspracherecht an der Veröffentlichung bzw. Wiederveröffentlichung nach seinem Ausstieg?
	
		
			
		
		
	
				
			Ich habe eine kurze Frage:
Eine Band bringt ein Album heraus (selbst finanziert / 500Stk). Danach steigt einer der daran beteiligten Musiker (freiwillig) aus. Die Band legt das Album später neu auf (wieder selbst finanziert / nochmal 500Stk). Nach Jahren kommt der ausgestiegene Musiker und erhebt Ansprüche (Geld, Freiexemplare oder "er wolle keine zweite Veröffentlichung" - man hätte ihn fragen müssen, obwohl er nicht mehr in der Band war / immerhin Musik mitkomponiert...).
Kann er diese Rechte geltend machen, bzw. hat er überhaupt noch Ansprüche/Rechte/Mitspracherecht an der Veröffentlichung bzw. Wiederveröffentlichung nach seinem Ausstieg?
- Eigenschaft
 
  
 
		 
 
		
 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		