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Rechtliche Fragen bei Bandaustritt

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Why
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Hey,

was wäre eigentlich wenn ein Gitarrist der gleichzeitig singt und alle Texte schreibt, aus einer Band austritt.
Nach seinem Ausstieg wird die Band dann mit seinen komponierten Liedern, die sie weiterspielen (mit neuer Besetzung) berühmt ! :p

Hat der eigentliche Songschreiber eigentlich noch Rechte an dem Stück ??? :?:

Es geht um eine Kellerband !!!! ;)


Danke im voraus

MFG

Simon
 
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Why schrieb:
Hat der eigentliche Songschreiber eigentlich noch Rechte an dem Stück ??? :?:

Es geht um eine Kellerband !!!! ;)

Aber hallo hat er da noch Rechte !! jedenfalls solange er nachweisen kann, daß er Komponist und Textschreiber des/der Lieder ist!
Wenn ich mich noch recht entsinne hat Texter 1Drittel und der Komponist 2Drittel...ist aber schon etwas her.
Weitere Infos bei www.gema.de
 
Hey,


und wie ist es wenn man den Text und die Melodie leicht abwandelt ???


Das Verhältniss kann nicht stimmen mit 1/3 und 2/3, die anderen Musiker haben doch auch ihre Instrumente /Parte selber eingespielt und ausgedacht ! (Bass Schlagzeug 2 Gitarre usw.)

MFG

Simon
 
:!:
Also, ich habe diesen scheiss schon hinter mir, und ich kann dir folgendes sagen:
Wenn deine ex-band mit songs erfolg hat an denen du mitgewirkt hast mußt du das einwandfrei beweisen können. Das bedeutet ein mündliches abkommen reicht auf keinen Fall, denn da könnte ja jeder kommen.
Auch wenn ihr ein Schriftstück aufsetzt indem steht das du zu einem großen Teil beteiligt warst und alle unterschreiben, reicht das nicht. Die Sache hat nur Sinn wenn das ganze beim Notar gemacht wird, oder ein Demo oder CD schon bei der GEMA vorliegen an der man erkennen kann das du dabei warst.
Eine einfache Sache Songs zu schützen gibt es, aber diesen Aufwand wegen der beteiligung....ich weiß nich. Muß jeder selber wissen.
MFG SEEEG
 
Why schrieb:
Das Verhältniss kann nicht stimmen mit 1/3 und 2/3, die anderen Musiker haben doch auch ihre Instrumente /Parte selber eingespielt und ausgedacht ! (Bass Schlagzeug 2 Gitarre usw.)
Dieses "Verhältnis" gibt es in der Form eigentlich nicht. Was wahrscheinlich gemeint ist, sind die ungefähren Anteile der Tantiemen (da kriegt der Komponist etwa doppelt so viel wie der Texter). Die Rechte sind eigentlich erstmal getrennt: Der Texter hat das Urheberrecht an seinem Text, der Komponist (das können auch mehrere sein!) das Recht an der Musik. Diese Urheberschaft ist übrigens unveräußerlich.
Das muss man deutlich trennen von den Verwertungsrechten an einer bestimmten Aufnahme. Die liegen bei einem "Kellerdemo" bei der gesamten Band, sonst beim Musikverlag / Plattenfirma, i.d.R. also bei denen, die die Aufnahme bezahlt haben.

Inwieweit die Band an der Komposition eines Stückes beteiligt ist, ist nicht immer eindeutig und Vereinbarungssache. Meist geht es ja da ums Arrangement, wenn etwa der Gitarrist mit einem Song ankommt und den zunächst nur auf der Klampfe vorspielt und die Band später in Zusammenarbeit den Song "fertig macht". Wenn ein Stück aber z.B. aus einer Jam-Session heraus entsteht, kann auch die ganze Band Komponist sein.

Jens
 
also zum beweisen der urheberschaft kann man

1. bei einem notar die urheberschaft (texter/komponist) beglaubigen lassen, oder
2. viel billiger den text/die komposition als notation in einem eingeschriebenen brief an sich selbst schicken und diesen brief verschlossen (!!!) verwahren

alles andere ist hinterher (rechtstreit vor gericht) kaum rechtskräftiger beweis....

empfehlenswert ist da ein buch... ich glaube musikerrecht heißt das. es behandelt nicht nur gema, sondern auch die vwl (werwertungsgesellschft für leistungsrechte) --> welche rechte hat zb. der arme drummer, der das stück im studio "nur" einspielt?
desweiteren gibts da GbR-Musterverträge (empfiehlt sich für ne semiprofessionelle band allemal!!! allein wenn's um verteilungsschlüssel für gagen, den berüchtigten bandausstieg... geht)
 
Ich kann dem Boldi nur Recht geben.
Mache von deinen Liedern eine Aufnahme, muß ja nicht gut sein.
Tippe den Text mit Name (Urheber) auf ein Blatt Papier, beides in ein versiegeltes Päckchen und schicke es per Einschreiben an Dich selbst zurück. Niemals öffnen!!!!!!! Im Streitfall beim Notar. Mit dem Einschreibedatum kannst Du beweisen, dass Du zu diesem Zeitpunkt den Song geschrieben hast.

Opa :D
 
ich bin aus österreich und bei uns läuft das so
unser gegenstück zur gema ist die a.k.m.
wenn man wirklich ernsthaft textet, komponiert und arrangiert wird man mitglied bei dem verein. kostet ein aufnahmegebühr, aber dann kannst du alles dort schützen lassen und den ganzen rechtlichen kram erledigen die. dafür sind sie ja da. die haben auch iher fixen schlüssel zur aufteilung. wird wohl bei eurer gema nicht arg anders sein
 
jetzt muß ich dem ibox doch mal widersprechen (tschuldigung)

die GEMA nimmt in streitfällen eine neutrale position ein! sie ist ceine clearingstelle, sondern verwaltet und überwacht nur die rechte der urheber und verteuilt das eingegangene geld nach einem bestimmten schlüssel....

informier dich einfach mal unter http://www.gema.de die schicken gerne infos raus

das mit der mitgliedschaft hat aber nen haken, du muss ein mindestpensum im jahr erfüllen um überhaupt aufgenommen zu werden...

hol dir einfach ein paar infos da!
 
Burkhard Ihme
  • Gelöscht von peter55
  • Grund: Nekro
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