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Song mit Band Covern - Rechtliche Frage

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HeavyHitter
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Hallo Musikerboard :)

Man stelle sich vor, es gäbe da einen Drummer mit,der mit seiner Band einen Song covern will, nehmen wir einfach mal "Prayer of the Refugee" von Rise Against.

Diese Band würde das Video, wie sie den Song im Probenraum performen dann gerne auf YouTube hochladen.
Sie würden außerdem den Ton seperat rausrendern und auf Myspace als Song hochladen.

Könnte diese Band da rechtlich irgendwelche Probleme bekommen?
Und wenn ja, wie könnten sie sich absichern?
Sollten sie eventuell bei der Band/Plattenfirma nachfragen?

Liebe Grüße

Patrick
 
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Hallo Patrick,

wenn ihr einen Song covert und öffentlich aufführt, werden GEMA-Gebühren fällig. Das gilt für ein Konzert ebenso wie für die Veröffentlichung im Internet. Stellt ihr den Song auf Eure eigene Seite, müsst Ihr diese Gebühren abführen.

Stellt Ihr den Song auf YouTube, ist YouTube für die Abrechnung mit der GEMA verantwortlich. Weil YouTube das aber nicht leisten kann und will, verbietet YouTube das Einstellen von Videos/Songs, an denen der Uploader nicht die Rechte hat. Ihr dürft also das Cover nicht nach YouTube hochladen. Ebenso sieht es vermutlich mit MySpace aus.
Dennoch ist es gängige Praxis, dass Hobbymusiker Coverversionen nach YouTube hochladen. Das macht es zwar nicht legal, zeigt aber, dass die Musikindustrie (derzeit) wenig Handlungsbedarf sieht.

Bei der Band/Plattenfirma müsst Ihr dann anfragen, wenn Ihr eine Bearbeitung des Songs vornehmt - wenn Ihr ihn also nicht nachspielt, sondern verändert. Eine Reggae-Version eines Rise Against Titels wäre z.B. eine Barbeitung, die genehmigt werden müsste.

Sollte der Urheber des Songs kein GEMA-Mitglied sein, müsst Ihr in jedem Fall (also auch bei einer Cover-Version) die Erlaubnis einholen.

Viele Grüße!
 
Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Wäre es für die Band eine Möglichkeit, bei der Band Rise Against direkt nachzufragen oder sollte sie es eventuell auch beim Management von Rise Against probieren?

Liebe Grüße

Patrick
 
da müsste man zur deutschen vertretung, dem deutschen sub-verlag. wer das ist kann man online über die GEMA-datenbank herausfinden.

solange da aber keine vierstellige summe zu erwarten ist, nehmen die wahrscheinlich nicht mal den hörer ab.


zu myspace und youtube: auch wenn urheberrechtsverstöße in der praxis selten verfolgt werden, theoretisch könnten diese anbieter die band in haftung nehmen.
 
Also Geld verdienen will diese Band damit garantiert nicht, bloss zeigen, was sie drauf haben :D
Also könnte diese Band dieses Projekt durchaus in Angriff nehmen, eurer Meinung nach?

Liebe Grüße

Patrick
 
Also Geld verdienen will diese Band damit garantiert nicht, bloss zeigen, was sie drauf haben :D
Also könnte diese Band dieses Projekt durchaus in Angriff nehmen, eurer Meinung nach?

Liebe Grüße

Patrick

Die Band darf halt keinen Erfolg damit haben, dann kann es sein, dass sich die Rechtinhaber nicht darum kümmern. Wenn sie es allerdings trotzdem tun, kann es Schwierigkeiten für die Band geben. Es kann aber auch sein, dass sich ein Abmahnanwalt der Sache annimmt und versucht, die Band abzukassieren. Und dann liegt es am längeren Atem, ob die Band das durchziehen kann, ohne dann doch im Zweifel zu zahlen.
 
Wer würde darüber entscheiden, ob die Copyrightsrechtsverletzung geahndet wird?
Rise Against selbst oder der Verlag?
 
Die Band darf halt keinen Erfolg damit haben, dann kann es sein, dass sich die Rechtinhaber nicht darum kümmern. Wenn sie es allerdings trotzdem tun, kann es Schwierigkeiten für die Band geben. Es kann aber auch sein, dass sich ein Abmahnanwalt der Sache annimmt und versucht, die Band abzukassieren. Und dann liegt es am längeren Atem, ob die Band das durchziehen kann, ohne dann doch im Zweifel zu zahlen.

Was sollte denn ein Anwalt bei einer normalen Cover-Version (also keiner Bearbeitung) abzumahnen haben? Cover-Versionen sind nicht verboten. Man unterschlägt GEMA-Gebühren und/oder verstößt gegen YouTube-Richtlinien. Im ersten Fall könnte die GEMA mit einer Forderung anklopfen. Im zweiten könnte YouTube das Konto sperren. Die Band, die den Originalsong gemacht hat, wird keinen Anwalt einschalten. Alles natürlich rein theoretisch gesprochen, weil wir hier ja keinen realen Fall diskutieren, nicht wahr?

Eine Copyright-Verletzung liegt bei einer reinen Cover-Version imo nicht vor.
 
Hallo,

könnte diese Band theoretisch die Gema Rechte für diesen Song erwerben und würden sie dann keine Probleme mehr mit Youtube und Myspace bekommen können?
Und wenn ja, wieviel würde das denn so kosten? Wäre das eine einmalige Zahlung?

Liebe Grüße

Patrick
 
Hallo Patrick,

so weit ich informiert bin, muss die Cover-Band keine GEMA-Rechte speziell erwerben. Führt sie den Song bei einem Konzert auf, wird generell eine Abgabe fällig. Dazu muss man nicht zuvor mit dem Urheber verhandeln. Einfach machen und bezahlen. ;) Eine pauschale Abgeltung ist imo nicht möglich. Man muss pro Aufführung zahlen.

Weil sich YouTube nicht mit der GEMA über die Höhe der Vergütung einigen kann, sind viele Videos auf YouTube in Deutschland gesperrt. Es dürfte also derzeit keine legale Möglichkeit geben, die Cover-Version eines GEMA-Titels bei YouTube zu veröffentlichen.
 
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Vielen Dank für die Hilfe!
 
Unabhängig davon: Ich würde es einfach lassen. Wenn die Band gut ist und die Version vielen Leuten gefällt, dann könnte sie möglicherweise richtig Ärger bekommen. Ich würde einfach eigene Songs schreiben & hochladen...
 
Unabhängig davon: Ich würde es einfach lassen. Wenn die Band gut ist und die Version vielen Leuten gefällt, dann könnte sie möglicherweise richtig Ärger bekommen. Ich würde einfach eigene Songs schreiben & hochladen...

Definiere "richtig Ärger" :gruebel:
 
Definiere "richtig Ärger" :gruebel:

Mal ganz simpel wie oben beschrieben: Wer unerlaubte bzw. rechtlich nicht abgesicherte Coverversionen irgendwo reinstellt/hochlädt, tut rein rechtlich gesehen etwas Illegales. Da meckert normalerweise aber niemand drüber, denn die Illegalität und die damit verbundenen Strafen sind an sich eher lächerlich. "Spannend" wird's doch für die Rechteinhaber erst dann, wenn ich erfolgreich bin und damit (potenziell) Geld verdiene bzw. Chancen eröffne, dass man damit Geld verdienen könnte.

Nimm' den jahrelangen Streit einer deutschen Provinzband mit Rock-Legende Gary Moore über die Melodie von "Still Got The Blues", den damaligen "Skandal" über die nichtauthorisierten Samples in den Bushido-Machwerken, diverse weitere "Plagiatsaffären" in der Musikwelt... keine Plattenfirma dieser Welt regt sich wirklich auf, wenn die Schülerband aus Hintertupfingen eine unterirdische Version von irgendeiner Alternative-Prog-Metal Band irgendwo reinstellt... wenn die Jungs aber - vielleicht auch, weil sie so schlecht sind - auf einmal Millionen Hits haben, in Talkshows eingeladen werden, etc., dann stehen schwupps die Anwälte/Abmahner/etc. bereit.

Solchen Ärger würde ich einer Band eben raten, zu vermeiden. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Ein Punkt der noch nicht aufgezeigt worden ist, sobald es keine 1:1-Cover-Version mehr ist (die Grenzen sind fließend und oft schwer zu ziehen), sind weitere Rechte betroffen bzw. verletzt, denn so eine Bearbeitung muss direkt vom Rechteinhaber (Verlag/Urheber) eingeholt werden. Das hieße dann: Doppelter Ärger.

Damit ist das Thema aber wirklich zur Gänze erschöpft.

Fazit:

Die Rechtslage ist problematisch, eine solche Aktion kann, auch wenn jeden Tag tausendfach vergleichbare Uploads völlig unsaktioniert "durchgehen", im Falle des Falles erheblichen Ärger nach sich ziehen. Mir ist zwar kein konkreter Fall bekannt, wo es zu entsprechenden Problemen kam, aber das muss nichts heißen und soll keine Entschuldigung oder gar Aufforderung sein.

Noch eine Anmerkung am Rande aus subjektiver Sicht: Eine Band aus einem Genre, wo's um Authentizität und Glaubwürdigkeit geht, zeigt mit einer Cover-Version nicht wirklich "was sie drauf hat", sondern viel mehr, was sie NICHT drauf hat...
 
Nimm' den jahrelangen Streit einer deutschen Provinzband mit Rock-Legende Gary Moore über die Melodie von "Still Got The Blues", den damaligen "Skandal" über die nichtauthorisierten Samples in den Bushido-Machwerken, diverse weitere "Plagiatsaffären" in der Musikwelt... keine Plattenfirma dieser Welt regt sich wirklich auf, wenn die Schülerband aus Hintertupfingen eine unterirdische Version von irgendeiner Alternative-Prog-Metal Band irgendwo reinstellt... wenn die Jungs aber - vielleicht auch, weil sie so schlecht sind - auf einmal Millionen Hits haben, in Talkshows eingeladen werden, etc., dann stehen schwupps die Anwälte/Abmahner/etc. bereit.

In diesen Fällen ging es aber um Urheberrechtsverletzungen. Mit einer Cover-Version eines bei der GEMA-Stückes begeht man keine Urheberrechtsverletzung! "Schlimmstenfalls" verstößt man gegen YouTube-Regeln und/oder GEMA-Meldebestimmungen. Ich will das nicht verharmlosen; aber eine Urheberrechtsverletzung ist ein ganz anderes Kaliber.
 
Wir könnten jetzt Haare spalten und fragen, ob eine nicht lizenzierte Nutzung, eine solche hätten wir in unserem ursprünglichen einem Beispiel auf jeden Fall, formal eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Bevor wir uns jetzt hier aber in Definitionsfragen verlieren, deren Beantwortung uns als Laien nicht zusteht und die auch letztlich nicht mehr zum Thema beitragen, mache ich mal hier zu. Wie gesagt, das Thema ist wirklich erschöpft und wurde auch an anderen Stellen ausführlich diskutiert.
 
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