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Straßenmusik und GEMA?

schuh
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Hallo :),

im Bläserbereich gab es Überlegungen, was man denn beispielsweise so spielen könnte, wenn man ein bisschen auf der Straße musizieren möchte.
Dabei kamen auch immer wieder Vorschläge zu Stücken aus dem Bereich der Rock- und Pop-Musik.
Da stellt sich doch die Frage, inwieweit man in Konflikt mit der GEMA geraten könnte.

Als ich mich nun hier ein bisschen informierte, las ich immer wieder, dass die GEMA bei Straßenmusik generell auf Ansprüche verzichte und das im Gesamtvertrag aufgeführt sei.
Daraufhin versuchte ich mich im Internet weiter zu informieren und landete auch auf der Seite der GEMA, konnte aber leider nirgends Einblick in diesen Vertrag nehmen.

Falls man jedoch solche Stücke auf der Straße präsentieren möchte, wäre es vermutlich sicherer, wenn man genau wüsste, wo das steht und somit eine Rechtsgrundlage in der Hand hätte.

Vielleicht weiß ja jemand von euch, wie man diese Aussage belegen kann oder wie man Einblick in diesen Vertrag nehmen kann?

Grüße
:)

(P.S.: Entschuldigt den langen Text :redface:)
 
Eigenschaft
 
Falls man jedoch solche Stücke auf der Straße präsentieren möchte, wäre es vermutlich sicherer, wenn man genau wüsste, wo das steht und somit eine Rechtsgrundlage in der Hand hätte.

Vielleicht weiß ja jemand von euch, wie man diese Aussage belegen kann oder wie man Einblick in diesen Vertrag nehmen kann?

Hm, ich hab' danach gesucht und auch diverse Verträge überflogen, konnte aber in Bezug auf Straßenmusik nichts dergleichen finden. Die These "Die GEMA unterhält einen Gesamtvertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter dessen Bestandteil es ist, dass sie bei Straßenmusik auf jegliche Ansprüche verzichtet." hab' ich bisher auch nur hier im Forum gelesen. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, stelle die Frage der GEMA direkt: https://www.gema.de/kontakt.html :)
 
Das Ganze hier liegt ja schon ein Weilchen zurück, ein Weilchen in dem ich auch mit anderen Dingen beschäftigt war und mich nicht ganz dazu aufraffen konnte, das weiter zu verfolgen :redface:

Aber heute habe ich dann doch endlich der Gema eine E-Mail geschrieben.
Sobald ich Antwort erhalte, werde ich das hier schreiben, denn das Thema ist ja vielleicht doch für den einen oder andern interessant.

Gruß :)
 
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Für mich persönlich fällt es in die Kategorie "unnützes Wissen" (bin halt nicht betroffen),
aber trotzdem finde ich es hochinteressant. Dieses unnütze Wissen kann man dann in jedem Smalltalk über die GEMA fallen lassen. ("wusstest Du schon, dass formal sogar Straßenmusik GEMA-pflichtig ist? *blabla* klugscheiß Gesamtvertrag") :-D
 
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ääh ja, man kann das natürlich auch als Klugscheißerwissen verwenden ... ich für meinen Teil hab schon hin und wieder mit nem Kumpel in der Öffentlichkeit rumgeklimpert und kannte auch nur diese unbelegten Aussagen hier ausm Forum, dass Gema-pflichtiges Material wohl okay sei ... wenn du da aber was Handfestes dazu bekommen würdest, das wäre schon ziemlich interessant :)
 
Es gibt Neues :)
Das ganze ist kein Gerücht und auch kein Scherz, sondern stimmt tatsächlich :)
Erstmal ist vielleicht ganz interessant, dass man den Gesamtvertrag, in dem das festgeschrieben ist, bei der "Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V." erfragen kann. Denn vielleicht gibt es ja doch mal Situationen, wo der eine oder andere mal im Vertrag etwas nachlesen mag. Wenngleich vielleicht auch eher selten, aber wer weiß... :rolleyes:

Der Abschnitt, der das mit der Straßenmusik regelt ist § 3 Punkt 2.
Da hat man dann also was handfestes und nicht nur mal irgendwann irgendwo irgendwas gehört :)
Und klugscheißen kann man damit auch, wenn man mag - Paragraphen sollen da ja immer ganz gut bei ankommen :D
 
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Cool, das klingt doch schonmal super!

Jetzt nur aus Interesse am Detail: Hast du da einen Auszug aus diesem Vertrag zitiert bekommen?
Bzw. anders gefragt: Was war denn nun die konkrete Antwort und was die Frage :D
Ist es also tatsächlich so, dass man als Straßenmusiker jegliches Gema-pflichtige Material aufführen darf, ohne dass die Gema Ansprüche erhebt?
 
Der konkrete Text dieses Paragraphen und Abschnitts ist folgender: "Die GEMA wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für Musikaufführungen von Straßenmusikanten keine Aufführungstantiemen beanspruchen."

In meiner Anfrage an die GEMA habe ich eigentlich das, was ich hier in meinem ersten Beitrag auch geschrieben habe, in ähnlicher Weise dargelegt.
Habe gesagt, dass es eben solche Informationen gibt und ganz klar nachgefragt, ob das zutreffend ist.
Und da man ja immer an die Bezirksdirektionsstelle der GEMA schreiben muss, die für den eigenen Wohnort zuständig ist, habe ich in einem Zuge auch gefragt, ob dieser Vertrag für die gesamte Bundesrepublik gilt.

Zur Antwort erhielt ich dann, dass "die Information, dass bei Musikaufführungen mit Straßenmusikern keine Vergütung erhoben wird" korrekt sei.
Anbei dann eben die Information, wo man in dem Vertrag die hier geltende Regelung findet samt oben genanntem Auszug aus dem Vertrag und die Information, wo man den Vertrag einsehen kann und dass er bundesweit gilt.

Freut mich, dass das Ganze auch anderen Usern hier weiterhilft :)
 
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Das ist ja wirklich herzallerliebst von der Gema, dass sie den Leuten, die sich auf ihren alten Klampfen ein paar Euro für den nächsten Mini-Einkauf beim Aldi zusammenschrammeln keine Gebühr abverlangt. Was ne Welt...

:rolleyes:
 
du lachst, aber rein rechtlich dürften sie das..
 
Nee, ich find es eher zum Weinen, dass sie das rein rechtlich dürften...

Aus solchen Regelungen spricht kein Fünkchen Menschenverstand, sondern lediglich Profitgier. Ätzend. Aber nett, dass man dem Straßenmusiker die 10 Euro gönnt. Echt, bäh!
 
Dass sie darauf verzichten, dieses Recht durchzusetzen, zeugt aber doch gerade von gesundem Menschenverstand, n'est pas?
 
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Hi Leute,

erstmal danke für diese Info!
Ich hätte echt gedacht, dass GEMA-gelistete Musik überall gebührenpflichtig ist. Cool, dass es nicht so ist! :)

Weiß einer in diesem Zusammenhang zufällig, wie es mit einem YouTube-Video VON einem Straßenauftritt dann aussehen würde?

Ich schätze ja mal fast, dass das wieder gebührenpflichtig ist, oder?
 
ja, das ist eine neue verwertungsform. allerdings wäre hier youtube/google derjenige, der lizenzen für das material erwerben müsste. da sich google und die GEMA aktuell aber nicht einigen können, verstößt GEMA-material gegen die youtube-nutzungsbedingungen.
 
Okay, danke! Dacht ich mir schon. :)
 
aber prinzipiell ja, das wäre wohl wieder Gebührenpflichtig. Weil es in dem Moment ja keine Straßenmusik mehr ist... zwar ein Video von Straßenmusik, aber gleichzeitig auch eine Aufnahme von Gema-pflichtigem Material, das daheim am Rechner wiedergegeben wird...
 
Prima Information ... das Thema interessiert mich auch grad ... und ich seh das eigentlich positiv, ist doch eine vernünftige Regelung.

(Aber witzig, dass Gema-Bashing immer noch in ist ... seit ich vor 50 Jahren in einer Tanzcombo spielte hat sich da anscheinend nichts geändert ... ;-))
 

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