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Transkriptionen, was darf man und was nicht?

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Hallo, ich würde gerne die Meinung(en) zu folgenden Fragen hören:

1. Dürfte man ein Instrumentalsolo, etwa 50 Takte, aus einer Rocknummer transkribieren?
2. Dürfte man diese Transkription an einen Freund verschenken?
2.1. Dürfte man diese Transkription privat verkaufen?
3. Dürfte man diese Transkription auf der eigenen Homepage veröffentlichen?

Wohlgemerkt, es ist nicht das ganze Stück gemeint, sondern nur das besagte Solo als selbst erstellter Notentext.
Vielen Dank für Antworten!
 
Eigenschaft
 
da braucht man keine Meinungen, da hält man sich an Tatsachen!

Du darfst alles transkribieren, was immer du möchtest.

Wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Musik handelt, dann darfst Du:
* das nicht mal kopieren (falls mittels PC-Notation aufgezeichnet, dann ist schon der Ausdruck eine Kopie!!)
* nur Dein Original verschenken, natürlich ohne für Dich eine Kopie gemacht zu haben (falls mittels PC-Notation aufgezeichnet, mußt Du die Festplatte verschenken...)
* verkaufen schon mal gar nicht
* veröffentlich ebenso gar nicht
es sei denn, der Urheber verkauft Dir dazu die Rechte.

* und wenn Du das öffentlich aufführst, dann wird GEMA-Gebühr für den Veranstalter fällig.
 
Harte Sitten! Scheint mir ziemlich restriktiv zu sein, dieses Urheberrecht. Jedenfalls, Danke für die Antwort. Dass in einem solchen Fall das papierne Original oder die Festplatte verschenkt werden dürfte/müßte, jedoch ohne Kopie für den Aufschreiber, auf so etwas können wohl nur Juristen kommen!
 
da gibts sogar ein Urteil dazu, das einen Musikvereinsdirigenten verknackt hat, weil er von der handgeschriebenen Transkription eine "Sicherheitskopie" gemacht hatte, nach der die Kapelle geprobt hat.
 
@WilliamBasie,
nur interessehalber: definiere doch bitte mal "verknackt" im oben genannten Kontext.

Gruss
TheMystery
 
Da sehe ich noch einen Unterschied. Der Musikverein hat ja ein komplettes Stück, was er hätte auch kaufen können/sollen, gespielt. In dem von mir angenommenen Fall würde es sich ja erstens nur um einen kleinen Teil, ohne Anfang und Schluss der Nummer handeln und zweitens, träte die Transkription ja nicht in Konkurrenz zu käuflichen Noten, denn die gibt es ja gar nicht.
 
Verboten ist es trotzdem. Da ändert sich höchstens das Strafmaß.

Kleinkram wird aber in der Regel von den Verlagen toleriert/ignoriert. Nur, kann man sich drauf verlassen, dass es immer so bleibt?
 
Vermutlich ist es wie immer bei juristischen Problemen: Man kann sich die Meinung von verschiedenen Anwälten einholen. Diese Gutachten sind dann auch wieder völlig unterschiedlich, oft sogar gegensätzlich. Also bleibt einem das Risiko, vor Gericht eine Bauchlandung zu machen. Das macht das Leben spannend...
 
Jo, ein gewisser Kick muss dabei sein.
Was früher Sex & Drugs & Rock'n'Roll war, ist heute GEMA, Notenkopieren und Bandscheibenvorfall beim Boxentragen ...
 
Das ist die Last der mittleren Jahre....
Die haben auch ihre Vorteile.
Wenn man erst so alt ist, dass man nix mehr auswendig spielen kann, ist man auf der Zielgeraden.
 
... Da sehe ich noch einen Unterschied. Der Musikverein hat ja ein komplettes Stück, was er hätte auch kaufen können/sollen, gespielt. In dem von mir angenommenen Fall würde es sich ja erstens nur um einen kleinen Teil, ohne Anfang und Schluss der Nummer handeln und zweitens, träte die Transkription ja nicht in Konkurrenz zu käuflichen Noten, denn die gibt es ja gar nicht.
Kein Unterschied, das war auch nur ein Teil eines Gesamtwerkes und das gabs (noch nicht) nicht zu kaufen, dieser junge engagierte Orchesterleiter wollte einfach ein aktuelles Werk spielen um damit seinen Spielern und wahrscheinlich auch den Zuhörern eine Freude zu machen.

... nur interessehalber: definiere doch bitte mal "verknackt" im oben genannten Kontext ...
Geldstrafe, ob der Urheber zusätzlich auch noch Schadensersatz eingeklagt hat, entzieht sich meiner Kenntnis - aber wohl eher nicht.

Das ganze war sowieso ziemlich heftig!!
Angezeigt wurde der Dirigent von einem Kollegen, der auch eine Kopie für sein Orchester wollte, aber keine bekam...
 
Uiuiui, so viele "Fach"meinungen (bitte nicht falsch verstehen um 4:00)... Ich beginne noch einmal am Anfang:
Hallo, ich würde gerne die Meinung(en) zu folgenden Fragen hören:

1. Dürfte man ein Instrumentalsolo, etwa 50 Takte, aus einer Rocknummer transkribieren?
Ich gehe mal von der Definition von Transkription als "Niederschreiben von einer Melodie in Notenform" aus:
Solange du das privat für dich machst ist das gar kein Problem. Sobald das nur in die Nähe einer öffentlichen Auführung bzw. einer Veröffentlichung gelangt, und das jemand bemerkt, sind dafür laut UrhG Abdruckgebühren fällig
2. Dürfte man diese Transkription an einen Freund verschenken?
Wenn der Freund das Werk nicht aufführt oder aufnimmt o.ä. hast du kein Problem. Sobald aber von einem Kontrolleur bei einer Aufführung/CD Aufnahme eines deiner Notenblätter gefunden wird, hast du ein Problem. Bei anonymer digitaler Verbreitung (Finale Datei o.ä), gibt es meines Wissens noch kein Urteil, aber sobald das nachverfolgbar ist, wird auch da das Urheberrecht zuschlagen.
2.1. Dürfte man diese Transkription privat verkaufen?
Sobald mit einem geschützten Titel Profit gemacht wird, will der Urheber klarerweise seinnen Teil abhaben. Deshalb ist jedweder Verkauf von Noten ohne Zustimmung des Urhebers (meist gegen Abdruckgebühr erhältlich) verboten!!! Selbst das kostenlose zur Verfügungsstellen (im Volksmund kopieren genannt) wird von vielen Notenverlagen rigoros verfolgt!
3. Dürfte man diese Transkription auf der eigenen Homepage veröffentlichen?
Natürlich ist auch die Veröffentlichung im Internet nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt!
Wohlgemerkt, es ist nicht das ganze Stück gemeint, sondern nur das besagte Solo als selbst erstellter Notentext.
Vielen Dank für Antworten!
Bei Transkriptionen ist immer zu beachten, dass diese nur vom Urheber selber (bzw. seinem Musikverlag) genemigt werden können, wast generell nur gegen Abdruckgebühr erfolgt. Daher haben sie eigentlich denselben Stellenwet wie Bearbeitungen =>sobald Profit damit erzielt wird, werden die Verlage hellhörig, und die Originalverlage bekommen wirklich alles (ALLES!!!!) mit. Daher würde ich mit dem "illegalen" Veröffentlichen von Noten seeehhhr vorsichtig sein, selbst im privaten Kreis, denn kopierte Noten sind immer sehr langlebig!
Ich persönlich habe z.B. meine Noten (von einen gottseidank schon gemeinfreien Stück), die ich einmal für ein Bläserquartett für ein Wertungsspiel bei meinem ersten Musiklehrer gesetzt hatte, zwei Jahre später 80km entfernt von einem anderen Musikleherer wieder vorgesetzt bekommen...
Daher vor allem bei Noten auf das UrhG achten, denn dort gilt das gleiche wie im Internet: was einmal veröffentlicht wurde, kann nicht mehr eingegrenzt werden!!!
 
Danke an alle, die mir geantwortet haben. Scheint ein diffiziles Thema zu sein, dieses Urheberrecht. Eine Zusatzfrage noch:
Ein Solo herauszuhören ist mühselig und anstrengend, es dann korrekt in Noten schreiben auch. Eine Transkription würde also auch eine Leistung darstellen, eine Leistung, die der Komponist nicht erbracht hat. Könnte diese Leistung im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsthema auch eine Rolle spielen?
 
Danke an alle, die mir geantwortet haben. Scheint ein diffiziles Thema zu sein, dieses Urheberrecht. Eine Zusatzfrage noch:
Ein Solo herauszuhören ist mühselig und anstrengend, es dann korrekt in Noten schreiben auch. Eine Transkription würde also auch eine Leistung darstellen, eine Leistung, die der Komponist nicht erbracht hat. Könnte diese Leistung im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsthema auch eine Rolle spielen?

Vorweg: Bin absolut kein Fachmann auf diesem Gebiet !

Aber es geht ja im Urheberrecht nicht um die Leistung im Sinne einer erbrachten Mühe oder Anstrengung, sondern - eben - um die URHEBERSCHAFT. Das kann ja auch absolut ein 0,2-Sekunden-Geistesblitz sein. Die Rechte DARAN werden ja geschützt. Wie mühsam Dir das Transkribieren fällt, ist in diesem Zusammenhang glaube ich sekundär ...

LG, Thomas
 
Da könntest Du wohl Recht haben, hört sich logisch an. Thx, Claus
 
Hallo,

1. Dürfte man ein Instrumentalsolo, etwa 50 Takte, aus einer Rocknummer transkribieren?
Ja.

2. Dürfte man diese Transkription an einen Freund verschenken?
Wenn es nur ein Freund ist: ja.

2.1. Dürfte man diese Transkription privat verkaufen?
Nein, es sei denn man bekäme dafür eine Erlaubnis des Rechteinhabers.

3. Dürfte man diese Transkription auf der eigenen Homepage veröffentlichen?
Nein, es sei denn man bekäme dafür eine Erlaubnis des Rechteinhabers.

Wenn ich selbst Urheber bin, darf ich mit meinem Zeug machen, was ich will.
Wenn ich mich mit fremden Federn schmücke, egal ob original oder etwas überpinselt oder komplett verbessert oder verunstaltet oder was auch immer, dann muss ich eben akzeptieren, dass ich nicht der Urheber bin und der das nicht gut finden muss, was ich mit seinem Werk fabriziere.

Grüße
Jürgen
 

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