Da ja nichts konkretes vorgegeben ist, gilt auch hier: Gefährdungsanalyse. Wenn Du also in der Gefährdungsanalyse (Cause, Hazard, Measure) den Nachweis erbringen kannst, dass im Fall einer Verwendung des Halfcouplers keine relevante Gefährdung (in Abhängigkeit der Gefahr sowie der Einwirkdauer bis eine Gefahr entsteht) auftreten kann, darfst Du ihn verwenden.
Meine persönliche Meinung: Nicht verwenden, da keine sichere, formschlüssige und dauerhaft leitfähige Verbindung <0.1Ohm zustande kommen wird.
Hier eignen Rohschellen besser, oder, wie die Regelung auch vorgibt, entsprechend designte Steckverbinden.