Hallo, ich bin trotz relativ inensiver Suche nicht fündig geworden vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben: Ich gebe als freiberuflicher Musiker (UsT-pflichtig) Chorworkshops, die meist ein Wochenende laufen. Bisher habe ich diese Einnahmen mit 19% berechnet und auch (klar) entsprechend abgeführt. Nun habe ich aber von Kollegen gehört, dass sie für diese Einnahmen nur den ermäßigten Steuersatz von 7% in Rechnung stellen. Weiß jemand etwas dazu ? Und gibt es vielleicht Unterschiede, ob ich selber Veranstalter bin oder nur als Referent eingeladen werde ? Liebe Grüße, Eike