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Unterschied: Bearbeiter? Arrangeur?

  • Ersteller Ritter_Kunibert
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Ritter_Kunibert
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Hey ihr,
Meine Frage dreht sich in erster Linie um die Bezeichnungen, mit welcher die betreffenden Personen bei einem Arrangement genannt werden.

Wenn man ein Pop-Song für einen Chor arrangiert (und dabei Harmonie, Melodie und Text gleich bleiben), ist man dann "Arrangeur"?
Wenn man ein bestehendes Chor-Arrangement eines Popliedes verändert (und sich das nicht nur auf das Verändern einiger Notenwerte bezieht), ist man dann "Berarbeiter" des Stückes?
Oder welche Unterschiede gibt es?

Danke für eure Antworten
RK
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn man melodie, harmonie oder text verändert, also nicht nur etwas für andere besetzung arrangiert oder umstellt, dann ist das eine bearbeitung. wie man das nennt hängt von einzelfall zu einzelfall ab, wie tief in das stück eingegriffen und was verändert wurde, das kann man nicht pauschal beurteilen. ob das alles korrekt benannt wurde ist meistens auch nicht so wichtig, ausschlaggebend ist, dass jeder beteiligte nach dem urheberrecht genannt werden muss und dass es korrekt bei den verwertungsgesellschaften abgerechnet wird. bei bearbeitungen und besonderen arrangements muss man sich nämlich erstmal mit dem original-urheber einigen, wer wieviel vom kuchen bekommt. das erledigt man am besten gleich wenn man sich die genehmigungen der original-urheber/arrangeure einholt.
 
Ich möchte das nochmal unterstreichen: Ein solche Bearbeitung bedarf der Genehmigung des Urhebers bzw. des anderen Bearbeiters. Da hier auf den aktuell diskutierten Fall des fränkischen Freiherren Bezug genommen wird: Das "Zitatrecht" greift hier keineswegs. Es gibt zwar auch das sog. "Musikzitat", das hat aber so enge Grenzen, dass es in unserer Praxis überhaupt keine Relevanz hat. Nicht das jetzt durch diesen Fall die Leute plötzlich glauben, man dürfe jeder dürfe zu jedem Zweck alles was urheberrechtliche geschützt ist benutzen, solange man nur die Quellen angibt. Ohje - ich befürchte Schlimmes! :D
 
Und noch ein Begriff schwirrt mir gerade durch den Kopf: Transkription
Ist man, wenn man die Aufnahme eines Arrangements in ein Notationsprogramm übersetzt, der Transkripteur?
 
ich würde sagen ja, auch wenn ich diesen begriff noch auf keine cd gesehen habe, höchstens auf notenblättern, aber die kann man eh nicht selber erstellen. die müssen vom verlag freigegeben werden, denn alles andere als eine handschriftliche abschrift ist eine urheberrechtliche vervielfältigung.
 

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