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Urheberanteile und Vergütung von Arrangements

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Florian24
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Hallo zusammen,

angenommen, man arbeitet mit einem Songwriter zusammen und schreibt Arrangements für seine Songs, also Begleitungen, Bläsersätze, Chöre oder Akkordfolgen, die das ganze harmonisch interessanter machen.

Wenn diese Songs jetzt in den o. g. Arrangemnts aufgenommen, produziert und auf Platte rausgebracht würden, hat man als Arrangeur dann Kompositionsanteile an den Arrangements im Sinne GEMA? Wenn nicht, was für andere Vergütungs-Regelungen für die Arrangements kann man in so einem Fall treffen?

Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht?

Dank und Gruß!

Florian
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
pauschal kann man das nicht beantworten.

es gibt arrangements die das werk nicht maßgeblich beeinflussen, sondern mehr auf den handwerklichen fertigkeiten eines arrangeurs beruhen. das wäre nur eine bearbeitung, ohne dass der bearbeiter urheberrechte generiert. auf der anderen seite gibt es arrangements die dem werk neue ideen hinzufügen, ohne die das werk ein anderes wäre. hier ist der arrangeur miturheber und wäre somit auch für GEMA-ausschüttungen berechtigt.

die grenzen sind fließend und die beteiligten müssen sich in jedem einzelfall einig sein wer wieviel zum werk beigetragen hat.
 
In der Praxis ist das natürlich Verinbarungssache:
Je nachdem was der Arrangeur/Bearbeiter mit dem Urheber bzw dessen Verlag ausgemacht hat, wird die Version entweder bei der GEMA als Bearbeitung eingetragen oder nicht. Im besten Fall wird der Bearbeiter sogar als Mitkomponist eingetragen, was dann am rentabelsten ist.
Wir hatten im Notenverlag z. B. viele Bearbeiter die (Blas)orchesterarrangements gemacht haben, je nach Titel haben wir für manche eine Eintragung "erkämpft", für andere wieder nicht, besonders bei bekannten Titeln sind die Verlage da recht stur. Da ist man in der Regel aber ohnehin froh, dass man die Bearbeitung überhaupt machen darf.
Die Eintragung als Bearbeitung ist in deinem Fall aber ohnehin blöd, da du dann nur mitverdienst, wenn genau deine Bearbeitung gemeldet wird.

Wenn du jetzt bei der Entstehung des Werkes schon mithilfst, würde ich jedenfalls schon im Vorhinein mit dem Urheber bzw. dessen Verlag klären, wie die GEMA Anmeldung des Titels aussieht. Nachträglich ist das immer ein wenig blöd, ausser natürlich, du willst dich rechtlich mit deinem "Arbeit"geber anlegen. In solch einem Fall ist dieses Forum hier aber ohnehin die falsche Informationsquelle.
 
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