Verwirrung bzgl Frequenzen (736-753MHz)

gecco
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Hallo Fachwelt,

ich habe seit geraumer Zeit mehrere Funkstrecken im Freq-bereich 736-753MHz. Laut Bundesnetzagentur gibt es (mittlerweile) eine Allegemeinzuteilung für diesen Bereich. Bedeutet das, dass ich diese nun nicht mehr (kostenpflichtig) registrieren muss und der Gebrauch mit und für die Band damit frei ist?

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733 MHz 758 MHz
Der Teilbereich 733 MHz - 758 MHz bildet eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesem Teilbereich dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen zugeteilten Betriebsfrequenzen nutzbar sind. Es besteht keinerlei Anspruch an die Übertragungsqualität in diesem Teilfrequenzbereich.
Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, sowie professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE...on/Frequenzen/Firmennetze/PMSE/PMSE-node.html

Dieser Bereich ist
a) melde- und kostenpflichtig.
b) darf nur dann genutzt werden, wenn es nicht anders geht
c) wird auch nur regional zugeteilt

Weswegen soll dieser Bereich genutzt werden, welche Notwendigkeit besteht?
Es gibt den Bereich 470 - 690 MHz und der ist groß genug.
 
Servus,

die Info ist etwas veraltet. Seit 19. 10. 2022 ist der Bereich 736 - 753 MHz für professionelle Nutzung freigeben.

(Amtsblatt Nr. 20/2022 vom 19.10.2022)

Beste Grüße
 
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OK, danke.
 
Ja - zur professionellen Nutzung :) ... und wer darunter genau fällt ist die Entscheidung der BNetzA. Ist im Gesetzestext nicht näher erläutert.
 
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Ja - zur professionellen Nutzung :) ... und wer darunter genau fällt ist die Entscheidung der BNetzA. Ist im Gesetzestext nicht näher erläutert.

Naja, doch, schon relativ konkret, wie auch schon bei 470-608/614-698:

Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen und professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik."

Das mit dem "gewerblich" ist noch halbwegs konkret, aber das Kriterium "fachmännisch ausgeübt" finde ich spannend. Muß man da ausgebildeter Veranstaltungstechniker mit IHK-Zeugnis o.Ä. sein? :cool:

Letztlich liest sich das wie "wenn Du halt Dein Geld damit verdienst. Nur weils praktisch ist, reicht nicht.". Selbt bei Hobbymusikern fließt bisweilen Geld und ließe sich eine gewerbliche Betätigung verargumentieren, aber "fachmännisch" dürfte bei den allermeisten Anwendern im Hobbybereich eher zu verneinen sein...

Machste keinen Mist, störst keinen Primärnutzer und stimmst Dich mit anderen Sekundärnutzern ab, wird wohl kein Hahn danach krähen. Man sollte sich nur nicht daneben benehmen, und wie gesagt grundlegend wissen was man da tut und in welchem rechtlichen Rahmen man sich bewegt...
 

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