Danke für die fachkundige Auskunft!
Ich möchte einmal ein kleines Szenario anspielen, woraus sich dann meine nächste Frage ergibt.
Wenn nun ein Veranstalter einer Veranstaltung, d.h. ein Besitzer eines Gasthauses oder Ähnlichem, zu mir kommt und sagt: "Mach mir doch für diese Band Lichttechnik für den Abend". Wenn ich nun mein Equipment einpacke, zu der Veranstaltung hingehe und den gewünschten Job unentgeltlich mache (dabei die Lichttechnik auch nur auf der Bühne neben der Band aufbaue und die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Steckdosen verwende, wonach ich diese, nach seiner Aussage, mit 16A belasten darf, verwende) - Hafte ich dann immer noch im Falle eines Unfalls oder tut das der Veranstalter?
Verschiedene Fallbeispiele:
Fall a): Kabelbrand in der Wand
Fall b): Brand eines Scheinwerfers / Kabel auf der Bühne
Fall c): Bandmitglied fällt über Stativ
Fall d): Scheinwerfer fällt trotz gemäßer Saftysicherung herunter / Stativ fällt um trotz richtiger Belastung und nicht Überlastung
Fall e): Jemand wird von einem Scheinwerfer / Scanner geblendet
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Vielen Dank und Grüße,
Black2007
Fall A: Man könnte dich verantwortlich machen wenn du die Leitung bewust überbelastet hast. Wird aber nie der Fall sein. Hallenbetreiber haftet.
Fall B: Wenns dein Scheinwerfer ist. bist du haftbar für alle dadurch endstandenen Schäden, du kannst nur deinen Kopf aus der Schlinge ziehen wenn es ein Geräte Defekt durch den Hersteller ist.
Fall C: Die Band bekommt keinen Alkohol! Dann rennen die auch nicht dein Zeug um! Du bist dazu verpflichtet die Stative so aufzubauen bzw zu Kennzeichnen das niemand Fallen kann. Wenn ein Bandmitglied nun um 3 Cases läuft, die Bühnenkante runterklettert. und sich bis zur Gästeabsperrung streckt weil die Freundin /Frau dem Mitglied eine Flasche Wasser reichen will und das Mitglied dabei fällt,ist es Eigenverschulden.
Fall D: das würde bedeuten das ein Safty gerissen ist oder der Saftyverbinder versagt hat. Wenn du die Materialien ausreichend den Herstellerangaben Dimensioniert hast, haftet der Hersteller
Fall E: Wenn sich dadurch einer belästigt fühlt, soll er doch ins Kino gehen. Bei Normalen Scannern Movings Pars ist das nicht schlimm. Ausgenommen sind Laserscanner! Laserscanner dürfen unter einer bestimmten Montagehöhe "die mir gerade nicht einfällt" nicht in betireb genommen werden. Des weiteren benötigst du einen Laser-Schutz-Beauftragten (LSB) der die Show durchführt.
Allgemeines zu C1
Stark vereinfacht!
Schritt 1: Ein fertig Entwickelt und Produziertes Produkt
Schritt 2: Eine von der BGV zugelassene Prüfstelle
Schritt 3: Auf der Prüfstelle wird das Produkt bis zum Mechanischen versagen Belastet
Schritt 4: Die Messergebnisse wandern in einen Prüfkatalog oder auch Messprotokoll oder Prüfprotokoll.
Schritt 5: Die Messergebnisse werden mit den Vorgaben der BGV C1 verglichen.
Schritt 6: Wenn die Messergebnisse in die Vorbaben der BGV passen wird ein Prüfkatalog erstellt. Der alle Wichtigen für die BGV C1 Relevanten angaben enthält. Die Angaben sind nur für das geprüfte Produkt gültig.
Wie schon gesagt ist die BGV C1 Zertifizierung nur auf das Produkt X bezogen für das der Prüfkatalog bei Hersteller vorliegt. Wenn ich nun sage "och Mist, alle C1 Life verplant, aber Kunde X will jetz auch noch 2 Lifte.. HMMM ach egal ich gebe dem einfach NoName Made in China mit der Gleichen Belastbarkeit". Kann ich das natürlich machen. Aber zu glauben das dieses Ersatz Produkt nun auch BGV C1 besitzt nur weil es den Eckdaten des eigentlich Zertifizierten Produktes entspricht ist sehr Naiv!
Machen kann ich das natürlich. Aber wehe es passiert was, Wenn keine C1 Zertifizierung für Produkt XYZ7519V "eben das, was Made in China auf deiner Veranstaltung stand vorliegt, sagt die Versicherung: "Nö, wir zahlen das nicht. :screwy: "
Warum hat ein Produkt mit den gleichen Daten wie ein C1 Produkt denn kein C1????
In den BGV C1 Richtlinien stehen nicht nur für den Anwender ersichtliche Daten wie Vertikale Belastung. Dort drin sind auch Fertigungsverfahren festgelegt.
Wie zum Beispiel:
die Kabeldurchführung darf nicht genietet werden sondern muss geschraubt sein und mit Selbst sichernden Muttern gesichert sein.
Die Ausleger müssen eine Mindestlänge von 1342mm haben.
Das Stativ darf im Brandfall 45,67 Minuten lang nicht seine Standfestigkeit verlieren.
Der Lift darf bei einer Horizontalen Windlast von Maximal 65,7 Kg/dm² nicht Kippen Etc.
Es ist Grob fahrlässig ein Produkt ohne C1 Zertifizierung als C1 zu verwenden oder zu Verkaufen nur weil die, recht wenig aussagenden Eckdaten aus Datenblättern die selben sind.