Vorraussetzungen für Betrieb einer Hobbylichtanlage

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Black2007
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Hallo,

was muss ich mitbringen oder erfüllen, dass ich meine Lichtanlage, die zurzeit in meinem Keller installiert ist, zur Beleuchtung von kleineren Bands, Theatern oder ähnlichen in der Öffentlichkeit betreiben darf?

Vor Allem, dass auch die Versicherung zahlt, wenn mal was passieren würde.
Das weitere Problem liegt hierin, dass ich derzeit noch Schüler bin.


Vielen Dank schon im Voraus,

Black2007
 
Eigenschaft
 
also wenn du geld dafür nimmst musst ein gewerbe anmelden, und ne gewerbehaftpflicht abschließen.
Dann muss die Lichtanlage (und die Stromverkabelung) eben noch alle gängigen Bestimmungen erfüllen.......
 
Hallo,

also wenn du geld dafür nimmst musst ein gewerbe anmelden, und ne gewerbehaftpflicht abschließen.
Dann muss die Lichtanlage (und die Stromverkabelung) eben noch alle gängigen Bestimmungen erfüllen.......

Hab noch vergessen gehabt, zu erwähnen, dass ich das unentgeltlich machen will.
Wie sieht es dann aus mit Haftpflicht und den gängigen Bestimmungen?


Grüße,

Black2007
 
Naja, zum Beispiel brauchen deine Stative und Traversenlife BGV Zulassung;)
 
BGV zulassung brauchen sie nicht, sie müssen nur die BGV C1 erfüllen und Tüv geprüft sein.

Des weiteren müssen die elektrischen Betriebsmittel regelmäßig nach BGV A3 durch befähigte Personen geprüft werden.

Bei der Versicherungsfrage müsstest du abklären ob die Privathaftpflicht deiner Eltern ( du als schüler hast ja warscheinlich keine) das mit abdeckt.. Meier Meinung nach werden sie es nicht tun !
 
BGV zulassung brauchen sie nicht, sie müssen nur die BGV C1 erfüllen und Tüv geprüft sein.
!

Das ist mir neu! Kann ich also einfach irgendein TÜV geprüftes Stativ nehmen, und auf eine öffentliche VA schleppen??? Nicht das ich wüsste.
Und wann erfüllt ein Stativ ohne BGV C1 Zulassung die BGV C1?
 
Aber woher weiß ich dann, welches Stativ ich auf einer öffentliche Veranstaltung benutzen darf oder nicht?

Vor Allem, da ja (auch bei den großen Internetshops) nicht immer dabei steht, welche Prüfungen die günstigen Stative haben (sei es jetzt TÜV, GS, etc...)!


Grüße,

Black2007
 
GS ist keine offiziele Prüfung!
du kannst deine anlage glaub ich direkt bei der örtlichen tüv behörde prüfen lassen.
ist allerdings kostenpflichtig.
wenn du in irgend einem shop etwas erwirbst, kannst du auch vorher nachfragen ob es tüv geprüft ist. in der regel sind die stative aber zugelassen.
deine lampen müssen ein prüfsiegel haben wo der nächste prüftermin vermerkt ist! das ist so ein kleiner gelber aufkleber..
 
Wenn du VDE meinst: Ist kaum auf einer kanne drauf, und auch nicht immer gelb ;)

Mir wäre hier nochmal eine eindeutige Klärung des Sachverhalts wichtig!

obihh schrieb:
BGV zulassung brauchen sie nicht, sie müssen nur die BGV C1 erfüllen und Tüv geprüft sein. !
Das ist mir neu! Kann ich also einfach irgendein TÜV geprüftes Stativ nehmen, und auf eine öffentliche VA schleppen??? Nicht das ich wüsste.
Und wann erfüllt ein Stativ ohne BGV C1 Zulassung die BGV C1?
 
Aber woher weiß ich dann, welches Stativ ich auf einer öffentliche Veranstaltung benutzen darf oder nicht?

Ganz grob umrissen: von den gängigen günstigen Stativen KEINES. So eine Lichtanlage den Vorschriften entsprechend aufzubauen erfordert teures Equipment und viel Fachwissen. Da du es aber unentgeldlich machen willst, kannst du nur Ärger bekommen, aber nichts "gewinnen".

Solltest du einen Rat annehmen wollen: mach es gleich richtig, oder überlasse es dem Profi.
 
Hallo,

Wie sieht es bei kleinen Bands aus, die Ihr Equipment nur auf der Bühne behalten? Diese müssten doch auch ihr Equipment prüfen lassen, bzw. auch die Steckdosen an die sie ihre Verstärker, Endstufen, Instrumente, etc... anschließen.

Bisher habe ich noch keine Band gesehen, die das gemacht hat. Was für eine Regelung gibt es hier, dass die das machen dürfen?
Vor Allem bei festen mit max. 200 Gästen und abgegrenzten Bühnenbereich.


Grüße,

Black2007
 
Hallo,

Wie sieht es bei kleinen Bands aus, die Ihr Equipment nur auf der Bühne behalten? Diese müssten doch auch ihr Equipment prüfen lassen
So ist es

Bisher habe ich noch keine Band gesehen, die das gemacht hat.
Woher willst du das wissen? Bei großen VA kommt immer der TÜV

Was für eine Regelung gibt es hier, dass die das machen dürfen?
Von "machen dürfen" ist keine Rede.

Es werden auch millionen von mp3 illegal downgeloadet (ich hasse dieses denglish). Wenn dann einer verurteilt wird ist das Gehäule groß.
 
Woher willst du das wissen? Bei großen VA kommt immer der TÜV

Hier ist aber nicht die Rede von großen VAs, sondern von kleinen, wo gerade mal eine Hobbyband spielt und vielleicht, wenns hoch kommt, 200 Leute anwesend sind.
Bei den großen VAs ist es mir schon klar, dass da der TÜV persönlich vorbeischaut und vor Allem, dass die auch selber Elekromeister und dementsprechend ausgebildetes Personal haben.

Aber wie kann es eine kleine Band machen, dass die Versicherung mit Allem zufrieden ist, wenn was passieren sollte, und brav zahlt. Insbesondere, wenn diese einen Lichttechniker mit kleinem Equipment, besitzen. Welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen?

Es geht hier immer nur um kleine Bands und VAs, nicht um große, wie "Rock im Park" oder Ähnliche.

Grüße,

Black2007
 
Aber wie kann es eine kleine Band machen, dass die Versicherung mit Allem zufrieden ist, wenn was passieren sollte, und brav zahlt.
Na, was glaubst???
Indem sie zugelassenes Material verwenden. Das kostet und desshalb darfst du raten wieviele sich das leisten, und wieviele hoffen dass nichts passiert.

Außerdem kommt der TÜV nicht persönlich und eine Band wird auch keinen Lichttechniker besitzen ;)
 
Mir wäre hier nochmal eine eindeutige Klärung des Sachverhalts wichtig!


Zu der BGVC1 und Stativen / Windups:

Die BGV C1 ist wie der Name schon sagt eine Berufsgenossenschaftliche Vorschrift in der Dinge wie z.B. Sicherungen,Belastungsgrenzen,Standsicherheit und ähnliches vorgeschrieben sind.

Die Berufsgenossenschaft selber zertifiziert aber selber keine Stative oder ähnliches, dies kann von Firmen durchgeführt werden die nach der BGVC1 prüfen und dann das "siegel" draufkleben.

Wenn ich nun ein Windup stelle, was dieses Siegel nicht Trägt, aber alle Anforderungen der BGVC1 erfüllt, kann ich dies ohne Bedenken tun.

Zu der Erfüllung der BVc1 gehört allerdigs auch das das windup vor der ersten Anwendung, dann alle 4 Jahre durch einen sachverständigen, jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden muss...

Die Prüfung vor der ersten Anwendung kann entfallen wenn eine Baumusterprüfung oder die EG-Konformitätserklärung (CE-Siegel) vorliegt.

Wenn ich nun also ein Windup stelle, welches ein CE Zeichen besitzt, den Anforderungen der BGVC1 genügt und falls es älter ist den wiederkehrenden Prüfungen unterzogen wurde kann ich es durchaus tun!
 
Wenn ich nun ein Windup stelle, was dieses Siegel nicht Trägt, aber alle Anforderungen der BGVC1 erfüllt, kann ich dies ohne Bedenken tun.
Dieses Siegel bestätigt dass alle Anforderungen gemäß der BGV C1 erfüllt sind....

Zu der Erfüllung der BVc1 gehört allerdigs auch das das windup vor der ersten Anwendung, dann alle 4 Jahre durch einen sachverständigen, jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden muss...
Absolut richtig.

Die Prüfung vor der ersten Anwendung kann entfallen wenn eine Baumusterprüfung oder die EG-Konformitätserklärung (CE-Siegel) vorliegt.
Das CE-Siegel bestätigt allerdings nicht dass das Produkt durch eine unabhängige Stelle geprüft wurde.

Wenn ich nun also ein Windup stelle, welches ein CE Zeichen besitzt, den Anforderungen der BGVC1 genügt und falls es älter ist den wiederkehrenden Prüfungen unterzogen wurde kann ich es durchaus tun!
Höre ich zum allerersten Mal - Hast du hierfür konkrete Quellenangaben und Verweise auf die entsprechenden rechtlichen Paragraphe?
 
Das das CE Zeichen -also die EG-Konformitätserklärung die Prüfung vor Erstinbetriebname durch einen sachverständigen ersetzt steht in der BGV-C1 selber. §33 Abs. 3

Es wurde dann allerdings nicht durch ein unabhäniges institut geprüft Aber :

" Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (in besonderen Fällen auch dessen Bevollmächtigter), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. " Quelle: Wikipedia

Wenn der Hersteller das CE Zeichen nun zu unrecht klebt, ist er in der Verantwortung.

Die C1 fordert allerdings nicht direkt das ein eingesetztes Produkt ein Prüfzeichen tragen muss, es muss nur den Anforderungen genügen die in Abschnitt 3 ( Bau und Ausrüstung) festgelegt sind. Die dazugehörigen Normen sind in Anhang 1 aufgeführt.

Ich kann nun also z.B. ein Wind up einsetzten, welches zwar kein Prüfsiegel trägt aber eine EG-Konformitätserklärung besitzt, alle Anforderungen der C1 Abschnitt 3 erfüllt und den wiederkehrenden Prüfungen unterzogen wurde.

Das ganze ist nun natürlich kein Freibrief irgendwelche Stative / Windups einzusetzten, denn auch die müssen der C1 genügen und den wiederkehrenden Prüfugen unterzogen werden. Wird das nicht gemacht darf ich sie natürlich nicht einsetzen.

Das viel größere Problem was ich sehe sind nicht die evtl Prüfsiegel auf Geräten sonder vielmehr die fehlenden Fachkräfte auf Veranstaltungen wie sie z.b. in der BGV C1 §15 oder der zuständigen VstVO gefordert ist.
 
Danke für die fachkundige Auskunft!

Ich möchte einmal ein kleines Szenario anspielen, woraus sich dann meine nächste Frage ergibt.

Wenn nun ein Veranstalter einer Veranstaltung, d.h. ein Besitzer eines Gasthauses oder Ähnlichem, zu mir kommt und sagt: "Mach mir doch für diese Band Lichttechnik für den Abend". Wenn ich nun mein Equipment einpacke, zu der Veranstaltung hingehe und den gewünschten Job unentgeltlich mache (dabei die Lichttechnik auch nur auf der Bühne neben der Band aufbaue und die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Steckdosen verwende, wonach ich diese, nach seiner Aussage, mit 16A belasten darf, verwende) - Hafte ich dann immer noch im Falle eines Unfalls oder tut das der Veranstalter?

Verschiedene Fallbeispiele:
Fall a): Kabelbrand in der Wand
Fall b): Brand eines Scheinwerfers / Kabel auf der Bühne
Fall c): Bandmitglied fällt über Stativ
Fall d): Scheinwerfer fällt trotz gemäßer Saftysicherung herunter / Stativ fällt um trotz richtiger Belastung und nicht Überlastung
Fall e): Jemand wird von einem Scheinwerfer / Scanner geblendet

Könnt ihr mir da weiterhelfen?


Vielen Dank und Grüße,

Black2007
 
Danke für die fachkundige Auskunft!

Ich möchte einmal ein kleines Szenario anspielen, woraus sich dann meine nächste Frage ergibt.

Wenn nun ein Veranstalter einer Veranstaltung, d.h. ein Besitzer eines Gasthauses oder Ähnlichem, zu mir kommt und sagt: "Mach mir doch für diese Band Lichttechnik für den Abend". Wenn ich nun mein Equipment einpacke, zu der Veranstaltung hingehe und den gewünschten Job unentgeltlich mache (dabei die Lichttechnik auch nur auf der Bühne neben der Band aufbaue und die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Steckdosen verwende, wonach ich diese, nach seiner Aussage, mit 16A belasten darf, verwende) - Hafte ich dann immer noch im Falle eines Unfalls oder tut das der Veranstalter?

Verschiedene Fallbeispiele:
Fall a): Kabelbrand in der Wand
Fall b): Brand eines Scheinwerfers / Kabel auf der Bühne
Fall c): Bandmitglied fällt über Stativ
Fall d): Scheinwerfer fällt trotz gemäßer Saftysicherung herunter / Stativ fällt um trotz richtiger Belastung und nicht Überlastung
Fall e): Jemand wird von einem Scheinwerfer / Scanner geblendet

Könnt ihr mir da weiterhelfen?


Vielen Dank und Grüße,

Black2007

Fall A: Man könnte dich verantwortlich machen wenn du die Leitung bewust überbelastet hast. Wird aber nie der Fall sein. Hallenbetreiber haftet.

Fall B: Wenns dein Scheinwerfer ist. bist du haftbar für alle dadurch endstandenen Schäden, du kannst nur deinen Kopf aus der Schlinge ziehen wenn es ein Geräte Defekt durch den Hersteller ist.

Fall C: Die Band bekommt keinen Alkohol! Dann rennen die auch nicht dein Zeug um! Du bist dazu verpflichtet die Stative so aufzubauen bzw zu Kennzeichnen das niemand Fallen kann. Wenn ein Bandmitglied nun um 3 Cases läuft, die Bühnenkante runterklettert. und sich bis zur Gästeabsperrung streckt weil die Freundin /Frau dem Mitglied eine Flasche Wasser reichen will und das Mitglied dabei fällt,ist es Eigenverschulden.

Fall D: das würde bedeuten das ein Safty gerissen ist oder der Saftyverbinder versagt hat. Wenn du die Materialien ausreichend den Herstellerangaben Dimensioniert hast, haftet der Hersteller

Fall E: Wenn sich dadurch einer belästigt fühlt, soll er doch ins Kino gehen. Bei Normalen Scannern Movings Pars ist das nicht schlimm. Ausgenommen sind Laserscanner! Laserscanner dürfen unter einer bestimmten Montagehöhe "die mir gerade nicht einfällt" nicht in betireb genommen werden. Des weiteren benötigst du einen Laser-Schutz-Beauftragten (LSB) der die Show durchführt.

Allgemeines zu C1
Stark vereinfacht!

Schritt 1: Ein fertig Entwickelt und Produziertes Produkt
Schritt 2: Eine von der BGV zugelassene Prüfstelle
Schritt 3: Auf der Prüfstelle wird das Produkt bis zum Mechanischen versagen Belastet
Schritt 4: Die Messergebnisse wandern in einen Prüfkatalog oder auch Messprotokoll oder Prüfprotokoll.
Schritt 5: Die Messergebnisse werden mit den Vorgaben der BGV C1 verglichen.
Schritt 6: Wenn die Messergebnisse in die Vorbaben der BGV passen wird ein Prüfkatalog erstellt. Der alle Wichtigen für die BGV C1 Relevanten angaben enthält. Die Angaben sind nur für das geprüfte Produkt gültig.

Wie schon gesagt ist die BGV C1 Zertifizierung nur auf das Produkt X bezogen für das der Prüfkatalog bei Hersteller vorliegt. Wenn ich nun sage "och Mist, alle C1 Life verplant, aber Kunde X will jetz auch noch 2 Lifte.. HMMM ach egal ich gebe dem einfach NoName Made in China mit der Gleichen Belastbarkeit". Kann ich das natürlich machen. Aber zu glauben das dieses Ersatz Produkt nun auch BGV C1 besitzt nur weil es den Eckdaten des eigentlich Zertifizierten Produktes entspricht ist sehr Naiv!
Machen kann ich das natürlich. Aber wehe es passiert was, Wenn keine C1 Zertifizierung für Produkt XYZ7519V "eben das, was Made in China auf deiner Veranstaltung stand vorliegt, sagt die Versicherung: "Nö, wir zahlen das nicht. :screwy: "

Warum hat ein Produkt mit den gleichen Daten wie ein C1 Produkt denn kein C1????
In den BGV C1 Richtlinien stehen nicht nur für den Anwender ersichtliche Daten wie Vertikale Belastung. Dort drin sind auch Fertigungsverfahren festgelegt.


Wie zum Beispiel:
die Kabeldurchführung darf nicht genietet werden sondern muss geschraubt sein und mit Selbst sichernden Muttern gesichert sein.
Die Ausleger müssen eine Mindestlänge von 1342mm haben.
Das Stativ darf im Brandfall 45,67 Minuten lang nicht seine Standfestigkeit verlieren.
Der Lift darf bei einer Horizontalen Windlast von Maximal 65,7 Kg/dm² nicht Kippen Etc.


Es ist Grob fahrlässig ein Produkt ohne C1 Zertifizierung als C1 zu verwenden oder zu Verkaufen nur weil die, recht wenig aussagenden Eckdaten aus Datenblättern die selben sind.
 
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