wah wah zurückgeben?

  • Ersteller Luke Pirate
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
L
Luke Pirate
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
20.12.09
Registriert
26.03.05
Beiträge
165
Kekse
9
Ort
Althengstett
ich hab gestern das rocktron black cat vom gitarrenhändler abgeholt.
jedenfalls ist es qualitativ nicht das, was ich mir vorgestellt hatte.
z b verändert es den normalen klang meines amps und kratzt komisch, wenn ich an meinen schaltern an der gitarre drehe. das kann ziemlich nerven, wie ich beim spielen festgestellt habe, also möchte ich es zurückgeben.
der händler musste es bestellen, also weiß ich nicht, ob ers zurücknimmt.
hab ich trotzdem das recht, es aufgrund einiger probleme in dem sinne zurückzugeben?
 
Eigenschaft
 
also normal hast du ein 14 tägiges rückgaberecht .. ich seh keinen grund warum das hier nicht gelten soll
 
na klar, bei einem kauf von einen gewerblich angemeldeten händler (und das ist er mit sicherheit), hast du ein gesetzliches rückgaberecht von 14 tagen (wenn er nicht mehr angibt).
also dürfts kein problem sein.
 
Jain.

Unzufriedenheit ist kein Grund, daß der Händler was zurücknimmt.

Zurücknehmen muß er das Teil nur, wenn es, als er es lieferte, defekt war. --- Aber vielleicht ist damit ja wirklich was nicht in Ordnung...
 
juergenPB schrieb:
Unzufriedenheit ist kein Grund, daß der Händler was zurücknimmt.
unzufriedenheit nicht, aber nichtgefallen! :great:

aus irgendeinem Gesetz (hier spez. Onlinebestellungen schrieb:
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenerklärung innerhalb von 2
Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder
durch Rücksendung der Ware uns gegenüber zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
 
ihr verwechselt da was. das 14 tägige rückgaberecht ohne angabe von gründen gillt meines wissens nach nur, wenn man die ware im internet geordert hat. beim händler um die ecke müsst ihr meines wissens nach auf kulanz hoffen...
 
Das 14 taegige Rueckgaberecht gilt beim Versand- und Onlinehandel, nicht beim Haendler vor Ort.

Dort hat man im Falle eines Mangels das Recht auf Beseitigung des Mangels, nicht aber ein Anrecht auf Umtausch oder Rueckgabe wg. Nichtgefallens. Je nach Haendler sollte man das aber auch so klaeren koennen.
 
@theking
onlinebestellung/lieferung = fernabnahmegesetz = rückgabe immer möglich.
im geschäft gekauft = nur bei defekt zwang zur rücknahme.
 
nookie schrieb:
also normal hast du ein 14 tägiges rückgaberecht .. ich seh keinen grund warum das hier nicht gelten soll

Das gilt aber nur für den Online-Handel, da man die ware ja vor dem Kauf nicht Augenschein nehmen kann.

Im normalen Shops hängt das vom Goodwill des Händlers ab. Auch muss er das Geld nicht erstatten, er kann auch einen Gutschein ausstellen. Es sein denn, die Ware ist defekt, dann muss es repariert oder ausgetauscht werden.
 
lennynero schrieb:
Das 14 taegige Rueckgaberecht gilt beim Versand- und Onlinehandel, nicht beim Haendler vor Ort.

Dort hat man im Falle eines Mangels das Recht auf Beseitigung des Mangels, nicht aber ein Anrecht auf Umtausch oder Rueckgabe wg. Nichtgefallens. Je nach Haendler sollte man das aber auch so klaeren koennen.
achso, echt? dann muss ich das zurücknehmen. mein gitarrenhändler hat auch mein digitech death metal-zerrer zurückgenommen, ohen das er da rumgemurckst hat. ich dachte das müsste er, wegen irgendeinem gesetz...

dann mus ich mich für meine falschaussage entschuldigen!!!!!
 
Ich glaube das Thema ist geklaert :)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben