• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Warum sind Tabs legal??

  • Ersteller Musictoon
  • Erstellt am
Musictoon
Musictoon
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
12.12.09
Registriert
22.01.04
Beiträge
867
Kekse
63
Guten Tag!

Kurze Frage:

Warum sind die im Internet zu finden Tabs für Gitarre legal, jedoch die eigentlichen Noten nicht? Wegen der Genauigkeit der Kopien??

Danke,
Miles
 
Eigenschaft
 
miles schrieb:
Guten Tag!


Warum sind die im Internet zu finden Tabs für Gitarre legal, jedoch die eigentlichen Noten nicht? Wegen der Genauigkeit der Kopien??

Tabs sagen oft garnix über die Notenwerte aus und sind meist in der Art des Verfassers den Song zu kopieren. Also nicht unbedingt original und "richtig".
 
...die Tabs sind i.d.R. nicht legal.

wegen der "Ungenauigkeit" der Notation, die der Vorposter schon erwähnte, sind sie allerdings in einer juristischen Grauzone anzusiedeln, ähnlich wie "Fake-Books" und werden AFAIk einfach nur geduldet.

Es ist auch wegen der schieren Menge (man denke nur an die etlichen Newsgroups) sehr schwer, das zu kontrollieren.

Jens
 
Aber wenn jemand von ein Lied von den Original-Noten in eine Powertap-File oder GuitarPro-File schreibt und dann für jeden verfügbar online stellt, dann micht er sich Strafbar?
Könnt ich den dann Anzeigen? Also nicht, dass ich jemanden anzeigen will, dessen Tabs ich vielleicht auch nutze, aber nur so theoretisch...
 
Ich denke mal ja, es sei denn, Du hast das O.K. des Autors.
 
think.funny schrieb:
Warum sind die im Internet zu finden Tabs für Gitarre legal, jedoch die eigentlichen Noten nicht? Wegen der Genauigkeit der Kopien??

Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass es prinzipiell nicht egal/legal ist, das geistige Eigentum anderer in irgend einer Form zu benutzen. Generell splittet sich das Problem wohl in 2 Komponenten:

1. Der strafrechtliche Verstoß gegen das Urheberrecht, der aber vermutlich nur auf Antrag verfolgt wird und

2. die zivilrechtliche Komponente, die den eventuell entstandenen Schaden regelt.

Bei Tabs im Internet vermute ich mal, dass den Verlagen, die die Urheberrechte der Künstler vertreten, der entstandene Schaden zu gering und der Aufwand einer Verfolgung zu hoch ist, als dass sie etwas unternehmen würden, was wiederum nicht bedeutet, dass das Veröffentlichen von Tabs deswegen legal sei. Wenn sich allerdings ein Verlag geschädigt sehen würde, weil beispielsweise ein veröffentlichtes Buch mit legalen Tabs sich nicht verkaufen lässt, könnten er sicher was unternehmen. Der Aufwand wär aber halt recht hoch, weil die Höhe des Schadens nachgewiesen werden müsste, den ein verklagter "Urheberrechtspirat" verursacht hat.
 
Wie verhält es sich denn in Lehrvideos + -Büchern/-Heften eca. , in denen einfach nur zB Riffs in Style of XY verfasst sind?
Dürfen diese Autoren nicht angeben aus welchem Stück genau die Phrasen sind? Das nervt mich oft, weil ich manchmal das Stück nicht kenne oder nicht wiedererkenne.
 
Bei legal verkauften Büchern werden i.d.R. Tantiemen an die Urheber gezahlt, so einfach ist das.

Jens
 
.Jens schrieb:
Bei legal verkauften Büchern werden i.d.R. Tantiemen an die Urheber gezahlt, so einfach ist das.

Jens

Ja, das ist schon klar. Aber umgeht man die Tantiemen indem man das Stück nicht benennt und nicht vollständig druckt?
Ich meine, was ist der Grund, warum die Stücke nicht angegeben werden?
 
Man umgeht die Tantiemen, indem man eben nicht ein Original-Riff hinschreibt (wobei das auszugsweise, zu Lehrzwecken und unter Quellenangabe sogar unter das Zitierrecht fallen dürfte), sondern ein selbsterdachtes, stilistisch ähnliches...

Jens
 
think.funny schrieb:
Ja, das ist schon klar. Aber umgeht man die Tantiemen indem man das Stück nicht benennt und nicht vollständig druckt?
Ich meine, was ist der Grund, warum die Stücke nicht angegeben werden?

Natürlich wär das didaktisch besser, das Stück zu benennen, aber das kostet Geld oder man riskiert, verklagt zu werden.

Die Argumentation ist einfach: Die Verwendung eines bekannten Musiktitels macht ein Buch besser und steigert somit seinen Wert. An dieser Wertsteigerung steht dem Urheber ein Anteil zu und wenn der Buchautor nicht mit dem Urheber der verwendeten Stücke teilen möchte, dann darf er sie nicht benutzen.

Nun könnte man argumentieren, dass die Urheber bekannter Stücke reich genug sind... die wiederum (bzw ihre Verlage) sehen das aber vermutlich anders.

Fazit: Wird irgendwo Geld verdient, ist es höchst riskant, Musiktitel zu verwenden, ohne entsprechende Tantiemen an die Urheber abzuführen. Private Homepages dagegen bilden eine Grauzone, wo sich der Aufwand für die Rechteinhaber nicht lohnt und daher idR nichts unternommen wird - legal isses aber deshalb noch lange nicht.
 
Ok, jetzt hab ich`s kapiert. Allerdings finde ich es in Bezug auf den Preis, den man für die legale Anleitung bezahlt, dem Endverbraucher gegenüber nicht zumutbar sich jetzt alle Platten (CD`s) zu dirchsuchen, um das Riff aus Lektion 8 in Style von Mr.Robinson zu finden - um es dann letztendlich auch verwerten zu können. Solche LehrDVD`s eca kosten ca. 25,-€. Das dürfte doch reichen, damit die Tantiemen zu zahlen - oder?
:)
 
think.funny schrieb:
dem Endverbraucher gegenüber nicht zumutbar sich jetzt alle Platten (CD`s) zu dirchsuchen, um das Riff aus Lektion 8 in Style von Mr.Robinson zu finden
Da hast du was missverstanden. Ein Riff "im Stil von XYZ" ist i.d.R. niemals von XYZ gespielt bzw. aufgenommen worden, sondern vom Autor des Lehrbuchs komponiert. Jedenfalls dann, wenn der Sinn dahinter das Tantiemen-Sparen ist.
Wenn ein real existierendes Riff von XYZ verwendet wird, werden auch Tantiemen gezahlt und das Stück genannt (so sollte es zumindest sein).

Jens
 
.Jens schrieb:
Da hast du was missverstanden. Ein Riff "im Stil von XYZ" ist i.d.R. niemals von XYZ gespielt bzw. aufgenommen worden, sondern vom Autor des Lehrbuchs komponiert. Jedenfalls dann, wenn der Sinn dahinter das Tantiemen-Sparen ist.
Wenn ein real existierendes Riff von XYZ verwendet wird, werden auch Tantiemen gezahlt und das Stück genannt (so sollte es zumindest sein).

Jens

Nein, das ist mir schon klar, dass das IRGEND jemand eingespielt hat...
 
Dann brauchst du doch auch keine Cds durchwühlen. Wenn DAS Riff auf einer CD drauf ist, dann höchstens auf einer, die dem Lehrbuch beiliegt... ?

:confused:
 
Gutem Morgen wieder!

Ich bedanek mich für die Antworten, jetzt müsste alles geklärt sein!!

Danke,
Miles
 
.Jens schrieb:
Dann brauchst du doch auch keine Cds durchwühlen. Wenn DAS Riff auf einer CD drauf ist, dann höchstens auf einer, die dem Lehrbuch beiliegt... ?

:confused:

OK, dann nochmal ganz langsam zu mitschreiben.
Es gibt eine zB DVD-Serie "Guitar Method" . Die kauft man sich, weil man einige Songs kennt, und die gerne spielen will.

Jetzt findet man keine Auflistung der Songs sondern Lick 1-50 :D .
Natürlich erkenne ich viele Licks sofort wieder aber es gibt reichlich Licks, die ich nicht zuordnen kann.
Ich muss mir also weitere CDs durchhören um rauszufinden, wo die Licks Verwendung finden. Was kostet es einen Beipackzettel mit einer kurzen Auflistung mitzuliefern?

Jaaaa, die Tantiemen - aber die DVD kostet 25-29 €!
Da erwarte ich eine ordentliche Aufmachung!
 
Dieses Thema interessiert mich sehr, da ich in Kürze eine neue Website starte, die etliche Tabs beinhalten wird.

Vom Rechtsdienst der schweizerischen Verwertungsgesellschaft SUISA (analog GEMA in Deutschland) habe ich eine Antwort bekommen, die hier auf der ersten Seite des Threads vermutet wurde.

Es scheint für die Definition des Zitatsrechts bei Musiknoten resp. Gitarrentabulaturen keine verbindlichen Zahlen zu geben. Schlussendlich könnte nur ein Gerichtsurteil Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Form einzelne Passagen oder ganze Songs in einer Tabulatur zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Die ganze Sache ist also nach wie vor eine grosse Grauzone. Da aber selbst die grossen Tab-Sammlungen noch nicht abgemahnt worden sind, gehe ich davon aus, dass die Verlage/Labels dies nicht als besondere Bedrohung sehen.

Falls jemand sonstige Quellen zum Thema Recht & Tabulaturen kennt, immer her damit.
 
Hi,

davon kann ich Dir nur abraten. Tabulaturen, auch wenn sie von Privatpersonen aufgezeichnet wurden und mit Fehlern behaftet sind, fallen genauso wie Noten und selbst Lyrics unter das Urheberrecht, wie ich selbst lernen musste.

Bis zum Maerz diesen Jahres habe ich eine recht gut besuchte Tabulatur-Website betrieben (Congratulation / Welcome to directTABS.com, unter www.archive.org kann man sie auch noch zurueckholen), musste Sie aber aus rechtlichen Gruenden offline nehmen. Dabei hatte ich noch Glueck, dass der Stein des Anstosses die englischsprachigen Seite war (dito eine - mir bis zu diesem Zeitpunkt allerdings unbekannte - amerikanische Organisation) und es damit nicht zu rechtlichen Schritten kam.

In Deutschland waere ich wohl nicht so glimpflich davongekommen. Selbst wenn es garnicht zu rechtlichen Schritten kommt, kann das reichlich teuer werden und steht in keiner Relation zu den moeglich Einkuenften durch Bannerwerbung etc. Stell Dir nur mal vor, einer unserer tollen deutschen Abmahn-Anwaelte (ich nenne auch hier lieber keine Namen) findet deine Seite...

Daher habe ich damals - wie auch andere Webmaster (eine weitere recht grosse Seite war z.B. mxtabs.net) - beschlossen, die Seiten aufzugeben (und die englische Domain sogar noch an einen Ami verkaufen koennen, der bis jetzt aber noch nichts draus gemacht hat).

Wenn du die Sache trotzdem durchziehen willst - was natuerlich gut fuer die Szene waere - helfe ich Dir aber gern.
 
Es scheint für die Definition des Zitatsrechts bei Musiknoten resp. Gitarrentabulaturen keine verbindlichen Zahlen zu geben. Schlussendlich könnte nur ein Gerichtsurteil Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Form einzelne Passagen oder ganze Songs in einer Tabulatur zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Die ganze Sache ist also nach wie vor eine grosse Grauzone.

Naja, eigentlich nicht wirklich. Das Verbreiten des Werks als Tab bedarf normalerweise der Zustimmung des Urhebers. Die Ungenauigkeit hilft da nur in den wenigsten Fällen weiter. Und was das Zitatrecht betrifft: Das Zitat ist ja zunächst mal auf einzelne Passagen begrenzt, das Großzitat eines ganzen Musikwerks dürften in wenigen Fällen erlaubt sein. Desweiteren muss das ganze auch als Zitat funktionieren, das lediglich das eigene Werk unterstützt - sogenannte "Belegfunktion". Eine Sammlung von ganzen Tabs oder auch nur Riffs für sich allein kann dem Zitatrecht nicht genügen. Da Zitatrecht wäre dann einschlägig, wenn du einen musiktheoretischen Aufsatz schreibst, z.B. über Chorsatz in der Popmusik und du führst dann im Rahmen der Abhandlung Stellen aus Beach Boys, Gentle Giant und Spock's Beard-Songs ein und erklärst dann jeweils wie das im konkreten Song gemacht wird. Das wäre ein Fall des Zitatrechts. Daneben gibt es noch das Musikzitat als solches, dass diese Belegfunktion in der Form nicht aufweisen muss, das ist hier aber nicht einschlägig.

Also mit Zitatrecht kommst du nicht weit. Und auch sonst bleibt das Ganze letztlich keine Grauzone sondern illegal. Kann unter Umständen ein sehr teures Unterfangen werden.

Wichtiger Vorbehalt: Meine Ausführungen beziehen sich auf's deutsche Recht. Soweit mir bekannt ist, ist aber das schweizer Urheberrecht größtenteils analog konstruiert. Außerdem ist die Schweiz soweit ich weiß auch Vertragsstaat der revidierten Berner Übereinkunft, die z.B. das Zitatrecht auch an einen entsprechenden Zweck bindet (Art. 10 RBÜ).

Da aber selbst die grossen Tab-Sammlungen noch nicht abgemahnt worden sind, gehe ich davon aus, dass die Verlage/Labels dies nicht als besondere Bedrohung sehen.

Im Großen und Ganzen ist das richtig. In der Tat sind die meisten Labels in der Beziehung nicht allzu streng. Aber das gilt nicht für alle. Da kannst du vielleicht dann 100 Deep Purple-Tabs veröffentlichen und die Plattenfirma interessiert's nicht, aber ein Metallica-Tab und du bist dran. (Übrigens kein rein zufälliges Beispiel hier ;)) - Übrigens von wegen große Tabseiten und Abmahnung: mysongbook.com wäre da zu nennen - auch wenn's da natürlich nicht nur ASCII-Tabs sind.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben