What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Reicht nun eigentlich die ausgefüllte Liste oder muss/ sollte man auch Fotos mitschicken (evtl.mit Seriennummer)?
 
Reicht nun eigentlich die ausgefüllte Liste oder muss/ sollte man auch Fotos mitschicken (evtl.mit Seriennummer)?

Da gibt es Spielraum mangels präziser Vorschriften. Ich habe ein xls vorbereitet und versendet mit den Positionen 1-x und für jede Position ein Foto zusammengebastelt, das den Bass in Vollansicht sowie als Detail die Seriennummer zeigt. Mal sehen, ob kommende Woche oder so eine Antwort vom RP reinkommt.
 
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Hallo zusammen,

ich habe gestern eine einfache Instrumentenbestandsliste mit Hersteller, Modellbezeichnung & Seriennummer an die zuständige Behörde (hier: Landkreis Paderborn) mit folgendem Anschrieb gemailt:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

für Händler und Hersteller von Musikinstrumenten gilt zum Stichtag 02.01.2017 eine Melde- und Bestandsführungspflicht für Instrumente, die Anteile von Holzarten enthalten, welche nach der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Johannesburg im September/Oktober 2016 in den Anhang II des CITES-Übereinkommens aufgenommen bzw. hochgestuft wurden. Betroffene Händler und Hersteller können für Instrumente, welche vor diesem Stichtag erworben wurden, bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Vorerwerbswarenbescheinigung beantragen.

Für den gewerblichen Handel ist die neue Rechtslage klar, für Privateigentümer jedoch leider nicht eindeutig definiert. In Fachmagazinen, Internetforen sowie auch behördlicherseits kursieren seit einigen Tagen unterschiedlichste und teilweise irreführende Informationen bezüglich eventueller Privatverkäufe (= nicht gewerblicher Handel mit Gebrauchtware innerhalb eines EU-Landes, innerhalb der EU-Länder sowie außerhalb der EU) betroffender Instrumente aus Privateigentum, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht für alle Instrumente ein vom Händler ausgestellter Kaufnachweis vorliegt, der belegt, dass sich es sich um Vorerwerbsware handelt.

Es wird daher seitens der Fachpresse auch für Privateigentümer empfohlen, bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Auflistung der betroffenen Instrumente aus Privateigentum mit Seriennummern bei der zuständigen Behörde (laut Bundesamt für Naturschutz der Landkreis Paderborn) zur Registrierung einzureichen. Dies tue ich hiermit fristgerecht (siehe Liste im Anhang als PDF-Dokument) und bitte weiterhin um detaillierte Informationen, ob


a) für einen eventuellen Privatverkauf (s.o.) eines dieser Instrumente aus Privateigentum ein gesonderter Vorerwerbsnachweis/Zertifikat o.ä. überhaupt erforderlich ist, und
b) wenn ja, eine weitere Dokumentation dieser Instrumente (Fotos, vorhandene Kaufbelege etc.) für eine Registrierung ihrerseits erforderlich ist.


Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichem Gruß,

xxx"


Reaktion bisher: keine. Wahrscheinlich wird dort erst wieder nach dem Jahreswechsel gearbeitet. Ich bin mal gespannt auf eine hoffentlich konkrete und detaillierte Auskunft über die Rechtslage...

Viele Grüße,
der bassgitarrist
 
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Ich habe heute an die für mich zuständige Untere Naturschutzbehörde meine Bestandsliste mit den infragekommenden Instrumenten gemailt. In Kopie beteiligte ich auch die Landebehörde. Von dieser erhielt ich prompt eine Rückantwort, dass sie nicht zuständig sei, sondern die für mich zuständige Untere Naturschutzbehörde in meinem Landkreis.
 
Dafür hast du bereits einen Nachweis, dass du es zeitgerecht probiert hast und die Mail rausging ;) ...

Gruß
Martin
 
Wenn man das hier so liest, kann man schon ziemlich ins Grübeln kommen. Für meine Blockflöten bewahre ich die Zertifikate mit Kaufdatum schon immer in den Instrumentenkästen auf. Ob in Banjo und Gitarre, die rund 45 Jahre alt sind, Palisander steckt, weiß ich nicht. Das sind Erbstücke. Diverse Claves und zahlreiche Klangstäbe von 6 (oder 7 :gruebel: ?) Xylophonen (teilweise zerlegt und seit längerem "eingemottet" sowie mehreren Sätzen "Klangbausteinen" aus Palisander (alle aus den 1970ger Jahren) alle mit Fotos zu dokumentieren, erfordert eine zeitaufwändige Inventur. Hat jemand einen praktikablen Vorschlag, wie man die Klangstäbe dauerhaft markieren kann, ohne deren Stimmung zu versauen? Im Moment tendiere ich zur Kapitulation. Besitzen und nutzen darf ich Sie ja. Nur wenn ich das ganze Sammelsurium mal weggeben will, wird's entweder anstrengend oder traurig, wenn dann nur noch die Scheiterhaufen Lösung bleibt.

Gruß
Lisa
 
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Hat jemand einen praktikablen Vorschlag, wie man die Klangstäbe dauerhaft markieren kann, ohne deren Stimmung zu versauen?

Ich würde ein Bild machen ... und die Klangstäbe auf eine Waage packen ... und dann Palisander in Form von Klangstäben - Gewicht x kg - in die Liste eintragen. :nix:

Mehr fällt mir auch nicht ein.

Gruß
Martin
 
Okay, jetzt 30.12., 20 Uhr, dürfte es zu spät sein, da die Behörden morgen nicht öffnen und Notare schon im Jahresendurlaub sind.....

Super. Natürlich habe ich für etwa 15 Gitarren mit Palisander keine Kaufbelege, die sind aus den 80ern und meist gebraucht gekauft.
War`s das dann?
 
@hack_meck Danke für die Idee. Alle Stäbe zusammen auf die Waage wird nicht gehen. Muss ich mal schauen, wie ich das am sinnvollsten mache. Die Großbassstäbe sind einzeln auf schweren Resonanzkästen befestigt. Das sind ganz schöne Bretter. ...
Gruß Lisa
 
Dann Volumen ... Länge mal Breite mal Höhe ...


Gruß
Martin
 
In der Regel also deine Rechnung ... (wobei hier auf das Fragezeichen der Korrelation Rechnung - Gitarre hingewiesen werden muss, sofern sich auf Rechnung keine ausgewiesene Seriennummer befindet).
Wobei das ja auch gängige Praxis ist/war Rechnung ohne Seriennummer zu erstellen.
Das wird für die großen Versender dann im neuen Jahr doch eine größere Nummer.

Wieso sollte z.B. nicht reichen wenn die Rechnung das Modell ausweist?
Wenn man von Amtswegen dann Richtung Arglist/Täuschung des Besitzers ausgeht ist das schon fraglich.

Da könnte man sich ja auch fröhlich sein Privatbestand im Freundes und Familienkreis einmal die Runde, via Rechnung mit zu verkaufen.
Ob das dann mehr Bestand hat, als eine Händlerrechnung (Thomann, musicstore, usw.) ohne Seriennummer ist ja dann auch fraglich.
 
Hab meine Gitarren auch mittels E-Mail und in PDF umgewandelte Excel Tabelle bei der Unteren Naturschutzbehörde (bei mir Stadt Fürth) angemeldet. Ich wollte sowieso schon die ganze Zeit ein Liste mit Merkmalen und technischen Daten erstellen, quasi zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Das Amt hat nur die notwendigen Daten (Hersteller, Typ, Seriennummer soweit vorhanden, Farbe) aus der Liste bekommen. Habe daraufhin heute eine E-Mail erhalten, die meine Liste ausgedruckt, abgestempelt und wieder eingescannt enthält. Ich denke damit bin ich jetzt dann erstmal auf der sicheren Seite. Mal sehen was das kommende Jahr zu diesem Thema bereithält.
 
Übrigens: Super, der -meinem Eindruck nach- Wahn nimmt schon seinen Lauf, gerade bei Facebook das erste Posting gelesen, in dem bei einer Kleinanzeige ein Typ nach einer Vorerwerbsbescheinigung fragt... Da haben eben meiner Meinung schon die Fachmedien für gehörige und erst mal unnötige Aufregung gesorgt...

Eigentlich ganz interessant! Wenn ich jetzt (also ab dem 02.01.17) eine Gitarre im Inland verkaufe oder kaufe ist das doch wurst, ob mit oder ohne CITES-Beleg. Bin ich verpflichtet das in meine Anzeigenbeschreibung hineinzuschreiben oder darf ich das auch wegzulassen? Nur wenn der Oberwachtmeister an die Tür klopfen würde, müsste ich nachweisen, dass das Exemplar schon vor dem 02.01.17 hier war. Ansonsten interessiert es am Ende doch wirklich keine S**, oder!? Außer für ganz penible. Das ist doch alles nichts weiter als eine Grauzone, die man SO oder SO sehen kann....

Es geht denen ja erst mal darum, den ganzen Bestand zu erfassen. Ob man die Gitte pünktlich am 02.01.17 registrieren lassen hat, ist doch auch nebensächlich, weil das unmöglich ist! Weil die meisten gar nichts davon wissen und man es als Besitzer ja nicht mal muss. (Egal ab wann ich sie besitze... :engel:)

Und zum Thema Möbel: Die haben ja nicht mal eine Seriennummer...

Würde mich mal interessieren, wie das damals beim Rio-Palisander war?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Aussagen von den Naturschutzbehörden, dass sie bei Rio Palisander den Markt verfolgen ...

Inwieweit Zertifikate beim Kauf/Verkauf einen Unterschied machen, wird die Zeit zeigen.

Es sind ja auch genug Rio-Gitarren mit Fragezeichen (PRS ME1 und SRV Strat des ersten Jahres ) im Umlauf wo es nicht zu allen komplette Papiere gibt.

Gruß
Martin
 
. Ob man die Gitte pünktlich am 02.01.17 registrieren lassen hat, ist doch auch nebensächlich,

es geht doch darum, dass es bei Registrierung vor dem 02.01.2017 völlig unstrittig ist, dass das gemeldete Instrument vor dem Stichtag in Deinem Besitz war. Foto und/oder Seriennummer genügen im Prinzip.
Nach dem Stichtag ist es nicht mehr ganz so einfach, den Besitz vor dem Stichtag zu belegen, wenn Du z.B. keine Rechnung hast. Ein Foto beweist ja nichts (da kommen jetzt wieder die alten Zeitungen aus 2016 ins Spiel, die mit aufs Foto kommen :rofl:)
 
And the winner is.. MAPLE ;)

Sorry musste sein....


So oder so.. Bin gespannt wo das ab nächster Woche hinführt.

Guten Rutsch Leute!
 
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es geht doch darum, dass es bei Registrierung vor dem 02.01.2017 völlig unstrittig ist, dass das gemeldete Instrument vor dem Stichtag in Deinem Besitz war.
"Wer ein Instrument mit diesen genannten Hölzern zuhause stehen hat, muss an sich erstmal nichts tun. Kein Beamter wird an die Tür klopfen und nach einem Zertifikat für eine Gitarre fragen." Quelle: G&B

Ich will es jetzt nicht noch ausführlicher erklären... Es ist halt eine Grauzone. Ich will niemanden anstiften irgendetwas zu tun, was nicht 100%ig "legal" sein könnte...
 
So erledigt.
Leider stimmte die hier Angegebene E-mail Adressen des für mich zuständigen LRAs nicht.
Mal schauen was die Tage passiert
 

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