What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Sieht also so aus, als würde ein privat Import aus den USA so richtig kompliziert werden.
Da stellt sich die Frage, ob man es einfach drauf ankommen lässt.
Was passiert, wenn der Zoll das Paket nicht rausrückt? Geht es zurück? Bleibt es liegen bis es ein Dokument gibt?
 
Früher habe ich diese Rio-Palisander-Debatten ja immer ein wenig belächelt, weil ich dachte, das betrifft nur ein paar Die-Hard-Vintage-Sammler, aber jetzt bin ich auch - jedenfalls indirekt - von der Problematik betroffen und merke, dass ich von dem Abkommen selbst sowie von seinen Auswirkungen auf den internationalen Handel so gut wie gar nichts weiß - vielen Danke daher für die interessante Informationssammlung und Diskussion des Themas in diesem Thread!

Ich wollte im Januar im Gebrachtsegment von Ishibashi eine E-Gitarre (Bj. ca. 1994) bestellen. Man teilte mir mit, dass man aufgrund der Regelungen des CITES-Vertrags bis auf weiteres keine Instrumente mit Palisander-Anteilen nach Europa liefern könne. Man bemühe sich um eine entsprechende Ausfuhrlizenz, könne aber zu deren Erteilung gegenwärtig nichts sagen.

Weiß hier jemand, welche Voraussetzungen ein gewerblicher Händler erfüllen muss, um eine solche Lizenz zu erhalten? Wer vergibt sie und wie lange ist sie gültig? Wann kann sie versagt werden?
 
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Hallo,

zunächst einmal recht herzlichen Dank für dieses tolle Forum und natürlich auch allen Teilnehmern, welches mir bei der betreffenden Problematik bestens weitergeholfen hat! D A N K E !!!!!!

Eine Info für alle, die beim RegPräs Darmstadt ihren Bestand gemeldet hatten: Habe heute meine eingereichte Liste als Kopie mit Dienststempel und mit der Bestätigung des legalen Vorbesitzes nach §46 Abs.1 BNatSchG zurückerhalten. Zusätzlich war noch ein Musterformblatt zum Nachweis der Herkunft beigefügt, welches bei einem etwaigen späteren Verkauf als Vorlage zur Übergabedokumentation an den Käufer verwendet werden kann. Sehr gut! Ich habe auch keine Rechnung o.ä. für die Bestätigung erhalten. Vermutlich war das Ganze kostenfrei, natürlich nur vorbehaltlich der Tatsache, dass nicht später doch noch etwas nachkommen sollte.

Und noch eine große Bitte: Falls Ihr noch keine Rückantwort erhalten habt, dann bitte noch etwas Ruhe bewahren und den Sachbearbeiter nicht gleich morgen früh mit Anrufen oder Mails mit dem Hinweis auf meinen Eintrag bombardieren. Ich hatte schon relativ früh meinen Bestand gemeldet und der Gesamteingang in dieser Sache war anscheinend recht heftig. Also Geduld, die Leute dort arbeiten derzeit den riesigen Berg ab und das wird bei jedem Einzelnen, der gemeldet hat, schon noch..... ;-)
 
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Hat der Trumpl eigentlich schon Fender ermahnt keine Gitarren mehr in Mexico zu bauen......:igitt::eek:....und belegt die EU eventuell demnächst auch Schutzzoll auf amerikanische Instrumente...dann noch die CITES Regelung......und....und....
 
Na, da würfelst du jetzt aber mal fleißig alles zusammen, was nicht zusammen gehört:D
 
Hat der Trumpl eigentlich schon Fender ermahnt keine Gitarren mehr in Mexico zu bauen......:igitt::eek:....und belegt die EU eventuell demnächst auch Schutzzoll auf amerikanische Instrumente...dann noch die CITES Regelung......und....und....
Wird schon wieder... :patpat:
 
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Hat der Trumpl eigentlich schon Fender ermahnt keine Gitarren mehr in Mexico zu bauen

Bei Taylor wäre die Frage noch viel berechtigter. Die bauen im Prinzip an beiden Stellen Teile, die am anderen Standort weiter verwendet werden. Da sie aber immer Ebony als Griffbrett verwenden, können sie Rosewood aus Mexico raushalten und nur am US Standort verbauen.

Zu Trump haben sie auch eine Meinung, aber Angst um ihre Produktion haben sie noch keine.

Es ist eine Frage wie ernsthaft man am Thema dran ist und wie vorbereitet man auf die Änderungen ist. In El Cajon (USA) haben sie ihr Holz teilweise mit solchen Zetteln markiert. Bei Rosewood arbeiten sie derzeit mit Altbestämden um sich Zeit zu geben einen Identifizierungsprozess zu etablieren. Ihr RFID Chip in der Gitarre - der mit Vergabe der Seriennumer (dem Rücken einer Gitarre zugehörig) vergeben wird - würde das Tracking vereinfachen.

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Gruß aus dem heutigen Büro :)

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Ich habe heute meine Bestätigung vom Landesamt in Schleswig Holstein bekommen. Liest sich doch gar nicht so schlimm, wie wir es befürchtet haben.

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Liest sich doch gar nicht so schlimm, wie wir es befürchtet haben.

Nicht so schlimm? Ich lese da, dass ich zu Bestimmung der Art - im Zweifel - einen Experten heranziehen muss um eine Exportgenehmigung zu erhalten. Ich hätte erwartet, dass die genaue Bestimmung bei Vorerwerb hinfällig ist. Es wird als Vorerwerb und nicht als Material XYZ exportiert.

Für 2016er Ware bekomme ich nicht notwendiger Weise beim Kauf vom Händler die Informationen die laut Schreiben von oben erforderlich wären. Siehe Thomann Beispiele die hier im Thread genannt wurden. Da steht einfach um - Vorerwerb auf der Rechnung.

Laut dem Schreiben dürfte man - den Wiederverkauf vor Augen - nur kaufen, wenn alle Information bereit gestellt wird und sicher ist, dass man ohne Expertise auskommt. Billig ist die Expertise nicht ... Und Zeit braucht sie auch.

Gruß
Martin
 
Ich muss ja sagen, dass mich dieses Thema bisher nicht wirklich betroffen hat und ich daher auch nur davon Kenntnis hatte, aber mich nicht wirklich genauer damit befasst habe.

Jetzt ist es aber so, dass ich wohl gerne eine nicht ganz günstige, fast neue Gitarre aus den SUA importieren würde und es droht an dieser CITES Geschichte zu scheitern, weil ich das Gefühl habe, dass keiner so richtig weiß, was dafür nötig ist und ich keine Lust habe jede Menge Geld aufgrund von irgendwelchen bürokratischem Zeugs zu versenken.

Ich bin echt genervt, dass ich wegen ein paar Gramm Holz solche Steine in den Weg geschmissen bekomme :mad:

Falls schon jemand eine Erfahrung beim Import aus Drittländern seit Anfang 2017 gemacht hat, wäre ich froh, wenn er dieses - gerne auch per PN - schildern könnte. Das würde mir sehr helfen.
 
Verschiedentlich wurde hier im Thread angefragt/angedacht, wie es mit Versendungen aus Japan, z. Bsp. vom bekannten Händler Ishibashi, weitergeht. Eine offizielle Stellungnahme bez. CITES II gibt es nun in englischer Sprache vom zuständigen Ministerium, verfasst im besten Legalese.....

Was ich dieser Stellungnahme entnehme ist, daß man bei privaten Reisen (non commercial) bis 10kg an Rosewood-Bestandteilen (dalbergia spp.) dabei haben kann, also kein Problem, die Gitarre oder den Bass ein-und auszuführen. Versendungen von Käufen aus Japan sind aber commercial, dann muß man - aus heutiger Sicht - die Export-/Importdokumente besorgen.

Demnächst bin ich wieder dort und versuche, weitere Einzelheiten zu erlangen.

http://www.meti.go.jp/english/policy/external_economy/CITES/20161228.pdf
 
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Ich lese da, dass ich zu Bestimmung der Art - im Zweifel - einen Experten heranziehen muss um eine Exportgenehmigung zu erhalten.
Ja, aber nicht bei einem Privatverkauf innerhalb der EU. So lese ich das mit dem vorhergehenden Absatz der Information vom 24.1.17. Es lebe der Binnenmarkt. :D

Beste Grüße
Dita
 
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Im Gearpage-Forum wird auch intensiv diskutiert, insbesondere über die Frage, unter welchen Umständen Händler wie Ishibashi zukünftig wieder Instrumente mit Palisander-Anteilen (von den offenbar die wenigsten überhaupt den Regelungen des Vertrags unterfallen) werden exportieren können:

https://www.thegearpage.net/board/index.php?threads/stupid-cites.1781718/page-3

In Post Nr. 28 hat übrigens jemand eine nette kleine Dire Straits-Anleihe gemacht, die aber dort offenbar niemand verstanden hat. Aber sie passt schon gut! :great:
 
Nicht so schlimm? Ich lese da, dass ich zu Bestimmung der Art - im Zweifel - einen Experten heranziehen muss um eine Exportgenehmigung zu erhalten.
Gruß
Martin

Das stimmt. Für mich ist das ein Grund, nur, wenn überhaupt, innerhalb der EU zu verkaufen. Sehe ich aber für mich auch kein Problem.
 
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Tom Anderson sagte gestern: "Viele wissen wie es geht, aber warten auf die Zulassung von Fish&Wildlife. Die sind Land unter, denn auch Mercedes und Lexus sind bei Ihnen vorstellig geworden. Auch da gibt es Modelle mit Rosewood."

Edit: die Branche rätselt ein wenig. War es Nachlässigkeit diesmal auch das Endprodukt mit in die Reglung aufzunehmen (also schlicht vergessen den typischen Anhang mit in den Beschluss zu nehmen) ... oder Absicht um sicher zu sein, dass auch der Endkunde kein Bock mehr auf das Material hat. :nix:

Gruß
Martin
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Was ich dieser Stellungnahme entnehme ist, daß man bei privaten Reisen (non commercial) bis 10kg an Rosewood-Bestandteilen (dalbergia spp.) dabei haben kann, also kein Problem, die Gitarre oder den Bass ein-und auszuführen

Was an der Stelle für mich nochnnicht ganz klar ist, ob dies auch dann gilt, wenn du die Gitarre im Urlaubsland gekauft hast und sie mitbringen möchtest. Dabei würde sie ja DAUERHAFT in die EU eingeführt werden. Zöll ist klar, aber ob dann CITES nötig ist, konnte mir noch keiner beantworten.

Gruß
Martin
 
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Was an der Stelle für mich nochnnicht ganz klar ist, ob dies auch dann gilt, wenn du die Gitarre im Urlaubsland gekauft hast und sie mitbringen möchtest. Dabei würde sie ja DAUERHAFT in die EU eingeführt werden. Zöll ist klar, aber ob dann CITES nötig ist, konnte mir noch keiner beantworten.

Martin,

da gebe ich Dir recht. Für mich heißt non commercial im Reisegepäck, privat oder zu einem Auftritt, bezahlt oder unbezahlt. Ein Kauf im Drittland und persönlicher Import im Reisegepäck ist grenzwertig, das könnte man als commercial auslegen.... die Praxis wird das zeigen, mit beiden Möglichkeiten.

Gruß

Andreas
 
Hallo,

ich habe jetzt auch endlich eine Antwort vom Umweltamt in Essen erhalten. Diese hat mich allerdings etwas verunsichert:

Ihre Email vom 28.12.2016 ist hier eingegangen. Derzeit werden die Meldungen noch gesammelt und nach und nach wird geprüft ob noch Angaben fehlen.

Ich habe mir nun Ihren Vorgang angesehen. Bei der Auflistung fehlt noch die Angabe welches geschützte Holz in welchem Instrument verarbeitet ist.

Eine Vorerwerbsbescheinigung kann nur für ein geschütztes Holz erteilt werden, nicht auf den Verdacht hin.
Sollten Sie unsicher bezüglich der Holzart sein, wenden Sie sich bitte zur Bestimmung an Herrn Dr. Gerald Koch vom Thünen-Institut in Hamburg oder an Vintage Guitar (http://www.vintage-guitar.de/) .

Reichen Sie dann hier bitte die Ergänzung zu den Instrumenten mit, in denen geschütztes Holz verarbeitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Anscheinend soll ich für jedes Instrument nachweisen, welcher Anteil von geschützten Hölzern enthalten ist. D.h. ich müsste für jedes Instrument ein Gutachten erstellen lassen? Ich dachte, die Vorerwerbsbescheinigung wäre dazu gedacht, so etwas zunächst mal zu vermeiden.

Mich wundert auch, dass die Antworten von Amt zu Amt sehr unterschiedlich auszufallen scheinen, nach dem was man hier in den Posts liest.

Habt Ihr Ratschläge/Meinungen, wie ich mich da verhalten sollte? Der Aufwand für die Bescheinigungen erscheint mir doch ziemlich hoch und dann bräuchte ich ja auch eigentlich keine Vorerwerbsbescheinigung mehr.

Grüße,
Thomas
 
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ollten Sie unsicher bezüglich der Holzart sein,

Da würde ich mir genau überlegen, ob du das bist ... also "unsicher".

Dann würde ich erst mal schauen, ob di eInfo nicht auch vom Hersteller beantwortet werden kann.

Wenn du von Rosewood ausgehst (also nicht Madagaskar Ebony Anteile melden willst) - dann solltest du dies so auch sagen. Die Sache mit dem Gutachten haben bisher 2 Ämter geantwortet und ich bin an der Stelle auch verwundert. Die genaue Beschreibung sollte "von Privat" eigentlich - mindestens in der EU - nicht relevant sein.

Wichtig ist jetzt erst mal, dass du eine Bestätigung hast, dass die Liste bei ihnen ist. Gab es eine Aussage zu Gebühren um den Vorerwerb zu bestätigen? Da könnte man ableiten, ob das Amt vielecht gerade über das Ziel hinausgeschossen ist.

Gruß
Martin
 
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Ich habe meine Gitarren auch gemeldet und in dem Zusammenhang auch mal mit der zuständigen Bearbeiterin gesprochen weil ich im Falle eines Verkaufs wissen wollte, worauf ich achten muss.
Es ging mir speziell um einen Stratocaster Hals den ich vor etwa 10 Jahren mal auf Ebay ersteigert habe ohne jegliche Erkennungszeichen. Sie hielt das zunächst für einen "Sonderfall". Ich musste ihr aber sagen, dass das gar nicht ungewöhnlich ist und z.B. Firmen wie Rockinger oder Warmoth viele solche Hälse produzuieren die keinerlei Erkennungsmerkmale wie eine Seriennummer oder Marken- oder Modellname tragen.
Das wusste die natürlich gar nicht und war ganz froh über diese Information. Sie wollte das dann mal mit in einen Arbeitskreis nehmen und bat mich mich nochmal zu melden. Im Moment sind die leider auch noch komplett überfordert mit der Situation.
 
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