What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Egal wie groß unsere Industrie ist, diese ist ein Witz gegen Möbel und co.
 
"Blackwood" ist "indischer Palisander" ....

Was eine Irreführung ist, denn Blackwood ist kein dalbinga = Schutzklasse 2 (Palisander). sondern Acadia melanoxylon

Gespannt, wann der letzte kanadische Bergahorn gefällt wird ...

Immerhin hat darüber eine Industrienation das Sagen und nicht ein armes Land der dritten Welt. Bei Taylor gibt man sich extreme Mühe um Ahorn in A-Giarren einsetzen zu können, ohne die bisherigen Soundprobleme zu haben. Und dies nur aus einem Grund: Nachhaltig unter eigener Kontrolle produzierbar. Bei Ebony ist es ausschließlich Taylor zu verdanken, dass es nicht nicht in Schutzklasse 1 angekommen ist.

Aber wenn es weniger GAS gäbe, würde die Erde sich wohl freuen ...

Siehe oben - würde es weniger GAS geben, wären wahrscheinlich weniger Menschen mit der Lösungsfindung beschäftigt. Den dazugehörigen Aufwand kann man nur betreiben, wenn man auch hochpreisige Produkte am Start hat. Eine auf den Cent gerechnete Möbelindustrie würde - und macht - sich keine Gedanken.

Nur um noch mal einen Blickwinkel beizusteuern :) ... Und ich habe jetzt knapp 9 Monate sehr viele Gespräche zum Thema geführt ...

Gruß
Martin
 
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Hallo zusammen,

seit dem 2.01.17 müssen beim Handel mit CITES- geschützten Hölzern entsprechende Nachweise mitgeliefert werden.
Hat hier jemand seit dem eine Gitarre mit bspw Palisanderanteil gekauft und kann Näheres zu solchen Nachweisen berichten?

Ich selbst habe gerade eine Gitarre mit Palisandergriffbrett (auf Rechnung) gekauft, bei der keine Dokumente zu dem Holz
beilagen, und auch auf der Rechnung stand nichts weiter als der Artikelname und der Kaufpreis.
Auf Nachfrage beim Händler mit Hinweis auf die Nachweispflicht erhielt ich diese Antwort:

"Zum Thema CITES 2 ist die von der EU geforderte, schnelle Umsetzung derzeit noch ian allen Mitgliedsstaaten in Arbeit und auch wir arbeiten zügig und stetig an einer Lösung, die alle Länder abdeckt. Dies kann allerdings noch eine Weile dauern, so dass wir entsprechende Unterlagen auf jeden Fall nachreichen werden."

Ich denke, ohne Unterlagen darf man gar nicht erst zum Kauf anbieten!?
Ist das so ein übliches Vorgehen? Ich kann es mir nicht vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat hier jemand seit dem eine Gitarre mit bspw Palisanderanteil gekauft und kann Näheres zu solchen Nachweisen berichten?

Ich selbst habe gerade eine Gitarre mit Palisandergriffbrett (auf Rechnung) gekauft, bei der keine Dokumente zu dem Holz
beilagen, und auch auf der Rechnung stand nichts weiter als der Artikelname und der Kaufpreis.
Ist das so ein übliches Vorgehen? Ich kann es mir nicht vorstellen.
Hallo Tobi,
habe vor Kurzem eine Gitarre mit Palisander-Anteilen gekauft.
Auf der Rechnung ist die Gitarre unter Angabe der Seriennummer als CITES-Vorerwerbsware ausgewiesen.
Zumindest für Gitarren, die der Händler vor der Jahreswende erhalten hat, sollte das ein korrekter Nachweis sein.
Dass bei Dir weder auf der Rechnung etwas steht noch der Gitarre Dokumente beiliegen,
und der Verkäufer nur auf Rückfrage verspricht "nachzureichen", kommt mir dagegen auch seltsam vor.
Gruß myno
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich selbst habe gerade eine Gitarre mit Palisandergriffbrett (auf Rechnung) gekauft, bei der keine Dokumente zu dem Holz
beilagen, und auch auf der Rechnung stand nichts weiter als der Artikelname und der Kaufpreis.
Auf Nachfrage beim Händler mit Hinweis auf die Nachweispflicht erhielt ich diese Antwort:

Wenn du die Annahme hast, dass es sich um Palisander handelt und der Händler dir keinen Vorerwerb der Ware bestätigt (ob es tatsächlich registriert hat, ist sein Ding), dann würde ich die Gitarre zurück schicken. Es kann nicht sein, dass du davon abhängig bist, ob der Händler noch was hinter schickt.

Anders scheinen Händler auch nicht zu lernen. Die Ausrede der noch nicht formulierten EU Reglung befreit nicht vom Vermerk des Vorerwerb. Es gibt halt nur noch keine Standard Form dafür.

Alternativ könnte der Händler bestätigen, dass an der Ware keine Holzart gemäß CITES I + II verwendet wird und ein Nachweis daher nicht erforderlich ist. (Ein "Textbaustein, den ich schon öfters gesehen habe).

my2ct
Martin
 
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Hallo und vielen Dank für eure Antworten.

Ich warte noch eine Antwort des Händlers ab, und hoffe, ich bekomme die Nachweise noch vor Ablauf der Zahlungsfrist nachgereicht.
Schade, die Gitarre gefällt mir echt gut :p

Einen guten Abend noch allerseits
 
Steht zwar wahrscheinlich schon 58 mal hier, aber ich lese mir nur ungern 50 Seiten auf die Schnelle durch

Frage: Genügt ein privater Kaufvertrag mit Seriennummer als Nachweis?
 
Steht zwar wahrscheinlich schon 58 mal hier, aber ich lese mir nur ungern 50 Seiten auf die Schnelle durch

Ich hingegen beantworte die Frage auch gerne zum 59zigsten Mal. Auch wenn man die passende Antwort nun wirklich recht mühelos hier im Thread finden kann. Faulpelz :D ...

Here we go:

Wenn nicht als Vorerwerb angemeldet, dann muss im Zweifel ein individueller Nachweis erfolgen. Dabei steht die Glaubwürdigkeit an erster Stelle. Mit einem Kaufvertrag (vor 2017) bist du wahrscheinlich gut dabei.

Ein Kaufvertrag aus 2017 hilft ohne klärende Worte zum Thema CITES eher nicht.

Als Lektüre empfehle ich zumindest den ersten Beitrag.

Gruß
Martin
 
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Hallo, hab jetzt einiges gelesen, fühle mich aber nicht sicherer.

Heute liefert mir T eine neue Gitarre.
Auf der Rechnung steht das:
IMG_1141.jpg

Bin ich mit der Rechnung Safe? Wenn ich jetzt mal ins Ausland will, zB uk, reicht es die Rechnung dabei zu haben? Oder brauch ich da mehr?

Mfg
Toni
 
Ist doch als registrierter Vorerwerb beschrieben, daher alles problemlos, eine Kopie der Rechnung bei Auslandsreisen ist sicher hilfreich, falls Fragen aufkommen.
 
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Ok danke. Dann werde ich die Kopie mal in den Gitarren Koffer legen.


Tnx
 
Dann werde ich die Kopie mal in den Gitarren Koffer legen.

Das sollte für Reisen reichen ... und zum Verkauf innerhalb der EU. Möchtest du aus der EU raus verkaufen, benötigst du eine Ausfuhrgenehmigung, die sich basierend auf der Rechnung leicht erwirken lassen sollte.

Bei Reisen ins NON-EU Ausland bitte auch immer mal einen Blick auf die Bestimmungen des Ziellandes haben. Der Beamte an der USA Grenze wird sich wohl durch einen deutschen Text nur bedingt beeindrucken lassen, weil er von Englisch ausgeht.

Gruß
Martin
 
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Ok super. Danke auch dir. Hab die Mail gelesen und irgendetwas hat da geklingelt das hier was von verboten Warnung und Mahagoni stand.

Jetzt hab ich Klarheit. Tnx
 
Vielleicht könnte man Thomann dazu bewegen, die in #969 beschriebenen Produkt/Herkunftsdetails grundsätzlich bilingual deutsch/englisch anzugeben, dann wären wohl 99% aller eventuellen zukünftigen Fälle abgedeckt. Da Th. ja auch in UK verkauft, sind diese Texte wohl schon in den Produktstammdaten vorhanden. Ich würde das als kundenfreundlich verstehen.
 
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was ist eigentl. aus der Idee geworden, einen "Instrumentenpass" einzuführen: zweisprachig (oder mehr), mit Passfoto des Instrumentes und weiteren Angaben zu Holzarten etc. Dieser Pass würde einem auch die immer wieder auszufüllende "Nämlichkeitsbescheinigung ersparen. Dieser Pass kann auf alle Instrumente erweitert werden, und wird bei Besitzerwechsel ( Verkauf- nicht Diebstahl umgeschrieben.
Der USA Zoll wäre glücklich, weil er es lesen kann und der heimische Zolll auch, weil damit nachweislich kein unerlaubter Import stattfindet und das Instrument mir gehört. Klingt natürlich behördlich, aber könnte vieles leichter machen.
my2cents
 
Mal n bißchen bei den Parts Herstellern in den USA geschaut.
Da handhabt das auch jeder anders
Musikraft:
Screenshot_20170616-230807.png

Warmoth (daraus Werd ich aber net schlau)

Screenshot_20170616-230602.png
 
Warmoth (daraus Werd ich aber net schlau)

Wieso? Steht doch alles drin. Für internationale Transaktionen benötigt man eine Exporterlaubnis, welche in diesem Fall der Händler (Exporteur) Warmoth erwirkt, der Käufer/Importeur muß sich um die Importerlaubnis kümmern.
 

Das verstehe ich noch viel weniger ...

Wie kann man einen Text formulieren der suggeriert, dass das US Only Rosewood nicht CITES zertifiziert/konform sei. :bang: ... Auch der Handel in den USA ist ohne CITES nicht zulässig. :nix: Mich würde interessieren, wie die US only gekennzeichnet sind (so wie bei PRS mit RIO früher per Aufdruck?).

Würde ich in den USA einen US Only Hals kaufen, so würde ich trotzdem eine Rechnung mit der CITES relevanten Information erwarten. Und eigentlich sollte ich den dann auch jederzeit in den Rest der Welt verkaufen dürfen. Darf ich das nicht - so hätte man ihn mir auch in der USA nicht verkaufen dürfen.

Für internationale Transaktionen benötigt man eine Exporterlaubnis, welche in diesem Fall der Händler (Exporteur) Warmoth erwirkt, der Käufer/Importeur muß sich um die Importerlaubnis kümmern.

Es könnte aber schon etwas mehr zum Ablauf drin stehen, denn die Importgenehmigung muss vor Versand vorliegen. Gleichzeitig kann sie aber erst mit Exportgenehmigung beantragt werden.

Auch bei Warmoth sind bestimmte Arten (CITES 2) ausgeschlossen. Als hätte auch Warmoth dafür keine brauchbaren Papiere auftreiben können - oder ist der Meinung analog CITES 1 (Rio Palisander) handeln zu müssen.

Insgesamt finde ich das alles ziemlich komisch. Die Unterteilung in US Markt und Extern scheint einher zu gehen mit Hölzern die zertifiziert wurden - obwohl die Zertifizierung selbst letztendlich für alle Arten in CITES 2 gleich zu erfolgen hat. Ja, der Export gestaltet sich unterschiedlich zum Binnenhandel, weil andere Begleitpapiere notwendig sind, aber das hat doch mit der "Legalität und der Nachweispflicht der Hölzer" nichts zu tun. Man kocht, mal wieder, seine eigene Suppe.



Gruß
Martin
 
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Wie sieht es aus mit Gitarren die "Made in EU" sind und das auch auf der Kopfplatten-Rückseite stehen haben?

Braucht man da eine Rechnung von vor 2017 ?

Der Privatverkäufer hat leider auch keine Rechnung mehr da selbst Privat gekauft.

.:::::::


Wie sieht es aus mit Händlerrechnungen von vor 2017 auf denen das Gitarrenmodell aber nicht die genaue Seriennummer ausgezeichnet ist ?

Reicht es beim Privatverkauf diese Rechnung mitzugeben ?
Wie ist da der aktuelle Stand ?

Danke vorab.
 
Aus meiner Sicht ... und die Praxis wird da wahrscheinlich abweichen ...

Wie sieht es aus mit Gitarren die "Made in EU"

a) Auch wenn die Handelsbeschränkungen im "Binnenmarkt" mangels Kontrolle praktisch nicht greifen (weil es nicht der Zoll automatisch macht), so gelten trotzdem die CITES Regelungen zur Kennzeichnung und dem Nachweis der verwendeten Hölzer.

Pflicht besteht - wird aber nicht effektiv kontrolliert.

Wie sieht es aus mit Händlerrechnungen von vor 2017 auf denen das Gitarrenmodell aber nicht die genaue Seriennummer ausgezeichnet ist ?

b) Es kommt darauf an, ob die Gitarre vor Beginn 2017 nachweislich in der EU war.

Mit solchen Rechnungen war die Registrierung vor 2017 ein Klacks. Aber sehr häufig wurde diese nicht vorgenommen. Nach meiner Interpretation der Regeln wird immer der letzte Verkäufer heran gezogen um den Nachweis zu erbringen. Je weiter du dich also vom Besitzer des Instrumentes zum Zeitpunkt bis 12/2016 entfernst, umso schwieriger wird es die Kette rückwärts aufzurollen.

Nehmen wir an du verkaufst ein Instrument weiter ... es wird bei der übernächsten Veräusserung "beanstandet" und gerät in den Fokus der Naturschützer, die das Holz nicht bis zu einem EU-Kauf vor 2017 oder bis zu einer Registrierung als Vorerwerb vor 2017 zurück verfolgen können.

Entweder es waren zwischendurch "Handschlagdeals" und man kennt die Namen nicht - und die Behörde könnte ohne brauchbaren Nachweis, dass die Gitarre in vor 2017 in der EU war diese beschlagnahmen ...

Oder die Kette ist noch nachvollziehbar und man landet doch wieder bei dir und fragt, wo die Gitarre denn herkommt und ob die irgendwas zum Nachweis beitragen kannst.

Mir wären dies zu viele "offene Baustellen" - denn in X Jahren könnte das Thema zu dieser Gitarre wieder bei dir auf dem Tisch liegen. (Besonders wenn man im Hinterkopf hat, dass viele CITES 2 Hölzer zu einem späteren Zeitpunkt in CITES 1 gekommen sind und der Nachweis - sowie Handel - damit noch kritischer wird.

ICH denke ... es ist sinnvoll die nötigen "Anmeldungen" jetzt zu erledigen, da jetzt noch recht problemlos "glaubhaft nachgewiesen" werden kann, dass die Gitarre bereits in der EU war und es sich daher um Vorerwerb handelt.

Gruß
Martin
 

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