Es gibt eine Bagatellgrenze, und wenn der Warenwert drunter liegt, fällt gar kein Zoll an. Wenn er drüber liegt und die Ware korrekt deklariert ist, wird vom ersten Cent an alles verzollt und mit Einfuhrumsatzsteuer belegt. Zoll dürfte bei 15 % liegen.
Bei zollpflichtigen Einkäufen ist wichtig, dass der Verkäufer ein Ursprungszeugnis und eine Rechnung beilegt, am besten in einer draufgepappten Dokumententasche. Findet der deutsche Zoll keine Dokumententasche vor, muss er das Paket öffnen. Ist da dann auch nichts drin, wird der Empfänger angeschrieben mit der Bitte, das Zollamt aufzusuchen und die Ware dort zu verzollen.
Ist natürlich alles unnötige Lauferei. Gewerbliche Verkäufer, die schon öfters mit Export zu tun hatten, sollten sich da auskennen. Private Verkäufer, die noch nie selbst als Käufer das Vergnügen hatten, wissen oft nicht Bescheid, vor allem, wenn dieses Geschäft für den Käufer auch das erste dieser Art ist. Da kommt dann sehr schnell Verärgerung auf. Kann man in Ebay-Bewertungen immer wieder nachlesen.
Wenn die Einfuhrpapiere vollständig sind, läuft alles wie von h4x0r beschrieben. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer kassiert der Paketzusteller, quasi wie bei Nachnahme. Es ist auch möglich, dass die Versandkosten ebenfalls per Nachnahme erhoben werden und der Warenwert anderweitig bezahlt wird, aber meist einigt man sich mit dem Verkäufer darauf, dass er das Zeug quasi frei Haus verschickt und die ihm entstehenden Kosten auf den Warenwert draufschlägt.