SaitenSchamane schrieb:
Na Ja, sicher ist das etwas überspitzt formuliert. Aber der Hauptgrund für das rechtliche Vorgehen gegen Tabseiten ist imho halt das Geld, das in den Augen der Industrie verloren geht, wenn sich die User Tabs ziehen anstatt Songbücher zu kaufen. Die rechtliche Lage mag da auch nicht eindeutig sein. Aber in meinen Augen ist es irgendwie illegitim, Tabs aus diesen Gesichtspunkten im Internet zu verbieten. Denn wenn jemand die Notation aus einem Musikstück heraushört , ist das eine persönliche Leistung desjenigen, und wenn dieser jemand seine Leistung aus freien Stücken kostenlos im Internet anbietet, warum soll man dies verbieten ? Das ist eine Beschneidung der Informationsfreiheit. Ich mein, dann könnte man auch Online-Rezensionen oder Platten-Kritiken verbieten, ist ja etwas ähnliches.
Was anderes ist es natürlich, wenn man SOnbücher kopiert ins Netz stellt. Aber wenn ich eigene Interpretationen ins Netz stelle, und das ist bei den meisten Tabs der Fall, welche Rechtfertigung gibt es , sowas zu verbieten ?
Die meisten Seiten die derzeit ihr Angebot zurueckgezogen haben, haben dies nicht gemacht NACHDEM sie von irgendeinem Anwalt darauf hingewiesen wurden, viele haben das aus reiner Vorsorge gemacht.
Von da aus ist die Formulierung "rechtliches Vorgehen gegen Tabseiten" schon absolut uebetrieben (auch wenn es Faelle gibt).
Zur Industrie: die Musikverlage zahlen an die (geldgeilen?) Kuenstler viel Geld, damit sie deren Werke veroeffentlichen duerfen (wenn der Kuenstler seine Rechte an eine Plattenfirma abgetreten hat... so what, das musste er auch nicht machen, niemand wird dazu gezwungen). Wenn nun die Werke an anderer Stelle kostenlos veroeffentlicht werden befuerchten die Verlage zurecht Umsatzeinbußen... uebertrieben formuliert fuehrt das dazu, das sie frueher oder spaeter die Rechte nicht mehr abkaufen koennen, und die Kuesntler muessen oefter in 2. oder 3. klassigen Clubs spielen, um ein auskommen zu haben (denn wir reden hier nicht nur von Metallica, es gibt durchaus "kleinere" Kuenstler, denen das "bißchen" Zugeld gut getan hat.
Zur "Leistung des Raushoeren": die darf jeder, der ein Stueck notiert (ob er jetzt die Lyrics raushoert, eine richtige Partition schreibt, ein einfaches Leadsheet, oder Tabulatur) natuerlich auch weiterhin kostenlos anbieten. Denn da geht es ja um seine Arbeit, wenn es um die Arbeit anderer geht (in diesem Falle das geistige Eigentum des Komponisten (oder Rechteinhabers)) darf man doch nicht einfach ueber deren Kopf entscheiden. Und genauso wie du dich auf die Informationsfreiheit beruft, verweise ich mal auf das geschuetze Eigentum (ebenfalls ein Grundrecht).
Zum Vergleich mit den Plattenkritiken: dann muessen wir auch konsequent sein und Musik und Filme ebenfalls kostenlos erhalten duerfen (INformationsrecht?
).
Aber nochmal auf den Punkt gebracht: die eigene Arbeit (das heraushoeren) darf jeder kostenlos ins Netz stellen, das verbietet keiner. Wenn es sich aber um urheberrechtlich geschuetztes Material handelt, so sind nicht nur die eigenen Rechte, sondern auch die Rechte des Inhabers der Urheberrecht zu beachten. Was die Sache mit den Tabbuechern und dem daraus kopieren betrifft... wuerde ich sagen das sich da auch sehr viele Seiten auf duennem Eis bewegen, ich habe schon die eine oder andere Onlinetabulatur gesehen, die der aus der "guitar" oder dem einem oder anderem Tabbuch sehr aehnlich war