Wurde ich heute Abgezockt ?

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Ich bin auch ehr skeptisch bei Git. Händlern, alles so kleine Läden meistens kein Kunde drin, du kommst reinspaziert...

Immer erst die Internet Recherche machen. Zum B. bei:

http://www.ultimate-guitar.com/reviews/

ist zwar auf Englisch aber wenn das Ding 9 von 10 Punkte bekommt und das andere nur 5 ist das schon eine Aussage.

Ansonsten hier im Forum fragen. :twisted:
 
Rechtlich gesehen ist es schon ein bindender Vertrag, insofern er den Kaufvertrag mit seinem eigenen Taschengeld oder Geld, das ihm von seinen Eltern gegeben worden ist, geschlossen hat.
Denn wenn ihm die Eltern das Geld gegeben haben, haben sie ihm auch ihr Einverstaendnis erteilt.
Das kann also sehr haarig werden...

Vielleicht ist seine Aussage, dass die Gitarre neu 800 Euro kostet aber auch Betrug.
Aber ich halte mich lieber zurueck, bevor ich etwas falsches behaupte.
 
Ouch. Die Frage ist beantwortet und es kommen trotzdem noch zig Antworten über juristische Sachen. Für solche Dinge gibt es den Anwalt, diverse sehr kompetente Rechtsforen und den Wirtschaftslehrer.
Wir alle haben öffentliches Recht in der Schule gehabt, oder haben es noch. Und hätte Dy in der Schule mehr aufgepasst, dann wüsste er dass es einfach nicht stimmt was er sagt.

Solche Ratschläge schaden mehr als sie nutzen. Und für Unwissende ist es unmöglich festzustellen ob nun Fischi oder OFFFI recht hat. Auf den ersten Blick macht sogar OFFFI den seriöseren Eindruck (Großschreibung).


just my 2 cents
 
Mütze schrieb:
...Sinnvolle Beiträge zum Thema hab ich heut nicht zu bieten, tschüss.
aha, wenn du's nicht erwähnt hättest wäre das keinem aufgefallen:screwy:
 
Dy schrieb:
Rechtlich gesehen blablalaberschwafel...
hmmm, wirklich?
Dy schrieb:
...Aber ich halte mich lieber zurueck, bevor ich etwas falsches behaupte.
wäre diese weise eingebung doch bloß vor deinem post über dich gekommen...

so, jetzt hab ich genug gespamt,
das problem ist (hoffentlich) eh schon gelöst
und man kann hier zumachen

(sorry, hab heut schlechte laune:mad: )
 
Eigentlich ist der folgende Post nun ueberfluessig, aber da ihr etwas dazu gesagt habt, darf ich auch mal.

Obiges habe ich von einer Amtsrichterin. Wenn ihr wuenscht, frage ich nochmal die genauen Paragraphen nach.
Soviel zum Aufpassen im Unterricht.
 
der genaue paragraph ist §110 BGB. der sogenannte taschengeldparagraph. in der hinsicht hat DY recht. da könnte das dann echt haarig werden...
 
DoZz3r schrieb:
... Räumungsverkauf ...

Das könnte das größte Problem sein... Wer einen Räumungsverkauf macht ist oft pleite oder steht kurz vor selbiger.

Wäre das ein seriöses Geschäft, das Interesse am weiterbestehen eines Guten Rufes hätte, würde man sicher eine kulante Regelung finden.

Ist dem Laden dies egal, kann man natürlich klagen. Nun ja, gegen einen Laden klagen, der pleite ist, kann schnell zum kostspieligen Bumerang werden... man bekommt vielleicht Recht, zahlt Anwaltskosten und hat dann einen wertlosen Titel, den man gegen eine erloschene Firma nicht geltend machen kann.

Man lernt daraus: Superschnäppchen sind was für Leute, die sich 100% auskennen... für die anderen ist ein Normalschnäppchen mit Rückgaberecht oft viel günstiger.
 
Es ist trotzdem so, dass der Laden die Sache zurücknehmen muss wenn seine Eltern ankommen und nein sagen.
Der junge ist mit seinen 17 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig, d.h. sobald er etwas kauft was über den Rahmen seines Taschengeldes hinausgeht muss er die Erlaubnis seiner Eltern einholen. Bis dies eingetreten ist, ist das Geschäft schwebend unwirksam! Geben seine Eltern ihm nicht die Erlaubnis, so ist das Geschäft nichtig und der Laden muss die Kohle zurückgeben! Also ich finde die Rechtslage ist da eindeutig!

Nebenbei gesagt fällt sowas wohl noch unter den Begriff "arglistige Täuschung" oder auch unter "einem Geschäft gegen die guten Sitten"(Wucher) und ist somit in jedem Fall schonmal anfechtbar!
 
Dy schrieb:
Eigentlich ist der folgende Post nun ueberfluessig, aber da ihr etwas dazu gesagt habt, darf ich auch mal.

Obiges habe ich von einer Amtsrichterin. Wenn ihr wuenscht, frage ich nochmal die genauen Paragraphen nach.
Soviel zum Aufpassen im Unterricht.

Natürlich, aber im ersten Post steht doch "zusammengespart", was deine Punkte eigentlich ausschließ, oder etwa nicht?.
 
Fischi schrieb:
der genaue paragraph ist §110 BGB. der sogenannte taschengeldparagraph. in der hinsicht hat DY recht. da könnte das dann echt haarig werden...
klar, aber:
"...mit mitteln,...die ihm zu diesem zwecke oder zur freien verfügung..."

die alten können also behaupten, das taschengeld war nicht zum kauf einer gitarre vorgesehen und das wars dann...

das eigentliche problem, an das ich noch gar nicht gedacht habe,
könnte der von johannes erwähnte aspekt sein (insolvenz),
dann hat der junge wirklich pech gehabt...

(und jetzt sage ich nix mehr ohne meinen anwalt:D )
 
alibeye schrieb:
klar, aber:
"...mit mitteln,...die ihm zu diesem zwecke oder zur freien verfügung..."

die alten können also behaupten, das taschengeld war nicht zum kauf einer gitarre vorgesehen und das wars dann...

das eigentliche problem, an das ich noch gar nicht gedacht habe,
könnte der von johannes erwähnte aspekt sein (insolvenz),
dann hat der junge wirklich pech gehabt...

(und jetzt sage ich nix mehr ohne meinen anwalt:D )

Drohende Insolvenz ist absolut der entscheidende Punkt! und wird mE beim Einkauf von Kunden viel zu wenig in Betracht gezogen.

Wir haben exzellente Verbraucherschutzgesetze, die aber einen Scheißdreck nutzen, wenn der zu verklagende Laden seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat.

Es gibt eine regelrechte Masche: Man eröffnet einen Laden, und lässt ihn, kurz nachdem man ein paar Container Schrott abgedrückt hat, pleite gehen, um Garantie und anderen Ansprüchen zu entgehen.

Nichts gegen Schnäppchen, aber je günstiger mir jemand etwas anbietet, desto wacher suche ich nach Fußangeln.
 
Johannes Hofmann schrieb:
Drohende Insolvenz ist absolut der entscheidende Punkt! und wird mE beim Einkauf von Kunden viel zu wenig in Betracht gezogen.

Wir haben exzellente Verbraucherschutzgesetze, die aber einen Scheißdreck nutzen, wenn der zu verklagende Laden seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat.

Es gibt eine regelrechte Masche: Man eröffnet einen Laden, und lässt ihn, kurz nachdem man ein paar Container Schrott abgedrückt hat, pleite gehen, um Garantie und anderen Ansprüchen zu entgehen.

Nichts gegen Schnäppchen, aber je günstiger mir jemand etwas anbietet, desto wacher suche ich nach Fußangeln.

Aber vor Betrug und dessen Konsequenzen schützt das noch lange nicht, wenn er also behauptet "die kostet neu 800€" und in wahrheit ist der gängige Preis eher um 400€ ist das Betrug und kann strafrechtlich verfolgt werden. Ich würde einfach hingehen und sagen dass du das geld ohne die Zustimmung deiner Eltern genommen hast und diese nicht einverstanden sind, gehen sie nicht darauf ein kannst du das Argument mit dem Betrug auch noch bringen, gehen sie darauf nicht ein musst du wissen was du machst:

-es lassen
oder
-anwalt einschalten
 
NobbyNobbs schrieb:
Aber vor Betrug und dessen Konsequenzen schützt das noch lange nicht, wenn er also behauptet "die kostet neu 800€" und in wahrheit ist der gängige Preis eher um 400€ ist das Betrug und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Auch hier gilt nach deutschem Recht: Im prinzip ja, aber...

Man muss so etwas zweifelsfrei beweisen können. Gibt es Zeugen? Gibt es Ausreden? Das hängt völlig vom ermittelnden Staatsanwalt ab und, obwohl mich das selbst auch ärgert, geht das fast immer so aus, dss der Staatsanwalt meint er habe wichtigeres zu tun. Er stellt das Verfahren ein und verweist auf den Zivilrechtsweg - der teuer ist und im Fall von Insolvenz mit einem teuer erstrittenen wertlosen Titel endet.
 
NobbyNobbs schrieb:
Aber vor Betrug und dessen Konsequenzen schützt das noch lange nicht

mag ja sogar sein, aber einer Firma die Insolvenz anmeldet Geld abzunehmen ist ungefähr so vielversprechend wie den Wind anzumalen...

du kriegst vielleicht einen Titel, aber dann lass den mal vollstrecken

NobbyNobbs schrieb:
oder
-anwalt einschalten

ja, der freut sich, denn der kriegt sein Geld hier auf jeden Fall... natürlich kannst du es dir GEGEBENFALLS von dem Beklagten wiederholen, nur dazu s.o.


ALSO : Geh in den Laden und sei höflich. Fordere dein Geld zurück, dies aber erstmal ohne Drohungen und Lautwerden. Vielleicht klappt das bereits... wenn nicht musst du halt überlegen wie weit du gehen willst. Schnäppchen machen ist halt so eine Sache... wenn der Verkäufer einem sagen muss das es ein toller Preis ist, ist meißtens der Preis eben doch nicht so toll, also nur kaufen wenn man auch weiß was man da zu welchem Kurs bekommt
 
Mütze schrieb:
Gitarrenhändler sind Schweine. Nett und Vertrauenswürdig sein ist lediglich Verkaufsstrategie. Das sollte man immer Bedenken und mit klaren Vorstellungen in solche Läden gehen, sich drauf gefasst machen, vollgeschwallt zu werden und es ignorieren können. Die Erfahrung habe ich leider sogar schon mit Klassikgitarrenhändlern machen müssen.
Sinnvolle Beiträge zum Thema hab ich heut nicht zu bieten, tschüss.


Dann bist du sehr Wahrscheinlich im falschen Musikladen!
Sry, natürlich muss man aufpassen, aber ne Aussage wie "Gitarrenhändler sind Schweine" ist ja wohl totaler Blödsinn!:screwy:
 
cruzefixianelli
  • Gelöscht von klaatu
  • Grund: OT und nach 17 Jahren wohl etwas spät.
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