strassi schrieb:
@.Jens
scheinbar liest du nicht richtig, was unter den genannten Links geschrieben steht, vielleicht willst du es auch nicht besser wissen.
1. werden unter dem Link "allmusic" Beispiele aufgeführt, die vom Zeitraum um 1994 handeln (in DM sogar noch)
Das ist doch für die Frage "Gibt es auch eine GbR ohne Anmeldung?" völlig ohne Belang.
2. ist unter beiden von dir zitierten Links von gewerblichen Tätigkeiten und sogar auch von Gewinn- und Verlußtrechnung die Rede.
Natürlich. All diese Texte behandeln u.a. das Problem "Band als Firma", in welcher Gesellschaftsform auch immer. Da kommen natürlich alle drei Aspekte (Steuer- Gesellschafts- und Gewerberecht) drin vor.
Was glaubst du eigentlich, wer eine Gewinn- u. Verlußtrechnung machen kann bzw. muss?
Ein Gewerbetreibender bzw. eine Firma, soweit sind wir uns doch einig.
3. scheinst du von, aus mir unbekannten Gründen, dem von mir genannten Link einer IHK (Industrie- u. Handelskammer) nichts wissen zu wollen. Diese Seiten sind aktuell und behandeln unter anderem auch die Gesetzesänderungen von 1998!
Ich hab mir das wohl angesehen, aber auf dem von dir geposteten Link steht oben in der Überschrift ganz groß "Steuerrecht"! Da werden die anderen Aspekte ("ab wann ist man eine GbR") überhaupt nicht angesprochen, sondern nur die Frage "Was passiert, wenn man mit einer GbR ein Gewerbe anmeldet".
Wenn auch das Steuerrecht automatisch beim Gewerbe greift, so sind es 2 Paar Schuhe.
Eben. Und beim Gesellschaftsrecht ist es noch ärger: da greift nämlich u.U. noch nicht mal automatisch das Gewerberecht! Darauf will ich lediglich hinaus.
Ich habe einen Ausschnitt hier noch kurz aus den vielen Info´s der IHK, der eigentlich schon selbsterklärend ist (du musst auch das nicht glauben)
Ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beabsichtiget, muss beachtet werden, dass in der Regel jeder Gesellschafter eine auf seinen Namen ausgestellte Gewerbeanmeldebescheinigung benötigt und darauf verweist, mit wem zusammen er das Gewerbe führen möchte.
Das glaube ich dir. Das steht aber keinesfalls, dass eine Gewerbeanmeldung Voraussetzung für das Bestehen einer GbR ist.
Es macht hier keinen Sinn, weiter zu diskutieren, denn ich habe ohnehin im Moment das Gefühl, dass meine Bemühungen um Aufklärung von dir vorbehaltlos und ohne fundierte Argumente zerredet werden.
Ich bemühe mich nach Kräften, meine Aussagen mit Belegen zu untermauern.
Hier z.B. nochmal in aller Kürze:
http://de.wikipedia.org/wiki/GbR
Zitat:
Auch beim Zusammenschluss von Personen zu einer Fahr- oder Spielgemeinschaft oder einem Investmentclub kann es sich um eine GbR handeln. Liegt der gemeinsame Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, handelt es sich allerdings nicht um eine GbR, sondern um eine OHG oder KG.
Strassi, bitte. Lies doch mal deine und meine Beiträge genau...
Ich habe nicht deine gesammelten Werke für falsch erklärt, sondern lediglich die folgende Aussage von dir: "
eine GbR existiert erst dann, wenn man sie auch anmeldet." Und das ist schlicht falsch, vgl. oben und die diversen von mir bereits zitierten Links. Auch in den §§705ff, die die Form einer GbR regeln, ist nirgendwo von Gewerbe die Rede. Eine Fahr- oder Spielgemeinschaft ist z.B. auch kein Gewerbe, wohl aber eine GbR. Dito ist eine Band eine GbR (und zwar ziemlich automatisch), auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet hat.
Dein IHK-Zitat sagt erstmal nur aus, dass
wenn eine GbR zu Gewerbezwecken gegründet werden soll, jeder Gesellschafter usw.
Jens