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Anmeldung beim Gewerbeamt nötig?

  • Ersteller Kalifato
  • Erstellt am
Eine GbR muss nicht angemeldet werden. Man muss auch keinen schriftlichen Vertrag schliessen. Daran hat sich seit 1900 nichts geändert.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, entsprechende Nachweise zu organisieren, damit diese Diskussion EIN FÜR ALLE MAL beendet ist:

http://www.sakowski.de/skripte/ges1.html#gbr
http://www.foerderland.de/402.0.html
http://www.ratgeber-recht24.de/Wahl_der_Unternehmensform/BGBGesellschaft.html?bgb

Wenn man keine andere Rechtsform wählt, ist eine Band immer eine GbR. Da braucht man nix zu gründen. Man kann natürlcih die Modalitäten in einem Gesellschaftsvertrag niederlegen. Muss man aber nicht...
 
Hier werden tatsächlich mehrere Rechtsbereiche in einen Topf geworfen...
und damit Mahlzeit allerseits ;)

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Grundsatzvorschrift ist hier die Gewerbeordnung welche lt. § 1 vorgibt, dass der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet ist, aber nach § 14 eine Anzeigepflicht auferlegt. Und, dass ist das entscheidende (lt. Ausgangsfrage), für diese Anzeigepflicht gibt es keine Einkommensgrenzen oder ähnliches. Grundsätzlich ist jede Ausübung eines stehenden Gewerbes anzuzeigen. Zu finden Hier
Eine Mißachtung dieses Anmeldezwanges hat Sanktionen nach diesem Gesetz zur Folge.

Es ist aber grundsätzlich zu klären, ob überhaupt eine gewerbliche , sprich auf Gewinn gerichtete Tätigkeit vorliegt, denn es ist gerade in unserer Branche auch möglich als "Freiberufler" zu arbeiten.
Freiberufliche Tätigkeit gilt als unbestimmter Rechtsbegriff und umfasst den Bereich "freier wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern".
Im Steuerrecht definiert § 18 (1)1.2 Einkommensteuergesetz die freiberufliche Tätigkeit als: "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit".

Die Frage ob die Tätigkeit als Musiker freiberuflich oder selbständig ausgeübt werden sollte, entscheidet ausschließlich das örtlich zuständige Finanzamt und man kann dies so pauschal kaum beantworten. Da das Gewerbe- und Steuerrecht in den Händen der Landesbehörden liegt, gibt es leider auch quer durch diese bunte Republik unterschiedliche Rechtsauffassungen zur "freien Tätigkeit". Es gibt Kollegen, die dies freiberuflich ausüben und keine Probleme haben und es gibt Kollegen, die dies selbständig ausüben und Probleme bekamen (Scheinselbständigkeit). Sollte man als Freiberufler in die Branche einsteigen wird es wohl entscheident sein, ob es einem gelingt, gegenüber dem FA die künstlerische Komponente der Tätigkeit herauszustellen.

Welche Vorteile haben Freiberufler im Gegensatz zu Selbständigen.
Freiberufler haben es etwas einfacher, nicht nur mit dem Finanzamt.
Sie steigen ohne Gewerbeanmeldung ins Geschäft, lediglich eine Anzeige beim FA ist erforderlich (zwecks Zuteilung einer Steuernummer), sie dürfen ihre Steuerschuld im Rahmen einer einfachen Einnahme-Überschussabrechnung ermitteln! Sie zahlen keine Gewerbesteuer und sie genießen den einen oder anderen Vorteil in Bezug auf Zugehörigkeiten zu Berufsverbänden, Kammern und Sozialkassen, was jetzt aber zu weit führen würde.
Alle diese Vorteile greifen jedoch erst wenn gewisse ( und teils erhebliche) Umsatz- bzw. Gewinngrenzen überschritten werden, was nichts weiter bedeutet, als das "Kleinunternehmer" (das sind die mit Gewerbeschein und Anerkennung der Kleingewerbeeigenschaft vom FA) ähnliche Vereinfachungen genießen.

Beste Grüße aus Oberfranken

Uwe

Nachtrag: Selbstverständlich kann ein Freibrufler ebenso Rechnungen ausstellen wie ein Gewerbetreibender nur das letztgenannter, sofern er nicht "Kleinunternehmer" ist deutlich mehr "Papierkrieg" am Halse hat.

Und noch ein wichtiger Nachtrag: Eine Gewerbeanmeldung will wohlüberlegt sein, da diese etliche Fördertöpfe öffnet (Agentur für Arbeit, Landesbehörden, EU). Dies jedoch für gewöhnlich nur einmal, was bedeuten kann, dass ein luschige "Schnell mal so-Anmeldung" spätere ernsthafter angegangene Projekte deutlich erschweren kann... nur so zum Nachdenken :great:
 
Liebe Kollegen,

bin leider jetzt erst über den Linkcheck auf Euren Thread gestoßen. Nachdem ihr uns ( www.allmusic.de ) da einige Male zitiert und dann wg. "alter" Artikel auch attackiert, hier kurz ein paar Infos.

Zum einen finde ich es toll, dass zum Schluss dann doch noch ein paar sehr fundierte Postings für weitestgehende Klarheit bei diesem Thema geführt haben.

Andererseits gibt es aber z.B. auch noch detaillierte Ergänzungsinfos z.B. zur sogenannten "Kleinunternehmerregelung" und deren fiskalischen Grenzen - falls Bands diesen Weg gehen wollen.

Der kritisierte Steuerbeitrag von Prof. Theo Enders stammt in der Tat aus unserem "Rockbuch 95/96". Das ist zum einen auch so gekennzeichnet.

Zum anderen gibt es bei www.allmusic.de aber auch tagesaktuelle Infos. Ihr müsst Euch nur die Mühe machen und z.B. über die Suchseite (bitte nur die Suche in den FOREN aktivieren!) den Begriff "GbR" oder "Gewerbeschein" oder "Kleinunternehmer" einzugeben.

Unser Forum ist KEIN ÜBLICHES USERFORUM sondern ein aus den früheren Buchpublikationen und unserer inzwischen 15jährigen Arbeit als Rock.Büro SÜD (z.B. auch mit umfangreichem Business-Workshopangebot für Musiker und Seminaren für Veranstalter) gewachsenes Beratungsforum! Die Antworten auf die Fragen laufen auch unter fachlicher Begleitung von ausgewiesenen Branchenexperten (z.B. Bob Lyng, der jahrelang den Rechtsteil im Sound Check geschrieben hat)

TROTZDEM GILT AUCH BEI UNS: KEINE RECHTSBERATUNG!

Aber ansonsten haben wir auf viele Tagesprobleme fast stets eine passende Antwort - ODER recherchieren für Euch die Antwort bei entsprechenden Fachleuten.

Viele Grüße

Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
 
Die Einnahmen sollten schon bei der persönlichen Einkommenssteuer angegeben werden.

Schwarzarbeit wäre dies ja auch in engerem Sinne, wenn Gelder für Auftritte fließen.

1 x Steuerfahndung reicht :eek:

Es gibt noch andere Einkunftsarten außer als Angestellter auf Lohnsteuerkarte oder als Vermieter von Wohnungen.

Gewerblich ist mit Gewinnerzielungsabsicht verbunden

Kleingewerbetreibender < 12.500 €, dann auch keine Ausweisung der MWST
Bei größeren Anschaffungen lohnt sich auch ein Vollgewerbe mit UST - Identitäts-Nr.

Dann kann man auch die "Vorsteuer" geltend machen für Käufe wie PA, Licht etc.

GbR allerdings Zugriff auf Jeden bei der Steuerschuld, auch schon leidvolle Erfahrungen
 
Tja, jeder weiß etwas ... und alle zusammen vielleicht alles :rolleyes:

Ich würde einfach mal kurz meine Praxiserfahrung beisteuern, wie sie auch von meinem FA akzeptiert wurde.

Ich bin hauptberuflich über Lohnsteuerkarte, also angestellt, tätig.

Nebenbei Einkünfte aus Musik. Diese habe ich als FREIBERUFLICHe Tätigkeit angegeben, Anlage GSE. Das macht jeder aus unserer Truppe so. Damit entfällt erstmal die offizielle Gründung einer GbR mit Vertrag usw.
Da wir öfters in verschiedenen Besetzungen spielen, wurde das auch so akzeptiert. Anders könnte es bei einer festen Bandbesetzung aussehen, aber das weiß ich nicht genau.

Meine Ausgaben kann ich natürlich auch als Freiberufler abziehen per einfacher Einnahme-Überschuss-Rechnung. Damit kann ich im Jahr auf Gewinn oder Verlust kommen. Insgesamt sollte über mehrere Jahre ein Gewinn rauskommen, ansonsten wird das FA das wohl irgendwann (3 - 10 Jahre) als Liebhaberei einstufen und rückwirkend die Einkünfte auf Null setzen.

Für alles was komplizierter ist, würde ich mir jemanden suchen, der mich berät. Ist nicht so einfach. Vor allem die Frage, was man alles absetzen kann, ist wichtig (z.B. Arbeitszimmer, Konzertbesuche, CD- Noten- und Buchkäufe, Instrumente (Kauf/Miete), Reisekosten zum Proberaum usw.usw. alles, was Ihr im Zusammenhang mit dem Musikmachen benutzt)
 
dnalor
  • Gelöscht von .Jens
  • Grund: Doppelpost
...nicht nur die Einkünfte wrden auf Null setzen, sondern alle erzielten Vorteile sind dem Finanzamt zurück zu erstatten!!

Ich war knapp drei Jahre bei einer Big Band, die als GbR angemeldet war, die Band hat nur Verluste eingefahren (ist kein Problem bei 20 Mann, die Spesen absetzen, Noten müssen geschafft werden, Bandleader kostet, etc.), diese Verluste konnte jeder als Verlustzuweisung beim FA geltend machen - dummerweise war ich nicht lange genug Mitglied dieser GbR und mußte im vierten Jahr die Differenz aus den Verlustzuweisungen ans FA zurückzahlen.
Deshalb Vorsicht, die GbR muß keine Gewinne machen um nicht zur Liebhaberei zurückgestuft zu werden, aber geringe Gewinne sollten es sein (die in der Regel steuerlich eh nicht ausschlaggebend sind).

Ansonsten ist die GbR eine gute Angelegenheit, alles von den Steuersachen der einzelnen Mitglieder fernzuhalten bzw. klar abzugrenzen.

Gewerbeanmeldung bringt nur theoretische Vorteile, das sind soviele Schmarotzer, die mitessen wollen, es ist schon fast eine Kunst, nicht (Zwangs-)Mitglied bei IHK, alternativ Handwerkskammer + Berufsgenossenschaft werden zu müssen, die nicht geringe Beiträge nehmen. Und die BG macht dir dann auch noch Vorschriften, wie die Heizung, Frischluft, Lautstärke, etc. im Proberaum auszusehen hat...

Als Musiker sollte man genug Argumente finden, um als Freiberufler/Künstler zu gelten!! Ich habe das FA in dieser Richtung kulant erlebt, solange du deine Einnahmen versteuerst ist denen egal ob + welche Rechtsform deine Gesellschaft hat, auch eine Gewerbeanmeldung ist für das FA steuerrechtlich recht ähnlich - die haben da keine Vor oder Nachteile.

Nochmals deutlich (ist schon in vielen Beiträgen davor genannt worden): die Rechtsform z.B. GbR hat überhaupt nichts mit Gewerbeanmeldung zu tun!
 
Interessantes Thema. Wir sind eine GbR und finden es bis auf den Aufwand mit dem FA eine recht gute Sache. Will sagen, wir sind bis jetzt ganz gut damit gefahren. Wir haben auch einen Gesellscvhaftsvertrag, der ja nicht zwingend vorgeschrieben ist, uns aber wenigstens zweimal geholfen hat. In diesem Vertrag ist z.B. eine Kündigungsfrist (6 Monate) vereinbart. Ich denke, sobald eine Band in, ich nenn es mal, Liga aufsteigt sind Vereträge untereinander unabdingbar. Beispiel: Wir schreiben bereits Verträge für 2007. Bedeutet auch für die nächsten 6 Monate sind etliche Verträge gemacht worden. Jetzt würde einer der Musiker plötzlich nen Rappel bekommen und aussteigen wollen. Nun dann ist die Band abgesichert. Zumindest für die 6 Monate und hat Zeit einen geeigneten Ersatz zu finden. Weiterhin sind natürlich auch finanzielle Sachen im Vertrag geregelt. Wer darf über den Namen nach Auflösung verfügen. Wann gilt die Band als aufgelöst usw.

Ich kann nur raten solch Verträge rechtzeitig abzuschließen. Aúch wenn man sich jetzt noch versteht. Nächste Woche kann das schon ganz anders aussehen. Und wenn erst einmal Geld fließt, dann so wie so.
 

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