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Strassenmusik-worauf muss ich achten?

K
kooper
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Papenburg
Hi Leute
ich wollte mit meinem Kumpel demnächst ein wenig strassenmusik machen. Muss man sich dort irgendwo anmelden oder sonstiges?
Danke für eure Antworten
 
Eigenschaft
 
kooper schrieb:
Hi Leute
ich wollte mit meinem Kumpel demnächst ein wenig strassenmusik machen. Muss man sich dort irgendwo anmelden oder sonstiges?
Danke für eure Antworten
Eventuell benötigst du eine Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung, dafür zuständig sind die entsprechenden Abteilungen der Ordnungsämter der jeweiligen Gemeinde-bzw. Stadtverwaltungen. Frag da mal nach, die können Dir erschöpfend Auskunft geben.
 
achte auch auf das wetter :D
 
Es ist glaub ich von Stadt zu Stadt etwas utnerschiedlich.

In Rostock ist es so, wenn du es nicht irgendwie dauerthaft machen willst, dass du ruhig mit deiner Gitarre in die Stadt gehen kannst und dirt dort einen spielst.
Einzige Bedingung ist, dass du alle 45min deinen Standort wechselst.
Wenn du länger an einem Ort spielen willst, brauchst du sone Genehmigung glaub ich...
 
Ich würde an deiner Stelle wirklich vorher mal bei der Stadtverwaltung anfragen.


In Bremen ist es z.B. so, daß eine Genehmigung benötigt wird für :
-Musikgruppen,
-Musiker, die Verstärker einsetzen wollen,
-Musik aus "Konserven" (alle Arten von Abspielgeräten),
-den gleichzeitigen Verkauf von CDs oder MCs,
-das längere Musizieren an einer bestimmten Straßenstelle (länger als 30 Minuten).

Keine Erlaubnis benötigt, wer :
-allein,
höchsten 30 Minuten an einer Stelle musiziert und dann
seinen Standort um mindesten 100m verlegt.

In Hamburg z.B. ist das etwas ausführlicher geregelt. Siehst du hier
 
danke für die Antworten. Also nach eurter Meinung sollte ich einfach nachfragen? Ich hatte eigendlich nciht vor das Straßenmusizieren länger durchzuführen- nur mal so - also nix ernstes. Wer kontorlliert das denn ob ich angemeldet bin? Wo muss ich genau nachfragen?
 
Hallo,


was Du vorhast, nennt sich gegebenfalls "Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes". Gegebenenfalls deshalb, weil es Sache der jeweiligen Gemeinde ist, den Einzelfall zu regeln, und das macht jede Gemeinde leider anders. Es kann nämlich auch sein, dass Deine Gemeinde das unter den genehmigungs- und damit kostenfreien Gemeingebrauch subsumiert.
Ich kann Dir daher nur empfehlen, die Begriffe "Sondernutzung", "Straßenland" und den Namen Deiner Gemeinde bei google als Suchbegriffe einzugeben und auf das beste zu hoffen...
Leider habe ich jetzt einen Termin und kann nicht mehr schreiben, falls Bedarf besteht, äußere ich mich morgen nochmal... Es kann nämlich auch sein, dass Du eine Lärmausnahmegenehmigung benötigst. Eine Gewerbeerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich, solange Du das nicht gewerbsmäßig betreiben willst, also überwiegend Deinen Lebensunterhalt aus Straßenmusikerei bestreiten möchtest und/oder CDs verkaufst.

Edit:
Übrigens wechseln auch die Zuständigkeiten. In manchen Gemeinden gibt es "Straßenbehören", in anderen "Bürgerämter", in wieder anderen ist das "Tiefbauamt" oder das "Ordnungsamt" dafür zuständig. Ruf mal im Rathaus an und frage nach der für die o.g. Sondernutzung zuständige Stelle!
 
Das macht das Ordnungsamt. Ist tatsächlich leicht unterschiedlich, hier darf man das zB nur an bestimmten Tagen oder mit Erlaubnis afaik. Also mal beim Ordnungsamt anfragen.
 
maPPel schrieb:
In Rostock ist es so, wenn du es nicht irgendwie dauerthaft machen willst, dass du ruhig mit deiner Gitarre in die Stadt gehen kannst und dirt dort einen spielst.
rostock rult ja auch :great: :D
vor allem die dame vor dem Mc Donalds Breite Str.
rocknroll.gif
 
Du denkst ja ganz schön umständlich ;)

kooper schrieb:
danke für die Antworten. Also nach eurter Meinung sollte ich einfach nachfragen?

Ja, das wurde doch jetzt schon öfter gesagt.

kooper schrieb:
Ich hatte eigendlich nciht vor das Straßenmusizieren länger durchzuführen- nur mal so - also nix ernstes.

Wie das in Deinem Falle aussieht weiß nur die jeweilige Stadt. Wurde Dir ebenfalls schon beantwortet.

kooper schrieb:
Wer kontorlliert das denn ob ich angemeldet bin?

Wenn eine "Singspielerlaubnis" vorgeschrieben ist: Die Polizei natürlich. Wenn keine Anmeldung, Erlaubnis vorliegen muss, kontrolliert auch keiner.
 
Hans_3 schrieb:
Wenn eine "Singspielerlaubnis" vorgeschrieben ist: Die Polizei natürlich. Wenn keine Anmeldung, Erlaubnis vorliegen muss, kontrolliert auch keiner.
Vor kurzem (auf welchem Sender das lief weiss ich nicht mehr) kam ein Fernsebericht in dem gezeigt wurde wie von zivilen Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehörden Straßenmusiker kontrolliert wurden (Einhaltung der örtlichen Bestimmungen, Kontrolle ob die Erlaubnis (sofern erforderlich) vorhanden war etc.).

Es wurde auch durch Aufschreiben der Zeiten und erneute spätere Kontrolle überprüft ob sich die Musiker an die Standzeiten (z. B. nicht länger als 30 Minuten an einer Stelle) gehalten haben.

In einigen Städten werden diese Kontrollen wohl zum Teil durch Inhaber von Geschäften in den Einkaufspassagen/Zentren angestossen die sich gelegentlich durch vor ihren Geschäften spielenden Straßenmusikern belästigt fühlen bzw. Umsatzeinbussen befürchten.

Da passt dann das alte Zitat von Wilhem Busch: "Musik wird oft nicht schön empfunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden..." :D

Deshalb, wie ich oben schon schrieb, vorher immer direkt beim zuständigen Ordnungsamt nach den Bestimmungen vor Ort erkundigen. Nur mal eben Google bemühen reicht hier wohl kaum, das was da steht muss nicht immer richtig sein bzw. es hat sich was geändert was dort noch nicht zu finden ist.

Sonst darf man mit viel Pech das mühsam erspielte Geld aus dem Gitarrenkoffer gleich mitverwenden um ein eventuelles Verwarngeld zu bezahlen...
 
Hans_3 schrieb:
Du denkst ja ganz schön umständlich ;)



Ja, das wurde doch jetzt schon öfter gesagt.



Wie das in Deinem Falle aussieht weiß nur die jeweilige Stadt. Wurde Dir ebenfalls schon beantwortet.



Wenn eine "Singspielerlaubnis" vorgeschrieben ist: Die Polizei natürlich. Wenn keine Anmeldung, Erlaubnis vorliegen muss, kontrolliert auch keiner.

es war ja nur nochmal zur Sicherheit nachgefragt, da ich mich überhaupt nicht auf diesem Gebiet auskenne..sry wenn das ein wenig blöd rüberkam :redface:
 
NorthWalker schrieb:
Deshalb, wie ich oben schon schrieb, vorher immer direkt beim zuständigen Ordnungsamt nach den Bestimmungen vor Ort erkundigen. Nur mal eben Google bemühen reicht hier wohl kaum, das was da steht muss nicht immer richtig sein bzw. es hat sich was geändert was dort noch nicht zu finden ist.

Also, weil ich das mit dem google geschrieben habe, möchte ich mich zu dem von Dir geschriebenen mal kurz äußern:
Grundsätzlich hast Du Recht, allerdings gibt es dabei ein Problem. Wie ich oben schon schrieb, ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes eine, die in die Regelungskompetenz der Gemeinde fällt. Insofern mag es als eine gute Idee erscheinen, mal im "Ordnungsamt" nachzufragen.
Allerdings kann es durchaus sein, dass es in der entsprechenden Gemeinde gar kein eigenständiges Ordnungsamt gibt, und zweitens kann es sein, dass Dir das Ordnungsamt bei einem Anruf sagt "Sondernutzungserlaubnisse? Was weiß denn ich, bin ich nicht zuständig für! Bin ich hier die Telefonauskunft, oder was?!"
Deswegen mein Hinweis auf google. Beim Eingeben der fraglichen Suchbegriffe bekommt man nämlich oftmals Hinweise auf die zuständige Behörde geliefert. Und die Zeiten, in denen überholte Regelungen auf Behördenwebseiten zu finden waren, sind ja Gott sei Dank nun auch mal vorbei...

Und hier, als besonderen Service für den Threaderöffner, findet sich als *.pdf-Datei ein Behördenverzeichnnis von Papenburg, und in seinem Fall würde ich eher einen Anruf im Bürgerbüro empfehlen...
http://www.papenburg.de/formularserver/download/telefonverzeichnis.pdf
 
Also an deiner Stele würd ichs einfach machen. Die werden dich wohl nicht direkt ins Gefängniss stecken oder so. Ich glaube dass ernsteste was passieren kann ist dass Du einen Platzverweis von der Polizei bekommst. Wenn Du dann nicht gehst können sie dich auch mitnehmen aber das dauert.
 
Bußgelder werden in Deutschland aber gerne und schnell verhängt, oft unverhältnismäßig hoch...vorsicht!!!
Mit Songs von den "Kassierern" wird es schnell eine Sittenwidrigkeit :D
 
Darthie schrieb:
Allerdings kann es durchaus sein, dass es in der entsprechenden Gemeinde gar kein eigenständiges Ordnungsamt gibt
Es wäre auch etwas übertrieben wenn jedes Dorf mit 35 Einwohnern, 20 Treckern und 340 Kühen und Schweinen ein eigenes Ordnungsamt hat, da gibt es nur einen (ehrenamtlich tätigen) Bürgermeister. Stattdessen übernimmt dann die Amtsverwaltung diese Aufgaben für die zugehörigen Gemeinden, dort gibt es immer ein Ordnungsamt, das ist in den entsprechenden Amts- und Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer genau geregelt. Aber wer wird Straßenmusik in einem Kuhdorf machen wollen?

Darthie schrieb:
und zweitens kann es sein, dass Dir das Ordnungsamt bei einem Anruf sagt "Sondernutzungserlaubnisse? Was weiß denn ich, bin ich nicht zuständig für! Bin ich hier die Telefonauskunft, oder was?!"
Siehe oben. Und wer höflich fragt bekommt auch nicht so eine Antwort wie die von Dir beschriebene, es sei denn der Fragende ist nicht in der Lage seine Frage in verständliche Worte zu fassen oder pöbelt rum.

Darthie schrieb:
Deswegen mein Hinweis auf google. Beim Eingeben der fraglichen Suchbegriffe bekommt man nämlich oftmals Hinweise auf die zuständige Behörde geliefert. Und die Zeiten, in denen überholte Regelungen auf Behördenwebseiten zu finden waren, sind ja Gott sei Dank nun auch mal vorbei...
Verzögerungen bei der Veröffentlichung gibt es immer, und das die Zeiten von nichtaktuellen Behördenwebseiten vorbei sind gehört eher ins Reich der Fabeln und Märchen...

Aber wie auch immer: Es gibt immer Naturen die, statt es mal selbst zu tun, gern von anderen denken lassen. Die greifen Deinen Vorschlag u. U. auf und sagen: "Google? Wow, geile Idee, muss ich mich nicht erst mit irgendwelchen Deppen bei Behörden rumschlagen, ich machs so wies da steht, dann hab ich mich ja abgesichert."

Und die anschliessend blöd gucken wenn es sie unter Umständen Geld kostet und ihnen dann erst die Erkenntnis kommt, das Informationen auf Webseiten und erst recht die Suchergebnisse von Google rechtlich absolut nicht im geringsten relevant sind.

Nur darum ging es mir, ansonsten ist Dein Tip mal für eine erste Recherche ein wenig zu googlen OK...
 
"strassenmusik- worauf muss ich achten?"

auf den Gegenverkehr :D
 
Nach dem derzeitigen Verlauf den Themas gehört da Eher in Musik und Recht als in den OT Bereich... also:

moved!
 
j.konetzki schrieb:
Nach dem derzeitigen Verlauf den Themas gehört da Eher in Musik und Recht als in den OT Bereich... also:

moved!


Eben macht meinen schönene Thread nicht kaputt. Ich hab nachgefragt im Bürgerbüro und muss dort eine bescheinigung ausfüllen udn dann läuft eigendlich soweit alles....

Wie sieht das eigendlich aus mit den Gema Gebühren? Wenn ich nun ein paar € damit verdienen sollte und ich manche Lieder covere. Hat das irgendwelche Konsequenezen?
 

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