• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Song Rechte???

  • Ersteller AdrianB
  • Erstellt am
A
AdrianB
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
06.10.14
Registriert
02.10.06
Beiträge
22
Kekse
0
Ort
Köln
Liebe Musiker und Juristen.

Angenommen ich habe einen Song geschrieben und aufgenommen aber keinen Plattenvertrag. Weiter angenommen ich stelle diesen song ins Netzt damit sich ihn der ein oder andere anhören kann. Was wenn nun jemand den song höhrt ihn mega klasse findet und selber aufnimmt, veröffentlicht und damit geld verdient???

Folgende Fragen:

- Wie kann ich nachweisen das eine Melodie meine ist? (gibt es ein "Musik- patentamt"??)

- Ab wann gilt eine Melodie als geklaut (Gewisse anzahl von noten??)

- Ist es heikel einen Song in voller länge ins Netzt zu stellen??

Vielen Dank schon mal.

LG Adrian
 
Eigenschaft
 
Angenommen ich habe einen Song geschrieben und aufgenommen aber keinen Plattenvertrag. Weiter angenommen ich stelle diesen song ins Netzt damit sich ihn der ein oder andere anhören kann. Was wenn nun jemand den song höhrt ihn mega klasse findet und selber aufnimmt, veröffentlicht und damit geld verdient??

Dadurch, dass Du den Song auf eine WEbsite stellst, gilt er nach dem Urheberrecht als VERÖFFENTLICHT.
Das bedeutet, dass jeder auf dem Globus, diesen Song OHNE BEARBEITUNG ODER VERÄNDERUNG AM WERK aufführen und sogar auf Tonträger veröffentlichen darf!!!!!

Ob Du daran (mit) verdienst, hängt davon ab, ob Du es a) erfährst oder b) Deine Rechte von einem Verwerter (z.B. GEMA) wahrgenommen werden.

Das ist gerade im grenzenlosen WEb eine sehr riskante Sache, was wir Musikern immer wieder sagen, aber viele gehen mit dem Thema viel zu leichtsinnig um! Wie will jemand erfahren, ob ein Dritter mit Deiner Komposition in Mittelamerika (um nur ein fiktives Beispiel zu nennen) Geld durch Gigs oder eine CD-VÖ verdient.

- Wie kann ich nachweisen das eine Melodie meine ist? (gibt es ein "Musik- patentamt"??)
Benutze bitte die SuFu! Dazu wurden etliche Post geschrieben und es gibt auch ein Tutrial dazu!
EDIT: hier im Forum "Musik & Recht" on top!

- Ab wann gilt eine Melodie als geklaut (Gewisse anzahl von noten??)
Es gibt schon markante Klangmuster, wo man ab drei Tönen weiß, um was es sich handelt. Aber eine definitive Anzahl von Tönen ist als Grenze m.W. nicht gesetzt.

- Ist es heikel einen Song in voller länge ins Netzt zu stellen??
Zum einen ja (ungeschützt). Und zum anderen gibt es aber im Downloadmarkt gar keine anderen Möglichkeiten. Es geht einfach nur darum, ob man im worst case beweisen kann, wer der Erste war!

P.S.: Zum verlinkten Workshop gäbe es noch ein paar Anmerkungen.
Ich verstehe nicht, warum der Irrglaube, dass das Einschreiben an sich selbst einen Schutz gewähren soll immer wieder auftaucht und naiv multipliziert wird! Man ist in diesem Falle bei Gerichtsstreitigkeiten selbst Partei!!! Also vergesst das Einschreiben an Euch selbst endlich!!!
Auch zum Punkt Titelschutzanzeige (dieist i.d.R. zeitlich nur auf sechs Monate begrenzt) u.a.m. gäbe es etliches anzumerken.
Um dazu qualifzierte Korrekturen zu machen, brauche ich aber ein paar Unterlagen aus dem Büro. Werde mich voraussichtlich am kommenden Dienstag mal darüber machen und dann nochmals posten.

lg.
 
P.S.: Zum verlinkten Workshop gäbe es noch ein paar Anmerkungen.
Ich verstehe nicht, warum der Irrglaube, dass das Einschreiben an sich selbst einen Schutz gewähren soll immer wieder auftaucht und naiv multipliziert wird! Man ist in diesem Falle bei Gerichtsstreitigkeiten selbst Partei!!! Also vergesst das Einschreiben an Euch selbst endlich!!!
Auch zum Punkt Titelschutzanzeige (dieist i.d.R. zeitlich nur auf sechs Monate begrenzt) u.a.m. gäbe es etliches anzumerken.
Um dazu qualifzierte Korrekturen zu machen, brauche ich aber ein paar Unterlagen aus dem Büro. Werde mich voraussichtlich am kommenden Dienstag mal darüber machen und dann nochmals posten.

Hi und Hallo,
tut mir leid wenn mein Workshop nicht ganz der Wahrheit entspricht. Das Thema Urheberrechtsgesetz habe ich nur der Vollständigkeit mit in meinen Workshop genommen. Das Hauptaugenmerk soll natürlich auf dem Thema Studiobesuch liegen und vor allem auf dem Bereich: "Tipps für Junge Bands".

Quellen des Urheberrechtsgesetz bzw. Copyright habe ich hier aus dem Board entnommen und aus dem Buch "Handbuch zur CD-Herstellung" wo die Meinungen ziemlich identisch waren.

Nochmals: Es tut mir leid wenn dadurch Missverständnisse entstanden sind, sie waren auf jedenfall nicht beabsichtigt.

Bye :great:
 
- Wie kann ich nachweisen das eine Melodie meine ist? (gibt es ein "Musik- patentamt"??)


Tach auch,

die einzige relativ verläßliche Methode ist meines Wissens das Hinterlegen einer CD / von Noten / Texten beim Notar.
Ist auch nicht sehr teuer.
Auch eine GEMA-Anmeldung schützt nicht Deine Urheberrechte, wie fälschlicherweise oft angenommen wird.

Es grüßt
das Tonkind
 
also ich habe das so gemacht: lieder aufnehmen, text und tabs nehmen - alles in einen umschlag rein und sich selber zuschicken.

dabei zu beachten: NICHT ÖFFNEN
sonst verliert der poststempel seine gültigkeit...

so kann man aber auf relativ leichtem wege beweisen dass man das werk zuerst geschaffen hat(datum - poststempel)
 
also ich habe das so gemacht: lieder aufnehmen, text und tabs nehmen - alles in einen umschlag rein und sich selber zuschicken.
dabei zu beachten: NICHT ÖFFNEN
sonst verliert der poststempel seine gültigkeit...
so kann man aber auf relativ leichtem wege beweisen dass man das werk zuerst geschaffen hat(datum - poststempel)

:eek::confused::eek::confused:

Liebe Kollegen, es tut schon sehr weh, wenn man einem gerade widerlegt hat, DASS SCHNEE NICHT SCHWARZ SONDERN WEISS ist, aber kurz darauf einer neuerlich kommt und brühwarm schreibt, dass Schnee für Ihn offenbar TROTZDEM SCHWARZ sei.

Dass man Freds über 5 Seiten nicht (mehr) lesen kann, sehe ich ja ein, aber 5 Posts?

Nochmals: Wenn einer seine Songs per Einschreiben an sich selbst schickt, ist er vor Gericht Partei und kann buchstäblich kein Zeugnis für sich selbst ablegen!!!!!!!

Grrrrr....
(ich war auch auch mal Redakteur von irgendwas...das bedingt eigentlich bestimmte Anforderungen)
 
:eek::confused::eek::confused:

Liebe Kollegen, es tut schon sehr weh, wenn man einem gerade widerlegt hat, DASS SCHNEE NICHT SCHWARZ SONDERN WEISS ist, aber kurz darauf einer neuerlich kommt und brühwarm schreibt, dass Schnee für Ihn offenbar TROTZDEM SCHWARZ sei.

Dass man Freds über 5 Seiten nicht (mehr) lesen kann, sehe ich ja ein, aber 5 Posts?

Nochmals: Wenn einer seine Songs per Einschreiben an sich selbst schickt, ist er vor Gericht Partei und kann buchstäblich kein Zeugnis für sich selbst ablegen!!!!!!!

Grrrrr....
(ich war auch auch mal Redakteur von irgendwas...das bedingt eigentlich bestimmte Anforderungen)

dann lässt man sich den kram eben von einem dritten zusenden.
mit einem vermerk über den "urheber" der songs...
 
man kann ja auch in der band sich gegenseitig schicken ;)
 
hi,

rockbuerosued hat schon Recht: es nervt ein wenig....
Die Sache mit dem verschlossenen Einschreiben (egal an wen auch immer geschickt) ist einfach ein hartnäckiges Gerücht.
Es gilt nichts vor Gericht. Auch wenn man es ständig in irgendwelchen Foren etc. liest: ES IST NICHTS DRAN!! VERGESST ES!!!

Wo ist das Problem daran, die Sachen gegen eine geringe Gebühr beim Notar zu hinterlegen?

Es grüßt
das Tonkind
 
also ein freund meines dads ist anwalt und der sagt dass es gilt!

ich denke schon das er recht hat, oder nicht?
 
Inwiefern sind deine Briefumschläge denn mit dem Poststempel versiegelt? Kann man das bei der Post machen lassen? Ansonsten würde ich mir (einem Bandkollegen, oder wie auch immer) jetzt einfach ein paar leere, unverschlossene Briefumschläge schicken, die ich dann aufbewahre. Und wenn ich dann mal einen Song "klaue", pack ich den in den Umschlag und mach ihn erst dann zu.
 
Inwiefern sind deine Briefumschläge denn mit dem Poststempel versiegelt? Kann man das bei der Post machen lassen?

ein einfaches siegel ist ohne großen aufwand selbst herzustellen:

ein streifen tesafilm über die klebelasche des papierumschlags,
ein paarmal quer über den klebestreifen mit kugelschreiber oder mit
permanent-marker unterschreiben (so daß die unterschrift über papier
und klebestreifen geht), und schon hast du einen versiegelten umschlag.
zusätzlich könnte man genauso auch noch das datum draufschreiben.

:^)
 
Und was hindert dich jetzt, das im Nachhinein mit dem gewünschten Datum zu machen?
 
ich pflichte den ausführungen wider des einschreibens oder briefe völlig bei!

die idee ist nicht schlecht, aber sie funktioniert nicht. man kann zwar beweisen, dass einem ein brief an einem bestimmten tag zugegangen ist, aber mit dem nachweis des inhalts des briefes wird es schwer / nahezu unmöglich. da hilft kein siegel, kein tesa-film oder sonstiges, weil alles im nachhinein manipulierbar ist.

wenn ihr meint, etwas wirklich schützen zu wollen, geht zu einem notar und laßt euch die noten, text etc. beglaubigen, dh. der notar haut nur seinen stempel drunter, datum drauf und unterschreibt es. er bescheinigt damit, dass ihr (die personalien werden natürlich aufgenommen) an dem betreffenden tag bei ihm wart und diese dokumente vorgelegt habe. ich habe das noch nie praktiziert, aber es ist sicher eine mögliche lösung. der notar draf sich einer solchen beglaubigung nicht verschließen. ohne dass ich mich bei den notargebühren auskenne, denke ich, dass man sicher mit 50 eur dabei ist.

vielleicht noch ein ungewöhnlicher tip. in jedem amtsgericht kann man sein testament hinterlegen. das kostet wirklich nur ein paar euros. man könnte die noten text etc in einen briefumschlag packen, schreibt testament drauf und schafft es zu gericht zur hinterlegungsstelle. der tag der hinterlegung wird genau vermerkt. kommt es nun dazu, dass ihr einen eurer songs als geklaut bemerkt, dann holt man sich den umschlag (auf dem das datum der einlieferung vermerkt ist) vom ag öffnet ihn dort und läßt sich auf den inhalt einen stempel des AG dücken. nachweis dürfte geführt sein.vieleicht ein klein wenig zeckentfremdet, aber immerhin ;)

wir machen das alles ganz unkompliziert. jeder hat doch fans, gute freunde, denen man die songs oder auch nur die ideen vorspielt. man schickt sich die files und bittet doch die anderen um ihre meinung. hebt diese mails sorgfältig auf (auch die antworten). da sind die versanddaten immer drauf. klar sind auch die manipulierbar, aber da sind ja auch noch eure freunde/fans als zeugen neben den daten auf den mails. dann reicht es für die gegenseite nicht mehr aus, pauschal zu behaupten, diese daten wären manipuliert. da muss dann schon erweiterter vortrag im prozeß kommen.

also keine einschreiben an sich selbst
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben