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UranusEXP
Mod Emeritus
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Hallo,
Frage an die Experten:
Angenommen ein SUISA-Mitglied spielt einen Auftritt in Deutschland, ausschliesslich mit selbst komponiertem und getextetem Repertoire. Zieht die GEMA vom Veranstalter genausoviel Geld ein wie wenn der Künstler ein GEMA-Mitglied wäre? Noch interessanter: Erhält der Künstler von der SUISA genausoviel, wie wenn das Konzert in der Schweiz gewesen wäre und die SUISA direkt abgerechnet hätte (erhöhte Verwaltungsabzüge wegen Ausland mal aussen vor gelassen)? Oder bekommt er dann soviel, wie ein GEMA-Mitglied bekommen würde?
Hintergrund meiner vielleicht verwirrenden Frage:
Sollte ein SUISA-Mitglied gegenüber seiner Verwertungsgesellschaft immer die gleichen Ansprüche (abgesehen von erhöhten Verwaltungsabzügen) haben, egal ob seine Musik in der Schweiz oder anderen Ländern verwertet wird, könnte es für deutsche Musiker interessant sein SUISA-Mitglied zu werden. Nach meinen bisherigen Informationen müsste dies grundsätzlich möglich sein, die Frage ist, ob sich dem Künstler daraus ein Vorteil ergibt, beispielsweise eine sinnvolle Vergütung für Live-Auftritte. Denn die SUISA kennt bspw. kein abstruses Pro-Verfahren (dessen wahnwitzige Auswirkungen hier dokumentiert sind), sondern berechnet die Ausschüttung auf Grundlage dessen, was sie für die jeweilige Veranstaltung eingezogen hat. So wie sich der gesunde Menschenverstand das eben vorstellt.
Ich habe bei der SUISA bereits vor längerer Zeit per Email nachgefragt. Leider ohne Anwort, was dann doch wiederum auf eine gewisse Geistesverwandschaft mit ihren deutschen Kollegen schliessen lässt...
Vielen Dank!
Beste Grüße,
Uranus
Frage an die Experten:
Angenommen ein SUISA-Mitglied spielt einen Auftritt in Deutschland, ausschliesslich mit selbst komponiertem und getextetem Repertoire. Zieht die GEMA vom Veranstalter genausoviel Geld ein wie wenn der Künstler ein GEMA-Mitglied wäre? Noch interessanter: Erhält der Künstler von der SUISA genausoviel, wie wenn das Konzert in der Schweiz gewesen wäre und die SUISA direkt abgerechnet hätte (erhöhte Verwaltungsabzüge wegen Ausland mal aussen vor gelassen)? Oder bekommt er dann soviel, wie ein GEMA-Mitglied bekommen würde?
Hintergrund meiner vielleicht verwirrenden Frage:
Sollte ein SUISA-Mitglied gegenüber seiner Verwertungsgesellschaft immer die gleichen Ansprüche (abgesehen von erhöhten Verwaltungsabzügen) haben, egal ob seine Musik in der Schweiz oder anderen Ländern verwertet wird, könnte es für deutsche Musiker interessant sein SUISA-Mitglied zu werden. Nach meinen bisherigen Informationen müsste dies grundsätzlich möglich sein, die Frage ist, ob sich dem Künstler daraus ein Vorteil ergibt, beispielsweise eine sinnvolle Vergütung für Live-Auftritte. Denn die SUISA kennt bspw. kein abstruses Pro-Verfahren (dessen wahnwitzige Auswirkungen hier dokumentiert sind), sondern berechnet die Ausschüttung auf Grundlage dessen, was sie für die jeweilige Veranstaltung eingezogen hat. So wie sich der gesunde Menschenverstand das eben vorstellt.
Ich habe bei der SUISA bereits vor längerer Zeit per Email nachgefragt. Leider ohne Anwort, was dann doch wiederum auf eine gewisse Geistesverwandschaft mit ihren deutschen Kollegen schliessen lässt...
Vielen Dank!
Beste Grüße,
Uranus
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