• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Musik downloads legalisieren

0
0 db
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
04.03.08
Registriert
18.06.07
Beiträge
49
Kekse
115
Mal vom Prinzip her gefragt.

Wenn man z.B. ein Lied auf gekaufter Schallplatte hat und diese Schallplatte nun im Computer aufnimmt, dann erstellt man ja eine legale Kopie davon. Diese kann man dann auch öffentlich (und privat) legal verwenden?

Wenn man sich aber den Weg des Aufnehmens und Bearbeitens sparen möchte und auf eine "Internet Kopie" des Liedes zurückgreift und diese dann an Stelle der Schallplatte oder dessen digitaler Kopie spielt - ist das dann OK?
 
Eigenschaft
 
Wenn man z.B. ein Lied auf gekaufter Schallplatte hat und diese Schallplatte nun im Computer aufnimmt, dann erstellt man ja eine legale Kopie davon. Diese kann man dann auch öffentlich (und privat) legal verwenden?
Nein, Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material dürfen - wenn überhaupt - nur für den privaten Eigengebrauch gemacht werden. Und mit dieser Begründung sind auch Deine weiteren Überlegungen wertlos, da illegal.
 
Diese kann man dann auch öffentlich (und privat) legal verwenden?

Was genau meinst Du mit "öffentlich"?

und auf eine "Internet Kopie" des Liedes zurückgreift und diese dann an Stelle der Schallplatte oder dessen digitaler Kopie spielt - ist das dann OK?

Insofern nicht, da ja die im Internet liegende Kopie als solche eine illegale ist. Die wird nicht vollautomatisch plötzlich legal, nur weil Du eine Schallplatte davon besitzt.

Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material dürfen - wenn überhaupt - nur für den privaten Eigengebrauch gemacht werden.

Grundsätzlich erlaubt für den Eigengebrauch sind alle Kopien, die einen "analogen Weg" gehen. D.h. Knacken des Kopierschutzes einer CD ist gesetzwidrig. Die selbe CD über seinen CD-Player per Soundkarte am PC für persönlichen Eigenbedarf aufnehmen hingegen nicht, weil es dann keine digitale 1:1-Kopie mehr ist.
 
Grundsätzlich erlaubt für den Eigengebrauch sind alle Kopien, die einen "analogen Weg" gehen. D.h. Knacken des Kopierschutzes einer CD ist gesetzwidrig. Die selbe CD über seinen CD-Player per Soundkarte am PC für persönlichen Eigenbedarf aufnehmen hingegen nicht, weil es dann keine digitale 1:1-Kopie mehr ist.

War es nicht auch so, das in den Gesetzestexten immer von einem wirksamen Kopierschutz die Rede ist?
D.h., wenn die CD eigentlich geschützt ist, ich den Kopierschutz aber nicht sehe, weil es mit Hausmitteln möglich ist, diese CD digital auszulesen, hat man doch gegen kein Gesetz verstossen...
 
Insofern nicht, da ja die im Internet liegende Kopie als solche eine illegale ist. Die wird nicht vollautomatisch plötzlich legal, nur weil Du eine Schallplatte davon besitzt.

Da bin ich mir nicht wirklich sicher. Kann eine Datei an sich "illegal" sein? Ich wüsste da ganz gerne den wirklichen Ansatzpunkt...

Das Hauptproblem ist eher ein anderes. Durch die gängigen File-Share-Systeme stellt der runterladende gleichzeitig (zumindestens) die aktuell geladene Datei anderen Nutzern zur Verfügung. Das Entscheidende ist afaik eher die Verbreitung, und nicht das eigene herunterladen.
 
soweit ich informiert bin, ist es illegal, die Dateien zum Download bereitzustellen, der Besitz natürlich nur dann, wenn man das Original nicht hat (naja, vielleicht auch grauer Bereich, da wohl schwierige Beweisführung, auf welchem Weg man an die digitale Kopie gekommen ist)
also würde man sich daraus folgend nicht strafbar machen, wenn man die Datei herunterlädt, wenn man das Original besitzt und dafür sorgt, dass kein anderer die Datei von einem selbst laden kann
 
Durch die gängigen File-Share-Systeme stellt der runterladende gleichzeitig (zumindestens) die aktuell geladene Datei anderen Nutzern zur Verfügung. Das Entscheidende ist afaik eher die Verbreitung, und nicht das eigene herunterladen.
Durch das Herunterladen selbst erstellt der Herunterladende eine gesetzeswidrige Kopie - denn das Original bleibt bei diesem Vorgang ja unverändert erhalten. Ob das Original selbst auf legalem Weg oder illegalem Weg entstanden ist, spielt in diesem Zusammenhang zunächst keine Rolle. Entscheidend ist, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Downloadenden vervielfältigt wird.

also würde man sich daraus folgend nicht strafbar machen, wenn man die Datei herunterlädt, wenn man das Original besitzt und dafür sorgt, dass kein anderer die Datei von einem selbst laden kann
Das Urheberrecht gestattet Privatkopien in einem eng festgelegten Rahmen. Die Vorgehensweise, die Du beschreibst, ist das Erstellen der Kopie von einer Kopie. Entscheide selbst, ob das im Einklang mit dem geltenden Urheberrecht steht: Privatkopie
 
Wenn man das alles so liest, ist immer nur von CD's die Rede. Nicht von Vinyl.

Eine Kopie von Vinyl dient zum Schutz der Schallplatte und muss daher imo anders bewertet werden.

Ist es nicht auch wichtig, mit welchen Rechten (Zeitpunkt) man z.B. eine Schallplatte im Jahr 1980 erworben hat?

Ich verstehe nicht warum man seine Kopie einer Kauf CD (=Privatkopie) trotz GEMA Zahlung nicht öffentlich aufführen darf? :confused:
 
Eine Kopie von Vinyl dient zum Schutz der Schallplatte und muss daher imo anders bewertet werden.
Urheberrechte dienen nicht dem "Schutz der Schallplatte", sondern dem "Schutz des geistigen Eigentums" - unabhängig davon, auf welchem Datenträger dieses veröffentlicht wurde.

Ist es nicht auch wichtig, mit welchen Rechten (Zeitpunkt) man z.B. eine Schallplatte im Jahr 1980 erworben hat?
Richtig.

Ich verstehe nicht warum man seine Kopie einer Kauf CD (=Privatkopie) trotz GEMA Zahlung nicht öffentlich aufführen darf? :confused:
Du kannst urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen, musst dafür jedoch GEMA-Gebühren bezahlen. Diese Gebühren wurden weder beim Kauf der CD noch beim Kauf des Rohlings für die Privatkopie bezahlt, sondern fallen erstmalig mit der öffentlichen Aufführung an.
 
Ich verstehe nicht warum man seine Kopie einer Kauf CD (=Privatkopie) trotz GEMA Zahlung nicht öffentlich aufführen darf? :confused:

Sowohl bei der öffentlichen Wiedergabe geschützer Werke von einem Originaltonträger wie auch von selbstvervielfältigten werden Rechte berührt, die beim Kauf nicht erworben wurden.

Beim Kauf zahlst Du für die Vervielfältigung der Werke zum Zwecke der nichtöffentlichen Wiedergabe. Willst Du die Werke öffentlich wiedergeben, so ist der Erwerb da DAFÜR erforderlichen Rechte erforderlich. Bei Wiedergabe selbstvervielfältigter Tonträger wird von der GEMA zusätzlich ein Zuschlag für die vorgenommene Vervielfältigung in Höhe von 50% auf die Normalvergütungssätze der GEMA für die öffentliche Wiedergabe erhoben, da für jede Vervielfältigung zum Zwecke der ÖFFENTLICHEN Wiedergabe auch dafür eine Lizenz nötig ist.

Grüße
Marc
 
Was ich an dieser Sache nicht verstehe: Nur mal als Beispiel - einige von euch kennen bestimmt das Miniatur-Wunderland in Hamburg, eine große Modelleisenbahn-Ausstellung. Die leben also davon, (unter anderem) Modellzüge öffentlich zu präsentieren. Aber: Die kaufen doch z. B. ein Lokmodell bei einem großen Hersteller wie Märklin auch nur EINMAL, und dürfen sie dann so oft über die Anlage fahren lassen, wie sie wollen. Die Hersteller verlangen dann auch keine regelmäßigen Gebühren mehr für jedes Mal, wo ein Zug des betreffenden Herstellers über die Anlage fährt.

Und im Musikbereich genauso: Man kann etwa eine Gitarre kaufen, und damit in der Öffentlichkeit auftreten, ohne an den Gitarrenhersteller Gebühren abführen zu müssen. Wo kämen wir denn da hin, wenn man da überall Gebühren zahlen müsste, "weil ja ein riesiges Publikum von der Gitarre profitiert".

Warum ist nicht ein Beamer abgabenpflichtig, wenn 50 Leute auf einem Seminar davon profitieren? Der Beamer wird doch EINMAL angeschafft und bezahlt.

Wieso klappt das bei CD's nicht, dass man (analog zu den oben genannten Beispielen) das öffentliche Präsentationsrecht mit dem Kaufpreis gleich mit erwirbt? Kann mich da jemand aufklären?

DJ Nameless
 
CD's sind eben nicht analog zu deinen anderen Beispielen. Geistiges Eigentum beim Beamer (oder von mir aus beim Auto, mit dem du in der Öffentlickeit ru,fährst) die Funktionsweise - für die zahlst du auch - und nicht das, was darüber abgespielt wird. Insofern halte ich es auch für absolut falsch, für PCs und I-Net-Anschlüsse etc Abgaben zu verlangen. Aber das ist wieder ein Thema für sich, erst recht, dass man da den Käufer beim Scanner und beim PC und beim Drucker belastet... :screwy:

Jedenfalls, wenn du öffentlich über deinen Beamer geschützte Songtexte laufen lässt, sind auch die Gema-pflichtig. Von dem her hinkt dein Vergleich etwas.

Aber mal ein anderer Vergleich: Eine Band gibt ein Konzert. Kommen 1000 Besucher, verdienen sie mehr als wenn 100 Besucher kommen. Von dem her haben sie auch das Recht, für jeden "Mehr-Hörer" ihrer Lieder von einem Tonträger auch mehr Geld zu bekommen, oder? Und die gängigste Organisation bei uns, die dieses Geld für die Band eintreibt, ist nun mal die Gema.

Ich bin zur Zeit nicht in der Situation und bezweifele, ob ich es jemals sein werde, dass ich von der Gema profitiere. Aber für Künstler ab einem gewissen Beliebtheitsgrad ist das was anderes. Ich finde, das Geld steht ihnen einfach zu.
Wie oben erwähnt, an welchen Kühen diese mächtige Organisation melken will, ist eine ganz andere (Grundsatz)Diskussion, bei der ich auch viele Punkte sehr kritisch sehe. Aber so viel mal zum Thema.

MfG, livebox
 
So, in Bezug auf Gema/Internetanschluss noch eine kleine Geschichte zur allgemeinen Erheiterung, die ich neulich (war's sogar hier im Board?) gelesen habe. Ein extra-posting, um es bei Bedarf wieder zu löschen... ich hoffe ihr verzeiht mir das OT ;)

Ein "Gema-Kontrolleur" klingelt an der Haustür. Bei der Hausbesichtigung stellt er fest, dass der Bewohner einen Computer mit Modem hat, den er nicht bei der Gema angemeldet hat. Er spricht den Mann darauf an:
- Warum haben Sie den PC nicht angemeldet? Das kostet Sie eine Strafe und Nachzahlung in einer Höhe von ...
- Warum bitteschön sollte ich den PC anmelden?
- Er hat Internet-Anschluss.
- Aber ich hab ihn doch gar nicht ans Internet angeschlossen!!
- Ja schon, aber Sie haben das Gerät dazu.
- Gut, dann bekommen Sie ihre Gebühr und ich will von Ihnen Kindergeld!
- Tut mir leid, Kindergeld können Sie bei mir nicht benatragen. Außerdem, wenn ich das richtig gesehen habe, haben Sie gar keine Kinder, oder?
- Ja schon, aber ich habe das Gerät dazu...

:D

MfG, livebox
 
Der Witz ist schon alt ...

CD's sind eben nicht analog zu deinen anderen Beispielen. Geistiges Eigentum beim Beamer (oder von mir aus beim Auto, mit dem du in der Öffentlickeit ru,fährst) die Funktionsweise - für die zahlst du auch - und nicht das, was darüber abgespielt wird.

Vielleicht passt dieses Beispiel besser: Ein Künstler entwirft die Bedruckung für ein T-Shirt. Die ist doch dann sicher auch geschützt, oder? Dafür bekommt er Geld, aus dem Verkauf der T-Shirts. Das T-Shirt darf ich docg auch in der Öffentlichkeit anziehen, und dann sehen andere Leute das...

Irgendwie blick ich da nicht durch...

DJ Nameless
 
Mach's nicht komplizierter, als es ist:

(1) Gemäß geltendem Urheberrecht obliegt die Entscheidung

:: wer
:: wie
:: in welchem Umfang

ein Werk verwendet, allein dem Urheber.

(2) Der Urheber hat somit auch das alleinige Recht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen

:: ein Werk aufgeführt
:: ein Werk vervielfältigt

wird.

(3) Im musikalischen Bereich können diese beiden Rechte vom Urheber an die GEMA abgetreten werden, in dem er dort Mitglied wird. Die GEMA verwaltet für den Urheber diese beiden Rechte.


Grundsätzlich kann jeder Urheber eines Werkes eine Regelung für die öffentliche Aufführung treffen, z.B. eine Gebühr dafür zu erheben. Bei dem oben genannten Beispiel "T-Shirt" hat der Urheber jedoch darauf verzichtet (wäre anders ja auch ziemlich blöd und verkaufsschädigend). Nicht verzichtet hat er jedoch auf das Recht, die Vervielfältigung des T-Shirts zu untersagen.
 
@ livebox: ich glaube du hast GEMA und GEZ verwechselt.............:D
 
Kontolleure, die an der Haustür klingeln, gibt es bei der GEZ....die haben nix mit der GEMA zu tun. Internetfähige Geräte sind GEZ-pflichtig, weil sie potentiell Radioprogramme empfangen können.

Ich fürchte, es geht hier etwas durcheinander....

ups, bin zu spät....
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben