• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

2 Mann Band beim Finanzamt anmelden?

  • Ersteller Schlappe
  • Erstellt am
S
Schlappe
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
05.05.11
Registriert
25.05.07
Beiträge
145
Kekse
0
Lassen sich kleine 2 Mann bands eigentlich auch beim Finanzamt anmelden? Hab mich mal gefragt wie das abläuft. Ich meine die werden ja wahrscheinlich nicht viel mehr wie 2000€im Jahr mit der musik verdienen. Muss das trotzdem angemeldet werden?

und welche Nachteile könnte es haben wenn man es nicht macht`?

Gruß
 
Eigenschaft
 
"Anmelden" müsst ihr es nicht beim Finanzamt, sondern bestenfalls beim Bürgeramt als GbR.
Du meinst wahrscheinlich folgendes: du musst die Einnahmen bei deinem Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Einkommensteuererklärung angeben.
Völlig wurscht wieviel das ist. Ob es dann zur Besteuerung herangezogen wird ist eine andere (und ziemlich komplexe) Frage.

und welche Nachteile könnte es haben wenn man es nicht macht`?
ich könnte jetzt ganz lax antworten: wer viel frägt bekommt viele Antworten
oder: wo kein Kläger da kein Richter

Wenn sie dir durch welchen Zufall auch immer (und wenns nur ein Finanzbeamter zufällig hier im Board liest) auf die Schliche kommen möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Das gilt übrigens für alle Steuersünder.

Hier steht auch was dazu
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/258404-bitte-um-hilfe-bei-steuerrecht.html
 
und wenn diese Musiker noch Schüler sind?

dann auch anmelden? und was kostet sowas?

gruß
 
"Anmelden" kannst Du allenfalls ein Gewerbe beim Gewerbeamt Eurer Stadt / Gemeinde, falls das überhaupt notwendig ist. Kosten: keine Ahnung.
 
und wenn diese Musiker noch Schüler sind?
ja - und?
Das interessiert an der Stelle nicht.

dann auch anmelden? und was kostet sowas?
ja - hab ich doch geschrieben
oder ist mein Post so undeutlich?
Kosten? - ich glaube so um die 30 Euro. Anmelden müsst ihr aber nur, wenn ihr eine GbR gründen wollt. (Hab ich doch auch schon geschrieben..... :rolleyes:)

Also nochmal:
"Anmelden" - beim Bürgeramt zum Gründen einer GbR (kostet ca. 30 Euro), empfiehlt sich wenn mehrere Personen beteiligt sind und regelmäßige bezahlte Gigs zu erwarten sind
"Steuern zahlen bzw. Einkünfte melden" - beim Finanzamt - das müsst ihr immer, egal ob GbR oder nicht
 
Kosten? - ich glaube so um die 30 Euro. Anmelden müsst ihr aber nur, wenn ihr eine GbR gründen wollt. (Hab ich doch auch schon geschrieben..... :rolleyes:)
Trotz: :rolleyes: falsch. Die Gesellschaftsform hat doch nix mit der Gewerbeanmeldung zu tun. Wenn ich eine gewerbliche Tätigkeit ausübe, ist es vollkommen egal, ob ich das als GbR oder einzelner Gewerbetreibender mache, dann melde ich ein Gewerbe an. Genau so kann ich als Einzelunternehmer oder in einer GbR freiberuflich tätig sein und brauch kein Gewerbe anzumelden.

Also nochmal:
"Anmelden" - beim Bürgeramt zum Gründen einer GbR (kostet ca. 30 Euro), empfiehlt sich wenn mehrere Personen beteiligt sind und regelmäßige bezahlte Gigs zu erwarten sind
"Steuern zahlen bzw. Einkünfte melden" - beim Finanzamt - das müsst ihr immer, egal ob GbR oder nicht

Das "Bürgeramt" ist das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde, je nach Zuständigkeitsaufteilung. Diese variiert genauso von Gemeinde zu Gemeinde wie die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung. Je nach Gemeinde sind das tatsächlich 20 - 40 EUR.

Von mir nochmal: Es ist absolut unerheblich, ob einer oder mehrere Personen beteiligt sind. Habe ich regelmäßig allein bezahlte Gigs gilt genau das Gleiche.

Grüße
Marc
 
Du hast natürlich Recht. Ich habe mich etwas unglücklich/umständlich ausgedrückt.
Was ich tatsächlich sagen wollte ist eigentlich nur: sobald es mehrere Personen sind empfiehlt es sich, eine GbR anzumelden.
 
Hi Harry,

ich will ja nicht kniefieselig sein, aber auch das muss nicht zwangsläufig so sein. Wie gesagt, wenn man das Ganze als künstlerische Tätigkeit deklariert, íst eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Und die GbR entsteht als BGB Gesellschaft ohnehin durch das Ausüben, da können die Beteiligten gar nix gegen machen ;)

Mit der Steuerpflicht hat das so oder so wie Du richtig sagst natürlich nichts zu tun.

Viele Grüße
Marc
 
Wie gesagt, wenn man das Ganze als künstlerische Tätigkeit deklariert, íst eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.
nein, nicht erforderlich. Aber ratsam, wenn es z.B. mehr Mitglieder in einer Band sind und einer davon z.B. durch "Managertätigkeit" etwas mehr Geld bekommt als die anderen. Und das kann man dann regeln.
Und da gäbs Beispiele genug, dass es dann Knatsch gibt.
 
Dann macht man einen oder mehrere Verträge, in dem/denen man zu Regelndes untereinander regelt. Der Vertrag kann dann ein GbR Vertrag sein.

Eine "Anmeldung" bringt Dir rein rechtlich in dieser Hinsicht überhaupt nichts. Die dient lediglich dazu, eine Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Bei einer künstlerischen, damit freiberuflichen Tätigkeit wäre die Anmeldung eines Gewerbes sogar falsch.
 
nun ja - ich bin ja nicht mehr in irgendeiner "Pflicht" und möglicherweise wars vor 20 Jahren auch noch anders...... ;)
Jedenfalls wurde uns damals so geraten und brav wie wir waren haben wir das auch getan und sind damit immer gut und korrekt gefahren.
 
Gelernt hab ich's vor 18, da war's auch schon so :p

Ich gebe Dir recht, dass es durchaus eine option sein kann, die Tätigkeit als gewerblich anzumelden und einen GbR Vertrag zu schließen (haben wir auch so gemacht). Ich alter Pingel wollte es nur nicht als Rat stehen lassen. :D Je nach den vorliegenden Begebenheiten, kann durchaus anders ratsam sein.
 
Du hast natürlich Recht. Ich habe mich etwas unglücklich/umständlich ausgedrückt.
Was ich tatsächlich sagen wollte ist eigentlich nur: sobald es mehrere Personen sind empfiehlt es sich, eine GbR anzumelden.

Das ist strengenommen erneut unglücklich ausgedrückt....eine GbR exixtiert sobald sich mindestens zwei Leute zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun...da gibt es nichts mehr anzumelden, die GbR existiert und punktum, ob mit Vertrag oder ohne....sie ist einfach da :D

Harry: ich denke Du wolltes sagen das in solchen Fällen das Gewerbe für die GbR anzumelden ist und nicht für Einzelpersonen ?
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben