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GEMA-Verwirrung

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yumyum
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Hallo zusammen,

dies ist mein erster Eintrag im Forum.

Folgende Situation: Wir sind mit unserer Band gerade dabei, in Eigenregie eine EP zu veröffentlichen. Die Daten sind im Presswerk, die "Auslieferungsgenehmigung" von Seiten der GEMA eingeholt. Niemand von uns ist dort Mitglied, alle Songs sind Eigenkompositionen.

Nun bekamen wir einen mit "Für die Ihnen gegenüber erfolgte Rechteeinräumung zur Musiknutzung stellen wir folgende Rechnung" eingeleiteten Brief, im folgenden eine Summe immerhin im höheren zweistelligen Bereich sowie einen "Einzeichnungsbeleg", der die einzelnen Stücke der EP listet und einer Lizenzeinzeichnung zuordnet. Zwei der vier Stücke sind ausgewiesen als 100% PAI ("Rechtseigentümer derzeit unbekannt"), zwei weitere als 100% "geschützt und von der GEMA vertreten".
Weder von Schutz noch von Vertretung wissen wir irgend etwas, beides ist weder beantragt worden noch gewollt. Wie gesagt: Keine der beteiligten Personen ist Mitglied der GEMA. Die Forderung erscheint uns also als unberechtigt oder zumindest seltsam und nicht verständlich.

Kann jemand von Euch das Ganze entwirren? Also entweder erklären und unsere Denkfehler und Nichtbeachtungen aufzeigen? Oder vermuten, ob und weshalb die GEMA hier irren kann?

Freue mich über jede Hilfe.

Bestes,
Daniel
 
Eigenschaft
 
Hrm,

habt ihr bei der Antragssstellung das richtige Formular gewählt und alle Songs als euer eigenes, gemafreies Material gekennzeichnet? Klingt für mich, als ob ihr da den falschen Zettel hingeschickt habt oder anderweitig was schiefgelaufen ist.

Bei uns hat damals alles hingehauen und wir haben eine Beleg von der Gema bekommen, auf dem bestätigt wurde, dass wir 0 Euro an die Gema bezahlen müssen und unseren Tonträger ins Presswerk geben können.

Ansonsten am besten Mal bei der Gema anrufen und vielleicht mit einem Mitarbeiter klären, was da bei eurem Antrag schief gelaufen ist. Gemagebühren fallen nur an, wenn man Songs von Gemamitgliedern covert bzw. kopiert oder wenn die Rechte eines Gemamitgliedes beeinträchtigt werden.

Viel Glück und Grüße
bassyst
 
Werde der GEMA mal schreiben und die Situation schildern.

Wir haben das Online-Formular zur Herstellungsanmeldung genutzt. Den gleichen Weg gingen wir vor einem Jahr schon einmal bei der Anmeldung einer Kassette. Damals gab es keinerlei Probleme, bloß die Nachfrage nach einem Bandmitglied, dessen Name etwa so exotisch wie "Heinz Müller" ist und der sicherlich etliche Namensvetter mit GEMA-Mitgliedschaft haben dürfte. Von dem brauchten sie dann noch Adresse und Geburtsdatum.
Um diesen Schritt zu überspringen hat unser "Heinz Müller" diesmal selbst die Anmeldung übernommen.

Nach kurzem Check: Die zwei Stücke, an denen die GEMA Rechte zu vertreten haben glaubt, sind tatsächlich die zwei, bei denen er als Komponist bzw. Texter mit angegeben ist. So dumm, die einfach mal einem anderen "Heinz Müller" zuzuschreiben, werden die nicht sein, oder? Falls doch darf er nie wieder Lieder schreiben ;)
 
Gemagebühren fallen nur an, wenn man Songs von Gemamitgliedern covert bzw. kopiert oder wenn die Rechte eines Gemamitgliedes beeinträchtigt werden.

Das stimmt so natürlich nicht, Stichwort "ausländische Verwertungsgesellschaften".
 
Nach kurzem Check: Die zwei Stücke, an denen die GEMA Rechte zu vertreten haben glaubt, sind tatsächlich die zwei, bei denen er als Komponist bzw. Texter mit angegeben ist. So dumm, die einfach mal einem anderen "Heinz Müller" zuzuschreiben, werden die nicht sein, oder? Falls doch darf er nie wieder Lieder schreiben
Natürlich darf er weiter Lieder schreiben. Es ist eher das Problem, dass ihr jedes Mal der GEMA glaubhaft machen müsst, dass euer "Heinz Müller" kein GEMA Mitglied ist und nicht verwechselt werden darf. Aber ich denke in diesem Fall wird sich das daher auch regeln lassen.
Alternativ: er schreibt ab sofort unter einem Künstlernamen, falls man den bei der Werkanmeldung auch angeben darf. :D
 
Die Sache hat sich geklärt, es lag wohl tatsächlich am Namen...
 
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