What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Der schriftliche Weg mag der leichteste sein. War heute am Amt (Erlangen), eigentlich wegen einer anderen Angelegenheit, und habe meine Dokumentation einfach mal mitgenommen. Die wirklich netten Personen wussten absolut nichts damit anzufangen, meine Doku ging wieder zurück also. Werde es also auf dem postalischen Weg erzwingen müssen.
 
Aus Käufersicht ist das in der Tat nicht ganz einfach, wenn keine Rechnung mehr vorliegt. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, müsste dann eine Vorerwerbsbescheinigung für die jeweilige Gitarre ausgestellt werden. Kostet natürlich. Und egal, wer das zu welchen Teilen dann bezahlt (Käufer/Verkäufer).

Exakt, deswegen die notarielle Beglaubigung. Ich kann in der Verkaufsanzeige darauf hinweisen und ihm später eine Kopie überlassen. Möglichkeiten:

a) Dem Käufer reicht es nicht, und ich besorge mir auf seine Kosten eine Vorerwerbsbescheinigung
b) Dem Käufer reicht es, und er entscheidet bei einem späteren Verkauf selbst, ob er sich auf Basis der Kopie der notariellen Beglaubigung eine Vorerwerbsbescheinigung besorgt.
c) Dem Käufer reicht es, und er gibt bei einem späteren Verkauf nur die Kopie der notariellen Beglaubigung weiter
d) Kaufvertrag "TimeMachine" mit dem Käufer
e) "Unvorherhofftes Wiederfinden" des originalen Kaufvertrages mit mir als Käufer

Achtung Panikmache: :D

Aber es ist natürlich nicht auszuschließen, dass zuständige deutsche Behörden als Vorreiter, Privatmucker erstmal tendenziell als Artenschutzgefährder einstufen, grundsätzlich kriminelle Energie unterstellen und notarielle Beglaubigungen sowie Kaufverträge zwischen Privatpersonen nicht mehr anerkennen und darüber hinaus eine Vorerwerbsbescheinigung für jeden privaten Weiterverkauf verpflichtend stellen. Da werden dann nur schnell mal im nächsten Sommerloch die Gesetzesänderungen (natürlich wieder rückwirkend) beschlossen und wenn wir dann aus'm Urlaub kommen, schnitzen wir Zahnstocher aus unseren nicht beleghaften Klampfen.
 
Achtung Panikmache: :D

da kann man noch was draufpacken - da ja die Listen über den derzeitigen Besitz auch weitergeführt werden müssen, werden dann sicherlich die Kollegen der Finanzbehörden bei dritten privaten Verkauf in einem Jahr Gewinnerzielungsabsicht unterstellen und den Steuerbescheid dementsprechend anpassen.... :D
 
da kann man noch was draufpacken - da ja die Listen über den derzeitigen Besitz auch weitergeführt werden müssen, werden dann sicherlich die Kollegen der Finanzbehörden bei dritten privaten Verkauf in einem Jahr Gewinnerzielungsabsicht unterstellen und den Steuerbescheid dementsprechend anpassen.... :D

Das wäre aber keine Panikmache. Das ist ja bereits Praxis, das man als Privatverkäufer ab bestimmten Umsatzgrößen oder Stückzahlen bei Wolle vorstellig werden kann.

Natürlich ist der Absatz nicht abschließend. Ich wollte aber auch mit Rücksicht auf die Gefühle empfindlicher Gesellen hier nicht überreizen. :D
 
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Keine Ahnung, warum hier mancher in vorauseilendem Gehorsam schon Listen macht und an Ämter schickt die das Thema noch gar nicht kennen. Es ist Nachweihnachtszeit, schon vergessen ?
Oder habt ihr sonst nichts zu tun ?
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Das wäre aber keine Panikmache. Das ist ja bereits Praxis, das man als Privatverkäufer ab bestimmten Umsatzgrößen oder Stückzahlen bei Wolle vorstellig werden kann.

Natürlich ist der Absatz nicht abschließend. Ich wollte aber auch mit Rücksicht auf die Gefühle empfindlicher Gesellen hier nicht überreizen. :D

Setzt aber voraus,mdas überhaupt ein Gewinn erzielt wird. Wenn nicht, was in vielen Fällen der Fall ist, ists eh Makulatur.
 
Vollzitat entfernt, steht doch direkt drüber :) - hack_meck

1. Fristen
2. Wieso, ich denk' ich krieg dann bei Verlust was wieder:juhuu:
 
Ich hab meinem LRA schon letzte Woche geschrieben und immer noch keine Antwort bekommen...
 
Keine Ahnung, warum hier mancher in vorauseilendem Gehorsam schon Listen macht und an Ämter schickt die das Thema noch gar nicht kennen. Es ist Nachweihnachtszeit, schon vergessen ?
Oder habt ihr sonst nichts zu tun ?
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Setzt aber voraus,mdas überhaupt ein Gewinn erzielt wird. Wenn nicht, was in vielen Fällen der Fall ist, ists eh Makulatur.

Das sehe ich anders. Mein zuständiges Amt hat extra eine neue Mitarbeiterin eingestellt die nur dafür da ist und sie macht Überstunden um das Pensum zu schaffen. Dritte Januar Woche werde ich etwa alles erhalten, aber sie ist dran.
 
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in dieser Zeit beschließen ........ der jeweiligen Staaten ein paar Eckpunkte - mehr nicht.

Ne ... den Beschluss gibt es bereits seit 1997 - es ändern sich, basierend auf den CITES Konferenz Ergebnissen, nur die Anhänge mit der Auflistung der Tier und Pflanzenarten.

VO (EG) Nr. 338/97 ==> http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/doc...hutz/pdf/EG_Artenschutz_VO_338_97_ap_0904.pdf

Und wenn man mal einen richtigen "Masochisten Tag" einlegen will, kann man sich das ja mal durchlesen ... :bang:

Mein zuständiges Amt hat extra eine neue Mitarbeiterin eingestellt die nur dafür da ist und sie macht Überstunden um das Pensum zu schaffen.

Der vom RegPräs in Darmstadt ist per Abwesenheitsnotiz bis 09.01. im Urlaub. Wahrscheinlich hat er rechtzeitig Wind von der Sache bekommen und ist geflüchtet. :eek:


Gruß
Martin
 
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schau grad spaßhalber was da so in Verkaufsportalen an an Palisandermöbeln rumgurkt.... die wären wirklich betroffen.... z.B. Massiver Palisander Tisch... sicher mehr als 10kg...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Frag mich grad wie das wäre, wenn ich jetzt um den Jahreswechsel, sagen wir mal am irgendwann am 1.1. im sektdurchtränktem Zustand, eine Gitarre mit Palisanderteilen beim T bestelle und die Rechnung weiterhin genauso aussieht wie sie jetzt aussehen (so wie mir das ein MA am Telefon erklärte). Der Händler kann sich hier sicher auf Vorerwerbsware berufen und wär fein raus. Nun habe ich dann aber eine Gitarre mit Rechnungsdatum 2017, auf der die neuen Merkmale fehlen. Wenn ich das Zeug dann selbst wieder mal verkaufen will, was dann? Für mich ist es ja kein Vorerwerb... für den Händler schon.

Oder was ist mit Ware die vom Händler beim Produzenten vor 2 Monaten bestellt wurde und die sich nun am Lieferweg befindet. A) schon im EU Raum... B) noch außerhalb der EU ist.
Da fehlen evt. auch die ab 1.1. benötigten Angaben. Kommt die dann überhaupt durch den Zoll?

Also ich kann mir nicht vorstellen, daß das Preisniveau bei betroffenen Produkten gleich bleibt. Was da nun an Zusatzaufwänden generiert wird - das wird garantiert an den Endkunden weitergegeben.
Oder die Produzenten steigen, zumindest im günstigen Segment, auf Alternativmaterialien um.
 
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Vollzitat entfernt, steht doch direkt drüber :) - hack_meck

1. Fristen
2. Wieso, ich denk' ich krieg dann bei Verlust was wieder:juhuu:

Um was zahlen zu müssen oder wiederzubekommen muss das Zuständige Finanzamt erst einmal der Meinung sein das du einen gewerblichen Handel mit Gewinnerzielungsabsicht betreibts. Dazu gehört dann, da du dies ja nicht unter die Kategorie "freiberuflich" fällt erst einmal,ein Gewerbeschein.
Als Privatperson kannst du erst einmal soviel kaufen und verkaufen wie du willst, ist ja dein Geld.
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schau grad spaßhalber was da so in Verkaufsportalen an an Palisandermöbeln rumgurkt.... die wären wirklich betroffen.... z.B. Massiver Palisander Tisch... sicher mehr als 10kg...
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Frag mich grad wie das wäre, wenn ich jetzt um den Jahreswechsel, sagen wir mal am irgendwann am 1.1. im sektdurchtränktem Zustand, eine Gitarre mit Palisanderteilen beim T bestelle und die Rechnung weiterhin genauso aussieht wie sie jetzt aussehen (so wie mir das ein MA am Telefon erklärte). Der Händler kann sich hier sicher auf Vorerwerbsware berufen und wär fein raus. Nun habe ich dann aber eine Gitarre mit Rechnungsdatum 2017, auf der die neuen Merkmale fehlen. Wenn ich das Zeug dann selbst wieder mal verkaufen will, was dann? Für mich ist es ja kein Vorerwerb... für den Händler schon.

Oder was ist mit Ware die vom Händler beim Produzenten vor 2 Monaten bestellt wurde und die sich nun am Lieferweg befindet. A) schon im EU Raum... B) noch außerhalb der EU ist.
Da fehlen evt. auch die ab 1.1. benötigten Angaben. Kommt die dann überhaupt durch den Zoll?

Also ich kann mir nicht vorstellen, daß das Preisniveau bei betroffenen Produkten gleich bleibt. Was da nun an Zusatzaufwänden generiert wird - das wird garantiert an den Endkunden weitergegeben.
Oder die Produzenten steigen, zumindest im günstigen Segment, auf Alternativmaterialien um.

Da soll doch bitte erst einmal der Begriff Vorerwerb juristisch einwandfrei definiert werden. Und spätestens dann kann fast jeder von jns nachweisen das er mental überfordert ist wenn es um Juristenkauderwelsch geht.
 
Für mich ist es ja kein Vorerwerb... für den Händler schon.

Wenn es für den Händler Vorerwerb ist, bleibt es das auch in 2022 für dich ... Vorerwerb ist damit der CITES Stand für dieses Produkt.

Oder was ist mit Ware die vom Händler beim Produzenten vor 2 Monaten bestellt wurde und die sich nun am Lieferweg befindet. A) schon im EU Raum... B) noch außerhalb der EU ist.
Da fehlen evt. auch die ab 1.1. benötigten Angaben. Kommt die dann überhaupt durch den Zoll?

Das ist deutlicher geregelt als du annimmst ...

Sendungen, die vor dem 02.01.2017 das Ausfuhrland verlassen haben und erst ab 02.01.2017 in der EU ankommen

Wenn eine Sendung das Ausfuhrland nachweislich vor dem 02.01.2017 verlassen hat und erst ab 02.01.2017 zur EU-Einfuhrabfertigung ankommt, verfahren Sie bitte wie folgt:
Fall 1: Die Anhangsänderungen sind noch nicht in EU-Recht umgesetzt worden
Solche Sendungen können ohne CITES-Dokumente importiert werden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall an die CITES-pbox citesma@bfn.de Kopien der Zollabfertigung im Ausfuhrland übersenden, aus denen das Datum der Verschiffung vor dem 02.01.2017 hervorgeht. Wir würden Ihnen dann auf dieser Grundlage schriftlich die Rechtmäßigkeit der Einfuhr und den Vorerwerbsstatus der betroffenen Exemplare bestätigen.
Fall 2: Die Anhangsänderungen sind in EU-Recht umgesetzt worden
Ab Umsetzung in der EU sind Einfuhrgenehmigungen erforderlich. In diesem Fall bekämen Sie von uns eine Einfuhrgenehmigung ohne Vorlage eines CITES-Exportdokumentes, auf der wir alle erforderlichen Informationen aufführen würden. Voraussetzung ist auch hier, dass Sie uns gemeinsam mit dem
icon_pdf.gif
Antragsformular auf Einfuhrgenehmigung Kopien der Zollabfertigung im Ausfuhrland übersenden, aus denen das Datum der Verschiffung vor dem 02.01.2017 hervorgeht.


Weil mit Handel kennen sie sich aus ;)

Gruß
Martin
 
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spätestens dann kann fast jeder von jns nachweisen das er mental überfordert ist wenn es um Juristenkauderwelsch geht.
Nur ma eingeworten: Würdest Du "mentale Überforderung" auch als Argument akzeptieren, wenn jemand zuviel getrunken und jemand totgefahren hat, den Dir sehr mochtest? Oder fiele Dir dann doch der Grundsatz ein, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?
 
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Ich kann die zuständigen Behörden nicht in Schutz nehmen:

Ne ... den Beschluss gibt es bereits seit 1997 - es ändern sich, basierend auf den CITES Konferenz Ergebnissen, nur die Anhänge mit der Auflistung der Tier und Pflanzenarten.

ein wenig muss ich die Behörden trotzdem in Schutz nehmen (als ehemaliger Beamter - lange her;)): mit dieser extremen Auswirkung, speziell auf Privatpersonen mit nur ein paar Gitarren, hat wohl niemand rechnen können. Ohne die sozialen Medien und das Internet wäre das für Privatleute gar kein Thema gewesen.

Darüber hinaus kann ich aus IT-Sicht sagen: gerade im öffentlichen Dienst greift der Datenschutz sehr gründlich, die müssen jede Datenbank an den Datenschutzbeauftragten melden und der prüft das. Mit anderen Worten: da muss man sich zweimal überlegen, welche Daten man wie (und wie lange) speichert. Momentan sammeln die garantiert nur die eingehenden Meldungen und überlegen sich noch, welche Daten überhaupt gespeichert werden und in welcher Form.
Habt ihr schon mal eine Software-Lösung für irgendein Problem erstellen und vom Datenschutz abnicken lassen? Und war die dann in 90 Tagen fertig? (90 - x, um genau zu sein)?
Ich stimme allerdings zu, dass zumindest ein konkreter Plan vorhanden sein müsste, so dass man auf Anfragen überall dieselbe Antwort bekommt. Aber der Föderalismus ist dabei auch nicht gerade hilfreich.
 
ein wenig muss ich die Behörden trotzdem in Schutz nehmen (als ehemaliger Beamter - lange her;)): mit dieser extremen Auswirkung, speziell auf Privatpersonen mit nur ein paar Gitarren, hat wohl niemand rechnen können. Ohne die sozialen Medien und das Internet wäre das für Privatleute gar kein Thema gewesen.

Wovon sprichst Du? Dieses "Abkommen" hat fast gar keine Auswirkungen auf Privatpersonen. Wurde hier auch mehrmals erwähnt. Innerhalb der EU ist alles wie gehabt....
 
So, hab jetzt bis auf 5 Klampfen überall die Originalrechnungen, auch von Gebrauchkäufen. Hab die Typen angeschrieben und die haben mir wirklich innerhalb von 2 h die Rechnungen rübergemailt. Irre... hatten alle beim T gekauft, dh. 70% meiner Klampfen stammen somit direkt oder indirekt vom T. :eek:
Das ärgerlichste dabei, grad für 3 meiner eignen Klampfen aus der Sturm und Drangzeit Ende 80er/Anfang 90er finde ich die Rechnungen nicht mehr, die hatte ich damals - ich wohnte noch bei Eltern - im Familienrechnungsordner abgelegt und im Rahmen meiner bald folgenden diversen Übersiedlungen drauf vergessen. Meine Mutter erklärte gestern stolz, dass sie diesen Ordner immer wieder ausmistete - länger als 7 Jahre braucht man keine Rechnung aufheben... Ich musste mich wirklich sehr beherrschen, sind ja immerhin nicht ihre Rechnungen.... :twisted:....
 
3) Was passiert wenn eine Privatperson ein Instrument ohne Registrierung (Vorerwerbsklärung) verkauft ? Macht er sich strafbar oder handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit ?

-> Eine Registrierung/Vorerwerbsbescheinigung ist ja nicht zwingend notwendig. Es muss lediglich auf irgend eine Weise nachgewiesen sein, dass das geschützte Holz schon vor Unterschutzstellung erworben wurde.
Erwerb im artenschutzrechtlichen Sinne heißt hierbei eigentlich "Entnahme aus der Natur". Da man dieses Datum oft nicht weiß, nimmt man eben das Einfuhrdatum oder das Herstellungsdatum des Instrumentes.
Bei einem Privatverkauf stellt der Verkauf ohne Legalitätsnachweise lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Da hier ja einige scheinbar Angst vor Strafen oder ähnlichem haben, auch eine Ordnungswidrigkeit kann teuer werden. Abhängig vom Sachgebiet und dem Bundesland.

Und mal ehrlich, wen betrifft es denn überhaupt richtig. Instrumentenbauer, Händler und intern. tätige Musiker.

Meine Devise beim Umgang mit Ämtern ist inzwischen: Wer viel fragt,geht viel irre. Und meiner Ansicht nach geht es die einen feuchten an was bei den Privatleuten zu Hause im Hobbyzimmer steht.
Vor allem da ich immer etwas skeptisch bin wer noch alles so an die Informationen kommt. Denn eines habe ich mehrfach erlebt, wenn es darum geht das man vom Bürger etwas holen kann klappt die Kommunikation zwischen
Ämtern und anderen Einrichtungen bestens. Nur anders herum irgendwie nicht.
Dann kommt wohl noch erschwerend hinzu, das abhängig vom Willen und dem Informationsfluss die Problematik wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland, wenn nicht gar Landkreis zu Landkreis anders gehandhabt werden.
Ich persönlich sehe für den normalen Hobbymusiker keinen Grund für vorauseilenden Gehorsam.

Gruß Marcus
 
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Thema Beweisführung mit Notar:
Ich habe früher Rechte an einigen meiner Songs online sichern lassen und in dieser Richtung einige Erfahrungen gemacht.
Man zahlt bei einem entsprechenden Online-Dienstleister einen Betrag (ca. 50€) packt alles in eine Zip-Datei und schickt es ab.
Nach ein paar Tagen bekommt man dann mit der Post eine notarielle Urkunde, mit Unterschrift, Siegel usw. - also alles
hochoffiziell und rechtskräftig. Die Datei bzw. deren Inhalt ist dann notariell hinterlegt.
Im Fall des Falles kann der Notar vor Gericht dann belegen, dass man den Song XY schon vorher hatte, als derjenige, der ihn sich
angeeignet hat und nun behauptet es wäre seiner.
Hier ist ganz klar der Zeitpunkt (!) der ausschlaggebende Faktor.
Theoretisch könnte man in diese Zip-Datei anstatt Songs doch auch Fotos, Seriennummer, Specshees etc. seiner Gitarren packen
und sich so notariell absichern, dass man sie schon im Jahr 2016 besessen hat.
Der Vorteil dabei: Ohne große Umwege, Wartefristen, Ämtergänge ist der Inhalt der Datei sofort ab Upload notariell beurkundet
Theoretisch hätten man dann bis zum 01.01.2017 um 23:59 Zeit, die Datei hochzuladen.
 
Da hier ja einige scheinbar Angst vor Strafen oder ähnlichem haben, auch eine Ordnungswidrigkeit kann teuer werden. Abhängig vom Sachgebiet und dem Bundesland.

Und mal ehrlich, wen betrifft es denn überhaupt richtig. Instrumentenbauer, Händler und intern. tätige Musiker.

Meine Devise beim Umgang mit Ämtern ist inzwischen: Wer viel fragt,geht viel irre. Und meiner Ansicht nach geht es die einen feuchten an was bei den Privatleuten zu Hause im Hobbyzimmer steht.
Vor allem da ich immer etwas skeptisch bin wer noch alles so an die Informationen kommt. Denn eines habe ich mehrfach erlebt, wenn es darum geht das man vom Bürger etwas holen kann klappt die Kommunikation zwischen
Ämtern und anderen Einrichtungen bestens. Nur anders herum irgendwie nicht.
Dann kommt wohl noch erschwerend hinzu, das abhängig vom Willen und dem Informationsfluss die Problematik wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland, wenn nicht gar Landkreis zu Landkreis anders gehandhabt werden.
Ich persönlich sehe für den normalen Hobbymusiker keinen Grund für vorauseilenden Gehorsam.

Gruß Marcus

Sehe ich im Grunde ähnlich wie du, hab auch Bauchweh bei der Sache und vielleicht gehöre ich am Ende zu den Dummen, aber ich habe es mal riskiert.
 
Zum Thema Finanzamt: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen nur versteuert werden, wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden haben (Spekulationsfrist). Diese Frist verlängert sich auf 10 Jahre, sofern mindestens in einem Jahr Einkünfte aus den Wirtschaftsgut erzielt wurden (wenn du z.B. deine Gitarre entgeltlich vermietest). Bei einer privat genutzten Gitarre, die du in den 80gern für 2000 DM gekauft hast und die du heute für 20.000 Euro verkaufst kriegt das Finanzamt keinen Cent...
 

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