What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Hallo, meine Behörde teilte mir mit
“Soweit sich also die Instrumente in Ihrem Privatbesitz befinden, besteht
keine
Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere
Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im
Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus
artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.“Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und
Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder
Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder
verarbeiten
oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV
Da ich aktuell eine LP verkaufen möchte, kann ich das ja dann machen ohne Vorerwerbsbescheinigungen ??
 
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Habe gerade eine Antwort erhalten, in Hessen ist die Obere NB für CITES Geschichten zuständig!
 
Jo oder wie bei mir im RP Kassel.
 
Na, wer kauft die erste jebrauchte Jitarre in 2017 ?!?!
 
Sinngemäße Antwort der Städteregion Aachen:

Mit Rechnungen ist man auf der sicheren Seite. Für Instrumente ohne Belege sei noch nichts geklärt. Hier reiche vorerst (!) die Anmeldung per Mailliste.

Schauen wir mal, was das in Zukunft noch gibt. so richtig sicher scheint sich die Behörde auch nicht zu sein.
 
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Für den privaten Besitzer von Palisandergeräten ergibt sich also nicht unbedingt Handlungsbadarf. Es besteht keine Pflicht, niemand wird gezwungen irgendwas zu melden. Kommt ganz darauf an, was man damit langfristig vorhat...
z.B. Gigs außerhalb der EU, Verkauf, Vererbung

Die Vorerwerbsbescheinigung kostet pro Gitarre ca. 20€

:D das wäre für 2 meienr Instrumente der wirtschaftliche Totalschaden. Aber im Ernst: Damit dürften sämtliche Sperrholzklampfen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis zu Wegwerfinstrumenten werden und das hilft weder dem Arten-, noch dem Umweltschutz.

keine Seriennummer aufgedruckt. Was tun? Ich weiß es selber nicht. habe aber auch ned vor, den herzugeben.

Vor dem Problem stehe ich auch: Seriennummer nicht aufgedruckt/eingestanzt und keine Rechnung vorhanden, weil entweder Privatgebrauchtkauf per Handschlag oder ich eine Rechnung nicht unbedingt 15a aufbewahre.
 
Na, wer kauft die erste jebrauchte Jitarre in 2017 ?!?!
Ich warte nur darauf das mir der erste Trottel bei Kleinanzeigen schreibt "Die Gitarre darfst du nicht mehr verkaufen, aber ich nehme sie dir ab für die Hälfte"
 
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Die übliche unkoordinierte und unprofessionelle Herangehensweise unserer Behörden bei der Einführung von Gesetzen und Verordnungen.

Sorry, sollte natürlich nicht auf die Behörden, sondern auf die Gesetzgeber gemünzt sein. Die Beamten und Sachbearbeiter, die so etwas letztendlich fristgerecht umsetzen müssen sind im Prinzip zu bedauern. Wobei es dann allerdings auch darauf ankommt, wie konsequent so eine Sache im Nachhinein verfolgt wird.
 
Aber im Ernst: Damit dürften sämtliche Sperrholzklampfen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis zu Wegwerfinstrumenten werden und das hilft weder dem Arten-, noch dem Umweltschutz.
Für zuhause braucht man ja keine Bescheinigung. Und bei einer Gitarre, für die sich 20€ nicht lohnen, lohnt sich auch kein Verkauf und auf Tour ins EU Ausland kommt man sie tendenziell auch nicht mit.
 
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Ich habe heute eine Mail der Stadt Köln bekommen, dass diese eine Gebühr von 5,-€ erhebt, egal wieviel Instrumente angegeben werden. Das ist voll in Ordnung. Keine Ahnung wie es in anderen Städten/ Kreisen aussieht.
 
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Habe gerade von meiner zuständigen unteren Naturschutzbehörde eine Bestätigung des Eingangs für die Bestandsliste bekommen. Damit ist der Fall für mich hoffentlich erledigt :engel:
 
Ich habe heute eine Mail der Stadt Köln bekommen, dass diese eine Gebühr von 5,-€ erhebt, egal wieviel Instrumente angegeben werden. Das ist voll in Ordnung. Keine Ahnung wie es in anderen Städten/ Kreisen aussieht.
5€? Ne, hier geht es um das Prinzip. Muss ich dann bei jeder Änderung bei meinem Instrumenten 5€ extra zahlen? Dafür das einfach 0 Infos von der Behörde kommen und man sich über Gitarre&Bass und das Musikerboard informieren muss.
 
Ab heute ist ja die Änderung CITES II aktiv, gebt mal Palisander in ebay ein, Angebote über Angebote wo nicht CITES II erwähnt wird, einige Händler haben eindeutig "Vorererbsbescheinigung dabei", sowie es Ebay auch fordert (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES II muss in der Ebay Anzeige eindeutig definiert sein das es legal ist). Bei so Sachen sind Käufer und Verkäufer dran. Aktuell werden auf Ebay jede Menge nicht den Ebay Regeln geltene Artikel erstellt und diese verstossen dann auch noch gegen CITES II, da freut sich doch die Naturschutzbehörde.

Meiner Meinung nach ein Versäumnis von Ebay, die sollen klar und deutlich einen Hinweis beim einstellen eiens Artikels auf die geänderte Gesetzeslage hinweisen. Bekommt die Naturschutzbehörde von solchen Verkäufen Kenntnis, muss Sie übrigens ermitteln.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ich bin aus Oberursel und für mich ist RP Darmstadt zuständig, stelle mal hier die Kontaktinfos dazu rein

"für Hessen / Oberursel das Regierungspräsidium Darmstadt — Obere Naturschutzbehörde — Luisenplatz 2 D-64278 Darmstadt Tel.: (+49-6151) 12-0 Fax: (+49-6151) 12-6313 E-mail: poststelle@rpda.hessen.de zuständig ist."
 
Bei so Sachen sind Käufer und Verkäufer dran.
Da bin ich mal gespannt auf Erfahrungsberichte, wie es dann wirklich kommt.

Abgesehen davon sind viele der Angebote wahrscheinlich auch schon ein paar Wochen drin. Mal sehen, wie ebay und die Behörden damit in Zukunft umgehen.

Hier in dem Thread hat doch auch jemand mal einen Link geteilt, in dem gesagt wurde, dass sich Handel nur auf grenzüberschreitende Transaktionen bezieht. Ob das stimmt, ist für mich genauso fraglich, wie viele weitere Infos.

Aber vielleicht gibt es ja ab sofort auch Leute, die dann mal tatsächliche Erfahrungen mitteilen können.
 
Bei Ebay z.b. sind Angebote mit Sachen die Teile von geschützen Arten enthalten nach Washingtoner Artenschutzgesetz CITES II zu kennzeichnen, also ergo in die Beschreibung reinzuschreiben habe Vorerwerbsbescheinigung oder bei manchen Händler steht dort vorangemeldete Altware nach CITES II. Das fehlt bei neu eingestellten Angeboten heute, ergo verstossen die einsteller nach ebay richtlinien. Viele sind sich auch nicht bewusst das sie was flasch machen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Man muss nurmal am Flughafen Zollkontrolle schauen, welche Mitbringsel auf einmal dem Besitzer viel Ärger einbringen.

Ich finde die Presse hat das Thema schön ausgespart, in den Mainstreammedien wurde das Thema ausgelassen.

Ebay Richtlinien zu CITES II Sachen

http://pages.ebay.de/de/de-DE/help/policies/wildlife.html

Meiner Meinung nach sollte Ebay auf der Login Seite auf solche Sachen hinweisen und allen ist geholfen.

Niemand isst heute mehr Schildkrötensuppe und alle akzeptieren da den Artenschutz, denke mal mit Palisander das dauert noch bis es in den Köpfen der Menschen angekommen ist.
 
mit unzufriedenen Bürgern, die nicht unterscheiden können, wer ihnen da jetzt gerade in den freiheitlich demokratischen Individualismus pfuscht

Definitiv nein. Es geht hier nicht darum, daß jemand mit 150 km/h durch die Ortschaft brettern will, weil er "freie Fahrt für freie Bürger" als sein freiheitlich demokratisches Grundrecht ansieht. Es geht darum, daß legal erworbenes Eigentum über Nacht im weitesten Sinne quasi kriminalisiert wird. Ich besitze viele Gitarren aus der 70er und 80er Jahren. Damals war Palisander noch überhaupt kein Thema. Und nun soll ich alles was damals legal war registrieren? Was ändert eine Registrierung? Wie hier schon geschrieben wurde, der Baum wurde trotzdem gefällt. Auch wenn ich meine Gitarren im Garten eingrabe, es wird kein neuer Baum daraus. Ich möchte hier im Sinne des Treads keine Diskussion über die Notwendigkeit von Artenschutz beginnen. Aber im Gegensatz zu irgendwelchen Spezialisten, die auch heute immer noch Elefanten des Elfenbeins wegen meucheln denke ich, daß große Instrumentenhersteller, auch aus der jüngster Erfahrung heraus (z. Bsp. Beschlagnahme der Holzvorräte bei Gibsonvor ein paar Jahren), sehr wohl das Risiko scheuen, womöglich weiterhin illegal geschlagenes Holz zu verwenden (vielleicht bin ich da auuch zu blauäugig, in meiner Firma wird jedenfalls ständig geprüft, ob gegen irgendwelche Verordnungen und Gesetze verstoßen wird. Und das, obwohl es auch dort im Prinzip ausschließlich um die Kohle geht :igitt:) .

Eine für denkende Mensche logische Vorgehensweise bei diesem Thema wäre meines Erachtens, eine derartige Regelung an das reale Baudatum einer Gitarre nach dem Stichtag zu koppeln und dann den Nachweis des legitimen Holzschlags zum Beispiel in Form einer Markierung, ähnlich dem "nicht in die Tonne werfen"-Papperls zu führen. Was bitte bringt eine Regelung, die einen Verkauf von alten Instrumenten von Privat an Privat reglementieren will?

Und wer sagt denn, daß Palisander nicht irgendwann einmal in die 1. Stufe der Cities rutscht?

Auf der anderen Seite frage ich mich dann, ob der Staat dann im Falle des Falles nicht irgendwann wegen Beihilfe zu einer Straftat verdonnert werden kann, weil der über die Jahre an all den verkauften Gitarren sicherlich nicht schlecht verdient hat in Form von Einfuhrzöllen, Steuern, usw. ;), also quasi kommerziellen Nutzen aus dem Verkauf gezogen hat.

denn es ist auch nicht so selten, dass die Länder gesetzliche Vorgaben unterschiedlich ausgestalten.

... dann werden die (ursprünglich legal erworbenen) Gitarren demnächst dort verkauft, wo die lockerste "Interpretation" seitens der unteren Umweltschutzbehörde stattfand. Die Tourismusbranche wird sich freuen... :gruebel:
 
Fragt sich, ob der Vorerwerbsbescheid überhaupt in die Ebay-Anzeige bzw. in die -Auktion mit hinein muss und ob er nicht theoretisch nur bei Übereignung der
Gitarre bzw. dem Versand beigelegt werden muss.
 
Es gibt ja auch noch Klampfen, die Ebenholz (non Madagaskar) oder gebackenes Ahorn enthalten. Icn glaube nicht das die Ebay Scouts das unterscheiden können bzw. wollen. Solange das nicht der Fall ist, wird garnichts passieren...
Das ganze Thema wird erst bei non EU Grenzüberschreitung relevant werden, egal ob postalisch oder in persona....
 
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