What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Heute habe ich von meiner zuständigen Behörde, dem RP Darmstadt ein Schreiben erhalten, das mir den Vorbesitz der Ende Dez. 2016 per email und Excel-Anhang gemeldeten Instrumente bestätigt - wörtlich mit Brief und Siegel. Meine Liste war ausgedruckt, unterschrieben, mit Dienstsiegel versehen und angeheftet/angestempelt. Zusätzlich gab es einen Blanko-Vordruck, den man bei Weiterveräußerung verwenden kann. Dieses Formular habe ich hier zur Information beifügt, gehe davon aus, daß die Behörde nichts dagegen hat. Das Formular sieht vor, daß man das Schreiben der Behörde plus Liste dem Erwerber als Kopie gibt (man kann ja auf der Liste weitere, nicht relevante Instrumente schwärzen), der Erwerber kann dies bei erneutem Verkauf ebenso handhaben.

Aus meiner Sicht hat die Behörde in der Kürze der Zeit dieses komplexe Thema mit nahezu Null Vorlauf sehr gut und auch praxisgerecht gelöst, das sollte man auch mal loben!

Gruß

Andreas
 

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Privatpersonen und Orchestermusiker
müssen die CITES-Artenschutz-Auflagen bei Auslandsreisen beachten


Auf der 17. CITES Konferenz vom 24.9. bis 5.10. in Johannesburg wurde der Schutz auf mehrere für den Musikinstrumentenbau wichtige Hölzer ausgedehnt.
Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora kurz CITES, ist ein internationales Übereinkommen, das einen nachhaltigen, internationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen gewährleisten soll und die teilnehmenden Länder zu Handelskontrollen verpflichtet.
Betroffene Instrumente:
  • Blockflöten aus Edelhölzern
  • fast alle Klarinetten (Grenadill!) und viele andere Holzblasinstrumente
  • Gitarren, insbesondere auf Griffbrett, Steg und Korpus achten!
  • Xylophone, Orff'sche Instrumente und Kastagnetten
  • Trommelbespannungen, Bogenbau, Streichinstrumente
Betroffene Hölzer:
  • Palisander und alle Unterarten wie Grenadill und Cocobolo
  • Bubinga
  • Kosso

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die erweiterte Verordnung tritt ab 02.01.2017 in Kraft
  • Bei Produkten, die vor Beginn der Neuregelung, also vor dem 02.01.2017, erworben wurden, ist anhand der Rechnung nachweisbar, dass die Ware vor der Neuregelung in der EU war.
  • Beim Kauf eines betreffenden Instrumentes nach dem 02.01.2017 müssen auf der Rechung die betroffenen Hölzer und Nachweise für den legalen Bezug vermerkt sein.
  • Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen. Es könnte aber möglich sein, dass eine Kontrolle stattfindet. Es ist ratsam für betreffende Instrumente vorsorglich die Handelsrechnung oder eine Musikinstrumentenbescheinigung dabei zu haben.
  • Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 kg beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet. Auch hier gilt: Es ist ratsam für betreffende Instrumente zumindest die Handelsrechnung oder eine Musikinstrumentenbescheinigung dabei zu haben.
  • Bei Orchesterreisen in ein Nicht-EU Land wird das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen von 10kg schnell überschritten. Hier ist eine Wanderausstellungsbescheinigung auf jeden Fall frühzeitig vor der Reise zu beantragen!
  • Für den privaten Verkauf innerhalb der EU braucht man eine Vorerwerbsbescheinigung von der jeweils zuständigen Behörde. Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.
  • Für den Verkauf außerhalb der EU ist eine Vorerwerbsbescheinigung und eine Ausfuhrgenehmigung notwendig.
Eine Vorerwerbsbescheinigung kann bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.
Eine komplette Liste der Behörden findet sich hier:
http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/list_authorities.pdf
Eine Musikinstrumentenbescheinigung oder eine Wanderausstellungsbescheinigung bekommt man beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).
cGFydDMuQzVEODc2RTcuRDM3MkExMDVAc2NobGFpbGUuZGU.bs17a
Musikinstrumentenbescheinigung für Instrumente, die vom Besitzer im Reisegepäck mitgeführt werden
cGFydDMuQzVEODc2RTcuRDM3MkExMDVAc2NobGFpbGUuZGU.bs17a
Wanderausstellungsbescheinigung für Orchester

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon
Karlsruhe 0721 1302-35 oder 27
Pforzheim 07231 23685
Offenburg 0781 71058
Rastatt 07222 32760
Landau 06341 85000
Bruchsal 07251 13252
Email
instrumente@schlaile.de
pforzheim@schlaile.de
offenburg@schlaile.de
rastatt@schlaile.de
landau@schlaile.de
bruchsal@schlaile.de
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Viele Grüße
Ihr Musikhaus Schlaile Team


P.S.: Gerne dürfen Sie diese Email an musikinfizierte Freunde und Bekannte weiterreichen!
 
EDIT - durch einfügen weiterer Posts ist das ZITAT nötig geworden ...

Aus meiner Sicht hat die Behörde in der Kürze der Zeit dieses komplexe Thema mit nahezu Null Vorlauf sehr gut und auch praxisgerecht gelöst,

Das wäre auch für mich die Musterlösung. Durch die Rückgabe an den Musiker sorgen sie auch dafür, dass sie keine übermäßigen Lagerbestände pflegen müssen. Der Ball liegt wieder bei dir.

Gruß
Martin
 
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elmwood_3100
  • Gelöscht von Vester
  • Grund: erledigt
Für den privaten Verkauf innerhalb der EU braucht man eine Vorerwerbsbescheinigung von der jeweils zuständigen Behörde. Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.

Nein, man braucht keine, sie mag aber nützlich sein.

Beschlagnahme - Kann man das belegen? Ansonsten verweise ich das mal in den Bereich der Märchen und Sagen.
 
Da die Umsetzung in EU Recht ja wohl noch aussteht, sind alle Äußerungen zum Privatverkauf reine Spekukation, da Cites ja nur den grenzübergreifenden Import und Export regelt. Mit einer Registrierung kann man sich ggf. gegen ein worst case scenario absichern, in Stein gemeisselt ist da meiner Meinung nach noch nichts, wie auch die unterschiedlichen Statements der Behörden zeigen...
 
Habe heute nach ca. 5 Wochen nun endlich auch meine 'Bescheinugung' vom RP-Stuttgart erhalten

Cites-II v RPS seite-1.jpg


Cites-II v RPS seite-2.jpg
 
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Meine Meinung, ob das jetzt hier hingehört, oder nicht. Edelhölzer, Exotenhölzer, oder wie auch immer, muss das sein ?
Hier die am meißten verwendeten Hölzer: Fender: american red Alder (Roterle) für den Body, Rock Maple (Bergahorn) für
den Hals. Palisander für das Griffbrett.
Gibson: Mahagony für den Body und Hals, Ebenholz oder Palisander für das Griffbrett. Decke aus verschiedenen Ahorn.

Welche Materialien bei Blasinstrumenten, Schlagzeug und anderen Instrumenten verwendet wird, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall ist Gibson die Nr.1 in Sachen "Exotenhölzer". Statt Mahagony könnte man auch Merantie, oder Nato verwenden.
Kirschholz, Wurzelholz, Birnbaum für die Griffbretter.....An Eiche hat noch keiner nachgedacht.

Zusammenfassung: Die Gitarrenindustrie soll sich gefälligst mal etwas einfallen lassen, damit der "noch" vorhandene
Baumbestand für "Exotenhölzer" bestehen bleibt.

Meint
Franky
 
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Gibson hat aber dazugelernt. Deren Holz kommt inzwischen nur noch von Plantagen. Zumindest wenn man den Presseberichten glaubt: Mahagoni aus Fiji, Palisander aus Indien, alles nachhaltig angebaut. Ebenholz muss man wohl bei Taylor kaufen, weil Taylor der Haupteigentümer der einzigen beiden legalen Ebenholz Quellen ist (in Kamerun und Indonesien, ebenfalls Plantagen). Deshalb verwendet Gibson das nur noch im Notfall. Ist schon blöd wenn man beim Hauptkonkurrenten für A-Gitarren Holz kaufen muss :D
 
Zusammenfassung: Die Gitarrenindustrie soll sich gefälligst mal etwas einfallen lassen, damit der "noch" vorhandene
Baumbestand für "Exotenhölzer" bestehen bleibt.
Machen sie doch, nur kommen die Alternativen dann meist nicht gut bei den recht konservativen Gitarristen an. Steinberger z.B. mit dem zunächst kompletten Verzicht auf Holz und setzen auf Carbonfaser, später gingen kleinere Anbieter wie Basslab in eine ähnliche Richtung. Flaxwood mit einem Gemisch aus Holzspänen und quasi Klebstoff bzw. halt künstlichem Bindematerial. Steinberger hat später dann sogenannte Ebonol Griffbretter gemacht, die mittlerweile auch beim Mutterkonzern Gibson eingesetzt werden (Richlite ist so ziemlich das Gleiche). Das kommt dann so an:

Hat das Richtlite Griffbrett (Gibson) den "relativen bzw gleichen Ton" als das Ebenholz? (finde ich ärgerlich das bei dieser Preisklasse so Plastik Ding verbaut wurde)

=> https://www.musiker-board.de/threads/richtlite-griffbrett.571456/

Selbst über das Plantagenholz wird dann auch gemeckert, dass es angeblich nicht so toll klingen würde. :weird:

Edit: Dann gibt es auch noch Baked Maple, was dunkler aussieht als normales Ahorn. Das kam auch eher nicht so gut an, hat z.B. auch wieder Gibson mal probiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Meinung, ob das jetzt hier hingehört, oder nicht. Edelhölzer, Exotenhölzer, oder wie auch immer, muss das sein ?
...
Die Gitarrenindustrie soll sich gefälligst mal etwas einfallen lassen
Sorry, aber zum Einen denke ich, dass eine Grundsatzdiskussion in diesem Thread fehl am Platze ist, und zum Anderen tut sie (die Gitarrenindustrie) das. Bitte vorm Lospoltern informieren.
 
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Also rechtfertigt ein bisschen mehr Ton die Gefährdung von Wäldern? Bin mir sicher aus Elfenbeintassen schmeckt mein Tee noch geiler, sollte ich deswegen mal nach Afrika und Elefanten töten?
=> https://www.musiker-board.de/threads/richtlite-griffbrett.571456/

Selbst über das Plantagenholz wird dann auch gemeckert, dass es angeblich nicht so toll klingen würde. :weird:
Weil Musiker so konservativ sind wie sonst was. Es gab so tolle neue Ideen im Instrumentenbau, aber man muss ja immer gegen jeden Fortschritt sein. Aber was der Bauer nicht kennt :)
 
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Ich sage auch, dass speziell Gitarristen größtenteils ziemlich verkalkt im Kopf sind, speziell was das Nachempfinden von Sounds aus einer Phase betrifft, bei der einige auch einen Toaster zwischen Amp und Gitarre geschaltet hätten, wäre das a) lauter oder b) verzerrter oder sogar c) einfach anders gewesen.

Aber schau dir mal an, was Experimente mit neuen Materialien dann kosten. Da müssen erst Entwicklungskosten und/oder teure Fertigungsverfahren reingeholt werden. Vor 2k fängt da selten was an. Das ist ein kleinerer Markt. Aristides z.B. finde ich extrem interessant.
(Und für mich persönlich noch: über 999 würde ich eh nie gehen)
 
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Durch den Verbrauch der Gitarrenindustrie wird der Bestand nicht gefährdet. Sie fällt nur zufällig in den Nutzertopf - als Randerscheinung.

Ich behaupte mal: 1 Woche Möbelindustrie wiegt 10 Jahre Gitarrenbau auf.

Wir Gitarristen gehen sogar recht bewusst mit dem Thema um und folgen den Regularien.

Im Gegensatz dazu ist mir kein Fall bekannt wo ein Möbelbesitzer 60 kg Tisch als Vorerwerb angemeldet hat :) ...

Daher finde ich es durchaus sinnig Material nach dem Ton und der Verarbeitbarkeit auszuwählen - und dieses dann legal zu beziehen.

Gruß
Martin
 
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Der Vollständigkeit halber: ich habe heute auch meine Bestätigung von den Behörden bekommen. Lief vorbildlich, einwandfrei und reibungslos. Im Nachhinein bin ich froh, dass ich mir die Zeit genommen hatte, diesen Papierkram noch schnell im alten Jahr zu erledigen.
 
Bis heute habe ich übrigens keine Reaktion meiner unteren Umweltschutzbehörde erhalten.
 
Im Nachhinein bin ich froh, dass ich mir die Zeit genommen hatte, diesen Papierkram noch schnell im alten Jahr zu erledigen.

Geht mir genauso. Der Zeitaufwand war minimal, Kosten bei Null und nun habe ich ein brauchbares Dokument, was mir ggf. beim Weiterverkauf hilft. Unser föderales System führt aber wohl dazu, daß die Auslegung und Handhabung dieser Situation regional durchaus unterschiedlich erfolgt. Mit der hessischen Lösung des RP DA bin ich sehr zufrieden.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Im Gegensatz dazu ist mir kein Fall bekannt wo ein Möbelbesitzer 60 kg Tisch als Vorerwerb angemeldet hat

Ich unterstelle man zugunsten der Besitzer, daß viele Palisander-Möbel nur hauchdünn furniert sind, das Gewicht kommt dann von MDF & Co., nur, die Besitzer wissen das nicht.
 
Mein Kollege, der bereits eine Woche vor mir bei der selben Behörde ebenfalls per email eingereicht hat, hat auch noch keine Antwort. Aber im Alphabet kommt sein Nachnahme auch nach meinem..... ;-)
 
Ich habe heute ebenfalls eine Antwort vom RP Darmstadt erhalten: man wollte noch Fotos meiner Akustikgitarre haben, die keine Seriennummer hat.
 
Das schreibt thomann seinen Kunden, die von außerhalb der EU bestellen (wollen)

"Thank you very much for contacting us.

The Convention of International Trade of Endangered Species of Flora and Fauna (CITES) held a conference in October 2016 in Johannesburg, South Africa where it was decided that all species of rosewood under the genus Dalbergia and three Bubinga species will be protected under CITES Appendix II.

A new regulation takes effect on January 2, 2017 that calls for documentation when shipping instruments internationally that contain any amount of any kind (i.e. fingerboard, back, sides, binding) of rosewood or certain types of Bubinga. As every commercial transaction outside of the EU must be accompanied by a CITES re-export certificate, Thomann is unfortunately only able to supply the required paperwork, and meet the export conditions required for products over 998 €.


Kind regards
XXX XXXX
Export Sales "
 

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