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Band ohne Bandvertrag - Kündigung eines Bandmitglieds - Wer hat Tips bei Problemen?

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Spacefox
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Hallo, ich bin neu hier, und ich weiß auch, dass ihr mir keine Rechtsberatung geben könnt / dürft - aber ich würde mir gerne euren Rat holen, weil hier scheinbar recht kluge Köpfe unter euch sind!

Ich habe vor 3 Jahren eine 3-Köpfige Band gegründet. Name, Logo, Idee und alles stammt von mir, wir haben aber nur Coverstücke gespielt und in erster Linie Traditionals / Folklore. Ich habe die Website verwaltet, ich habe mich immer um alles rechtliche gekümmert, die Verträge gemacht und im Namen der Band unterschrieben, wenn eine Steuernummer gefragt war, so habe ich stets meine angegeben - ich bin beim Finanzamt als freie Musikerin angemeldet.
Wir haben keinen Bandvertrag gemacht, da wir alle drei noch andere Projekte hatten, und keiner von uns einen Bandvertrag gut fand - so ein Mist!

Wir haben zu dritt im eigenen kleinen Homestudio eine kleine CD aufgenommen und die verkaufen wir bei Auftritten. Die CD ist ohne Labelcode, nicht bei der Gema und alles eben klein-klein-selbstgemacht.

Trotzdem, wir haben einige Gigs, und verkaufen meist auch gut Cds.

Ein Mitglied ist leider in der letzten Zeit immer wieder krank und scheinbar (deutlich sichtbar) auf starken Medikamenten und Betäubungsmitteln zu den Auftritten erschienen. Wir haben das mehrfach angesprochen, aber es wurde immer schlimmer. Auch Drogenkonsum kann ich nicht ausschließen, die Musik litt bei den letzten 5 Gigs sehr darunter! Es war katastrophal! Auch körperlich wurde dieser Mensch immer klappriger und schaffte zuletzt nicht einmal mehr den Aufbau seines Equipments.

Nun habe ich dieses Mitglied hinausgeworfen, weil es freiwillig die Band nie verlassen hätte, ich aber definitiv nicht mit einem so kranken Musiker auftreten konnte/wollte und wir bereits auch mehrfach vom Publikum darauf angesprochen wurde. Wir beiden anderen Mitglieder werden seitdem von ihm per Mail und Brief bedroht. Dieses ehemalige Bandmitglied behauptet nun, auch ohne Vertrag seien wir eine GbR und ihm stünden 1/3 aller Gagen der Gigs zu, die mit ihm gebucht wurden - ist das richtig???? (Die Verträge habe nur ICH, und ich habe darauf als einzige unterschrieben. Ist es nicht MEINE Entscheidung, wen ich mitspielen lasse?)
Außerdem möchte er weiterhin seinen Anteil an der gemeinsamen CD, für die allerdings er am wenigsten geleistet hat. Wir haben von dieser CD, die wir nun seit 1,5 Jahren verkaufen alle schon gut was abbekommen (bislang durch 3 geteilt). Nun gibt es aber eben auch Gigs auf Hutkasse/CD Verkauf und ich würde gerne dem neuen Bandmitglied, der ja nun Ersatzweise die selben Lieder spielt, einen Anteil vom CD Verkauf zukommen lassen. Kann das ehemalige Bandmitglied da rechtlich gegen vorgehen? Wie gesagt, die CD ist bei mir zuhause selbst produziert und selbst gebrannt. Ich leiste alle drumherum-Arbeit wie Coverdruck, Labelprint, Internetpräsenz. Außer das Einspielen seiner Spur hat das ehemalige Bandmitglied nichts daran geleistet.

Das ehemalige Bandmitglied möchte jetzt da rechtlich gegen uns vorgehen... er wirkt sehr giftig und böse, hat wohl auch mit der Krankheit zu tun. Eigentlich ein Wahnsinn, denn er ist schwerkrank und ich könnte es gar nicht verantworten, ihn weiterspielen zu lassen. Was tun?
Was würdet ihr tun?
Was glaubt ihr denn, was uns nun blühen wird?

Ich bin um jede fundierte Antwort sehr dankbar.
 
Eigenschaft
 
Hi Spacefox, zunächst mal: ich bin kein Jurist und ob ich eine fundierte Antwort wie gewünscht geben kann, steht in den Sternen. Aber ich würde die Sache locker angehen, kann ich mir doch nicht vorstellen, dass ihr die Gagen nach Vorabzug aller Kosten nicht gedrittelt habt oder wenigstens nach sauberer Begründung anders verteilt habt. Denn eine Gage ist ja ein Bruttobetrag, wovon netto viel weniger übrig bleibt. Und selbst wenn das ehemalige Bandmitglied sich rechtsanwaltlich vertreten läßt, um seine Ansprüche durchzusetzen, so kannst Du doch das gleiche machen. Wo soll da ein großes Problem sein? Ärgerlich ist allerdings, dass man sich wegen so einem Sche.. nen Kopf macht, jedoch kann man ja nur daraus lernen. Du solltest die Situation also eigentlich als Gewinn, als Weckruf sehen, die Verteilung der Finanzen fürderhin schriftlich niederzulegen und auch eventuelle Verantwortlichkeiten im Bandkontext damit zu regeln. Mach Dich also nicht verrückt und lass die Sache auf Dich zukommen. Möglicherweise steckt auch nur Bluff dahinter. Kopf hoch. ;)
 
eine GbR? :) das ist doch albern.

Was Autorenrechte angeht, es ist eine heikle Sache. Aber er muss beweisen, dass er irgendwas am Recording geleistet hat. Ich würde sagen da gilt Zeugenaussage gegen Zeugenaussage. Ihr seit zu 3 gegen 1. Da hat er keine Chance.

Allerdings gilt eine mündliche/schriftliche Absprache auch als Vertrag. Daher falls du mit ihm per Mail oder PN irgendwas schriftlich ausgemacht hast, gilt es als Vertrag. Da kann er dagegen klagen.
 
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eine GbR? :) das ist doch albern.

Nicht so albern wie dein Post.


@Spacefox
Da Du es nicht geschafft hast dir grundlegende Informationen, z.B. zum Thema GbR, aus dem Internet zu besorgen, möchte ich dir dringend ans Herz legen die anwaltlichen Beistand zu besorgen.
 
S
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Signalschwarz
  • Gelöscht von DieterWelzel
  • Grund: Bezugspost gelöscht
Was habt ihr denn so verdient mit eurer Musik,

Lohnt es sich überhaupt darum zu streiten?
*** Gelöscht, da Bezugsposts gelöscht. DieterWelzel für die Moderation ***
 
Grund: Bezug gelöscht
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Allgemein läßt sich sagen:

1) Auch mündliche Verträge sind Verträge, die Schwierigkeit ist in der Regel die Beweisführung.
2) Faktisch werden Leute, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und gemeinsam aktiv geworden sind, wenn andere Regeln nicht getroffen wurden, als GbR behandelt. Das heißt, es werden bei Streitfällen die Regelungen herangezogen, die allgemein für eine GbR gelten oder allgemein üblich sind.
3) Wenn in einer Band mit drei Leuten eine Person gegen die Bandziele verstößt oder aus anderen Gründen für die zwei anderen Mitglieder nicht mehr tragbar sind, können sie - weil sie die Mehrheit sind - das andere Mitglied aus der Band ausschließen. Zumindest ist das eine Handlung, die nachvollziehbar und begründbar ist und auf deren Grundlage man sich beziehen und weiter machen kann. (Weiter machen zu können, ist ein berechtigtes Interesse einer Band.) Ein Ex-Mitglied einer Band, das nicht bei Gigs der Band mitspielt - also keine Leistung erbringt - kann auch keinen Anteil an Gigs verlangen, da diese auf Grund einer Leistung gezahlt werden. Dieser Anteil steht dem Menschen zu, der den job des Ex-Mitglieds übernimmt. Ob ein Ausfallhonorar überhaupt berechtigt ist, ist nicht zu klären und man würde auf allgemeine Regelungen wie sie in einer GbR vorliegen zurückgreifen oder auf ähnliche Fälle, wie sie in der Band gehandhabt wurden.

Jetzt wird es spannend - und mal so allgemein:
- Mit einer selbst gefertigten CD mit coversongs ohne Labelcode und GEMA-Abgabe bewegen sich ALLE auf sehr, sehr dünnem Eis. Die Mitglieder der übrig gebliebenen Band solltet mal überprüfen, ob sie so weiter machen oder dies erst mal einstellen wollt. Damit wäre auch dem Nicht-Mitglied die Grundlage entzogen, hier überhaupt etwas zu verlangen. Das, was in der Vergangenheit erzielt wurde, wurde aufgeteilt. Zukünftig verkauft die Band diese CD nicht mehr > also keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche.
- Irgendwelche anderen Ansprüche eines nicht mehr in der Band befindlichen Mitglieds sehe ich nicht, da es offensichtlich einerseits keine gemeinsamen Anschaffungen gab, zu dem es einen Beitrag geleistet hat, noch irgendwelche Schulden oder Ansprüche offen sind, zu dem es einen Beitrag leisten müßte auf der anderen Seite.
- Wird diese Sichtweise so geteilt, wäre es nicht schlecht, das Ex-Mitglied demgemäß in sachlich gehaltenem Ton zu informieren und die Grundlage für irgendwelche Ansprüche seinerseits zu bestreiten. Es ist ohnehin üblich, dass mögliche Forderungen der Band mitgeteilt werden, bevor vor Gericht gegangen wird - das wird ohnehin später geprüft werden und dazu wird auch jeder Rechtsanwalt anraten. Das kann die Band erst mal getrost abwarten.

Durchatmen.

Für die Zukunft:
- In der neuen Band ALLES auf eine gute, abgesicherte und gemeinsame Grundlage stellen, mit schriftlichen Vereinbarungen, die alle unterschreiben und über die sich alle vorher einen Kopf gemacht haben.
- Mit Neustart der Band auf rechtskonforme Handlungen achten und Graubereiche vermeiden.

So weit mal allgemein aus meiner Sicht.

Dann noch: Sich generell nicht provozieren lassen. Aber das auch selbst nicht tun. Kühlen Kopf bewahren.

x-Riff
 
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Ja, da hat der Rausgeworfene Recht, Ihr seid auch ohne Vertrag eine GbR.

Was ist denn mit der Gage von den Gigs mit ihm passiert? Dazu hast du nichts geschrieben.
Edit: Ah so, geht es um die künftigen Gigs, die bereits vereinbart wurden? Abhängig von der bisherigen Regelung kann es schon sein, dass da ein Vertrag zustande gekommen ist: Er hält sich die Termine frei, spielt und bekommt Anteil an der Gage. Wenn er jetzt wegbleiben soll, ist eventuell ein Ausfallhonorar fällig.

Wenn er die CD mit eingespielt hat, dann hat er Leistungsschutzrechte erworben und Anspruch auf Vergütung. Ob das jetzt mit seinem bereits erhaltenen Anteil schon angemessen abgegolten ist oder nicht, wird dir hier keinen beantworten können bzw dürfen.
 
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rbschu
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rbschu
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Du solltest das Thema tatsächlich einmal mit einem Juristen besprechen. Es gibt an den meisten Amtsgerichten mindestens wöchentlich Tage, an denen man für einen geringen Unkostenbeitrag (10-20 Euro) eine Erstberatung von einem Anwalt erhalten kann. Vielleicht weisst du dann schon einmal grob, was Sache ist.

Was nun aber die Forderung des ehemaligen Bandkollegen betrifft, ist es andererseits so, dass er das "Drittel", von dem er meint, dass es ihm zusteht, mit juristischer Hilfe einfordern müsste und somit er derjenige ist, der sich dazu im Zweifel einen Anwalt nehmen müsste. Auch wenn es regelmäßige Gigs gibt und die CD-Verkäufe gut laufen, bleibt dennoch die Frage, ob das alles wirklich Reichtümer einbringt oder das Ganze eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen wäre.
 
wichtig wäre zu wissen was der TE mit dem Bandmitglied schriftflich alles so ausgemacht hat. Wenn sie sich auf 1/10 geeinigt haben, kann dieser Bandmitglied schon keine 1/5 verlangen. Kommt also drauf an was sie ausgemacht haben. Wenn es nichts schritflich da ist. Dann hat der Bandmitglied Pech. Er muss schließlich beweisen.
 
Warte ab. Ich wurde auf der Arbeit schon mehrmals mit Klagen bedroht, da kam nie was bei raus.

Übrigens über welchen Streitwert sprechen wir? Ich glaube da gibt es auch minimale Grenzen die erreicht werden müssen.
 
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Kommt also drauf an was sie ausgemacht haben. Wenn es nichts schritflich da ist. Dann hat der Bandmitglied Pech. Er muss schließlich beweisen.
Das ist so nicht richtig.

Dass das klagende oder Ansprüche geltend machende Mitglied diese beweisen oder belegen können sollte, ist richtig.
Dass es dazu etwas Schriftliches braucht, ist falsch. Es reicht beispielsweise der Verweis auf den Umstand, dass die Gelder aus den Verkäufen von CDs immer aufgeteilt wurden, um diesen Anspruch zu belegen. Dazu muss nichts Schriftliches vorliegen. Die geltende Praxis reicht hier.
Es kann sogar sogar sein, dass ein Rechtsanspruch vorliegt, ohne dass diese Praxis vorliegt oder obwohl etwas Schriftliches vorliegt. Beispielsweise dann, wenn ein Bandmitglied von ihm üblicherweise zustehenden Ansprüchen grundlos ausgeschlossen wurde bzw. das Schriftliche nicht rechtswirksam ist. Dann wird auf Regelungen zurückgegriffen werden, die in einer GbR üblich sind bzw. dem geltenden Recht entsprechen. Sogenannte Knebelverträge sind so ein Beispiel.

Wenn beispielsweise eine Lotto-Tippgemeinschaft - ein übliches Beispiel für eine GbR - beschließt oder beschlossen hat, einem Mitglied einen Teil eines Gewinns nicht auszuzahlen, obwohl dieses seinen Verpflichtungen wie jedes andere Mitglied der Tippgemeinschaft nachgekommen ist, dann muss erstens die Tippgemeinschaft die Gründe dafür vorbringen und nicht das ausgeschlossene Mitglied und zweitens wird selbst etwas Schriftliches, das den Ausschluss zementiert, nichts bringen, wenn es nähmlich gegen geltendes Recht verstößt oder nicht rechtswirksam ist.

x-Riff
 
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Ich staune gerade ein wenig. Ich habe schon in einigen Bands gespielt und es wurden schon einige Mitglieder rausgeschmissen, resp. sind von selbst gegangen. Noch nie gab es irgendwelche juristischen Nachwehen. Ich würde das mal entspannt angehen und erst mal Zeit verstreichen lassen. Oft beruhigen sich erhitzte Gemüter von selbst wieder. Wenn er dann klagen will, muss man mit einem Anwalt reagieren. Aber jetzt schon sich einen Kopf machen, was wäre wenn? Ich weiss nicht. Wir sprechen hier ja nicht von horrenden Summen. Ich hatte übrigens auch noch nie einen Bandvertrag, sondern nur einen Label-Vertrag. Diese Überregulierung macht mich ein wenig nachdenklich. Scheint aber dem Zeitgeist geschuldet zu sein. Hoffe, dass sich das friedlich für euch regelt.
 
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I Diese Überregulierung macht mich ein wenig nachdenklich. Scheint aber dem Zeitgeist geschuldet zu sein.

Es ist eben n i c h t überreguliert, sondern im Gegenteil unterreguliert, wenn sich Leute, die eine gemeinsame Unternehmung planen (Band), nicht schon VOR Beginn dieser Unternehmung die Bedingungen dafür vereinbaren ...

Thomas
 
Überreguliert vielleicht nicht, aber vielleicht formalisiert ...

Sprich: Es ist völlig selbstverständlich, dass sich ein paar Menschen, die etwas miteinander unternehmen wollen, sich absprechen und zu gemeinsamen Regeln kommen, und zwar im Konsens. Oft überblickt man nicht, was auf einen zukommt und vieles entwickelt sich anders, als man denkt und dann muss man halt wieder miteinander sprechen.

Ob man alles in schriftliche Verträge gießen muss, die ein Rechtsanwalt prüft, ist eine zweite Frage. Und ob man von Anfang an davon ausgehen muss, dass es zu einem Streit kommt, ist halt auch noch nicht klar.

Das lehrt einen doch auch erst das Leben selbst und dann kommt man vielleicht zu dem Schluss, dass es klug sein könnte, das Ausgemachte schriftlich festzuhalten - und das ist auch gut.

Aber ich würde es jetzt auch nicht überbewerten wollen. Wie viele Bands gibt es denn? Das geht doch in die hunderttausende. Und viele davon mit Jugendlichen, die halt in erster Linie Bock auf Musik haben und wo der eine Bass anfängt, weil halt ein Bass fehlt und der dritte Schlagzeug spielt, weil er mit seinem Kumpel zusammen was machen will. Ist doch in Ordnung. Und da rennt man doch nicht als erstes zum Rechtsanwalt und wühlt sich durch Verträge, sondern hoffentlich in einen Musikladen und kauft sich ein Instrument und legt los.

Und bei wie vielen Bands kommt es denn dann zu Schwierigkeiten, die vor Gericht landen? Das ist doch gar nicht so viel - im Verhältnis gesehen. Da landen doch mehr Ehen vor dem Scheidungsrichter als Bands vor Gericht.

Hier tauchen doch nur die Leute auf, bei denen es qualmt. Und wer weiß: vielleicht beruhigt sich ja auch der ein oder andere wieder und dann hat es halt mal ordentlich gekracht und es ist ordentlich Dampf unterm Kessel und Frust in der Tüte - je nun: das gehört auch zum Leben und wenn man es das nächste Mal etwas bedächtiger und vorausschauender angeht, ist es doch auch in Ordnung.

Oder wie ein berühmter Fußballer es mal treffend formulierte: Man soll das alles nicht übersterilisieren ...

x-Riff
 
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Ich hatte in anderer Angelegenheit (u.a. als Vermieter) die Freude mit Anwälten und Gerichten zu tun zu haben. Mein letzter Fall ( ich habe mit 78% Quote den Prozess gewonnen) hat Verfahrenskosten produziert, die bei 150% des Streitwertes lagen.

Meine Empfehlung: setzt Euch mit dem Ex-Bandmitglied zusammen und handelt einen Vergleich aus. Ohne Anwälte. Das wird Euch etwas kosten. Ist aber noch immer billiger als der Gerichtsweg.

Und Ja: Auch ohne Vertrag existiert eine GbR.
 
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Das ist so nicht richtig.

Es reicht beispielsweise der Verweis auf den Umstand, dass die Gelder aus den Verkäufen von CDs immer aufgeteilt wurden, um diesen Anspruch zu belegen.

Hat dann dieser Mitglied unbegrenzt Anspruch auf ein Teil der verkauften CDs? Dass er früher mal ein Teil von den verkauften CDs abbekommen hat, gibt ihm automatisch das Recht zeitlich unbegrenzt weiterhin ein Teil des Geldes zu holen? Was ist wenn die anderen Bandmitglieder als Zeugen aussagen würden, dass sie mündlich ausgemacht haben, dass der rausgeworfener Mitglied nur für die ersten 3 Monate den Anteil bekommen sollte?

Wenn beispielsweise eine Lotto-Tippgemeinschaft - ein übliches Beispiel für eine GbR - beschließt oder beschlossen hat, einem Mitglied einen Teil eines Gewinns nicht auszuzahlen, obwohl dieses seinen Verpflichtungen wie jedes andere Mitglied der Tippgemeinschaft nachgekommen ist, dann muss erstens die Tippgemeinschaft die Gründe dafür vorbringen und nicht das ausgeschlossene Mitglied

Gut das ist aber das übliche Vorgehen bei dem Streit zwischen Ags und An, zwischen Freiberuflern und Auftraggebern. Also nicht speziell bei GbR.
Die Tippgemeinschaft wie in deinem Beispiel, muss Beweise vorlegen. Weil sie sich weigern zu zahlen. Der Rausgeworfener hat ja davor Bewiesen, dass er ein Teil dieser Gemeinschaft war und ihm ein Teil zusteht. Jetzt liegt die Beweislast bei der Tippgemeinschaft. Sie müssen jetzt belegen warum sie ihn ausgeschlossen haben.

Ein guter Grund für die Ausschließung des Mitgliedes sehe ich an seiner schlechten körperlichen Verfassung. Der TE sagt, er hat seine zu erwartende Leistung nicht erbracht. Ein Konzert ist ausgefallen? Wenn die Band hier einen finanziellen Schaden erlitten hat, können sie ein Teil des Anteils des rausgeworfenen Mitgliedes streichen. Aber nur wenn sie wirklich einen finanziellen Schaden hatten. Bei "er hat krank ausgesehen" oder "vielen Menschen hat unser Konzert nicht gefallen" bringt nichts.


Was sagt das geltende Recht bei GbR bezüglich der Thema des TE?
 
Hat dann dieser Mitglied unbegrenzt Anspruch auf ein Teil der verkauften CDs?
Ich würde sagen: ja. Schlieslich ist es genauso seine musikalische Leistung wie die seiner Mitspieler welche auf der CD zu hören ist. Hätte man vorher geregelt, dass es auch einen Anteil für die Produzentin gibt wäre es gerechter zugegangen und der schmerz wäre jetzt nicht so groß
Dass er früher mal ein Teil von den verkauften CDs abbekommen hat, gibt ihm automatisch das Recht zeitlich unbegrenzt weiterhin ein Teil des Geldes zu holen?
Es hat wie gesagt nichts mit Gewohnheitsrecht zu tun, sondern damit, dass seine musikalische Leistung genauso vergütet gehört, wie die seiner Kollegen.
Dabei ist es unerheblich, ob der Tonträger im Laden oder bei einem Konzert verkauft wird.
Ich würde sowieso eine neue Aufnahme mit der aktuellen Besetzung machen. Dann kann das Publikum die Band mit nach Hause nehmen, welche es gerade gehört hat.
Und das Problem mit den Einnahmen aus der alten Aufnahme wäre auch ohne Stress gelöst.
 
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Hat dann dieser Mitglied unbegrenzt Anspruch auf ein Teil der verkauften CDs?
Wie schon oben geschrieben: es ist der TE grundsätzlich wärmstens ans Herz zu legen, den Verkauft der unlizensierten Musik bleiben zu lassen. Sie kann damit in Teufels Küche kommen! Damit erübrigt sich dann die Beantwortung der Frage, weil es aus dieser Quelle keine Einnahmen mehr geben wird.
Wenn sie eigene Songs aufgenommen hätten und es keine gesonderten Vereinbarungen zu den jeweiligen Rechten an der Musik gab, hätte das rausgeworfene Ex-Mitglied natürlich weiterhin alle Rechte an der durch ihn erstellten Musik.
 
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Wie schon oben geschrieben: es ist der TE grundsätzlich wärmstens ans Herz zu legen, den Verkauft der unlizensierten Musik bleiben zu lassen. Sie kann damit in Teufels Küche kommen! Damit erübrigt sich dann die Beantwortung der Frage, weil es aus dieser Quelle keine Einnahmen mehr geben wird.

Sie hat geschrieben, Traditionals/Folklore, möglicherweise ist das gemeinfrei und musste auch nicht lizensiert werden.
 
Wenn sie eigene Songs aufgenommen hätten und es keine gesonderten Vereinbarungen zu den jeweiligen Rechten an der Musik gab, hätte das rausgeworfene Ex-Mitglied natürlich weiterhin alle Rechte an der durch ihn erstellten Musik.

Das ist es ja was ich ich die ganze Zeit meine. :) Die gesonderten Vereinbarungen die die Rechte des Ex-Mitglieds zunichtemacht. Die Bandmitglieder können als Zeugen aussagen, dass er zwar am Recording beteiligt war, aber sie alle so ausgemacht haben das seine Rechte in wenigen Monaten erloschen werden. So stehen 2 Zeugenaussagen gegen 1. Das wäre doch eine gesonderte Vereinbarung?
 

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