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7 oder 19 % USt als Party/Hochzeitsband?

PeaveyUltra120
PeaveyUltra120
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Da die letzten Threads zu dem Thema nun schon etwas älter sind, wollte ich mal nachfragen, wie die Lage aktuell ist:

-Wann müssen 7 und wann 19 % USt. ausgewiesen werden?

Wie ist die Lage jeweils bei:
-Bierzelten
-Firmenfeiern
-Hochzeiten
-Vereinsfesten

-Wieviel USt. weist ihr aus?
 
Keine, da ich weniger als 25.000 € (neue Grenze ab 1.1.2025) Jahresumsatz habe (Kleinunternehmer-Regelung).
 
Konzert 7% möglich

Alles, wobei der reine kulturelle Konzertanspruch nicht besteht 19%

Im Bierzelt ist das "gemütliche Zusammensein" der Hauptzweck, also kein reines Konzert.
Bei Hochzeiten/Firmenevents und den meisten anderen Events, die eben nicht dem typischen Konzertzweck als Hauptzweck zeigen ist es ebenso mit den 19%.

Das ist mein Kenntnisstand und genaueres sagt Dir Dein Steuerberater.
 
Ist es nicht so, dass meine Leistung an den Veranstalter eigentlich immer eine künstlerische Darbietung ist (7%)?
Ob diese künstlerische Darbietung dann widerrum auf der Veranstaltung Hauptzweck (7%) oder Nebenzweck (19%) ist, ist doch wieder ein anderes Thema für sich, und eher relevant für die Umsätze des Veranstalters, oder nicht?

Zumindest verstehe ich folgende Auszüge so:


https://www.bundesfinanzministerium...ass-31-12-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(S.477ff)
—>

'Der ausübende Künstler hat nicht zu unterscheiden, ob seine Leistung im Rahmen einer nicht begünstigten
Tanzveranstaltung oder eines begünstigten Konzertes dargeboten wird, es sei denn, er wird selbst als Verkäufer der Eintrittsberechtigungen tätig. Seine Leistung an einen Veranstalter kann unabhängig von dem für die Veranstaltung selbst anzuwendenden Steuersatz ermäßigt zu besteuern sein.“
 
Was hältst Du @PeaveyUltra120 davon, Dich von einem dazu berechtigten Fachmann rechtlich beraten zu lassen, was hier im Board verboten ist, statt Dein Halbwissen jetzt mit anderen Angaben zu vermischen, ohne wirklich genau zu wissen, was für wen wann wo warum angesetzt wurde?

Du willst Einkünfte erwirtschaften. Dann solltest Du auch klar Kosten für essenzielle Beratung als Betriebskosten verstehen. Du nimmst ja auch keine Gebrauchtsaiten von anderen her, oder?
 
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@soundmunich
Das mache ich sowieso. Dennoch finde ich, kann man wohl durchaus hier im Board nachfragen, wie und wann andere Kollegen das wie handhaben, ohne gleich eine Rechtsberatung im Forum zu beschwören.

Insbesondere weil sich durchaus nicht alle Steuerberater im Speziellen mit Künstlern auskennen, und daher für mich die Erfahrungswerte anderer Musiker interessant sind.
In meinem Umfeld zeigt sich, dass die Bands das teilweise in gleicher Branche unterschiedlich handhaben.
 
dass die Bands das teilweise in gleicher Branche unterschiedlich handhaben.
... und was hilft Dir das? Du kannst doch laienmäßige Angeben weder erkennen noch beurteilen. Also ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Du fehlgeleitet wirst und/oder Dir einen eigenen für Dich falschen Reim machst.

kann man wohl durchaus hier im Board nachfragen, wie und wann andere Kollegen das wie handhaben, ohne gleich eine Rechtsberatung im Forum zu beschwören.
Das ist kein Nachfragen wie zu einer Verkabelung. Der Übergang zwischen Erzählung eigener Erfahrungen und Rechtsberatung ist fließend und vom Laien nicht erkennbar.

Dich von einem dazu berechtigten Fachmann rechtlich beraten zu lassen
Das mache ich sowieso.
Und was bringen Dir dann die Situationserzählungen anderer, die Du nicht in Gänze kennst und die Du (daher) nicht wirklich heranziehen und schon gar nicht beurteilen kannst?

Insbesondere weil sich durchaus nicht alle Steuerberater im Speziellen mit Künstlern auskennen
Erstens kann man die Fachleute VOR einer Beratung fragen, ob und welche Kenntnisse sie auf bestimmten Rechtsgebieten haben? ;)

Zweitens kann man hier natürlich nach Empfehlungen für Fachleute fragen wie etwa:

Wenn kann jemand für Steuerrecht für Künstler/Partybands in XY-Stadt empfehlen?

Solche Fragen tragen dann wohl eher zur Lösung Deines Problems bei.


Im Übrigen: Der Fachmann kann anhand von Gesetzen und Rechtsprechung eine bestimmte Vorgehensweise (hier 7 oder 19 % MwSt) empfehlen oder bei Vertretung vornehmen. Die letztendliche Entscheidung liegt aber bei der zuständigen Steuerbehörde, wo ein Mensch nach seinem Verständnis bis hin zu seiner Tageslaune (ist halt bei menschlichen Entscheidungen so) entscheidet. Ob die Empfehlung/Festlegung des Fachmanns akzeptiert wird, kann man nicht mit einem unveränderlichen Lineal messen, sondern hängt also von menschlichem Verständnis und Wollen ab. Wenn man mit der hoheitlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man die nächste Instanz anrufen (nach Sinnhaftigkeitsprüfung, ob der Aufwand den möglichen Erfolg nicht übersteigt).
 

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