metwurst20de
Registrierter Benutzer
- 06.06.12
- 14.01.09
- 54
- Sosa
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gesellschaftsauflösung, namensrechte, usw... ist alles im GbR-vertrag geregelt (egal ob mündlich oder schriftlich), bei mündlich muss eben eine einvernehmliche lösung gefunden werden.
das andere steht im mietvertrag oder wird mit dem vermieter geklärt.
Seltsame Frage ...Kann eine Einzelne Person diese Band weiter Aufrechterhalten und gleichzeitig die anderen Mtglieder aus dem Proberaum verweisen?
was ist eine band denn sonst, wenn man keinen verein oder sonstwas gegründet hat?

Davon steht in der Eingangsfrage aber nichts ...was ist eine band denn dann, wenn ich öffentlich mit ihr auftrete, umsatz generiere, gastspielverträge schließe usw...?

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft).
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die gesetzlichen Grundlagen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind im Wesentlichen in den §§ 705ff.Vorlage:§§/Wartung/alt-URL BGB geregelt. Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.
Quelle: Wikipedia
Hatte ich oben schon was zu geschrieben. Es kommt (im Außenverhältnis) ncht darauf an, wer den Proberaum nutzt, sondern wer der Mieter ist....durch die gemeinsame Nutzung des Proberaumes? Zumindest im Bezug drauf...?
Natürlich ist es nicht zwingend. Die ganzen Ratgeber (u.a. etwa von Bob Lyng) weisen aber aus guten Gründen drauf hin, DASS sehr leicht stillschweigend eine GbR - EBEN mit unklaren Verhältnissen - entsteht. Denn in der Praxis ist nämlich DAS das potentielle Problem, wenn's dann kracht. Es geht nicht um theoretisch konstruierte Beispiele, wie Du sie anführst. Die Ratgeber verstehe ich so: "Es entstehen GbR mit unklaren Verhältnissen und genau das ist das Problem."dass einem alle möglichen "Ratgeber" Glauben machen wollen, dass diese Form für eine Band quasi zwingend sei. Das ist sie nämlich nicht! Und meistens sind die Verhältnisse da auch allesandere als klar



Ich gehe ebenfalls davon aus, das weder ein Mietvertrag, noch eine GbR existiert.