Yamaha RGX Gitarre - war das ein Fehlkauf?

  • Ersteller Dawn667
  • Erstellt am
Das ist sehr tief angesetzt.

Nö, die BR Micro gehen regelmäßig auf ebay für 60-80 Euro weg. Ebay-Gebühren muß man ja dann ggf. noch abziehen, wenn man den Preis wirklich realisieren will. Das Blöde ist, ich will gar nichts aufnehmen. Ich hab auch schon nen RP 255 als Effektgerät. Es war von vornherein mein Plan, das Boss-Teil wieder zu verkaufen und dann für unter 100,- Euro ne gute neuwertige Yamha RGX 321 mit Kabel und Ständer zu haben. Plan hat leider nicht funktioniert :-(

Hätte er getrennt verkauft, selbst mit richtiger Angabe des Modells, wären mehr als 142€ drin gewesen

Nee, definitiv nicht. Ist ja nicht so, dass ich mich gar nicht vorher informiert habe. Ich habe mir viele Auktionen angesehen. Einsteiger-Gitarren in so schlechtem Zustand gehen regelmäßig nur für unter 50,- Euro weg.
 
eben. warte seine antwort ab, dann wird man anhand der reaktion sehen, wohin die reise geht und warum so etwas passieren konnte, in erster linie die falschangabe.
wenn er blockt, dann ebay den fall melden und schauen, was die für dich machen können.
dann könntest du entscheiden, ob sich der ganze ärger noch lohnt oder du es in zukunft halt vorsichtiger machst.
wie schon jemand sagte, wo der vk was von 321 sagte, dann hättest du ja anhand von simplen fotos sehen können, daß es nicht die gitarre sein kann.
aber man lernt ja aus seinen fehlern und der verlust ist ja jetzt auch nicht gigantisch.
dennoch ist es schade, wenn jemand mit sowas durchkommt (angenommen absicht).
und du kannst ihn ja immer noch mit einer schlechten bewertung "bestrafen".
und noch ein tipp: immer viel mehr fotos anfordern, wenn du an einem instrument interessiert bist.
bei so einem schlichten foto kannst du ja den zustand überhaupt nicht beurteilen und du musst halt IMMER vorsichtig sein.
 
... den Verkäufer per Nachricht über seinen Fehler und mein Ungemach informieren ...

Und nicht vergessen: Wir sind alle nur Menschen!
Man kann solche Fragen in der Öffentlichkeit (also hier im Forum) erläutern, aber bitte vorher. Dann kann man die Chance ein Schnäppchen zu machen aber meist vergessen. Ein kleines Risiko bleibt immer.
Hier finden sich leicht Kollegen, die aus lauter gut gemeinter Solidarität einen Verkäufer, der kein Ebay(halb)profi ist, ganz schnell in die Nähe von Kriminellen rücken. Solche Leute sind aber die Ausnahme!
Die Entscheidung liegt immer noch beim einzelnen Kunden. Müsste man jedes Mal einen Rechtsanwalt konsultieren, um die eigenen Privatverkäufe juristisch abzusichern, dann könnte man Ebay gleich vergessen!
 
Ich schliesse mich Schmendrick an: das war ein guter deal.
Bei dem Foto und der Beschreibung kann man nicht erwarten, eine saubere, gepflegte, top-eingestellte Gitarre zu bekommen, sondern eben - wenn man ein wenig ebay-Erfahrung hat - genau sowas: eine passable Anfänger-Klampfe, die man zerlegen, reinigen und einstellen muß, bevor man sie benutzen kann. So sehen Gitarren halt aus, wenn sie jahrelang nur rumliegen.

Es wäre auch sinnvoll gewesen, den Verkäufer vor dem Gebot um ein paar bessere Fotos zu bitten.

Für unter 150 euro ist das saucooles Paket. Ich würde dem Verkäufer eine gute Beurteilung geben, Lappen und Werkzeug rausholen und hätte dann meinen Spaß daran, aus diesem hässlichen Entlein wieder einen Schwan zu machen. Und wenn sie dir dann auch nicht gefällt, kannst du sie mit guten Fotos über Ebay zu einem ähnlichen Kurs wieder verticken. Ohne das mitgekaufte Zubehör.

Über die falsche Modellbeschreibung kann man ja evtl. noch eine kleine Erstattung raushandeln, dennoch: kein Grund, sich zu ärgern.
 
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mit einer guten bewertung unterstützt man aber genau solche praktiken...praktisch ein freifahrtschein für den vk, den nächsten anfänger übers ohr zu hauen...
ich würde zu diesem zeitpunkt erstmal die reaktion des vk abwarten...
 
Moin.

Hier wurde ja eigentlich schon alles wichtige besprochen, dennoch scheint irgendwie das allgemeine Verständnis dafür zu fehlen, dass eine falsche Artikelbeschreibung ein klarer Rücktrittsgrund ist. Oder alle Schreiber hier sind starke Gutmenschen. ;)
Abgesehen von der Tatsache, dass die Gitarre erkennbar (nach Google-Suche, also zumindest ziemlich sicher) nicht die vom Verkäufer angegebene sein konnte und somit auch ein Fehler beim Käufer zu sehen ist, würde ich das Teil zurückgeben wollen. Die Erwartung war eben eine 321 zu bekommen, keine 121.
Den Hauptfehler würde ich somit auch beim Verkäufer sehen, wenn wir dem TE glauben, dass die 121 klar an der Gitarre ausgezeichnet ist. Leider bleibt er uns trotz 10 Fotos dieses entscheidende Beweisfoto, was mich vollends für seine Seite einnehmen würde, schuldig.

Die Erwartung eine blitzblanke Gitarre zu bekommen, ist anhand der Fotos und Beschreibung nicht nachvollziehbar. Nirgends ist ein "neuwertig" oder Ähnliches zu erkennen. Einzig das "sehr" gut bei der Zustandsbeschreibung könnte man dem Verkäufer entgegenhalten. Die 5 Stunden halte ich nicht für allzu unrealistisch, wenn die Bünde der Gitarre noch voll in Ordnung sind. Alles andere an Dreck kommt mit der Zeit, wenn man sein Instrument nicht pflegt, auch ohne Spielen. Die Saitenlage kam mir auf den Bildern ebenfalls nicht schlimm vor.

So, was wollte ich nun sagen?
Manch einer hier bezeichnet das Geschäft als fair, für andere geht es gar nicht. Ob der TE die Gitarre (und das Zubehör) behalten möchte (ob der Kauf also ein Fehlkauf war), muss er, wie immer, selbst abwägen.
Das Geschäft an sich war bestimmt kein schlechtes, ich bräuchte aber nicht noch einen Haufen Gitarrenzubehör extra und das Boss-Gerät, mein Augenmerk läge nur auf der Gitarre.
Der Verkäufer scheint mir, aufgrund von 100 vollständig positiven Bewertungen, jedenfalls ein fairer Mensch zu sein und wird sicher einsehen, dass er einen Fehler gemacht hat.
Falls doch nicht: Auf eBay würde ich nicht hoffen. Deren Standardantwort, egal ob die Artikelbeschreibung sogar nachweislich fehlerhaft war, ist: "War der Kauf über PayPal abgesichert? Nein? Dann können und werden wir nichts tun." Habe ich schon oft genug erlebt.
 
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Es kommt aber nicht auf "Wohlwollen" und auf persönliche Meinungen an. "Betrüger" ist ein Begriff gegen den, der sich als solcher beschuldigte, ggf. juristisch wehren kann und für den ein ganz bestimmter Sachverhalt, nämliche arglistige Täuschung vorliegen muss. Im Moment gibt es hier aber lediglich einen, wegen Irrtums bzw. Falschlieferung anfechtbaren, Kaufvertrag.

Für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht reicht das gezeigte Verhalten - abhängig vom Verhalten zu der jetzt folgenden Reklamation - in jedem Fall aus. Hier gehts ja nicht um Werturteile, sondern um objektiv nachvollziehbare Tatsachen, nämlich 121 oder 321, die der Verkäufer nach Darstellung des TE schlicht und einfach falsch angegeben hat. Hier noch von Fahrlässigkeit zu reden, ist das von mir angesprochene Wohlwollen ggü. dem Verkäufer, allerdings eben erst dann, wenn den Verkäufer die Reklamation nicht interessieren sollte. Also erst Kontaktaufnahme und versuchen, das Problem zu klären, erst danach dann ggf. EBay und weitere Schritte einleiten.
 
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Also erst Kontaktaufnahme und versuchen, das Problem zu klären, erst danach dann ggf. EBay und weitere Schritte einleiten.

Bei einer Klampfe im Gegenwert von 100 eu: Kontaktaufnahme. Mitteilen, daß das das falsche Modell ist und fragen, ob man das per Rückabwicklung oder Preisnachlaß klären kann.

Weitere Schritte sind verschwendete Lebenszeit. Liegt vielleicht an meinem Alter, aber ich seh das so: wer in so einem Fall zu dem evtl zuviel gezahlten Geld auch noch seine Zeit und Energie für Ärger, Schriftwechsel, Auseinandersetzungen, etc. verplempert, hat selbst Schuld. Der vergeudet seine Ressourcen vorsätzlich an einen Unbekannten. Rechthaben kann unglaublich teuer werden, wenn man das unbedingt möchte.

Wer dieses dahingeschlampte Angebot sieht, der muß sofort erkennen, daß dem Verkäufer das Wort "Sorgfalt" eher fremd ist. Entsprechend kann man keine gepflegte Ware erwarten. Und auch nicht, daß er sich Mühe mit richtigen Infos gibt. Aber vielleicht lässt er sich auf eine Verhandlung ein. :)

Rechtliche Erwägungen sind zwar interessant, aber in diesem konkreten Fall völlig Wumpe, weil nicht durchsetzbar.
 
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Ich wäre nur mit dem Wort "Betrug" oder "Betrüger" vorsichtig. Im Moment ist der Kaufvertrag "anfechtbar wegen Irrtums", zum Betrug gehört ein Vorsatz, der erstmal schwer zu beweisen ist - bis dahin kann das B-Wort rechtliche Konsequenzen haben.
Trotzdem sollte der Threadersteller natürlich versuchen den Kauf rückgängig zu machen.
Stellt der Verkäufer sich stur, bei Paypal einen Fall eröffnen, falls den mit PP bezahlt wurde.

Deswegen hab ich ja auch geschrieben "AUS MEINER SICHT" und wenn wirklich im Ebay Angebot 321 Stand ist es für mich kein Irrtum da das Modell Fett auf der Kopfplatte hinten Steht. ICh hab auch eine RGX 121!!!
 
Leider bleibt er uns trotz 10 Fotos dieses entscheidende Beweisfoto, was mich vollends für seine Seite einnehmen würde, schuldig.

Moment mal, auf Foto Nummer 9 ist es zu sehen, ganz links auf der Kopfplatte. Man sieht es nicht auf den ersten Blick und es ist auch dem Foto nicht ganz einfach zu erkennen, da weiße Schrift. Aber das steht definitiv 121 S.

https://imageshack.com/i/n86pe2j
 
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... ist es zu sehen ... Man sieht es nicht auf den ersten Blick und es ist auch dem Foto nicht ganz einfach zu erkennen, da weiße Schrift. Aber das steht definitiv 121 S. ...

Laut seinen anderen Bewertungen hat er sonst (ausser Motorradsachen) hauptsächlich Keyboards und Synthesizer verkauft. Vielleicht hat er sogar im Internet danach geforscht, was es für eine Gitarre sein könnte und die Nummer überhaupt nicht gesehen?
Frag ihn einfach mal, alles andere hilft doch nichts, wenn Du mit dem Kauf nicht zufrieden bist. Die Leute, die bisher etwas von ihm gekauft haben, waren offensichtlich auch zufrieden.
Ich überlege mir nur: Wie wäre es im umgekehrten Fall gewesen, wenn er also eine teurere Gitarre verkauft hätte, ohne es zu bemerken - wie viele Käufer hätten denn das gemeldet? :gruebel:
 
Das ist doch cool, dann hast du ja einen Nachweis. Das solltest du nochmal besser fotografieren und dem Verkäufer zuschicken mit dem Hinweis, daß du ja eigentlich ein anderes Modell kaufen wolltest und um Rückabwicklung bitten. Wenn er sich ziert, Plan B: Preisnachlass aushandeln. Wenn das auch nicht drin ist, Plan C: reinigen, einstellen, mit guten (! ) Fotos verebayen und dann mal schaun, ob man Gewinn oder Verlust gemacht hat. Und dann bleibt noch plan D: aufarbeiten und behalten.

In jedem Fall aber: sich freuen, daß man etwas wichtiges gelernt hat. Nämlich erstens, daß Ruskins Preisgesetz auch und ganz besonders bei ebay gilt. Es gibt keine Schnäppchen!!!

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.


Und zweitens vielleicht, wie man eine vergammelte Gitarre aufarbeitet und pflegt.
 
Ich schliesse mich Schmendrick an: das war ein guter deal.

Über die falsche Modellbeschreibung kann man ja evtl. noch eine kleine Erstattung raushandeln, dennoch: kein Grund, sich zu ärgern.

Wenigstens einer... :) Und dem TO würde ich empfehlen, sich mal mit diesem Ding vertrautzumachen.

Oder alle Schreiber hier sind starke Gutmenschen. ;)

Was mich betrifft: ja :D

Für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht reicht das gezeigte Verhalten - abhängig vom Verhalten zu der jetzt folgenden Reklamation - in jedem Fall aus. .

Leute lasst die Kirche im Dorf! Jemand, der für 142€ eine gebrauchte Gitarre+Aufnahmegerät verkauft hat, ist kein Verbrecher. Junge Junge. Werdet ein bisschen reifer. Ich muss gidarr zustimmen, wenn es solche Leute bei ebay über der 50%-Grenze geben würde, wäre ebay schon tot. Man getraut sich ja nix mehr zu verkaufen, Herrgott nochmal.

Ach ja, Boss geht auch für mehr weg: http://www.ebay.de/itm/Digital-Reco...pt=DE_Musikinstr_Recorder&hash=item5d47d8222c
 
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Wenigstens einer... :) Und dem TO würde ich empfehlen, sich mal mit diesem Ding vertrautzumachen.



Was mich betrifft: ja :D



Leute lasst die Kirche im Dorf! Jemand, der für 142€ eine gebrauchte Gitarre+Aufnahmegerät verkauft hat, ist kein Verbrecher. Junge Junge. Werdet ein bisschen reifer. Ich muss gidarr zustimmen, wenn es solche Leute bei ebay über der 50%-Grenze geben würde, wäre ebay schon tot. Man getraut sich ja nix mehr zu verkaufen, Herrgott nochmal.

Ach ja, Boss geht auch für mehr weg: http://www.ebay.de/itm/Digital-Reco...pt=DE_Musikinstr_Recorder&hash=item5d47d8222c

Bitte doch meinen ganzen Beitrag und auch die vorhergehenden lesen, aus denen klar hervorgeht, dass ich eine Kontaktaufnahme deutlich bevorzugen würde. Hier ging es mehr um das grundsätzliche, und dass EBay ein Paradies für Betrüger ist, ist auch kein Geheimnis. Ich habe in meinem ersten Beitrag ja schon geschrieben, dass der Verkäufer von den Bewertungen her OK aussieht. Trotz reiferen Alters, das ich tatsächlich besitze, ärgert es mich allerdings schon, wenn jemand Fragen zu einer Auktion unkorrekt beantwortet. Dann könnte ich mir das Fragen ja grundsätzlich gleich schenken, oder? Der TE wollte nun mal die 321 und nicht die 121, daher kann ich seine Verärgerung verstehen, mir würde es vermutlich nicht anders gehen.
 
Der TE wollte nun mal die 321 und nicht die 121, daher kann ich seine Verärgerung verstehen, mir würde es vermutlich nicht anders gehen.

Ja natürlich, mir doch auch nicht. Aber von Verärgerung bis zu rechtlichen Schritten ist für MICH ein sehr weiter Weg. Zumal ich im Hinterkopf hätte: Ich bin nicht grob über´s Ohr gehauen worden. Ich habe für alles zusammen einen absolut fairen Preis bezahlt.
 
Ja natürlich, mir doch auch nicht. Aber von Verärgerung bis zu rechtlichen Schritten ist für MICH ein sehr weiter Weg. Zumal ich im Hinterkopf hätte: Ich bin nicht grob über´s Ohr gehauen worden. Ich habe für alles zusammen einen absolut fairen Preis bezahlt.

OK, da sind wir uns einig, ich würde es mir auch überlegen :hat:.
 
Für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht reicht das gezeigte Verhalten - abhängig vom Verhalten zu der jetzt folgenden Reklamation - in jedem Fall aus. .

Interessant. Also findest Du es legitim, den Verkäufer des Betruges zu bezichtigen?
 
er schreibt ja vom verdacht. und das ist absolut legitim. jetzt liegts an den vk, das ganze plausibel zu erklären.
 
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Na, jetzt mal langsam, ich hatte ja schon gesagt, dass ich darüber, ob vorsätzlicher Betrug oder Versehen gar nicht spekulieren möchte. Tatsache ist, die Artikelbezeichnung und Zustandsbeschreibung weicht in fast allen Punkten grob von dem ab, was ich bekommen habe.

Der Verkäufer hat sich eben gemeldet und sich entschuldigt, es sei ein Versehen gewesen. Er hätte sie früher mal gekauft und hatte in Erinnerung, es sei eine RGX 321, und die hätte lange Zeit im Keller gelegen und sähe deswegen so aus. Er hätte sie wirklich nicht länger gespielt als ein paar Stunden. Das mag ja durchaus alles so sein. Er sieht ein, dass es so nicht geht und wir werden uns wohl auf eine Teilrückerstattung einigen. Alles wird gut (hoffe ich).
 
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... Der Verkäufer hat sich eben gemeldet und sich entschuldigt, es sei ein Versehen gewesen. ...

Na also! Falls er hier mitgelesen hat, musste er ja damit rechnen, dass bald die Polizei vor seiner Tür steht! :D

... Er hätte sie früher mal gekauft und hatte in Erinnerung, es sei eine RGX 321, und die hätte lange Zeit im Keller gelegen und sähe deswegen so aus. Er hätte sie wirklich nicht länger gespielt als ein paar Stunden. ...

Etwas in dieser Richtung hatte ich mir auch vorgestellt. In so einem Fall gibt es immer eine Erklärung ohne, dass man gleich das Schlimmste befürchten muss.

... und wir werden uns wohl auf eine Teilrückerstattung einigen. ...

Wenn er schlau ist, dann stellt er das ganze Zeug wieder auf Ebay ein - einzeln und mit den richtigen Angaben! ;)

... Alles wird gut (hoffe ich). ...

Das hoffen wir auch, dann wäre das Wochenende doch noch gerettet! :)
 

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