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Welche Infos kommen auf die Album-Rückseite gedruckt?

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Skinny Jeans
Skinny Jeans
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hallo,
Album für´s Presswerk, Rückseite der Papier-Tasche hat natürlich die Playlist sowie einen QR Code für Infos.
Welche weiteren infos oder copyright details würdet Ihr auf die Rückseite des Albums (Rock-Band) drucken?
Wie genau wäre der Worttext? Oder lediglich die Homepage..oder auch gar nichts?
Danke für Tipps,
maz
 
Eigenschaft
 
Was wir auch nicht wussten und deshalb nachgelabelt haben: Ein Herausgeber samt Anschrift muss sein.

Was das Copyright betrifft, ist im Falle einer GEMA-Mitgliedschaft der GEMA-Text obligatorisch. Ansonsten würde ich nur "All Rights Reserved" draufschreiben, da ein Besitzer eines Exemplars das Urheberrecht so oder so beachten muss.
 
Die Pressegesetze in manchen Bundesländern sehen auch vor, dass bei jedem Druckerzeugnis nicht nur Name und Anschrift des Verfassers, sondern auch der der Druckerei drauf muss.
 
Was wir auch nicht wussten und deshalb nachgelabelt haben: Ein Herausgeber samt Anschrift muss sein.

Was das Copyright betrifft, ist im Falle einer GEMA-Mitgliedschaft der GEMA-Text obligatorisch. Ansonsten würde ich nur "All Rights Reserved" draufschreiben, da ein Besitzer eines Exemplars das Urheberrecht so oder so beachten muss.

die lieder sind bei der GEMA angemeldet, ja. die CD ist aber "gema-frei", da promo cd...
macht das einen unterschied?
einfach "All rights reserved" drauf schreiben ohne sonstige Infos?
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Die Pressegesetze in manchen Bundesländern sehen auch vor, dass bei jedem Druckerzeugnis nicht nur Name und Anschrift des Verfassers, sondern auch der der Druckerei drauf muss.
auch in hessen? noch nix gehört davon:/
 
auch in hessen? noch nix gehört davon:/

Hessen? Okay, dann gilt das: http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=20

In § 6 findest Du die Vorgabe, dass die Druckerei mit drauf muss.
Den Namen eines verantwortlichen Redakteurs oder Herausgebers braucht Ihr nach meiner Privatmeinung in diesem Fall nicht. Entsprechendes ist in § 7 geregelt, aber der gilt ja nur für "periodische" Druckerzeugnisse.

Abgesehen von den rechtlichen Vorschriften würde ich natürlich Homepage der Band nennen und vielleicht direkt einen Kontakt fürs Booking.
 
Was die GEMA betrifft, am besten die GEMA fragen! Denn falls sich jemand an falschen oder fehlerhaften Angaben stören sollte, ist das am Wahrscheinlichsten die GEMA selbst.
 
Welche Vorgaben die GEMA macht, kann man schon jetzt auf deren Homepage nachlesen.
Wenn die Urheberrechte nicht von der GEMA verwertet werden (also eigenes Material ohne GEMA-Mitgliedschaft), braucht man das natürlich nicht.

Ansonsten:
https://online.gema.de/tontraeger/fo/faq.faces

Gibt es für die Gestaltung des Trägers oder des Inlays bestimmte Vorgaben seitens der GEMA?
Die Träger sind mit folgenden Angaben zu versehen:

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!

Der Eindruck GEMA ist auf Etiketten, Trägern und Inlays anzubringen. Die GEMA stellt dazu eine grafische Vorlage (EPS, Adobe Illustrator) zum Download im Internet zur Verfügung:

www.gema.de/musiknutzer

Folgende Angaben müssen auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden: Titel der wiedergegebenen Werke, die Namen aller an den Werken beteiligten Urheber sowie ggf. der Bearbeiter und die Namen des / der Verlage/s. Sofern vorhanden: Bestell-/ Katalognummer, Label, Labelcode auf den Etiketten, Trägern, Inlays und Plattentaschen.​
 
die lieder sind bei der GEMA angemeldet, ja. die CD ist aber "gema-frei", da promo cd...
macht das einen unterschied?
einfach "All rights reserved" drauf schreiben ohne sonstige Infos?
Die Träger sind mit folgenden Angaben zu versehen:

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!

Der Eindruck GEMA ist auf Etiketten, Trägern und Inlays anzubringen. Die GEMA stellt dazu eine grafische Vorlage (EPS, Adobe Illustrator) zum Download im Internet zur Verfügung:

www.gema.de/musiknutzer

Folgende Angaben müssen auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden: Titel der wiedergegebenen Werke, die Namen aller an den Werken beteiligten Urheber sowie ggf. der Bearbeiter und die Namen des / der Verlage/s. Sofern vorhanden: Bestell-/ Katalognummer, Label, Labelcode auf den Etiketten, Trägern, Inlays und Plattentaschen.​

... und dies gilt auch für reine Promo-Auflagen.
 
Wie die GEMA-Spielregeln in Bezug auf Promos sind, weiss ich nicht, aber ein kurzer Anruf bei der GEMA sollte dies klären. Die Frage, ob es sich ein für alle mal um eine Promo-CD handelt (die ihr garnicht veröffentlichen wollt, sondern damit nur eure Band als Solche vermarkten) oder mit der Promo-CD eine (spätere) reguläre Pressung promoted werden soll, könnte dabei von Relevanz sein.
 

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