ACHTUNG! Gestohlene gitarren!!!

  • Ersteller niethitwo
  • Erstellt am
Hui, da sind ja namhafte Dinger auf der Liste vertreten... Dinger für über 4000.-- Euro :eek:
 
für alle die zu faul waren um zu rechnen
im schnitt 2500 e pro stück.... wenn man von den 150000 ausgeht...

ich denk, dass es immer wge gibt alarmanlagen zu umgehen oder auszuschalten, wenn man weiß wies geht...
 
Naja, sowas sollte eigentlich trotzdem nicht passieren
 
Duempi schrieb:
ich hab im WR Unterricht gelehrnt: dass man, wenn man was geklautes kauft und davon nichts weiß und auch nichts ahnt, es behalten darf und der Täter dem Opfer den Wert bezahlen muß. bild ich mir ein


strohhut121166 schrieb:
jetzt mal im Ernst! Das ist ein großer Irrtum.


So groß ist er nicht, in diesem Fall hat das Musikgeschäft zwar einen Herausgabeanspruch aber:

Angenommen jemand leiht sich z.b. von dir eine 15000€ Gitarre und verkauft sie weiter, so wird derjenige der sie kauft tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer -> Der der sie verliehen hat geht leer aus wenn der der sie verkauft hat nichts zahlen kann. Und das ist krass :D


Duempi hat das wohl verwechselt :)
 
ich schätze ein paar werden von denen behalten.....
wenn es musiker sind....

sonst wohl in andere länder schaffen, obwohl man sagen muss das man in deutschland u.a. sehr viel asche dafür bekommt...
 
Delryn schrieb:
Angenommen jemand leiht sich z.b. von dir eine 15000€ Gitarre und verkauft sie weiter, so wird derjenige der sie kauft tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer -> Der der sie verliehen hat geht leer aus wenn der der sie verkauft hat nichts zahlen kann. Und das ist krass :D


Duempi hat das wohl verwechselt :)

Nein, dann stammt die Gitarre aus einer Unterschlagung. Da gilt wieder das gleiche, s. BGB
 
strohhut121166 schrieb:
Nein, dann stammt die Gitarre aus einer Unterschlagung. Da gilt wieder das gleiche, s. BGB


Nein, die Gitarre wurde nicht unterschlagen. Sie wurde verliehen und dann verkauft. Das ist und bleibt rechtmäßig. Quelle: Geschäftsprozesseunterricht und die Dame hat Ahnung von dem was sie erzählt.
 
Delryn schrieb:
Nein, die Gitarre wurde nicht unterschlagen. Sie wurde verliehen und dann verkauft. Das ist und bleibt rechtmäßig. Quelle: Geschäftsprozesseunterricht und die Dame hat Ahnung von dem was sie erzählt.



Nein, wenn ich mir bei Dir eine Gitarre leihe und sie weiter verkaufe, nennt man das Unterschlagung. s. StGB

Quelle: einfachstens Jura-Studium, Strafrecht, 1. Semester :D
 
strohhut121166 schrieb:
Nein, wenn ich mir bei Dir eine Gitarre leihe und sie weiter verkaufe, nennt man das Unterschlagung. s. StGB

Quelle: einfachstens Jura-Studium, Strafrecht, 1. Semester :D

Ich schau zuhause in meine Unterlagen und geb dir ein paar Paragraphen dazu :)
 
strohhut121166 schrieb:
Nein, wenn ich mir bei Dir eine Gitarre leihe und sie weiter verkaufe, nennt man das Unterschlagung. s. StGB

Quelle: einfachstens Jura-Studium, Strafrecht, 1. Semester :D
Eigentlich ist das MS-Forum kein Raum für hypothetische Rechtsfälle, aber mal trotzdem:

Ihr redet gerade, so wie ich das sehe, ein wenig aneinander vorbei. Strohhut argumentiert aus der Sicht des 1. Eigentümers und Delryn aus der Sicht des 2.
@strohhut: Wenn du tatsächlich Jurist bist, solltest du eigentlich wissen, dass es 1. nie so einfach ist, wie es scheint und 2. dass man auf Kleinigkeiten zu achten hat. Delryn schrieb:
Angenommen jemand leiht sich z.b. von dir eine 15000€ Gitarre und verkauft sie weiter, so wird derjenige der sie kauft tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer -> Der der sie verliehen hat geht leer aus wenn der der sie verkauft hat nichts zahlen kann
Und das geht tatsächlich. Ich möchte hiermit ein weiteres Mal auf §§ 929 und 932 BGB verweisen. Wenn der 2. Eigentümer das Teil nach Tatbestand von § 932 BGB tatsächlich gutgläubig erwirbt, ist er der Eigentümer und der ehemalige Eigentümer hat keinen rechtlich begründeten Herausgabeanspruch mehr.

Natürlich hat er rechtliche Möglichkeiten gegen den Verkäufer der Sache, allerdings war Delryns Argumentation:
Der der sie verliehen hat geht leer aus wenn der der sie verkauft hat nichts zahlen kann
Und da hat er in diesem Fall recht.
Die strafrechtliche Würdigung blieb zu dem Zeitpunkt noch außen vor. Natürlich wurde die Gitarre unterschlagen, jedoch kann in diesem Fall der 2. Eigentümer nichts dafür.

EDIT: @Delryn: kannste dir sparen, ich habe dir die Arbeit schon abgenommen ;)
 
...und 60 weitere kinder haben freudentraenen in den augen, wenn sie eine gitarre unter dem weihnachtsbaum erblicken werden ;)
 
Das gilt aber eben nur bei Geld und nicht bei Gegenständen... bei denen gilt § 935 I BGB.

"Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden [...] war.

In diesem Fall ist dem Musikhaus die Ware gestohlen worden, ein gutgläubiger Erwerb ist deshalb nicht möglich.

Over und out.
 
§ 935 BGB ist schon die richtige Adresse.

....wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhanden gekommen war.

Hier greift jetzt die Besitzdiener-Eigenschaft, § 855 BGB.

Daraus resultiert, dass man auch an unterschlagenen Sachen nicht gutgläubig Besitz erwerben kann.

Ist in dem Fall der hier gestohlenen Gitarren aber eh kein Problem, weil sie eben entwendet wurden.

@gnomine: Ich bin kein Volljurist. Muss man dafür aber auch nicht sein.
 
@ M.O.D.: Der Fall von Delryn mit der anschließenden Diskussion ging schon lange nicht mehr um die Sache mit dem Musikhaus, dabei wurde schon lange klargestellt, dass man an den gestohlenen Gegenständen kein Eigentum erwerben kann, weil man diese Gitarren nicht gutgläubig erwerben kann.

Beim anderen Fall von Delryn kann man aber imo auch über das Einsetzen von § 935 streiten, da in dem angesprochenen Fall die Sache dem ursprünglichen Eigentümer weder gestohlen wurde, noch verloren gegangen ist und man sich über den letzten Punkt streiten kann, da er die Sache dem Verkäufer in Besitz gegeben hat. Dieser von Delryn aufgeworfene Fall ist nämlich recht schwer zu prüfen...

Aber ansonsten gehört diese Sache wie schon gesagt, nicht hier hin, sondern eher in ein Rechts-Diskussions-Forum.

EDIT: @ strohhut: Ich wollte nicht den Anschein erwecken, dass ich daran zweifle, dass du Jurist bist. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es zu diesem Thema in jedem Fall HM und MM gibt und man auch durchaus zu anderen Ergebnissen kommen kann. Da wirst du mir wohl zustimmen. Wie die Gerichte urteilen würden, ist eine andere Sache, dazu kann ich auch nichts sagen, weil ich eben keine Volljuristin bin, sein möchte und auch in diesem Leben keine mehr werde. Und im nächsten bestimmt auch nicht... ;)
Ach ja, noch was: An welche Uni macht man denn im 1. Semester Strafrecht Unterschlagung? Bei mir gabs da StGB AT und ein paar einfache Tatbestände, aber sowas wie Unterschlagung erst in Semester 4... oder doch 3? :confused:
 
mannmannmann, immer diese Juristen...
SEHT IHR NICHT, DASS HIER WAS VIEL SCHLIMMERES ALS NUR DIEBSTAHL PASSIERT IST???
Da wurde nicht ein Auto, da wurden nicht Frau/Mann oder Kinder, da wurden nicht die Familienerbstücke geklaut, nein, es wurden E-Gitarren geklaut, sich an den E-Gitarren von anderen zu vergreifen das ist schlimmer, als wenn jemand dein Haus abfackelt, deine Frau mit diesem durchbrennt und du deinen Job verlierst, weil dein Chef für alles verantwortlich ist!!!
 
ChAoS KeEpEr schrieb:
mannmannmann, immer diese Juristen...
SEHT IHR NICHT, DASS HIER WAS VIEL SCHLIMMERES ALS NUR DIEBSTAHL PASSIERT IST???
Da wurde nicht ein Auto, da wurden nicht Frau/Mann oder Kinder, da wurden nicht die Familienerbstücke geklaut, nein, es wurden E-Gitarren geklaut, sich an den E-Gitarren von anderen zu vergreifen das ist schlimmer, als wenn jemand dein Haus abfackelt, deine Frau mit diesem durchbrennt und du deinen Job verlierst, weil dein Chef für alles verantwortlich ist!!!

Diese Argumentation hat etwas für sich :)
 
ChAoS KeEpEr schrieb:
mannmannmann, immer diese Juristen...
SEHT IHR NICHT, DASS HIER WAS VIEL SCHLIMMERES ALS NUR DIEBSTAHL PASSIERT IST???

ok... Du hast Recht... wenn ne normale Strat von der Stange geklaut wird ist das einfach nur Diebstahl... bei ner Custom LP ist das echt schon seelische Grausamkeit... :frown:

es gibt einfach Sachen, an denen man sich nicht vergreift...
 
acdcrulez schrieb:
Ayu,du weißt dass MP außerhalb ist und da sonst nur nen paar andere Hallen sind.
Und wielange dauert es,wenn ca. 6 Leute (schätzen wir jetzt mal )und einer sitzt im Auto,also 5 Leute jeweils 2 Gitarren nehmen,dann müsste jeder 6 mal ne Strecke von ca. 60m laufen.
Das wird man wohl in 10min geschafft haben.

quatsch die werden doch net 60 meter mit den gitarren zu nem KFZ laufen ;-) außerdem werden sie die gitarren auch nicht einfach so reingeschmissen haben dann wären die ja kaputt und dann bekommen die weniger geld
 
find ich auch viel intressanter:wo passen 60 solcher schmuckstücke rein?
 
M.O.D. schrieb:
es gibt einfach Sachen, an denen man sich nicht vergreift...

liebe deine gitarre, dann liebt sie dich auch!!! :D :rolleyes: :D

mfg guitargeorge
 

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