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als Coverband Werbung betreiben mit Demosongs

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Situation (wie sie sicher häufig vorkommt): Eine Coverband hat ein paar Songs aus ihrem Repertoire aufgenommen
Wo muss sie jetzt bestimmte Regeln beachten, um nicht mit der GEMA, GVL und Co in Konflikt zu geraten?
a. sie erstellt CDs, um so Veranstaltern kostenlos Promo-Material zur Verfügung zu stellen
b. sie verschenkt diese CDs an Fans
c. sie bietet diese CDs nach Konzerten den Besuchern zum Selbstkostenpreis an
d. sie stellt diese Aufnahmen von Coversongs als Streaming auf ihrer Webseite zum Zwecke der Werbung zur Verfügung

Ich hab versucht, Antworten auf diese Fragen auf den GEMA Seiten, über Google und auch hier zu finden, werde aber nicht wirklich fündig.

Punkt 1: Anscheinend ist es ein Unterschied, ob eine Band mit Coversongs live auftritt und dadurch Geld verdient. Dort wird vom Veranstalter eine entsprechende veranlagte GEMA-Gebühr abgeführt und fertig. Niemand schreibt der Band vor, welche Songs sie nicht covern darf, egal ob 1:1 nachgespielt oder in welchem Maße auch immer bearbeitet.

Punkt 2: In dem Moment, wo man diese Songs kostenpflichtig veröffentlicht, egal ob als CD oder als Download, muss nach meinem bisherigen Verständnis eine Erlaubnis zur Bearbeitung vom Rechteinhaber, i.d.R. ein Verlag eingeholt werden. Dies scheint nach meinem bisherigen Recherchen auch beim Upload zu Youtube oder ähnlichen Portalen der Fall sein, selbst wenn das Anhören (egal ob Streaming oder Download) dort ohne Kosten verbunden ist. Vermutlich gilt das auch für eine frei zugängliche private oder durch die Band gehostete Webseite!?
 
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Hier meine bescheidene Meinung und Erfahrung:

Offiziell darfst du ohne GEMA-Anmeldung eigentlich gar keine Cover-Songs verteilen und schon gar nicht verkaufen. Auch Youtube ist rechtlich eine Grauzone, man kann dafür momentan nicht mal eine passende Lizenz erwerben, selbst wenn man wollte (falls ich mich irre, bitte ich um sachdienliche Hinweise)

Um die Songs kostenpflichtig als CD oder zum Download anzubieten, muss ebenfalls GEMA bezahlt werden. Bei CD-Erstellung passiert das direkt beim Presswerk, bei Internetportalen wie itunes etc. zahlt man die GEMA Gebühren an die Portalbetreiber, über die man einstellt. Man kann soweit ich weiß beim Presswerk eine bestimmte Anzahl CDs als Promo-Material erklären, das machen wir jetzt aber auch gerade zum ersten Mal, deshalb weiß ich nicht genau, ob man für die Promo-CDs dann weniger zahlt oder sogar gar keine GEMA-Gebühren.

Wenn ich als Coverband eine Website habe und meine Songs per Streaming zugänglich machen möchte, damit potentielle Kunden Hörbeispiele anhören können, gibt es dafür eine sogenannte "Interpretenpräsenz mit Hörbeispielen", Kosten richten sich nach der Anzahl der Zugriffe auf deiner Website, wir zahlen dafür ca. 170 Euro im Jahr.

Bearbeitungen, die sich stark vom Original unterscheiden, muss man mit dem Verlag abklären, wenn man alles richtig machen will - wobei ich mir da auch nicht ganz im Klaren bin, wie streng das gehandhabt wird.
 
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Ich kenne das so, dass bei der Online-Verwertung die GEMA-Pflicht beim Anbieter liegt - also zahlen iTunes & Co. die GEMA-Gebühr. Wer als Band über Aggregatoren wie dooload, tunecore usw. seine Musik dort hochladen lässt, bezahlt das über die Provision schon mit und muss sich um nichts kümmern. Sicherheitshalber sollte man aber natürlich auf diesen Punkt ganz genau in den Geschäftsbedingungen der Aggregatoren achten. Dort ist das unmissverständlich erläutert.

"Cover" und "Bearbeitung" sind keine Synonyme, sondern die Bedeutung unterscheidet sich: Das Cover ist der Song ohne große Veränderungen nachgespielt - sowas kann automatisch über die GEMA lizensiert werden. Erst wenn man das Werk verändert, muss man beim Urheber oder dessen Verlag um Erlaubnis fragen. (Ziel ist es wohl, dass der Komponist die Notbremse ziehen kann, wenn er sein Werk künstlerisch entstellt sieht.)

Bei der Vervielfältigung auf CD muss man übrigens nach den Buchstaben des Gesetzes es schon bei der GEMA anmelden, wenn man die CDs selbst brennt.
 
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Hallo zusammen,

wie steht es denn damit, wenn man durch stark veränderte Coverversionen von Charthits Werbung machen möchte?
Beispielsweise für ein Tonstudio, oder für einen Gesangslehrer?

Die Musik wäre kostenlos und natürlich mit Credits veröffentlicht.

lg

Fab



edit/ambee: an die besonderen Regeln (siehe oben in groß, rot und fett) angepasst
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wie steht es denn damit, wenn man durch stark veränderte Coverversionen von Charthits Werbung machen möchte?

Das ist keine Lösung für das Rechteproblem, sondern macht es nur noch "schlimmer".

Covern darf man immer, wenn man entsprechende Lizenzgebühren abführt (in Deutschland über die GEMA). Zum Covern gehört verhältnismäßig originalgetreues Nachspielen.
Coverversionen "stark verändern", da sind wir dann beim urheberrechtlichen Begriff der "Bearbeitung", und das ist sogar genehmigungspflichtig. Um so etwas zu veröffentlichen, reicht es also nicht, GEMA zu bezahlen, sondern man muss vorher auch noch Urheber bzw. Verlag um Erlaubnis bitten! Und die dürften sich die Erlaubnis bezahlen lassen.

Die Musik wäre kostenlos und natürlich mit Credits veröffentlicht.

Und hierzu lässt sich als Faustregel noch sagen, dass es im deutschen Urheberrecht keine Rolle spielt, ob Musik kommerziell oder "gemeinnützig", mit oder ohne Urhebernennung veröffentlicht wird. Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass die Musiknutzung ja nichts kosten dürfte, wenn sie keinem unmittelbaren kommerziellen Zweck dient. Es muss alles über die GEMA lizensiert werden (auch wenn es dann für bestimmte Nutzungsformen und Situationen Härtefall-Regelungen gibt).
 
ottoguitar
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Bitte die besonderen Regeln lesen und beachten (siehe oben in groß, rot und fett)
Wo muss sie jetzt bestimmte Regeln beachten, um nicht mit der GEMA, GVL und Co in Konflikt zu geraten?
Mit der GVL in Konflikt werdet ihr nicht geraten, da ihr als Interpreten in dem Fall die Begünstigten wärt.

Bearbeitungen, die sich stark vom Original unterscheiden, muss man mit dem Verlag abklären, wenn man alles richtig machen will - wobei ich mir da auch nicht ganz im Klaren bin, wie streng das gehandhabt wird.
Im Zweifelsfall fragen. Dank GEMA-Eintrag kann man sich da zum zuständigen Angestellten durchtelefonieren, das geht einfacher als man vielleicht denkt. Im Idealfall endet das damit, dass deine Band unter den "Nichtigkeitsparagraphen" fällt, also du z.B. nicht unbedingt durch signifikante Änderung eines bekannten Stückes in der Vodafone-Werbung landest. Die Grenze, ab der eine Bearbeitung beginnt, wird meiner Meinung nach (sic!) auch relativ spät erst überschritten (wörtliches Zitat Sony: "solange der Originalcharakter noch halbwegs zu erkennen ist ..."), denn solange das Stück nicht offiziell bearbeitet ist, geht ja die volle Gebühr auch an den Originalkomponisten/Verlag. Gerade für Demos von Bands ohne signifikanten kommerziellen Fußabdruck siehts also unbedenklich aus. Eine kurze Bestätigungsemail vom zuständigen Verlag dürfte ein ziemliches Optimum an Rechtssicherheit schaffen und - wie beschrieben - nicht allzu schwer zu bekommen sein.
 

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